Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.04.2018 Externes Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünf ten Ich frage die Staatsregierung: 1.1 In wie vielen bayerischen Flüchtlingsunterkünften werden externe Sicherheitsunternehmen beschäftigt? 1.2 Um welche Unterkünfte und Sicherheitsunternehmen handelt es sich dabei konkret (bitte einzeln auflisten)? 2.1 Inwiefern wird in Bayern die Forderung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft umgesetzt, bei der Auftragsvergabe eine Trennung zwischen der Ausschreibung der Betreuung der Liegenschaft und der Vergabe der Sicherheitsaufgaben vorzunehmen? 2.2 Bei welchen Liegenschaften erfolgt die Ausschreibung und Auftragsvergabe durch den beauftragten Betreiber der Liegenschaft? 2.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei Erstaufnahmeeinrichtungen zumindest ein Teil der Bediensteten über benötigte Fremdsprachenkenntnisse verfügt? 3.1 Welche (ggf. landesweit gültigen) Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsunternehmen wurden – über die allgemeinen Regelungen der Gewerbeordnung hinaus – wann festgelegt? 3.2 Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgaben ggf. auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen eingehalten werden? 3.3 Durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben wird sichergestellt , dass das von den externen Sicherheitsdiensten eingesetzte Personal ausreichend auf die besonderen Anforderungen (z. B. durch interkulturelle, fremdsprachliche und genderspezifische Kompetenzen ) vorbereitet ist, die mit dem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft verbunden sind? 4.1 Bestehen Pläne, in den bayerischen Flüchtlingsunterkünften anstelle der Sicherheitsdienste multikompetente und im Idealfall multisprachliche Teams (Sozialarbeiterinnen /Sozialarbeiter, Hausmeisterinnen/ Hausmeister, Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger, Reinigungskräfte) zur Sicherstellung einer sozial und kulturell kompetenten Betreuung einzusetzen? 4.2 Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? 4.3 Wenn nein, warum nicht? 5.1 Welche Maßnahmen werden landesweit oder durch einzelne Bezirksregierungen ergriffen, um auszuschließen , dass Personen, die in der Vergangenheit durch rechtsextreme bzw. rassistische Äußerungen und/oder Handlungen aufgefallen sind, in bayerischen Flüchtlingsunterkünften – insbesondere im Bereich des Sicherheitsdienstes – beschäftigt werden? 5.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Arbeit der Sicherheitsdienste in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren? 6.1 Gibt es Anhaltspunkte für unangemessenes, übergriffiges und/oder gewalttätiges Verhalten in bayerischen Flüchtlingsunterkünften durch Sicherheitskräfte in den Jahren 2016, 2017, 2018 (falls ja, bitte so detailliert wie möglich aufschlüsseln)? 6.2 Welche Konsequenzen wurden aus diesen Vorfällen gezogen? 6.3 Kam es zu Verurteilungen der Sicherheitskräfte und zu einer Entschädigung der geschädigten Flüchtlinge? 7.1 Welche Formen von Beschwerdemanagement werden in bayerischen Flüchtlingsunterkünften praktiziert? 7.2 Wie wird sichergestellt, dass Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern adäquat und ohne Nachteile für die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nachgegangen wird? 8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Ausmaß der Gewalt von Sicherheitspersonal gegen Geflüchtete in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) Bamberg? 8.2 Trifft es zu, dass seit dem 01.01.2018 ein neues Sicherheitsunternehmen in der AEO Bamberg aktiv ist? 8.3 Warum wurde die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Sicherheitsunternehmen gekündigt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22065 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22065 Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 09.05.2018 1.1 In wie vielen bayerischen Flüchtlingsunterkünften werden externe Sicherheitsunternehmen beschäf tigt? In Bayern werden aktuell in 126 Unterkünften im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen und der von den Regierungen betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte externe Sicherheitsunternehmen beschäftigt. Eine Ermittlung der Anzahl der Unterkünfte mit Sicherheitsdienst im Bereich der von den Landkreisen und den kreisfreien Städten betriebenen dezentralen Unterkünfte war in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 1.2 Um welche Unterkünfte und Sicherheitsunterneh men handelt es sich dabei konkret (bitte einzeln auflisten)? In allen Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Dependancen werden Sicherheitsdienste eingesetzt. Aus der Benennung konkreter Unterkünfte in der Anschlussunterbringung mit Sicherheitsdienst würden sich Rückschlüsse auf Unterkünfte ziehen lassen, in denen kein Sicherheitsdienst eingesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen, insbesondere um den Schutz der Bewohner nicht zu gefährden, können daher an dieser Stelle keine Angaben zu konkreten Unterkünften gemacht werden. Folgende Sicherheitsunternehmen sind in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen und in den von den Regierungen betriebenen Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt : – A.S. Advanced Security GmbH, Unterföhring, – ACS Advanced Corporate Security GmbH, Taufkirchen, – AF Security GmbH, Neutraubling, – Alpha Security, Rehling, – ARNDT Sicherheit und Service GmbH & Co. KG, – B&M Security e. K., Nürnberg, – Cleaningduck Blunck GmbH, Hallbergmoos, – Detektei-Security-Service Pappenberger, Neuried, – Distelkam DLG, Chemnitz, – el amparo GmbH, Lauf a. d. Pegnitz, – ESD, Mühldorf am Inn, – Fa. Bavarian Guards GmbH, Maxhütte-Haidhof, – Fair Guards Security, Eichenzell, – Hamon Sicherheitsdienste, Schwandorf, – Jonas Better Place GmbH, München, – LWS Security, Landshut, – MES Security, Kempten, – Metropol Protect GmbH, Pyrbaum, – MS-Sicherheitsdienst, – Nürnberger Sicherheit & Service GmbH, – NWS Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh, – Praetoria Service Management GmbH, Cham, – RD Solutions Security Services, Epfach, – Rosco Services GmbH, München, – Scherlin Sicherheitsdienst, Nördlingen, – Schiller Dienstleistungen GmbH, Barbing, – Schmid Sicherheitsdienste GmbH, Neu-Ulm, – SDM-Sicherheitsdienste München, München, – Secura Protect Süd, Langenselbold, – Siba Security Service GmbH, Karlsruhe, – Sicherheit Consulting, Bad Tölz, – Sicherheitsdienste Feiler, Bruckberg, – SIOSS Sicherheitsdienst, Optimal-Security-Solutions, – V.I.P.s Security & more GmbH, Nürnberg, – VDH Sicherheit GmbH, München, – Weiden Sec GmbH, Weiden in der Oberpfalz, – WISAG, Augsburg, – WWD Dienstleistung GmbH, München. Eine Ermittlung der Sicherheitsdienstleister, die in den von den Landkreisen und den kreisfreien Städten betriebenen dezentralen Unterkünften tätig sind, war in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2.1 Inwiefern wird in Bayern die Forderung des Bun desverbands der Sicherheitswirtschaft umgesetzt, bei der Auftragsvergabe eine Trennung zwischen der Ausschreibung der Betreuung der Liegen schaft und der Vergabe der Sicherheitsaufgaben vorzunehmen? Sämtliche Erstaufnahmeeinrichtungen nebst Dependancen sowie die Gemeinschaftsunterkünfte in der Anschlussunterbringung werden grundsätzlich durch Personal der jeweiligen Regierung betreut. Mit der separaten Vergabe der Sicherheitsaufgaben durch die jeweilige Regierung wird die Forderung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft nach einer Trennung zwischen dem Betrieb der Einrichtung und der Ausübung der Aufgaben des Sicherheitsdienstes umgesetzt. Lediglich in den drei Dependancen (DP) des Bayerischen Transitzentrums (BTZ) Deggendorf im Regierungsbezirk Niederbayern (DP Hengersberg, DP Osterhofen, DP Stephansposching ) umfassen die Aufgaben des Betreibers der Einrichtung aufgrund bestehender Verträge derzeit noch die Erfüllung der Sicherheitsaufgaben. Im Rahmen der nach Vertragsende anstehenden Neuausschreibungen soll auch dort künftig eine Trennung zwischen Betreiber und Sicherheitsdienstleister erfolgen. 2.2 Bei welchen Liegenschaften erfolgt die Ausschrei bung und Auftragsvergabe durch den beauftrag ten Betreiber der Liegenschaft? Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen in der Regel durch die jeweilige Bezirksregierung. Lediglich in zwei DP im Regierungsbezirk Oberbayern (DP Waldkraiburg, DP McGraw-Kaserne) erfolgte die Auftragsvergabe des Sicherheitsdienstes aufgrund bestehender Verträge durch den Unterkunftsdienstleister . Auch hier soll künftig nach Vertragsende eine Ausschreibung durch die Regierung erfolgen. 2.3 Inwiefern wird sichergestellt, dass bei Erstaufnah meeinrichtungen zumindest ein Teil der Bediens teten über benötigte Fremdsprachenkenntnisse verfügt? Bei der Ausschreibung wird im Leistungsverzeichnis eine Mindestqualifikation an Sprachkenntnissen der englischen Sprache gefordert. Darüber hinaus sind im Leistungsverzeichnis weitere Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere solche, die in den Herkunftsländern der Asylsuchenden gesprochen werden, als Qualifikation der Sicherheitsdienstmitarbeiter erwünscht. Drucksache 17/22065 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.1 Welche (ggf. landesweit gültigen) Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsun ternehmen wurden – über die allgemeinen Rege lungen der Gewerbeordnung hinaus – wann fest gelegt? In allen Regierungsbezirken ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt, dass der Sicherheitsdienstleister bei der Ausführung seines Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten hat, insbesondere Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Bewachungsverordnung, des geltenden Tarifvertrags sowie der entsprechenden DIN-Normen (z. B. DIN 77200, DIN EN ISO 9001:2015). Darüber hinaus werden Erfahrungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingsunterkünften, Liquiditätsreserven und ein internes Schulungssystem für die eigenen Mitarbeiter gefordert. 3.2 Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgaben ggf. auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunter nehmen eingehalten werden? Der Einsatz von nicht im Vergabeverfahren benannten Subunternehmern durch den Auftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Bezirksregierung. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass von ihm eingesetzte Subunternehmer die dem Auftragnehmer obliegenden Verpflichtungen in gleicher Weise umsetzen. So werden von der jeweiligen Regierung als Auftraggeber sowohl vom Auftragnehmer als auch von den Subunternehmern die notwendigen Nachweise und Zertifikate angefordert. 3.3 Durch welche Maßnahmen bzw. Vorgaben wird sichergestellt, dass das von den externen Sicher heitsdiensten eingesetzte Personal ausreichend auf die besonderen Anforderungen (z. B. durch interkulturelle, fremdsprachliche und genderspe zifische Kompetenzen) vorbereitet ist, die mit dem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft verbunden sind? Im Vertrag (Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis ) werden entsprechende Mindestqualifikationen an das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal, wie z. B. interkulturelle und soziale Kompetenz (u. a. Deeskalationsfähigkeit), entsprechende Sprachkenntnisse oder ein fester Anteil an weiblichem Personal, vorgeschrieben. Darüber hinaus werden die beauftragten Sicherheitsdienste verpflichtet, das eingesetzte Sicherheitspersonal regelmäßig weiterzubilden und zu schulen. Diese Schulungen bzw. Weiterbildungen sollen sich auch auf die oben beschriebenen besonderen Anforderungen beziehen (u. a. interkulturelle Kompetenz, Deeskalationsfähigkeit, Serviceorientierung , Schulungen mit Genderbezug). 4.1 Bestehen Pläne, in den bayerischen Flüchtlings unterkünften anstelle der Sicherheitsdienste mul tikompetente und im Idealfall multisprachliche Teams (Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Haus meisterinnen/Hausmeister, Krankenpflegerinnen/ Krankenpfleger, Reinigungskräfte) zur Sicherstel lung einer sozial und kulturell kompetenten Be treuung einzusetzen? 4.2 Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? 4.3 Wenn nein, warum nicht? Kernaufgabe des Sicherheitsdienstes ist die Gewährleistung des Schutzes der Bewohner und der Mitarbeiter in den Unterkünften und nicht deren Beratung und Betreuung. Hierfür stehen die Fachkräfte der Flüchtlings- und Integrationsberatung zur Verfügung. Mit der sog. Flüchtlings- und Integrationsberatung gewährleistet die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Beratungs - und Integrationsrichtlinie (BIR) eine kompetente und bedarfs orientierte Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im gesamten Freistaat. Sie kommt damit auch den Menschen in den baye rischen Flüchtlingsunterkünften zugute. Nach Ziffer 5.1.1 der BIR sollen die Beratungskräfte die Qualifikation einer Diplom-Sozialpädagogin oder eines Diplom- Sozialpädagogen bzw. einer Diplom-Sozialarbeiterin oder eines Diplom-Sozialarbeiters bzw. eines entsprechenden Bachelor-/Masterabschlusses oder gleichwertige Qualifikationen nachweisen, die sie zur Flüchtlings- und Integrationsberatung besonders befähigen. Fachkräfte, die nicht über die formalen Qualifikationskriterien verfügen, müssen aufgrund von Berufspraxis und in diesem Zusammenhang erworbenen Zusatzqualifikationen in der Lage sein, die entsprechenden Beratungsaufgaben wahrzunehmen. 5.1 Welche Maßnahmen werden landesweit oder durch einzelne Bezirksregierungen ergriffen, um auszuschließen, dass Personen, die in der Vergan genheit durch rechtsextreme bzw. rassistische Äu ßerungen und/oder Handlungen aufgefallen sind, in bayerischen Flüchtlingsunterkünften – insbe sondere im Bereich des Sicherheitsdienstes – be schäftigt werden? Sämtliche Bezirksregierungen lassen zusätzlich zur Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 34 Gewerbeordnung (GewO) und zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses eine Überprüfung aller eingesetzten Sicherheitskräfte beim Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) und beim Landeskriminalamt (BLKA) durchführen. Aufgrund der aus den Abfragen gewonnenen Erkenntnisse wird in einer umfassenden Prüfung entschieden, ob eine Person eingesetzt werden darf oder nicht. 5.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Arbeit der Sicherheitsdienste in regelmäßigen Ab ständen zu kontrollieren? Die Mitarbeiter der jeweiligen Regierung kontrollieren in unregelmäßigen Abständen und unangekündigt die Sicherheitsdienste vor Ort. Unter anderem werden dabei die vertraglich geschuldeten Leistungen (Wachdienststärke, Arbeitskleidung, Frauenanteil, Sprachkenntnisse, Personaldokumente ) überprüft, um zu gewährleisten, dass alle eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter gemeldet und sicherheitsüberprüft sind und kein Einsatzverbot vorliegt sowie die Wachdienstpositionen nach Vorgabe besetzt sind. Die Sicherheitsüberprüfungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt. Zudem wird die Dokumentation der Sicherheitsdienste (Wachbuch, Vorfallberichte etc.) regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus finden in allen Regierungsbezirken zwischen der Unterkunftsverwaltung bzw. der Bezirksregierung und den eingesetzten Sicherheitsdiensten regelmäßige Abstimmungs - und Koordinierungsgespräche statt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22065 6.1 Gibt es Anhaltspunkte für unangemessenes, über griffiges und/oder gewalttätiges Verhalten in baye rischen Flüchtlingsunterkünften durch Sicher heitskräfte in den Jahren 2016, 2017, 2018 (falls ja, bitte so detailliert wie möglich aufschlüsseln)? 6.2 Welche Konsequenzen wurden aus diesen Vorfäl len gezogen? 6.3 Kam es zu Verurteilungen der Sicherheitskräfte und zu einer Entschädigung der geschädigten Flüchtlinge? Regierungsbezirk Niederbayern: Im BTZ Deggendorf wurden im Jahr 2017 in zwei Fällen entsprechende Anhaltspunkte bekannt. In beiden Fällen wurde durch den betroffenen Asylbewerber Anzeige gegen Sicherheitsdienstmitarbeiter erstattet. Ein Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, bei dem anderen Verfahren liegt zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung vor. Die betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiter wurden umgehend ausgetauscht. Dieses Vorgehen wird durch eine Vertragsregelung sichergestellt, die der Regierung als Auftraggeber das Recht einräumt, ohne Angabe von Gründen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes abzulehnen. Im Bereich der Anschlussunterbringung wurde im Jahr 2018 ein Verdacht auf unangemessene verbale Äußerungen und aggressives Verhalten gegenüber Bewohnern gemeldet. Der Sicherheitsdienstmitarbeiter wurde umgehend von der Unterkunft abgezogen. Nach entsprechender Prüfung und Gesprächen mit den Betroffenen hat sich der Verdacht nicht bestätigt. Regierungsbezirk Oberbayern: In der Aufnahmeeinrichtung(AE)-DP McGraw soll es in der Vergangenheit laut Aussagen von Bewohnern und des Unterkunftsdienstleisters vereinzelt zu verbalen Formen von Beleidigung durch einen Schichtleiter des Sicherheitsdienstes gekommen sein. Nach Kenntnisstand der Regierung von Oberbayern wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der betroffene Sicherheitsdienstmitarbeiter wurde vorsorglich ausgetauscht. In der AE-DP Fürstenfeldbruck soll es Mitte März 2018 einen gewalttätigen Übergriff durch den Sicherheitsdienst gegeben haben. Entsprechende Ermittlungen wurden durch die Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck aufgenommen. Zwei Bewohnerinnen hatten angegeben, durch den Sicherheitsdienst geschlagen worden zu sein. Zum derzeitigen Zeitpunkt liegt dazu noch kein Ermittlungsergebnis vor. Bis zur Klärung des Vorfalls wurden die betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiter vorsorglich ausgetauscht. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Firma beendet. Anfang Februar 2017 behauptete ein Bewohner von einem Sicherheitsmitarbeiter (damals jedoch eine andere Firma als im März 2018) während einer Auseinandersetzung bei der Zugangskontrolle in den Bauch geschlagen worden zu sein. Das Strafverfahren wurde nach Kenntnisstand der Regierung von Oberbayern jedoch eingestellt. Eine Entschädigungszahlung wurde nicht geleistet. Anlässlich dieses Vorwurfs wurden ausführliche Gespräche durch die Regierung von Oberbayern mit der Geschäftsführung des Sicherheitsdienstes geführt. Die Forderung der Regierung von Oberbayern nach insbesondere einem gewaltfreien Umgang mit den Bewohnern wurde durch die Geschäftsführung an die Sicherheitsdienstmitarbeiter weitergegeben. Regierungsbezirk Oberfranken: In der Erstaufnahmeeinrichtung kam es im Oktober 2017 zu Vorwürfen von Bewohnern über gewalttätiges Verhalten von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes. Die Anschuldigungen gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes führten zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Dieses ist nach Kenntnisstand der Regierung von Oberfranken noch nicht abgeschlossen. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg sind Widersprüche aufgetreten, die derzeit erhebliche Zweifel bestehen lassen, dass strafrechtliche Tatbestände verwirklicht worden sind. Zur Aufklärung der Widersprüche sind weitere Ermittlungen erforderlich. Bis zum Abschluss des Verfahrens dürfen die betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiter keinen Dienst in der Erstaufnahmeeinrichtung verrichten. Im Übrigen sind keine weiteren Vorfälle bekannt. 7.1 Welche Formen von Beschwerdemanagement werden in bayerischen Flüchtlingsunterkünften praktiziert? 7.2 Wie wird sichergestellt, dass Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern adäquat und ohne Nachteile für die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nachgegangen wird? In sämtlichen Unterkünften haben die dortigen Bewohner die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und Anliegen an die Beratungskräfte der Flüchtlings- und Integrationsberatung, der Unterkunftsverwaltung und der jeweiligen Regierung zu wenden. Die vorgebrachten Beschwerden/Anliegen werden diskret behandelt und es wird darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden. Darüber hinaus bestehenden in den nachfolgend genannten Regierungsbezirken folgende Mitteilungsoptionen: Regierungsbezirk Oberbayern: Im Bereich der Erstaufnahme hängen an zentraler Stelle Briefkästen zur Abgabe von anonymen Beschwerden/Hinweisen . Zudem werden regelmäßige Sprechstunden von Mitarbeitern der Regierung von Oberbayern angeboten. Regierungsbezirk Niederbayern: Im BTZ Deggendorf wurde für Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner eine „Clearing-Stelle“ eingerichtet. Die Clearing-Stelle ist eine Einrichtung des Sachgebiets 14 der Regierung von Niederbayern. Diese wird unabhängig von asylrechtlichen bzw. ausländerrechtlichen Verfahren (des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – BAMF – oder der Zentralen Ausländerbehörde – ZAB –) betrieben. Regierungsbezirk Oberpfalz: Die Regierung der Oberpfalz erhält seit Mitte 2017 eine Förderung für zwei Gewaltschutzkoordinatorinnen von der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Ziel der Initiative ist die Erstellung einrichtungsspezifischer Schutzkonzepte in den Flüchtlingsunterkünften . Dabei ist die Schaffung einer internen und externen Beschwerdestelle ein wesentlicher Bestandteil. Intern werden Ansprechpartner für verschiedene Arbeitsbereiche benannt, an die eine eingehende Beschwerde weiter- Drucksache 17/22065 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 geleitet wird. Es sind regelmäßige Befragungen im Rahmen des Schutzkonzeptes unter Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner geplant. Seit September 2017 ist bei der Regierung der Oberpfalz eine Ombudsfrau für das Stadtgebiet Regensburg beschäftigt . Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Hilfsorganisationen und natürlich die Asylbewerber selbst bei Fragen, Anliegen und Beschwerden zum Thema „Asyl“. 8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Ausmaß der Gewalt von Sicherheitspersonal gegen Geflüchte te in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) Bamberg? Der Staatsregierung sind lediglich die bereits im Rahmen der Antwort zu Frage 6.1 benannten Einzelfälle bekannt. Seitens der Ermittlungsbehörden wurden konsequent Strafverfahren gegen die entsprechenden Mitarbeiter der eingesetzten Sicherheitsfirma eingeleitet. Zudem hat die Regierung von Oberfranken unverzüglich nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Einsatz der betroffenen Sicherheitsdienstmitarbeiter auf dem Gelände der AEO Bamberg untersagt. Darüber hinausgehende Vorwürfe, Anschuldigungen und/ oder strafrechtliche Verfahren sind der Staatsregierung nicht bekannt. 8.2 Trifft es zu, dass seit dem 01.01.2018 ein neues Si cherheitsunternehmen in der AEO Bamberg aktiv ist? Die Leistungen des Sicherheitsdienstes in der AEO Bamberg wurden im Jahr 2016 ausgeschrieben, das jetzt tätige Unternehmen hat auf der Basis dieser Ausschreibung den Zuschlag erhalten und ist seit dem 01.07.2016 in der AEO Bamberg tätig. Die Ausschreibung erfolgte für ein Jahr mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Aktuell beabsichtigt die Regierung von Oberfranken auch die zweite Verlängerungsoption zu nutzen, sodass eine neue Ausschreibung des Sicherheitsdienstes voraussichtlich erst mit Stichtag 01.07.2019 erfolgen wird. 8.3 Warum wurde die Zusammenarbeit mit dem bishe rigen Sicherheitsunternehmen gekündigt? Seitens der Regierung von Oberfranken erfolgte keine Kündigung; die Verträge mit dem Anbieter bestehen unverändert fort. Zutreffend ist, dass sich der Vertragspartner weiterer Unternehmen als Subunternehmen bedient. Im Bestand der Subunternehmer kam es zum 01.01.2018 zu Veränderungen.