Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Gehring, Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.02.2018 Fördermöglichkeiten für Umweltbildung an Ganztagsschulen Das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) informiert auf der Website www.umweltbildung.ba yern.de über Themen und Projekte der Umweltbildung bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Bayern. Allerdings ist dort nicht ersichtlich, ob und wie Umweltbildung im Rahmen von Ganztagsschulen (offen und gebunden) ebenfalls gefördert wird. Die dort geschilderten und geförderten Projekte sind in erster Linie für außerschulische Lernorte gedacht, doch Kinder und Jugendliche, die eine Ganztagsklasse besuchen, müssen aus zeitlichen Gründen diese Angebote bereits während ihres Schultages vorfinden, um sie auch gut wahrnehmen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung: 1. Wie kann es den Ganztagsschulen bzw. Ganztagsklassen (Antwort bitte für offene und gebundene Formen ) ermöglicht werden, Umweltbildung fest in den Schulalltag zu verankern, ohne die Kosten entweder aus der (ohnehin knappen) staatlichen Ganztagspauschale nehmen zu müssen oder auf die Finanzierung der Kommune angewiesen zu sein? 2. Welche Voraussetzungen muss ein Umweltbildungsprojekt oder Umweltbildungsprogramm an einer Ganztagsschule bzw. in einer Ganztagsklasse (Antwort bitte für offene und gebundene Formen) erfüllen, um staatlich gefördert zu werden? 3. a) Ist das Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ eine Mindestvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen schulischer Umweltbildungsmaßnahmen? b) Falls ja, ist es dann auch gleichzeitig eine Garantie für eine Förderfähigkeit? c) Falls nein, welche Bedingungen werden ganz allgemein an einen externen Anbieter von Umweltbildungsmaßnahmen gestellt? 4. Wie können für Umweltbildung qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht bei einem externen Träger angestellt sind, eine mehrjährige Planungssicherheit und eine angemessene Bezahlung für ihre Tätigkeit an einer Ganztagsschule bzw. in einer Ganztagsklasse (Antwort bitte für offene und gebundene Formen) erhalten? 5. Gibt es in Bayern Förderprogramme ganz speziell für Umweltbildung an Schulen, um die sich die Schulen selber bewerben können (Antwort bitte für Regelschulen bzw. Regelklassen als auch für gebundene und offene Ganztagsschulen bzw. Ganztagsklassen)? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.05.2018 Vorbemerkung: Gemäß Art. 131 der Bayerischen Verfassung bzw. Art. 1 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), in denen die obersten Bildungsziele formuliert sind, wie u. a. Rücksichtnahme, Verantwortungsfreudigkeit, Ehrfurcht vor Gott sowie Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt , sind alle bayerischen Schulen – unabhängig davon, ob es sich um Halbtags- oder Ganztagsschulen handelt – zur Umweltbildung bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) verpflichtet. Das Thema ist daher in den „Richtlinien für die Umweltbildung an den bayerischen Schulen“ über Schulart- und Fachgrenzen hinweg für alle Schulen als Aufgabe beschrieben. Diese Richtlinien wurden 2003 unter das Leitziel einer nachhaltigen Entwicklung gestellt. Die in den Richtlinien aufgeführten Themenbereiche und Inhalte sind mit jeweils angemessenen didaktisch-methodischen Instrumentarien von den Lehrerinnen und Lehrern aller Schulen altersgerecht umzusetzen; auch sind sie bei der Erstellung von Lehrplänen zu beachten. Die Vermittlung entsprechender Inhalte mit dem Ziel, gerade junge Menschen zu einem nachhaltigen Lebensstil zu befähigen, erfolgt neben der notwendigen Erziehungsarbeit im Elternhaus im Unterricht. Um das fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel BNE zu erreichen, braucht es jedoch immer wieder Gelegenheiten, auch projektorientiert zu arbeiten, außerschulische Experten einzubeziehen und v. a. die Schülerinnen und Schüler selbst aktiv werden zu lassen. Hierbei kommen die erweiterten zeitlichen Möglichkeiten von Ganztagsschulen in besonderer Weise zum Tragen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22029 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22029 1. Wie kann es den Ganztagsschulen bzw. Ganztagsklassen (Antwort bitte für offene und gebundene Formen) ermöglicht werden, Umweltbildung fest in den Schulalltag zu verankern, ohne die Kosten entweder aus der (ohnehin knappen) staatlichen Ganztagspauschale nehmen zu müssen oder auf die Finanzierung der Kommune angewiesen zu sein? Das in der Fragestellung als „Ganztagspauschale“ bezeichnete Pauschalbudget dient u. a. dazu, externe Kooperationspartner – zum Beispiel auch aus dem Bereich der Umweltbildung – in das Ganztagsangebot einzubinden. Das für offene und gebundene Ganztagsangebote vorgesehene Pauschalbudget bietet erhebliche Spielräume. So ist es z. B. möglich, mehrere Kooperationsverträge mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zu schließen, die zeitlich befristete Projekte im Rahmen des Ganztagsangebots realisieren. Auf diese Weise können Angebote der Umweltbildung , die häufig nicht an allen Tagen der Unterrichtswoche bzw. nicht ein ganzes Schuljahr lang umgesetzt werden, in das Ganztagsangebot eingebunden werden. Das Pauschalbudget unterscheidet sich in der Höhe der Förderung je nach Schulart, Jahrgangsstufe und Art des Ganztagsangebots (offenes bzw. gebundenes Angebot). Für spezielle Förderangebote können im Rahmen schulischer Ganztagsangebote nach Abstimmung in den einschlägigen schulischen Gremien überdies auch Elternbeiträge erhoben werden. 2. Welche Voraussetzungen muss ein Umweltbildungsprojekt oder Umweltbildungsprogramm an einer Ganztagsschule bzw. in einer Ganztagsklasse (Antwort bitte für offene und gebundene Formen ) erfüllen, um staatlich gefördert zu werden? Sofern ein Projekt aus Mitteln des Pauschalbudgets finanziert wird, müssen die in den Kultusministeriellen Bekanntmachungen zu offenen bzw. gebundenen Ganztagsangeboten festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen z. B. die Qualifikation des eingesetzten Personals. 3. a) Ist das Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ eine Mindestvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen schulischer Umweltbildungsmaßnahmen ? b) Falls ja, ist es dann auch gleichzeitig eine Garantie für eine Förderfähigkeit? Das Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ wurde 2006 eingeführt, um die Bildung für nachhaltige Entwicklung zu stärken und die Qualitätsentwicklung der BNE-bezogenen außerschulischen Bildungsarbeit zu unterstützen. Es steht in keinem Zusammenhang mit einer Förderung. c) Falls nein, welche Bedingungen werden ganz allgemein an einen externen Anbieter von Umweltbildungsmaßnahmen gestellt? Wer das Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ tragen möchte, muss nachweisen, dass er mit seinem Bildungsangebot Kriterien der Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Personalausstattung, Bildungsangebot, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung einhält. Die fachlichen Kompetenzen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie die ausgewogene, ideologiefreie Vermittlung der Bildungsinhalte müssen gewährleistet sein. Die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ erfolgt befristet auf drei Jahre und wird auf Antrag verlängert. 4. Wie können für Umweltbildung qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht bei einem externen Träger angestellt sind, eine mehrjährige Planungssicherheit und eine angemessene Bezahlung für ihre Tätigkeit an einer Ganztagsschule bzw. in einer Ganztagsklasse (Antwort bitte für offene und gebundene Formen) erhalten? Ganztagsschulen – sowohl in offener als auch gebundener Form – steht die Möglichkeit offen, mit umweltpädagogisch qualifizierten Kräften nicht nur einmalig, sondern regelmäßig zusammenzuarbeiten. Das in der Antwort zu Frage 1 genannte Pauschalbudget bietet Spielräume für eine angemessene Bezahlung der Kräfte. 5. Gibt es in Bayern Förderprogramme ganz spe ziell für Umweltbildung an Schulen, um die sich die Schulen selber bewerben können (Antwort bitte für Regelschulen bzw. Regelklassen als auch für gebundene und offene Ganztagsschulen bzw. Ganztagsklassen)? Die Förderprogramme des StMUV fokussieren sich auf die außerschulische Umweltbildung, für die das StMUV zuständig ist. Das Förderprogramm „Intensivierung der Umweltbildung in Bayern“ und der Förderbereich „Errichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur“ stehen grundsätzlich auch Fördervereinen von Schulen offen, sofern die entsprechenden Fördervorgaben erfüllt werden. Zudem können sich Schulen an der Umweltbildungsaktion „Umweltschule in Europa“ beteiligen.