Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 09.04.2018 Neues Schulprogramm in Bayern – Obst – Gemüse – Milchprodukte Wie mir berichtet wird, ist seit Schulanfang in Bayern von September 2017 bis Mitte Dezember 2017, trotz monatlicher Antragstellung, kein Geld für das Schulprogramm ausbezahlt worden. Dies bedeutet eine Vorfinanzierung von ca. elf bis zwölf Lieferungen von Bio-Obst und Bio-Gemüse. Solche Auszahlungsverzögerungen bringen Schulfruchtlieferanten an den Rand der Liefer- und Zahlungsfähigkeit. Seit Februar 2018 werden von den Schulfruchtlieferanten auch Milch und ausgewählte Milchprodukte in nicht unerheblichen Mengen an die teilnehmenden Schulen und Kindergärten geliefert. Im Gegensatz zu Obst und Gemüse erfolgte hierfür für den Monat Februar 2018 bisher noch keine Auszahlung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie kam es zu den erneuten Auszahlungsverzögerungen Ende 2017? 2. Was unternimmt die Staatsregierung, damit sich diese Verzögerungen nicht wiederholen? 3. Warum kommt es nun bei der Auszahlung für die Milchprodukte erneut zu Verzögerungen? 4. Bis wann ist mit einer geregelten Auszahlung zu rechnen ? 5. Wie werden die Lieferanten für die Folgen der wiederholten Verzögerung der Auszahlung (Kosten für Vorfinanzierung und Zinsen) entschädigt, da sie ja nicht ursächlich dafür verantwortlich sind? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.05.2018 1. Wie kam es zu den erneuten Auszahlungsverzögerungen Ende 2017? Mit Ende des Schuljahres 2016/2017 sind die bisherigen Förderprogramme Schulobst und Schulgemüse sowie Schulmilch ausgelaufen. Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurden diese beiden Programme zum Europäischen Schulprogramm mit einheitlichem Rechtsrahmen zusammengeführt . Aufgrund der z. T. erheblichen Änderungen der rechtlichen Vorgaben mussten die Verwaltungs- und Kontrollvorgaben entsprechend angepasst werden. Insbesondere war eine vollständige Neuprogrammierung der erforderlichen EDV-Fachanwendung erforderlich. Obwohl die erforderliche bayerische Richtlinie für das EU- Schulprogramm erst am 02.11.2017 vorlag, wurden eine Belieferung der Einrichtungen und eine Antragstellung bereits ab September 2017 zugelassen. Die Anweisung der ersten Auszahlung für Obst und Gemüse im Rahmen des Europäischen Schulprogramms in Höhe von 711.521,74 Euro erfolgte am 11.12.2017. Mit den drei weiteren Zahlläufen, die bis Ende März durchgeführt wurden, konnten insgesamt 3.185.046,62 Euro an die Lieferanten für Obst und Gemüse ausbezahlt werden. 2. Was unternimmt die Staatsregierung, damit sich diese Verzögerungen nicht wiederholen? Nachdem die erforderlichen Anpassungen, wie in der Antwort zu Frage 1 genannt, erfolgt sind, finden regelmäßig ca. monatlich Auszahlungen für den Teil Obst und Gemüse des Schulprogramms statt. 3. Warum kommt es nun bei der Auszahlung für die Milchprodukte erneut zu Verzögerungen? Im Gegensatz zur Förderung von Obst und Gemüse sind die relevanten Vorgaben zur Förderung der verschiedenen Milchprodukte bezüglich der Umsetzung deutlich komplexer. Wichtige Details, beispielsweise hinsichtlich der Priorisierung der Trinkmilch, wurden erst im Februar 2018 von der EU-Kommission geregelt. Demzufolge musste für die Förderung der Milchprodukte die erforderliche EDV-Anwendung komplett neu entwickelt werden. Hinzu kamen unvorhersehbare Personalwechsel beim Fachpersonal für die Programmierung. 4. Bis wann ist mit einer geregelten Auszahlung zu rechnen? Die erste Auszahlung für Milchprodukte wurde am 26.04.2018 vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zur Auszahlung angewiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22038 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22038 Zukünftig werden die Auszahlungen regelmäßig im Abstand von vier bis sechs Wochen stattfinden. Für Obst- und Gemüselieferungen finden bereits seit Mitte Dezember 2017 regelmäßige Auszahlungen statt. 5. Wie werden die Lieferanten für die Folgen der wiederholten Verzögerung der Auszahlung (Kosten für Vorfinanzierung und Zinsen) entschädigt, da sie ja nicht ursächlich dafür verantwortlich sind? Gemäß Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EU) 2017/39 ist die zuständige Behörde verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des (vollständigen) Beihilfeantrags die Beihilfe auszuzahlen. Trotz der Anlaufschwierigkeiten wurde diese Frist nicht überschritten. Ziel ist es, Beihilfeanträge, sofern kein weiterer Klärungsbedarf mit dem Antragsteller bzw. der belieferten Einrichtung vorhanden ist, innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Einreichung auszuzahlen.