Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 28.03.2018 Zulassung zur Imkermeisterausbildung Die Zulassungsvoraussetzungen zur Imkermeisterausbil dung unterscheiden sich europaweit deutlich voneinander. Von Gleichbehandlung und Chancengleichheit kann keine Rede sein. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Voraussetzungen sind in Deutschland, nach Kenntnis der Staatsregierung auch in Österreich, Tschechien, Italien, Belgien, den Niederlanden und Frankreich notwendig festgelegt, um die Imkermeis terausbildung zu absolvieren? 2. Ist geplant, nach Kenntnis der Staatsregierung, diese Voraussetzungen europaweit anzugleichen, um die Gleichbehandlung und Chancengleichheit der europäi schen Imkermeisteranwärter zu gewährleisten? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.05.2018 1. Welche Voraussetzungen sind in Deutschland, nach Kenntnis der Staatsregierung auch in Österreich , Tschechien, Italien, Belgien, den Niederlanden und Frankreich notwendig festgelegt, um die Imkermeisterausbildung zu absolvieren? Imkermeisterausbildung in Deutschland Eine zentral geregelte Imkermeisterausbildung (Fortbil dungsregelung) ist in Deutschland nicht vorgesehen. Ver bindliche Regelungen gibt es für die Ausbildung und den Berufsabschluss Tierwirt, Fachrichtung Imkerei. Die für die Abnahme der Meisterprüfung zuständigen Stellen bieten zwar Vorbereitungslehrgänge für die Tierwirtmeisterprüfung, Fachrichtung Imkerei an. Der Besuch dieser Lehrgänge ist jedoch freiwillig und keine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung. Zulassung zur Meisterprüfung in Deutschland In Deutschland erfolgt die Zulassung zur Imkermeisterprü fung gemäß § 3 Tierwirtmeisterprüfungsverordnung. Demnach ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem an erkannten Ausbildungsberuf Tierwirt oder Tierwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem an deren anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbe ruf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Imkermeisterausbildung und Zulassung zur Meisterprüfung in Österreich Nach Kenntnisstand des Staatsministeriums bietet von den genannten Ländern nur Österreich eine Fortbildung zum Im kermeister an Imkerschulen an. Nach Auskunft der Land und Forstwirtschaftlichen Lehr lings und Fachausbildungsstelle in Niederösterreich sind aktuell folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erforderlich: 1. Positiv absolvierter Fortbildungslehrgang zu Meisterprü fung. 2. Abschluss als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin Bienen wirtschaft mit mindestens drei Jahren einschlägiger Pra xis und vollendetem 20. Lebensjahr oder Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22099 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22099 3. Betriebsführer bzw. Betriebsführerin mit mindestens drei Jahren Tätigkeit als Betriebsführer bzw. Betriebsführerin und vollendetem 24. Lebensjahr oder 4. Personen mit mindestens sieben Jahren einschlägiger Praxis nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mit einer Nachsicht von den Zulassungsvoraussetzungen durch die Niederösterreichische (NÖ) Landesregierung. Italien In Italien ist für 2019/2020 ein „Meisterkurs“ geplant, der 420 Stunden umfassen soll. Es gibt in Italien keine mit Deutschland vergleichbare Meisterausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Bezeichnung „Meister kurs“ soll vor allem die Qualität des Kurses hervorheben. Für die Teilnahme an diesem Kurs wurden nach Kenntnis stand des Staatsministeriums keine speziellen Vorausset zungen festgelegt. Ob eine Prüfung abgelegt werden kann, ist derzeit nicht bekannt. Polen und sonstige Länder In Polen gibt es einen schulischen Abschluss zum Imkerei techniker. In weiteren Ländern wird eine Ausbildung der Imker durch Kurse von Verbänden und staatlichen Institutionen (Universitäten) angeboten. Eine Berufsausbildung mit einer praktischen und schulischen Ausbildung (duales System) und eine darauf aufbauende Imkermeisterausbildung in Be trieben nach deutschem Vorbild gibt es dort nicht. 2. Ist geplant, nach Kenntnis der Staatsregierung, diese Voraussetzungen europaweit anzugleichen, um die Gleichbehandlung und Chancengleichheit der europäischen Imkermeisteranwärter zu gewährleisten ? In Deutschland bieten derzeit die drei Bundesländer, Bayern, BadenWürttemberg und Niedersachsen Meisterprüfungen im genannten Beruf an. Die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen wurden bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt. Eine europaweite Harmonisierung der Zulassungsvor aussetzungen für Meisteranwärter ist derzeit nicht geplant und hätte, wegen der großen Unterschiede im beruflichen Bildungssystem der verschiedenen EULänder, wenig Aus sicht auf Erfolg. Um eine Chancengleichheit im Hinblick auf ausländische Berufsabschlüsse zu erreichen, besteht nach dem Berufs qualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) die Möglichkeit, berufliche Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden auf Gleichwertigkeit mit Abschlüssen im Inland prüfen zu lassen.