Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 09.04.2018 Ersatzfreiheitsstrafe in bayerischen Justizvollzugs anstalten Für einen erheblichen Anteil der Straftaten in Bayern werden Geldstrafen verhängt. Da immer mehr Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen können, wird in Konsequenz häufig eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen, bei der Verurteilte für eine kurze Zeit inhaftiert werden. Das trägt auch dazu bei, dass die bayerischen Justizvollzugsanstalten überbelegt sind. Hinzu kommt, dass die Kosten für den Gefängnisaufenthalt der Verurteilten deutlich höher sind als die verhängten Strafzahlungen. Die Kosten für die Gefangenen tragen dann die Steuerzahler. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch war der Anteil der Gefangenen in den Jahren 2016 bis 2018, die aufgrund des Vollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe (Kurzzeitstrafe) in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München-Giesing inhaftiert sind (bitte Angaben in absoluten Zahlen und sortiert nach Jahren)? b) Wie hoch ist der Anteil der Gefangenen, die aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe (Kurzzeitstrafe) in allen anderen bayerischen Justizvollzugsanstalten derzeit inhaftiert sind (bitte Angaben in absoluten Zahlen und aufgelistet nach Justizvollzugsanstalten)? c) Bei wie vielen Menschen wurde in Bayern in den letzten fünf Jahren eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen (bitte aufgelistet nach Jahren)? 2. a) Wie hoch ist aktuell die Auslastung der Justizvollzugsanstalten in Bayern (bitte Angaben in absoluten Zahlen und aufgelistet nach Justizvollzugsanstalten)? b) Welchen Anteil der Auslastung in den Justizvollzugsanstalten machen aktuell Gefangene aus, die aufgrund des Vollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert sind? c) Wie hoch sind aktuell die Kosten für einen Gefangenen in Kurzzeitstrafe in Bayern? 3. a) Wie hoch ist aktuell in Bayern der durchschnittliche Tagessatz für eine Geldstrafe, mit der auch eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden kann? b) Wie viele zu einer Geldstrafe Verurteilte haben in den letzten fünf Jahren die Geldstrafe bezahlt (bitte aufgelistet nach Jahren)? c) Wie hat sich die Anzahl der vollzogenen Ersatzfreiheitsstrafen in den letzten fünf Jahren verändert? 4. a) Welche Gründe sieht die Staatsregierung ggf. für die Veränderung der Anzahl der vollzogenen Ersatzfreiheitsstrafen ? b) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der hohen Belastung der Justizvollzugsanstalten? 5. a) Wie viele zu einer Geldstrafe Verurteilte nutzen das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ seit Projektbeginn (bitte Angaben in absoluten Zahlen und aufgelistet nach Jahren)? b) Wie viele Plätze für Verurteilte gibt es jährlich für das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“? c) Welche weiteren alternativen Sanktionen zu Ersatzfreiheitsstrafen werden in Bayern angewandt? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 15.05.2018 1. a) Wie hoch war der Anteil der Gefangenen in den Jahren 2016 bis 2018, die aufgrund des Vollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe (Kurzzeitstrafe) in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München Giesing inhaftiert sind (bitte Angaben in absoluten Zahlen und sortiert nach Jahren)? Eine systematische Erfassung und Auswertung der Gefangenen , die eine Ersatzfreiheitsstrafe innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z. B. Jahr) in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen, erfolgt vollzuglicherseits nicht. Eine Auswertung im Vollzug wäre auch nur schwer umsetzbar, weil Gefangene häufig mehrere Ersatzfreiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen während einer Inhaftierung verbüßen oder Überhaft in Form der Untersuchungshaft vorliegt. Zudem werden in bayerischen Justizvollzugsanstalten auch Ersatzfreiheitsstrafen für Vollstreckungsbehörden anderer Länder vollzogen. Als Folge der Wiedereinführung der Grenzkontrollen und der Schleierfahndung insbesondere in Südostbayern werden sogar überproportional viele Personen, die zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitstrafe von einer außerbayerischen Vollstreckungsbehörde zur Fahndung ausgeschrieben werden, von Polizeikräften aufgegriffen. Um die Entwicklung im Vollzug über einen längeren Zeitraum zu verfolgen, können für einzelne Anstalten Stichtage (regelmäßig der 31. März eines Jahres) herangezogen oder bayernweit die Zahl der tagesdurchschnittlich verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen erfasst und ausgewertet werden (vgl. dazu Antwort zu Frage 1 c). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22054 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22054 Neben der Erfassung der Inhaftierten im Vollzug erfolgt noch eine Erfassung der vollstreckten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen durch die Staatsanwaltschaften (vgl. dazu die Antworten zu Fragen 3 b und 3 c). Dabei werden allerdings auch verbüßte Ersatzfreiheitsstrafen mit erfasst, deren Vollzug in anderen Ländern und nicht in Bayern erfolgte. Für die Justizvollzugsanstalt München ergibt sich aus den vollzuglicherseits erhobenen Daten – jeweils zum 31. März des Jahres – folgendes Bild: Stichtag 31. März Belegung darunter Ersatzfreiheitsstrafe Prozent 2016 1.363 103 7,56 2017 1.477 145 9,82 2018 1.360 141 10,37 b) Wie hoch ist der Anteil der Gefangenen, die auf grund einer Ersatzfreiheitsstrafe (Kurzzeitstrafe) in allen anderen bayerischen Justizvollzugsanstal ten derzeit inhaftiert sind (bitte Angaben in absolu ten Zahlen und aufgelistet nach Justizvollzugsan stalten)? Zum Stichtag 31.03.2018 haben von den insgesamt inhaftierten Personen zu diesem Stichtag eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt: Stichtag 31.03.2018 Justizvollzugsanstalt Belegung darunter Ersatzfreiheitsstrafe Prozent Aichach 483 38 7,87 Amberg 534 7 1,31 Ansbach 73 3 4,11 Aschaffenburg 152 20 13,16 Augsburg 590 61 10,34 Bad Reichenhall 43 1 2,33 Bamberg 213 16 7,51 St. Georgen-Bayreuth 926 26 2,81 Bernau 827 61 7,38 Ebrach 300 – 0,00 Eichstätt 80 – 0,00 Erding 20 – 0,00 Stichtag 31.03.2018 Justizvollzugsanstalt Belegung darunter Ersatzfreiheitsstrafe Prozent Erlangen 39 – 0,00 Garmisch- Partenkirchen 48 11 22,92 Hof 203 16 7,88 Ingolstadt 19 – 0,00 Kaisheim 593 4 0,67 Kempten (Allgäu) 326 20 6,13 Kronach 105 9 8,57 Landsberg am Lech 498 9 1,81 Landshut 494 33 6,68 Laufen-Lebenau 135 – 0,00 Memmingen 130 20 15,38 Mühldorf a. Inn 75 7 9,33 München 1 360 141 10,37 Neuburg a. d. Donau 66 13 19,70 Neuburg-Herrenwörth 179 1 0,56 Niederschönenfeld 246 3 1,22 Nürnberg 946 96 10,15 Passau 84 18 21,43 Regensburg 117 16 13,68 Schweinfurt 81 8 9,88 Straubing 766 9 1,17 Traunstein 147 6 4,08 Weiden i. d. OPf. 109 4 3,67 Würzburg 592 29 4,90 Insgesamt 11 599 706 6,09 c) Bei wie vielen Menschen wurde in Bayern in den letzten fünf Jahren eine Ersatzfreiheitsstrafe voll zogen (bitte aufgelistet nach Jahren)? Um die bayernweite Entwicklung der Ersatzfreiheitsstrafe über einen längeren Zeitraum zu verfolgen, wird vollzugli- Drucksache 17/22054 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 cherseits die Zahl der tagesdurchschnittlich verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen erfasst und ausgewertet. Daraus ergibt sich für die Jahre 2013 bis 2017 folgende Entwicklung, wobei die Vollstreckung nicht zwingend durch eine bayerische Vollstreckungsbehörde eingeleitet worden sein muss (s. o. die Ausführungen zu Frage 1 a): Jahr Entwicklung der tagesdurchschnittlich verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen 2013 472 2014 521 2015 536 2016 632 2017 683 2. a) Wie hoch ist aktuell die Auslastung der Justizvoll zugsanstalten in Bayern (bitte Angaben in absolu ten Zahlen und aufgelistet nach Justizvollzugsan stalten)? Zum Stichtag 31.03.2018 ergibt sich nachfolgende Belegung der Justizvollzugsanstalten in Bayern: Stichtag 31.03.2018 Justizvollzugsanstalt Belegungsfähigkeit Belegung Prozent Aichach 587 483 82,28 Amberg 573 534 93,19 Ansbach 75 73 97,33 Aschaffenburg 167 152 91,02 Augsburg 609 590 96,88 Bad Reichenhall 43 43 100,00 Bamberg 207 213 102,90 St. Georgen-Bayreuth 890 926 104,04 Bernau 822 827 100,61 Ebrach 312 300 96,15 Eichstätt 94 80 85,11 Erding 24 20 83,33 Erlangen 41 39 95,12 Garmisch-Partenkirchen 51 48 94,12 Hof 227 203 89,43 Ingolstadt 44 19 43,18 Kaisheim 640 593 92,66 Stichtag 31.03.2018 Justizvollzugsanstalt Belegungsfähigkeit Belegung Prozent Kempten (Allgäu) 338 326 96,45 Kronach 99 105 106,06 Landsberg am Lech 533 498 93,43 Landshut 515 494 95,92 Laufen-Lebenau 196 135 68,88 Memmingen 139 130 93,53 Mühldorf a. Inn 82 75 91,46 München 1 468 1 360 92,64 Neuburg a. d. Donau 73 66 90,41 Neuburg-Herrenwörth 187 179 95,72 Niederschönenfeld 261 246 94,25 Nürnberg 961 946 98,44 Passau 74 84 113,51 Regensburg 133 117 87,97 Schweinfurt 84 81 96,43 Straubing 805 766 95,16 Traunstein 143 147 102,80 Weiden i. d. OPf. 120 109 90,83 Würzburg 591 592 100,17 Insgesamt 12 208 11 599 95,01 b) Welchen Anteil der Auslastung in den Justizvoll zugsanstalten machen aktuell Gefangene aus, die aufgrund des Vollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert sind? Zum Stichtag 31.03.2018 haben 706 der insgesamt 11.599 Inhaftierten eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt (6,09 Prozent). c) Wie hoch sind aktuell die Kosten für einen Gefan genen in Kurzzeitstrafe in Bayern? Ein spezieller Haftkostensatz für eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßende Gefangene wird nicht erhoben. Die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen Gefangenen betrugen in Bayern 2017 einschließlich Bauund Investitionskostenanteil 107,79 Euro pro Tag. 3. a) Wie hoch ist aktuell in Bayern der durchschnitt liche Tagessatz für eine Geldstrafe, mit der auch eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden kann? Nach § 43 Strafgesetzbuch (StGB) gibt es im Hinblick auf die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe keine Be- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22054 schränkungen, was die Höhe des Tagessatzes angeht. Die Höhe des Tagessatzes bestimmt das Gericht gemäß § 40 Abs. 2 StGB unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Bei vollstreckten Geldstrafen wird die durchschnittliche Höhe des Tagessatzes statistisch nicht ausgewertet. Aus dem vorliegenden Datenmaterial konnten jedoch für die bayerischen Vollstreckungsbehörden – nichtgewichtete – Durchschnittswerte ermittelt werden. Danach betrug die durchschnittliche Tagessatzhöhe bezogen auf alle in Bayern vollstreckten Geldstrafen im Jahr 2017 29,36 Euro und im ersten Quartal des Jahres 2018 30,16 Euro. Bezogen auf die durch bayerische Staatsanwaltschaften vollstreckte Ersatzfreiheitsstrafen betrug die durchschnittliche Tagessatzhöhe im Jahr 2017 23,79 Euro und im ersten Quartal des Jahres 2018 25,07 Euro. b) Wie viele zu einer Geldstrafe Verurteilte haben in den letzten fünf Jahren die Geldstrafe bezahlt (bit te aufgelistet nach Jahren)? Die in den vergangenen fünf Jahren durch Zahlung erledigten Geldstrafen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Erledigungen durch Zahlung 2013 68.645 2014 67.865 2015 66.488 2016 67.737 2017 69.110 c) Wie hat sich die Anzahl der vollzogenen Ersatzfrei heitsstrafen in den letzten fünf Jahren verändert? Durch die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe wurden in den Jahren 2013 bis 2017 in der nachfolgend genannten Anzahl von Fällen Geldstrafen erledigt, wobei der Vollzug nicht zwingend in bayerischen Justizvollzugsanstalten erfolgt sein muss (s. o. die Ausführungen zu Frage 1 a): Jahr Erledigungen durch Ersatzfreiheitsstrafe 2013 5.355 2014 5.966 2015 6.174 2016 6.585 2017 7.136 4. a) Welche Gründe sieht die Staatsregierung ggf. für die Veränderung der Anzahl der vollzogenen Er satzfreiheitsstrafen? Bayern beteiligt sich derzeit an einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe , die sich mit Maßnahmen zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe beschäftigt. In diesem Zusammenhang werden auch die möglichen Ursachen für einen Anstieg der vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen näher beleuchtet. Abschließende Ergebnisse liegen insoweit jedoch noch nicht vor. Nach Vorliegen des Abschlussberichts wird zu bewerten sein, ob neben der Möglichkeit, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden, weitere für Bayern praktikable Maßnahmen existieren, mit denen die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden kann. b) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der hohen Belastung der Justizvollzugsanstal ten? Die Staatsregierung hat in den letzten Jahren die Personalausstattung der bayerischen Justizvollzugsanstalten (JVA) deutlich verbessert. So wurden seit 1990 insgesamt 1.650 zusätzliche Planstellen geschaffen. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 40 Prozent. Zudem hat der Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung am 18.04.2018 eine weitere Verstärkung des bayerischen Justizvollzugs bereits angekündigt. Das Staatsministerium der Justiz weitet außerdem mit erheblichen Anstrengungen schon seit etlichen Jahren die Haftplatzkapazitäten in Bayern kontinuierlich aus und hat schon kurz nach Beginn der ansteigenden Migration Ende 2015 mit einer beispielgebenden Bauinitiative auf die sich abzeichnende Entwicklung reagiert: Von 1992 bis 2017 wurden für Hochbaumaßnahmen, kleine Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen im Justizvollzug rd. 1,1 Mrd. Euro investiert. In dieser Zeit wurden neue Justizvollzugsanstalten und neue Unterkunftsgebäude mit insgesamt 3.361 Haftplätzen gebaut. Hinzu kommen weitere Haftplätze, die durch kleinere Umbaumaßnahmen im Bestand geschaffen wurden. Abgeschlossen wurden beispielsweise bereits im Jahr 2015 der Neubau der Justizvollzugsanstalt in Augsburg- Gablingen mit 609 Haftplätzen und Gesamtkosten von 104,7 Mio. Euro. Nach der umfassenden Instandsetzung der Justizvollzugsanstalt Eichstätt mit Gesamtkosten von 7,7 Mio. Euro konnten dort 2017 dringend notwendige Plätze für die Abschiebungshaft geschaffen werden. Mit den Planungen zum Bau einer Kombianstalt in Passau (Straf- und Untersuchungshaft sowie getrennt davon erforderlichenfalls die Abschiebungshaft) mit insgesamt 450 Haftplätzen ist begonnen worden. Die Anstalt soll 2022 fertiggestellt werden. Die Gesamtkosten sind auf 106,4 Mio. Euro geschätzt. Die Grunderwerbsverhandlungen mit der Stadt Marktredwitz über das für den Neubau einer weiteren Justizvollzugsanstalt vorgesehene Grundstück sind abgeschlossen. Nach Zustimmung des Haushaltsausschusses sollen dort bis 2024 weitere 364 Haftplätze entstehen , davon 120 für Frauen (einschl. zehn Plätze Mutter- Kind-Abteilung) und 244 für Männer (einschl. 24 Plätze in einer geriatrischen Abteilung). Die Gesamtkosten sind auf ca. 90 Mio. Euro geschätzt. Ein – 93 zusätzliche Haftplätze schaffender – Ersatzneubau für die JVA Bamberg ist vorgesehen . Derzeit laufen insoweit bereits Grundstücksverhandlungen des Staatsbetriebs Immobilien Freistaat Bayern. Die Fertigstellung dieses Neubaus ist für 2026 vorgesehen. Zur schnellstmöglichen Erweiterung der Kapazitäten der Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn um weitere 60 Haftplätze durch den Neubau eines Unterkunftsgebäudes wird derzeit ein Bauantrag vorbereitet. Hinzu kommen soll eine Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Hof um rd. 150 Haftplätze Drucksache 17/22054 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 für eine getrennte Einrichtung für Abschiebungshaft. Trotz dieses ambitionierten Bauprogramms ist mit weiteren Neubau - und/oder Erweiterungsmaßnahmen, die derzeit geprüft werden, zu rechnen. 5. a) Wie viele zu einer Geldstrafe Verurteilte nutzen das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ seit Projektbeginn (bitte Angaben in absoluten Zahlen und aufgelistet nach Jahren)? Vor dem Hintergrund steigender Zahlen an uneinbringlichen Geldstrafen wurde im Jahr 2005 das Projekt Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe („Schwitzen statt Sitzen“) mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Gewährung einer Zuwendung für die Vermittlung erfolgreich abgewendeter Ersatzfreiheitsstrafen vom Staatsministerium der Justiz ins Leben gerufen. Diese Vereinbarung haben insgesamt 38 Einrichtungen unterzeichnet. Zahlen, wie viele Verurteilte im Einzelnen im Rahmen des Projekts „Schwitzen statt Sitzen“ eine Haftstrafe vermieden haben, liegen nicht vor, jedoch die Zahl der vermiedenen Hafttage. Diese stellt sich wie folgt dar: 2005 51.476 2006 90.356 2007 82.873 2008 82.837 2009 87.083 2010 90.773 2011 73.460 2012 66.887 2013 71.541 2014 70.685 2015 67.973 2016 64.241 Insgesamt 900.185 Für das Jahr 2017 liegen noch nicht alle Abrechnungen vor. Rechnet man die vorläufigen Zahlen hinzu, dann wurden durch das Projekt Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe („Schwitzen statt Sitzen“) insgesamt schon fast 1 Mio. Hafttage vermieden. b) Wie viele Plätze für Verurteilte gibt es jährlich für das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“? Eine Begrenzung besteht insoweit nicht. c) Welche weiteren alternativen Sanktionen zu Er satzfreiheitsstrafen werden in Bayern angewandt? Beim Strafrecht handelt es sich nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung um eine Materie, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Die möglichen strafrechtlichen Sanktionen – darunter auch die Ersatzfreiheitsstrafe als Ersatz für eine uneinbringliche Geldstrafe – sind im Strafgesetzbuch geregelt. Nach Art. 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung von Arbeitsleistungen abzuwenden. Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber jedoch keine weiteren Abwendungsmöglichkeiten vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 a Bezug genommen.