Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 04.04.2018 Betriebsprüfung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lange dauern Betriebsprüfungen bei Bäckern, Metzgern, Wirten und Hote liers vonseiten des Finanz amtes von der Anordnung bis zum Bescheid für die Jahre 2015 bis einschließlich 2017 in Niederbayern? 2. Wie viele Jahre zurück wird geprüft, wenn die Anord nung im Jahr 2016 kommt? 3.1 Gibt es bei den Branchen unterschiedliche Prüfungs zeiträume? 3.2 Wenn ja, warum? 3.3 Für welche Branche wie lange? 4.1 Wie lange dauern die Betriebsprüfungen? 4.2 Wie lange dauern die Betriebsprüfungen im Regie rungsbezirk Niederbayern (bitte aufgelistet nach den einzelnen Betriebsprüfungsstandorten [Finanzämter])? 5.1 Bei wie vielen Betrieben wurde aufgrund eines formel len oder materiellen Fehlers zugeschätzt? 5.2 Bei wie vielen Betrieben wurde im Regierungsbezirk Niederbayern aufgrund eines formellen oder materiel len Fehlers zugeschätzt (bitte aufgelistet nach den ein zelnen Betriebsprüfungsstandorten [Finanzämter])? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.05.2018 Zu 1.: Es werden keine (branchenbezogenen) Aufzeichnungen über den Zeitraum von der Anordnung einer Betriebsprü fung bis zum Erlass der Steuerbescheide geführt. Zu 2.: Der Prüfungszeitraum beträgt in der Regel drei Jahre (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Betriebsprüfungsordnung). Es werden die letzten drei Jahre geprüft, für die bei Erlass der Prüfungsan ordnung Steuererklärungen vorliegen. Im Jahre 2016 waren dies im Regelfall die Veranlagungszeiträume 2012 bis 2014 oder 2013 bis 2015. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erweiterung des Prüfungszeitraumes (§ 4 Abs. 3 Satz 2 Betriebsprüfungsordnung) oder eine abgekürzte Außenprü fung nach § 203 Abgabenordnung möglich. Zu 3.1 bis 3.3: Nein. Es gibt generell keine branchenbezogenen Rege lungen zur Durchführung von Außenprüfungen. Zu 4.1 und 4.2: Es werden lediglich die reinen Prüfereinsatztage statistisch erfasst. Diese Werte lassen jedoch keine belastbaren Rück schlüsse zur Dauer einer Betriebsprüfung zu. Eine Außen prüfung beginnt grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem der Außenprüfer nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung konkrete Ermittlungshandlungen vornimmt. Die zeitliche Dauer der jeweiligen Betriebsprüfung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Sie hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie z. B. Art und Umfang der Ermittlungen, Mit wirkung der Beteiligten, Vorlage von Unterlagen und etwai ge Unterbrechungen. Eine allgemein gültige Aussage zur Dauer von Betriebsprüfungen kann daher nicht getroffen werden. Zu 5.1 und 5.2: Über die Art der Prüfungsfeststellungen werden keine statis tischen Aufzeichnungen geführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22062 Bayerischer Landtag