Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 19.02.2018 Öffentliche Toiletten an unterfränkischen Bahnhöfen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 An welchen der unterfränkischen Bahnhöfe befinden sich öffentlich zugängliche Toiletten? 1.2 An welchen Bahnhöfen befinden sich keine öffentlich zugänglichen Toiletten? 2. Für welche der unter 1 genannten Toiletten muss man sich in einem Lokal/Geschäft einen Schlüssel holen? 3. Welche der unter 1 genannten Toiletten sind barrierefrei ? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 07.05.2018 Voranstellend ist festzuhalten, dass die Deutsche Bahn AG nicht verpflichtet ist, an ihren Bahnstationen öffentliche WC- Anlagen vorzuhalten. Die Vorhaltung öffentlicher Toiletten ist eine Maßnahme der Daseinsvorsorge und demnach in erster Linie dem kommunalen Wirken zuzuordnen. Bei der Beantwortung der Fragen wurden nur Toiletten im Bahnhofsbereich betrachtet. Betreiber „Dritter“ bedeutet, dass die Toiletten durch einen Pächter an der Verkehrsstation oder einen speziellen Toilettenbetreiber (eigenwirtschaftlich gegen Entgelt) betrieben werden. Zu 1.1 und 1.2: Ein vollständiger Überblick liegt der Staatsregierung nicht vor. Nach unseren Informationen haben folgende Bahnstationen öffentliche Toiletten: – Würzburg Hauptbahnhof, – Aschaffenburg Hauptbahnhof, – Schweinfurt Hauptbahnhof, – Bad Kissingen, – Gemünden, – Miltenberg, – Bad Neustadt (Dritter), – Iphofen (Kommune) und – Mellrichstadt (Kommune). Zu 2.: Dazu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Zu 3.: Sämtliche in der Antwort zu Frage 1.1 und 1.2 aufgelisteten Toiletten sind stufenfrei zugänglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22059 Bayerischer Landtag