Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 27.03.2018 Bee Warned – Bienenmonitoring in Niederbayern In Bayern wird derzeit ein flächendeckendes Monitoring zur Abwehr der exotischen Bienenschädlinge Kleiner Beutenkäfer und Asiatische Hornisse aufgebaut. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Monitoring-Imker gibt es in Niederbayern? b) Welche Gebiete sind damit abgedeckt (bitte Angabe Adressen und Eintrag in Übersichtskarte)? 2. Was unternimmt die Staatsregierung, um die „unbeobachteten Gebiete“ abzudecken? 3. Wie sieht der „Notfallplan“ aus, sollten eingewanderte Bienenschädlinge entdeckt werden? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vom 15.05.2018 1. a) Welche Monitoring-Imker gibt es in Niederbayern? Es gibt insgesamt 31 Bienenstände in Niederbayern, auf denen Beobachtungen zum Kleinen Beutenkäfer und zu der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) durchgeführt werden. Die Bienenstände werden dabei betreut von: – Bienenprüfhof Kringell – ein Bienenstand, – Imkereien, die am Deutschen Bienenmonitoring beteiligt sind – sechs Bienenstände, – sonstigen Imkerinnen und Imkern – 24 Bienenstände (zwei haben jeweils zwei Bienenstände unter Beobachtung ). b) Welche Gebiete sind damit abgedeckt (bitte Angabe Adressen und Eintrag in Übersichtskarte)? Für das Bee-Warned-Projekt wurde Bayern in Quadrate von je 25 km Seitenlängen eingeteilt. In jedem dieser 140 Quadrate soll mindestens eine Monitoring-Imkerei Beobachtungen zum Kleinen Beutenkäfer und zur Asiatischen Hornisse durchführen. Für Niederbayern sind das 24 (Teil-) Quadrate. Die Monitoring-Standorte sind der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Den teilnehmenden Imkereien ist die Vertraulichkeit ihrer Daten zugesichert worden. Es wird daher nur eine Liste der Postleitzahlen der Bienenstände angeführt, reduziert um die letzte Ziffer. 2. Was unternimmt die Staatsregierung, um die „unbeobachteten Gebiete“ abzudecken? Durch die in der Antwort zu Frage 1 a erwähnten 31 Bienenstände werden 15 der 24 Quadrate abgedeckt. Drei weitere Teilquadrate werden durch die umliegenden Regierungsbezirke (Oberbayern und Oberpfalz) abgedeckt. Somit sind derzeit sechs (Teil-)Quadrate noch nicht durch eine Monitoring-Imkerei abgedeckt. Hier finden zurzeit direkte Gespräche mit Imkereien in den jeweiligen Gebieten statt, um die letzten Lücken zu schließen. 3. Wie sieht der „Notfallplan“ aus, sollten eingewanderte Bienenschädlinge entdeckt werden? Wird eine Vespa-velutina-Sichtung gemeldet, überprüfen Mitarbeiter des Instituts für Bienenkunde und Imkerei (IBI) oder die Wespenberater die Meldung vor Ort und suchen den Nistplatz. Wird der Befund bestätigt, erfolgt eine Meldung an die örtlich zuständige Untere Naturschutzbehörde , die diese Sichtung dem Staatsministerium für Umwelt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22204 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22204 und Verbraucherschutz (StMUV) meldet. Das StMUV notifiziert das Vorkommen über den Bund bei der Europäischen Kommission und leitet in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Behörden Maßnahmen zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse (gem. Art 17 Abs. 1 EU-Verordnung 1143/2014) ein. Tierseuchenrechtliche Reglementierungen bestehen in diesem Fall nicht. Der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird in den §§ 16 bis 21 Bienenseuchen -Verordnung rechtlich geregelt (Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverschleppung; epidemiologische Ermittlungen durch die zuständige Veterinärbehörde). Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22204 Niederbayerische Monitoring-Imker, BeeWarned Projekt, Stand April 2018 Lfd. Nummer PLZ 1 9330 2 9334 3 9334 4 8410 5 8414 6 8433 7 8433 8 8416 9 9443 10 8415 11 9437 12 9433 13 9452 14 9449 15 9448 16 9447 17 9447 18 9411 19 9412 20 9411 21 9403 22 9410 23 9410 24 9406 25 8408 26 9426 27 9443 28 9405 29 9437 30 8408 31 9411 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22204