Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.04.2018 Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Emersacker Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lauten die weiteren Ausbaupläne der Staatsstraße 2036 nach dem Abschnitt zwischen Heretsried und Holzhausen (Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 [Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+185]) bis zum Abschnitt der Gemeinde Emersacker (bitte Lageplan, Höhenplan, landschaftspflegerische Maßnahmen und Grunderwerbsplan wo möglich vorlegen)? 2.1 Sind die Unterlagen der Planfeststellung bereits fertiggestellt ? 2.2 Gibt es Planungen, das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen (sollte dem so sein, bitte Zeitpunkt nennen)? 2.3 Ab welchem Zeitpunkt kann in Erläuterungsbericht und Lagepläne bereits vorher Einsicht genommen werden? 3.1 Wird eine Alternativplanung vorgelegt? 3.2 Wenn nein, warum nicht? 3.3 In wie viele Abschnitte soll sich die Baumaßnahme gliedern, mit welchen Längen? 4.1 Welches Verkehrsaufkommen wird der Planung zugrunde gelegt werden? 4.2 Wie schätzt die Staatsregierung das prognostizierte Verkehrsaufkommen ein? 5. Mit welcher Netto-Neuversiegelung wird gerechnet? 6. Welches Volumen haben die Erdbewegungen zwischen Lauterbrunn und Emersacker? 7. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung? 8. Sind Maßnahmen innerhalb der geschlossenen Ortschaften geplant? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 14.05.2018 1. Wie lauten die weiteren Ausbaupläne der Staatsstraße 2036 nach dem Abschnitt zwischen Heretsried und Holzhausen (Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 [Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+185]) bis zum Abschnitt der Gemeinde Emersacker (bitte Lageplan, Höhenplan, landschaftspflegerische Maßnahmen und Grunderwerbsplan wo möglich vorlegen)? Der Ausbau der Staatsstraße (St) 2036 zwischen Heretsried und Emersacker ist im derzeit geltenden 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in der nachrangigen Dringlichkeit 2 enthalten. Für Maßnahmen der Dringlichkeit 2 ist in der Regel eine Umsetzung nach 2025 vorgesehen. Der Streckenabschnitt weist auch einen schlechten Erhaltungszustand auf. Aufbauend auf der letzten, im Jahr 2015 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Staatsstraßen sind in der verbesserten Erhaltungsplanung (VEP) in diesem Streckenabschnitt insgesamt drei Erhaltungsabschnitte mit einer Gesamtlänge von 3,7 km vorgesehen. Derzeit erarbeitet das Staatliche Bauamt Augsburg die technische Straßenplanung für einen richtlinienkonformen Ausbau im Sinne des Ausbauplans. Erst auf Grundlage dieser Planung kann eine detaillierte Kostenberechnung für den Ausbau vorgenommen werden. Mit der technischen Straßenplanung und der Kostenberechnung für den Ausbau kann beurteilt werden, ob eine reine Sanierung des Streckenabschnitts zum jetzigen Zeitpunkt noch in Betracht zu ziehen ist. Die technische Straßenplanung mit Kostenberechnung wird in einem sogenannten Vorentwurf zusammengefasst. Bei wesentlichen Änderungen der Straße, insbesondere in Lage und Höhe, wird nach der Genehmigung des Vorentwurfs ein Planfeststellungsverfahren zur Baurechterlangung durchgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Pläne für den Ausbau fertiggestellt und können somit auch nicht vorgelegt werden. 2.1 Sind die Unterlagen der Planfeststellung bereits fertiggestellt? Nein. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1. 2.2 Gibt es Planungen, das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen (sollte dem so sein, bitte Zeitpunkt nennen)? Nein. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22108 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22108 2.3 Ab welchem Zeitpunkt kann in Erläuterungsbericht und Lagepläne bereits vorher Einsicht genommen werden? Das Staatliche Bauamt Augsburg ist stets bestrebt, die Öffentlichkeit frühzeitig über geplante Maßnahmen zu informieren . Hinsichtlich des Ausbaus der St 2036 von Heretsried bis Emersacker könnte dies zum Beispiel im Rahmen einer Gemeinderatssitzung erfolgen, sobald die Planung hinreichend konkret ist. Im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahrens wird das Staatliche Bauamt Augsburg die Planung den Trägern öffentlicher Belange vorstellen und mit ihnen abstimmen. 3.1 Wird eine Alternativplanung vorgelegt? Für bestandsorientierte Straßenausbauten werden nicht, wie bei Neubauten, Planungen für alternative Trassen erarbeitet , da durch den Straßenbestand die Linienführung weitgehend vorgegeben ist. Die Ausbauplanung hat zum Ziel, die Abweichungen vom Bestand in Höhe und Lage, unter Berücksichtigung der anzulegenden Planungsparameter, möglichst gering zu halten. Sollte eine reine Straßensanierung als Alternativplanung angesehen werden, so kann hierzu die Aussage getroffen werden, dass dies im Planungsprozess behandelt wird. Sollte eine Ausbauplanung weiterverfolgt werden, wird in dem Zuge auch dargelegt, aus welchen Gründen eine reine Straßensanierung als Alternative nicht in Betracht gezogen werden konnte. 3.2 Wenn nein, warum nicht? Siehe hierzu Antwort zu Frage 3.1. 3.3 In wie viele Abschnitte soll sich die Baumaßnahme gliedern, mit welchen Längen? Im jetzigen Planungsstadium kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. 4.1 Welches Verkehrsaufkommen wird der Planung zugrunde gelegt werden? Im Zuge der Aufstellung des 7. Ausbauplans wurde der Projektbewertung eine werktägliche Verkehrsbelastung zwischen 3.050 Kfz/24 h und 3.650 Kfz/24 h zugrunde gelegt. Die Straßenverkehrszählung (SVZ) 2015 weist für die St 2036 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 5.279 Kfz/24 h auf. Dieser Wert resultiert aus einer Zählstelle nördlich von Batzenhofen. Da die Verkehrsbelastung auf der St 2036 in Richtung Emersacker abnimmt, ist im Abschnitt Heretsried – Emersacker mit einer geringeren Verkehrsbelastung zu rechnen. Um hier der Planung einen detaillierteren Zählwert zugrunde legen zu können, ist noch eine gesonderte Verkehrszählung durchzuführen. Dies kann jedoch erst ab Oktober dieses Jahres erfolgen, da derzeit die St 2036 als Umleitungsstrecke für die wegen des Baus der Ortsumfahrung Adelsried gesperrte St 2032 dient. 4.2 Wie schätzt die Staatsregierung das prognostizierte Verkehrsaufkommen ein? Für die weitere Planung wird eine allgemeine Verkehrszunahme von 1 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt. 5. Mit welcher Netto-Neuversiegelung wird gerechnet ? Im jetzigen Planungsstadium kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. 6. Welches Volumen haben die Erdbewegungen zwischen Lauterbrunn und Emersacker? Im jetzigen Planungsstadium kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. 7. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung? Im Zuge der Aufstellung des 7. Ausbauplans wurden der Projektbewertung Gesamtkosten in Höhe von 3,9 Mio. Euro zugrunde gelegt. Eine detaillierte und aktuelle Kostenberechnung wird erst im Rahmen der Vorentwurfsplanung erstellt (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1). 8. Sind Maßnahmen innerhalb der geschlossenen Ortschaften geplant? Das Ausbauplanprojekt der St 2036 von Heretsried bis Emersacker sieht keinen Ausbau innerhalb der Ortschaft Lauterbrunn vor. Auch die Erhaltungsplanung weist dort keinen Erhaltungsabschnitt aus.