Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.04.2018 Masterplan Freiflächengestaltung im Kunstareal München Seit 2002 die Pinakothek der Moderne eröffnet wurde, wird geplant, das gesamte Kunstareal in der Maxvorstadt der Landeshauptstadt München, das alle drei Pinakotheken und die Sammlung Brandhorst umgibt, neu und einheitlicher zu gestalten. Zahlreiche Maßnahmen wurden dafür angeregt . So wurde z. B. im Jahr 2012 mit großer Beteiligung ein Bürgergutachten mit 1.500 Vorschlägen erarbeitet. 2016 wurde vom Freistaat Bayern ein Masterplan in Auftrag gegeben , der nun vom Landschaftsbüro Vogt in der Bezirksausschusssitzung des Bezirksausschusses 03 Maxvorstadt vom Februar 2018 gemeinsam mit dem damaligen Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle vorgestellt wurde. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist der Planungsstand für den „Masterplan Freiflächengestaltung “ für das Kunstareal in München? 2. a) In welcher Höhe plant die Staatsregierung die Umsetzung der Planungen zum Kunstareal insgesamt finanziell zu unterstützen? b) Gibt es dabei Vorschriften für die Mittelverwendung? c) Wenn ja, welche? 3. Welches Budget wurde bereits unter welchem Titel vom Freistaat Bayern für die Umsetzung der Planungen der Freiflächen im Kunstareal in den Haushalt eingestellt (bitte aufgegliedert nach Projekten)? 4. Welche Maßnahmen sollen in welchem Zeitraum mit diesem Geld umgesetzt werden? 5. Wird das Umfeld der Pinakothek der Moderne und deren Eingangsbereich bei der Umsetzung der Gestaltungspläne vom Freistaat priorisiert, eventuell auch erst einmal mit einer temporären Lösung oder mit zeitlich begrenzten Aktionen? 6. a) Werden im Rahmen des „Masterplans Freiflächengestaltung im Kunstareal“ Stellen geschaffen? b) Wenn ja, wie werden diese Stellen finanziert? c) Wie hoch waren die jeweiligen Kosten? 7. a) Hat bereits ein Planer den Zuschlag für die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge? b) Wenn ja, wie weit sind die Planungen gediehen? c) Welche Kosten sind für welche Gewerke bereits entstanden ? 8. a) Wie ist die zeitliche Planung für die Umsetzung der im Masterplan erarbeiteten Vorschläge? b) Wenn nein, welche Planer sind noch in der Auswahl? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 08.05.2018 Der Beantwortung der einzelnen Fragen wird der Vollständigkeit halber folgende Vorbemerkung vorangestellt: Der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München haben 2009 vereinbart, die Museums-, Kunst- und Wissenschaftslandschaft rund um die Pinakotheken und den Königsplatz gemeinsam voranzutreiben und Strategien für eine bessere Vernetzung, Präsentation und Förderung des Kunstareals zu entwickeln. Das Areal umfasst ca. 60 Hektar und liegt inmitten der Maxvorstadt, umgeben von alten und beliebten Wohnvierteln. Zwischen der Heßstraße im Norden , der Türkenstraße im Osten, der Karlstraße im Süden und der Luisenstraße/Richard-Wagner-Straße im Westen konzentrieren sich auf engstem Raum staatliche und städtische Einrichtungen für Kunst, Kultur und Wissenschaft. In der Folge wurde eine Projektgruppe aufgestellt, in der Vertreter des Freistaates, der Landeshauptstadt München und der im Kunstareal ansässigen Institutionen mitwirkten. Ein Projektkoordinator sorgte zunächst vorübergehend für die Koordinierung und Vernetzung. Im Jahr 2013/2014 gab die Landeshauptstadt München ein Bürgergutachten in Auftrag, in dessen Rahmen sich die Bürger selbst mit ihren Bedürfnisse und ihren Ideen einbringen konnten. Eine Reihe von wichtigen Projekten/Maßnahmen wurde umgesetzt. Im virtuellen Raum gibt es eine gemeinsame Homepage (www.kunstareal.de), die umfangreiche und tagesaktuelle Informationen darüber gibt, was sich im Kunstareal tut. Seit Herbst 2016 bietet ein Begleitsystem Hilfe bei der räumlichen Orientierung im Kunstareal. An 21 Orten im Kunstareal wurden Stelen aufgestellt, die detailliert Auskunft über den jeweiligen Standort und die Lage der verschiedenen Einrichtungen geben. Auch stellt das Begleitsys tem Sichtachsen und Bezüge zwischen den Institutionen im Kunstareal her und begleitet so den Besucher durch das Areal. Nach 2013 und 2015 fand im Jahr 2017 mit großem Erfolg das mittlerweile 3. Kunstarealfest statt. Insgesamt ist das Kunstareal in den letzten Jahren deutlich zusammengewachsen, nicht zuletzt dank der Koordinie- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22100 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22100 rung der nun gemeinsam von Freistaat und Landeshauptstadt finanzierten Koordinationsstelle. 1. Wie ist der Planungsstand für den „Masterplan Freiflächengestaltung“ für das Kunstareal in München ? Die Grün- und Freiflächen sind ein wesentliches verbindendes und identitätsstiftendes Element des Kunstareals. Dem Staatlichen Bauamt München 1 wurde daher mit Schreiben vom 07.10.2015 der Planungsauftrag zur Erstellung des „Masterplans Freiflächengestaltung Kunstareal“ erteilt. Der Auftrag wurde in enger Abstimmung mit Vertretern der Landeshauptstadt München beschrieben. Den Zuschlag erhielt das Büro Vogt Landschaftsarchitekten AG aus Zürich. Der Masterplan baut auf den bisherigen Überlegungen auf und enthält ein Entwicklungskonzept für das Kunstareal mit Realisierungsvorschlägen, das Punkte wie Parkpflege, Wegeführung , Ausstattung, Barrierefreiheit etc. umfasst. Nach Analyse und Untersuchung des Bestandes wurden die Stärken und Schwächen des Kunstareals herausgearbeitet. Zehn Handlungsfelder wurden entwickelt und im Masterplan mit einem Katalog möglicher Maßnahmen festgeschrieben. Der Masterplan wurde Anfang des Jahres 2018 im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Landtags sowie im Bezirksausschuss Maxvorstadt vorgestellt. Seine Aufstellung ist Teil eines iterativen, auf den ständigen Dialog ausgerichteten Gesamtprozesses. So ist der Masterplan in zeitlicher Hinsicht auch als langfristiger Entwicklungsprozess gedacht. Zahlreiche Maßnahmen lassen sich nur über einen längeren Zeithorizont umsetzen. Im Dialog mit der Landeshauptstadt geht es derzeit um die Festlegung von ersten Anschlussmaßnahmen, um die Ergebnisse des Masterplans nach außen sichtbar zu machen . Das Büro Vogt hat hierfür gemeinsam mit dem Bauamt die Idee für sog. Initialmaßnahmen entwickelt, deren temporärer Charakter ebenfalls eine Einladung zum Dialog darstellen kann. Vorgeschlagen sind eine intensive markante Bepflanzung an mehreren Stellen, eine freie Möblierung sowie das Öffnen von Durchblicken. Die mögliche Umsetzung dieser Maßnahmen ist derzeit Gegenstand von Gesprächen mit der Landeshauptstadt München. 2. a) In welcher Höhe plant die Staatsregierung die Umsetzung der Planungen zum Kunstareal insgesamt finanziell zu unterstützen? Eine Gesamtsumme der insgesamt bereitzustellenden Ausgabemittel für die Umsetzung des „Masterplans Freiflächengestaltung “ steht noch nicht fest. Zu den bisher bereitgestellten Mitteln vgl. Antwort zu Frage 3. b) Gibt es dabei Vorschriften für die Mittelverwendung ? Ja. c) Wenn ja, welche? Die Maßnahmen unterliegen den einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO (u. a. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ). Etwaige Ausgabemittel werden nach fachlicher Prüfung zweckgebunden bereitgestellt. 3. Welches Budget wurde bereits unter welchem Titel vom Freistaat Bayern für die Umsetzung der Planungen der Freiflächen im Kunstareal in den Haushalt eingestellt (bitte aufgegliedert nach Projekten )? Folgende Mittel des Epl. 15 – Wissenschaft und Kunst – wurden bisher für einzelne Maßnahmen zur Verfügung gestellt: Tabelle zu Frage 3 Projekt Haushaltsstelle Summe Zeitraum Masterplan Freiflächengestaltung Kunstareal 15 70/701 01 (Kleine Baumaßnahme) 107,0 Tsd. Euro 2015 bis 2018 Orientierungssystem Kunstareal (Begleitsystem) 15 70/701 01 (Kleine Baumaßnahme) 450,0 Tsd. Euro 2014 bis vss. 2018 Beauftragung einer Gastronomiefachplanung für das Kunstareal München 15 70/519 01 (Bauunterhalt) 30,0 Tsd. Euro 2018 4. Welche Maßnahmen sollen in welchem Zeitraum mit diesem Geld umgesetzt werden? Die Maßnahmen wurden zum Großteil bereits umgesetzt (vgl. Antwort zu Frage 3). Die Kleine Baumaßnahme „Orientierungssystem Kunstareal“ soll voraussichtlich im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Die Gastronomiefachplanung für das Kunstareal München soll nähere Erkenntnisse und Möglichkeiten, insbesondere über die gastronomischen Einrichtungen der Pinakothek der Moderne, des Museums für die Sammlung Brandhorst sowie einer möglichen Freischankfläche im Kunstareal, liefern. Mit einem Abschluss der Gastronomiefachplanung ist im Laufe des Jahres 2018 zu rechnen. 5. Wird das Umfeld der Pinakothek der Moderne und deren Eingangsbereich bei der Umsetzung der Gestaltungspläne vom Freistaat priorisiert, eventuell auch erst einmal mit einer temporären Lösung oder mit zeitlich begrenzten Aktionen? Die Standorte für die Umsetzung der in der Antwort zu Frage 1 genannten möglichen Initialmaßnahmen sind noch offen. Auch das Umfeld der Pinakothek der Moderne stellt in diesem Zusammenhang einen möglichen Ort der Umsetzung dieser ersten Anschlussmaßnahmen dar. Darüber hinaus hat das Büro Vogt im Masterplan die Schaffung sog. Vertiefungsbereiche vorgeschlagen, in denen exemplarisch die Gesamtvision des Masterplans in aus- Drucksache 17/22100 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gewählten Teilstücken umgesetzt werden soll. Auch der Umgriff der Pinakothek der Moderne wäre ein möglicher Platz für einen solchen Vertiefungsbereich. Ob und an welchem Standort ein Vertiefungsbereich entsteht, wird im Rahmen der weiteren Gespräche noch zu diskutieren sein. 6. a) Werden im Rahmen des „Masterplans Freiflächengestaltung im Kunstareal“ Stellen geschaffen? Nein. b) Wenn ja, wie werden diese Stellen finanziert? Vgl. Antwort zu Frage 6 a. c) Wie hoch waren die jeweiligen Kosten? Vgl. Antwort zu Frage 6 a. 7. a) Hat bereits ein Planer den Zuschlag für die Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge? Nein. b) Wenn ja, wie weit sind die Planungen gediehen? Vgl. Antwort zu Frage 7 a. c) Welche Kosten sind für welche Gewerke bereits entstanden? Vgl. Antwort zu Frage 7 a. 8. a) Wie ist die zeitliche Planung für die Umsetzung der im Masterplan erarbeiteten Vorschläge? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, stellt der Masterplan zunächst eine Bestandsaufnahme dar, die Stärken und Schwächen herausarbeitet und mögliche langfristige Entwicklungsperspektiven aufzeigt. In einem ersten Schritt sollen – wie dargestellt – nun zunächst mögliche Initialmaßnahmen angegangen werden. b) Wenn nein, welche Planer sind noch in der Auswahl ? Vgl. Antwort zu Frage 8 a.