Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Mütze, Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.03.2018 6-streifiger Ausbau der A 3 in Bayern und Auswirkung auf betroffene Waldgebiete Zum 6-streifigen Ausbau der A 3 in Bayern fragen wir die Staatsregierung (mit der Bitte um Differenzierung der Antwort auf die einzelnen Bauabschnitte): 1. a) In welche Waldgesellschaften wird durch den Autobahnausbau eingegriffen? b) Wie hoch ist der Wald- bzw. der Offenlandanteil der durch den Autobahnausbau kompensiert werden muss (bitte in Hektar – ha – angeben)? c) Wie wird sichergestellt, dass die beeinträchtigten Lebensgemeinschaften auf den Ausgleichsflächen wiederhergestellt werden? 2. a) Welche Baumarten kommen in den jeweiligen Waldbeständen vor? b) Wie hoch ist der Anteil der verschiedenen Baumarten in den Waldbeständen, in die durch den Autobahnausbau eingegriffen wird? c) Welches Alter weisen die dort vorkommenden Waldbestände auf? 3. a) Gibt es Waldbestände, die älter als 100 Jahre sind und, wenn ja, wo sind sie gelegen? b) Welche unterschiedlichen Altersklassen bzw. Bestandesalter weisen die Waldbestände auf (bitte in Alter/ha angeben)? 4. a) In welche Lebensraumtypen wird durch den Autobahnausbau eingegriffen? b) Welche Flächengrößen haben die jeweiligen Lebensraumtypen , in die eingegriffen wird? c) Welchen Schutzstatus weisen die Flächen auf, in denen durch den Autobahnausbau eingegriffen wird? 5. a) Welche bedrohten Tier- und Pflanzenarten werden dort durch den Autobahnausbau beeinträchtigt? b) Welchen Schutzstatus haben dort vorkommende Tierund Pflanzenarten? c) Wie wurden im Vorfeld des Autobahnausbaus die Vorkommen der dortigen Tier- und Pflanzenarten festgestellt ? 6. a) Was wird von den Planern unter „ökologischem Waldumbau “ verstanden? b) Was wird von den Planern unter „Neubegründung von naturnahen Waldflächen“ verstanden? c) Welche besonderen Strukturen und Nischen werden dabei bei den Kompensationsmaßnahmen wiederhergestellt ? 7. a) Gibt es ein Totholzkonzept bzw. künstliches Anreichern bzw. Einbringen von Laubtotholz unterschiedlicher Stärke- und Altersphasen, um den Lebensraumverlust für die an und im Totholz vorkommenden Artengemeinschaften auszugleichen? b) Wenn ja, welche Mengen werden in den Ausgleichsflächen ausgebracht bzw. angelegt? c) Wenn nein, warum werden die Ansprüche der an Totholz gebundenen Artengemeinschaften nicht berücksichtigt ? 8. a) Wie wird der Verlust von Höhlen-, Rinden-, oder Aststrukturen in den Ausgleichsflächen für die darauf spezialisierten Vogelarten kompensiert? b) Welche Strukturen werden hier den verschiedenen Vogelarten auf den Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 04.05.2018 Vorbemerkung: Von den in Planung oder in Bau befindlichen Abschnitten des 6-streifigen Ausbaus der A 3 haben wir diejenigen ausgewertet , für die bereits hinreichend konkrete Planungen vorliegen (Vorentwurfs- oder Planfeststellungsunterlagen) und die Eingriffsbilanzierung abgeschlossen ist. Die Eingriffe und Auswirkungen in und auf betroffene Waldgebiete sind qualitativ und soweit möglich auch quantitativ zusammengefasst. 1. a) In welche Waldgesellschaften wird durch den Autobahnausbau eingegriffen? Die Eingriffsermittlung in den Ausbauabschnitten zum 6-streifigen Ausbau der A 3 erfolgt regelmäßig ausführlich im jeweiligen Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Bestandteil der Vorentwurfs- bzw. Planfeststellungsunterlagen ist. Maßgebliche fachliche Vorgaben sind hierfür bis zum 01.09.2014 die „Gemeinsamen Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz bei Straßenbauvorhaben“ bzw. seit 01.09.2014 die Bayerische Kompensationsverordnung . Bei Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten erfolgt zusätzlich eine vertiefte Konfliktanalyse im Rahmen der FFH- Verträglichkeitsprüfungen (FFH = Fauna-Flora-Habitat), die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.09.2018 Drucksache 17/22037 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22037 ebenfalls Bestandteil der Genehmigungsunterlagen sind. Die Beurteilung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten erfolgt in den Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, für die Gleiches gilt. Waldgesellschaften im vegetationskundlichen bzw. forstlichen Sinne und detaillierte Angaben zu Baumarten, Baumalter und Altersklassen von Waldbeständen wurden im Rahmen der Ausbauplanungen in der für die jeweils erforderlichen fachplanerischen Unterlagen geschuldeten Genauigkeit erfasst und bewertet, jedoch nicht abschnittsübergreifend systematisch erfasst. Eine detailliertere Beantwortung der Frage wäre daher mit einem unverhältnismäßig hohen Erhebungsaufwand verbunden gewesen. b) Wie hoch ist der Wald- bzw. der Offenlandanteil der durch den Autobahnausbau kompensiert werden muss (bitte in Hektar – ha – angeben)? Das Ausgleichserfordernis für Wald bzw. Offenland, das überwiegend nach den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz bei Straßenbauvorhaben “ ermittelt wurde, ist für die verschiedenen Abschnitte der A 3 mit 6-streifigem Ausbau in nachfolgender Tabelle dargestellt. Tabelle zu Frage 1 b Abschnitt Plafe-Beschluss Kompensationsbedarf (ha) Wald Offenland westl. AS Rohrbrunn bis Haseltalbrücke 28.11.2008 27,995 0,1010 Haseltalbrücke bis westl. AS Marktheidenfeld 31.07.2008 4,2040 0,0760 westl. AS Marktheidenfeld bis Landesgrenze BY/BW 24.10.2008 2,7007 9,9936 AS Würzburg-Heidingsfeld bis Mainbrücke Randersacker 17.12.2009 0,3250 23,2970 AK Biebelried – Mainbrücke Dettelbach (RiFa Nürnberg) 21.12.2009 0,1345 0,1657 Mainbrücke Dettelbach – westl. AS Wiesent heid 03.03.2017 10,6920 2,1870 Westl. AS Wiesentheid – Fuchsberg 15.03.2011 6,1432 1,7311 Fuchsberg – AS Geiselwind 15.12.2009 5,0484 1,8592 Geiselwind – Aschbach 30.04.2013 0,4158 1,4701 Aschbach – östl. Schlüsselfeld 17.12.2013 5,5847 8,6799 östl. Schlüsselfeld – östl. AS Höchstadt Nord 15.09.2017 4,9954 2,6716 T+R Steigerwald Nord und Süd, Erweiterung 29.02.2016 2,0680 3,6777 östl. AS Höchstadt Nord – Klebheim (1. TP, Strecke) 15.12.2015 2,9900 6,4680 östl. AS Höchstadt Nord – Klebheim (2. TP, PWC-Anlage) * 6,497 0,003 Klebheim – nördlich T+R Aurach 30.10.2015 0,8496 3,9519 nördl. T+R Aurach – AK Fürth/Erlangen 05.04.2013 4,5770 2,0120 AK Regensburg – AS Rosenhof 27.04.2017 0,302 10,26 AK Deggendorf – AS Hengersberg * 1,95 24,2 Summe: 87,472 102,805 * Plafe-Beschluss noch nicht erlassen Drucksache 17/22037 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie wird sichergestellt, dass die beeinträchtigten Lebensgemeinschaften auf den Ausgleichsflächen wiederhergestellt werden? Die künftigen Waldausgleichsflächen werden jeweils erworben oder dinglich gesichert und mit der Zielsetzung Biotop- Wald angelegt. Die dauerhafte Pflege und Unterhaltung erfolgt durch vertragliche Vereinbarungen (gilt für alle Abschnitte ). Die Zielsetzungen für die Waldausgleichsflächen orientieren sich an den vom Eingriff betroffenen Werten und Funktionen . Die Ausgleichsflächen weisen durch ihre extensive Nutzung und naturnahe Baumartenzusammensetzung eine hohe Qualität auf, wodurch die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen gleichwertig kompensiert werden. 2. a) Welche Baumarten kommen in den jeweiligen Waldbeständen vor? Siehe Antwort zu Frage 1 a. b) Wie hoch ist Anteil der verschiedenen Baumarten in den Waldbeständen, in die durch den Autobahnausbau eingegriffen wird? Siehe Antwort zu Frage 1 a. c) Welches Alter weisen die dort vorkommenden Waldbestände auf? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 3. a) Gibt es Waldbestände, die älter als 100 Jahre sind und, wenn ja, wo sind sie gelegen? Im Abschnitt Mainbrücke Dettelbach – westlich Anschlussstelle (AS) Wiesentheid liegt ein hochwertiger Biotopwald mit Altbäumen (Eichen, z. T. ca. 150 Jahre alt) vor. b) Welche unterschiedlichen Altersklassen bzw. Bestandesalter weisen die Waldbestände auf (bitte in Alter/ha angeben)? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 4. a) In welche Lebensraumtypen wird durch den Autobahnausbau eingegriffen? b) Welche Flächengrößen haben die jeweiligen Lebensraumtypen , in die eingegriffen wird? In folgende Wald-Lebensraumtypen (LRT) gemäß FFH- Richtlinie wird eingegriffen: Westl. AS Rohrbrunn bis Haseltalbrücke und Haseltalbrücke bis westl. Marktheidenfeld: FFH-Gebiet DE 6022-371 „Hochspessart“ der LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald; Flächengröße 11 ha. Mainbrücke Dettelbach – westl. AS Wiesentheid: FFH-Gebiet DE 6227-471 „Sandgebiete bei Schwarzach, Klein- und Großlangheim“ der LRT 9170 Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald (sekundär); Flächengröße 1,05 ha. AK Deggendorf – AS Hengersberg Im FFH-Gebiet 7243-302 „Isarmündung“ sind folgende Wald-LRT vom Vorhaben betroffen: 91E0 – Weichholz-Auwald mit ca. 0,36 ha, 91F0 – Hartholz-Auwald mit ca. 0,18 ha. Im FFH-Gebiet 7142.301 „Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen“ ist 91E0 – Weichholz-Auwald mit ca. 0,17 ha betroffen. Hierbei sind sowohl dauerhafte, anlagenbedingte Flächenverluste sowie baubedingte Auswirkungen zusammengefasst . c) Welchen Schutzstatus weisen die Flächen auf, in denen durch den Autobahnausbau eingegriffen wird? Neben den o. a. FFH-Gebieten sind gemeldete Vogelschutzgebiete , ausgewiesene Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope und Naturdenkmale von dem Ausbauvorhaben betroffen. Die Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Teile von Natur und Landschaft sind in den jeweiligen Vorentwurfsbzw . Planfeststellungsunterlagen beschrieben und in den landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplänen für die jeweiligen Ausbauabschnitte dargestellt. 5. a) Welche bedrohten Tier- und Pflanzenarten werden dort durch den Autobahnausbau beeinträchtigt? Die Beeinträchtigungen von bedrohten Tier- und Pflanzenarten wurden auf der Grundlage der Bestandserfassungen im Zuge der landschaftspflegerischen Begleitplanung für die jeweiligen Ausbauabschnitte ermittelt und insbesondere in den Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ausführlich dargestellt. Eine differenzierte Auswertung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Ermittlungsaufwand verbunden. b) Welchen Schutzstatus haben dort vorkommende Tier- und Pflanzenarten? Siehe Antworten zu Fragen 1 a und 5 a. c) Wie wurden im Vorfeld des Autobahnausbaus die Vorkommen der dortigen Tier- und Pflanzenarten festgestellt? In allen Ausbauabschnitten erfolgte im Vorfeld der Bestandserfassung zum landschaftspflegerischen Begleitplan eine Auswertung der Fachdaten des Landesamts für Umwelt – LfU – (Artenschutzkartierung, Biotopkartierung u. a.) zu bekannten Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten. In Abstimmung mit den höheren Naturschutzbehörden wurden für die jeweiligen Ausbauabschnitte darüber hinaus teils sehr umfangreiche faunistische Erhebungen durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 1 a und 5 a verwiesen. 6. a) Was wird von den Planern unter „ökologischem Waldumbau“ verstanden? Unter dem Begriff wird die Sicherung und Optimierung des Lebensraumangebotes für wald- und gehölzbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften (insbesondere für Vögel und Fledermäuse, Totholzbewohner u. a.), z. B. durch Förderung des Laubbaumanteils, Förderung von Totholz bzw. Baumhöhlen und des Auflichtens von Biotopbäumen/Biotopbaumgruppen , bezeichnet. Folgende landschaftspflegerische Maßnahmen sind beim ökologischen Waldumbau vorgesehen: – zielgerichtete, meist plenter-, femel- oder schirmschlagartige Verjüngungsverfahren, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22037 – Vermehrung des Altholzanteils durch deutliche Erhöhung des durchschnittlichen Erntealters, – Erhöhung des Totholzanteils durch Einzel- und Gruppenüberhalt von Starkholz. b) Was wird von den Planern unter „Neubegründung von naturnahen Waldflächen“ verstanden? Unter dem Begriff wird die Begründung von standortheimischem Laub(misch)wald und eine Waldrandgestaltung mit Waldmantelpflanzung und Anlage von Waldsäumen inklusive Sukzessionsflächen verstanden. Die neubegründeten Wälder auf Ausgleichsflächen werden extensiv gepflegt und sollen in Zukunft naturnah bewirtschaftet werden. Die Erzielung von Holzerträgen steht dabei nicht im Vordergrund. c) Welche besonderen Strukturen und Nischen werden dabei bei den Kompensationsmaßnahmen wiederhergestellt? Die Herstellung von besonderen Strukturen und Nischen erfolgt u. a. durch Anpflanzung von Waldbäumen, in Teilbereichen durch das Belassen von Sukzessionsflächen, durch das Pflanzen von Waldmantelgehölzen in den Randbereichen und die Schaffung eines unbepflanzten Waldsaums vor der Waldmantelpflanzung. Je nach Ausgangsbestand auf den Ausgleichsflächen werden vorhandene Altbäume und Totholz im Bestand belassen. Zur Wiederherstellung der durch die bestehende Autobahn A 3 zerschnittenen Wald-Lebensraumverbindungen wurde im Spessart (zwischen Weibersbrunn und Rohrbrunn ) außerdem eine Grünbrücke gebaut. Im Steigerwald (zwischen Fuchsberg und Geiselwind) und in der sog. Mönau (bei Erlangen) sind zwei weitere Grünbrücken geplant. Die Grünbrücken kommen den Arten der Wälder, insbesondere dem Rotwild, der Wildkatze sowie potenziellen Luchsvorkommen zugute. 7. a) Gibt es ein Totholzkonzept bzw. künstliches Anreichern bzw. Einbringen von Laubtotholz unterschiedlicher Stärke- und Altersphasen, um den Lebensraumverlust für die an und im Totholz vorkommenden Artengemeinschaften auszugleichen ? Nein. b) Wenn ja, welche Mengen werden in den Ausgleichsflächen ausgebracht bzw. angelegt? Siehe Antwort zu Frage 7 a. c) Wenn nein, warum werden die Ansprüche der an Totholz gebundenen Artengemeinschaften nicht berücksichtigt? In den Abschnitten zum 6-streifigen Ausbau der A 3 hat der jeweils nur geringe Verlust von Totholz keine erhebliche Bedeutung für die Kompensation oder artenschutzrechtliche Maßnahmen. Daher werden auch keine spezifischen Maßnahmen für an Totholz gebundene Artengemeinschaften vorgesehen. 8. a) Wie wird der Verlust von Höhlen-, Rinden-, oder Aststrukturen in den Ausgleichsflächen für die darauf spezialisierten Vogelarten kompensiert? b) Welche Strukturen werden hier den verschiedenen Vogelarten auf den Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Im Abschnitt Mainbrücke Dettelbach – westlich AS Wiesentheid sind im südlich der A 3 gelegenen Klosterforst 60 „Biotopbäume “ (in Gruppen von 5 bis 8 Bäumen, 58 Eichen und 2 Ulmen mit einem Stammdurchmesser durchschnittlich über 50 cm) in sog. Biotopbaum-Gruppen aus der forstlichen Nutzung genommen und zur kurzfristigen Bereitstellung von zusätzlichen Fortpflanzungshabitaten mit 30 Fledermaus - und 30 Vogel-Höhlenbrüter-Kästen, insbesondere für den Halsbandschnäpper, ausgestattet worden. Die Maßnahme zielt auf eine mittel- bis langfristige Anreicherung des Klosterforstes mit Biotopbäumen u. a. als CEF- Maßnahme (CEF = continuous ecological functionality) für den Verlust von Bäumen mit Baumhöhlen. Langfristig wird in der Altersphase dieser „Biotopbäume“ naturgemäß auch der Totholzanteil erhöht werden. In den anderen Planfeststellungsabschnitten zum 6-streifigen Ausbau der A 3 erforderte der Verlust von Höhlen-, Rinden- oder Aststrukturen aus artenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Maßnahmen zur Aufwertung der als Wald vorgesehenen Kompensationsflächen.