Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.03.2018 Beauftragte der Staatsregierung - Amtsausstattung und Kosten Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie definiert die Staatsregierung die Funktion „Beauftragte /Beauftragter der Staatsregierung“? 1.2 Gibt es schriftlich fixierte Richtlinien zu Funktion, Ausstattung und Befugnissen der Beauftragten (bitte ggf. anfügen)? 1.3 Gibt es einen Verhaltenskodex für die Beauftragten der Staatsregierung (bitte ggf. anfügen)? 2.1 Welche „Beauftragte“ der Staatsregierung gibt es? 2.2 Welchen Staatsministerien sind die Beauftragten jeweils zugeordnet? 2.3 Wie lautet jeweils die Aufgaben- bzw. Zuständigkeitsbeschreibung ? 3.1 Ist die Funktion des/der Beauftragten ein Ehrenamt? 3.2 Gibt es Beauftragte der Staatsregierung, die diese Funktion nicht ehrenamtlich ausüben? 3.3 Wieviele der Beauftragten sind Abgeordnete? 4.1 Für welchen Zeitraum werden die Beauftragten jeweils berufen? 4.2 Welche Ausstattung hat die Funktion des/der Beauftragten jeweils? 4.3 Wie hoch ist jeweils die Aufwandsentschädigung für die einzelnen Beauftragten? 5.1 Über welches finanzielle Budget können die Beauftragten jeweils verfügen? 5.2 Wie sieht die Ausstattung mit Büroräumen jeweils aus? 5.3 Wie sieht die Ausstattung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeweils aus (bitte jeweils Zahl und Eingruppierung angeben)? 6.1 Stehen den Beauftragten jeweils Dienstwagen und Fahrerinnen oder Fahrer zur Verfügung (bitte jeweils Fahrzeugklasse und Zahl der Fahrerinnen oder Fahrer angeben)? 6.2 Inwieweit können die Beauftragten auf Zuarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den jeweiligen Staatsministerien zurückgreifen? 6.3 Haben die Beauftragten Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Staatsministerien? 7.1 Wie hoch ist der finanzielle Gesamtaufwand (alle Kosten ) für die Beauftragten der Staatsregierung, die nicht zugleich Landtagsabgeordnete sind, pro Jahr? 7.2 Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Beauftragten der Staatsregierung, die zugleich Landtagsabgeordnete sind, in den Jahren 2014–2017 (bitte für die einzelnen Jahre auflisten)? 7.3 Mit welchen Gesamtkosten für die Beauftragten der Staatsregierung, die zugleich Landtagsabgeordnete sind, rechnet die Staatsregierung für 2018? 8. Mit welchen Gesamtkosten für alle Beauftragten der Staatsregierung rechnet die Staatsregierung für 2018? Antwort der Staatskanzlei vom 17.05.2018 1.1 Wie definiert die Staatsregierung die Funktion „Beauftragte /Beauftragter der Staatsregierung“? 1.2 Gibt es schriftlich fixierte Richtlinien zu Funktion, Ausstattung und Befugnissen der Beauftragten (bitte ggf. anfügen)? 1.3 Gibt es einen Verhaltenskodex für die Beauftragten der Staatsregierung (bitte ggf. anfügen)? 2.1 Welche „Beauftragte“ der Staatsregierung gibt es? 2.2 Welchen Staatsministerien sind die Beauftragten jeweils zugeordnet? 2.3 Wie lautet jeweils die Aufgaben- bzw. Zuständigkeitsbeschreibung ? 3.1 Ist die Funktion des/der Beauftragten ein Ehrenamt ? 3.2 Gibt es Beauftragte der Staatsregierung, die diese Funktion nicht ehrenamtlich ausüben? 3.3 Wieviele der Beauftragten sind Abgeordnete? 4.1 Für welchen Zeitraum werden die Beauftragten jeweils berufen? 4.2 Welche Ausstattung hat die Funktion des/der Beauftragten jeweils? 4.3 Wie hoch ist jeweils die Aufwandsentschädigung für die einzelnen Beauftragten? 5.1 Über welches finanzielle Budget können die Beauftragten jeweils verfügen? 5.2 Wie sieht die Ausstattung mit Büroräumen jeweils aus? 5.3 Wie sieht die Ausstattung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeweils aus (bitte jeweils Zahl und Eingruppierung angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.05.2018 Drucksache 17/22206 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22206 6.1 Stehen den Beauftragten jeweils Dienstwagen und Fahrerinnen oder Fahrer zur Verfügung (bitte jeweils Fahrzeugklasse und Zahl der Fahrerinnen oder Fahrer angeben)? 6.2 Inwieweit können die Beauftragten auf Zuarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den jeweiligen Staatsministerien zurückgreifen? 6.3 Haben die Beauftragten Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Staatsministerien? 7.1 Wie hoch ist der finanzielle Gesamtaufwand (alle Kosten) für die Beauftragten der Staatsregierung, die nicht zugleich Landtagsabgeordnete sind, pro Jahr? Die nachfolgenden Antworten basieren, soweit nicht anderweitig genannt, auf dem Stand 16.05.2018. Für alle Beauftragten gilt: Die Beauftragten beraten die Staatsregierung mit externem Sachverstand in speziellen Themenbereichen. Die Aufgaben und Stellung der Beauftragten ergeben sich aus den Bekanntmachungen, die im Ministerialblatt vom 30.04.2018 veröffentlicht wurden. Ausgenommen hiervon sind die Integrationsbeauftragte, deren Aufgaben und Stellung sich aus Art. 15 des Bayerischen Integrationsgesetzes ergeben und die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, deren Aufgaben und Stellung sich aus Art. 17 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes ergeben . Für den Beauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe wurde im Ministerrat vom 15.05.2018 eine Bekanntmachung beschlossen. Die Beauftragten haben Direktions- und Weisungsbefugnisse gegenüber den Geschäftsstellen und damit gegenüber den Mitarbeitern der Geschäftsstelle. Direktions- und Weisungsbefugnisse gegenüber sonstigen Mitarbeitern des jeweiligen Ressorts bestehen nicht. Im Einzelfall ist der Zugriff auf die allgemeinen inneren Dienste der Häuser möglich . Auf die angegebenen Rechtsgrundlagen wird jeweils verwiesen . Aus ihnen ergibt sich jeweils auch die Dauer der Berufung. Einen allgemeinen schriftlichen Verhaltenskodex (Compliance) für die Beauftragten gibt es nicht. Für alle neu hinzugekommenen Beauftragten gilt: Die Finanzierung der Ausgaben (Personal- und Sachausgaben ) für die neu hinzukommenden Beauftragten der Staatsregierung soll auf Grundlage des 2. Nachtragshaushalts 2018 erfolgen. Der Regierungsentwurf zum 2. Nachtragshaushalt 2018 wird voraussichtlich am 18.05.2018 dem Landtag zugeleitet. Einschließlich der Geschäftsstelle stehen jeweils vier Büroräume zur Verfügung. Eine konkrete Nutzung von Dienstwägen mit Fahrerinnen und Fahrern wird derzeit abgestimmt. Für die nicht neu hinzugekommenen Beauftragten gilt: Für den Beauftragten für Bürokratieabbau sowie für die Integrationsbeauftragte sind jährlich 120.000 Euro veranschlagt. Die zukünftige Nutzung von Dienstwägen wird derzeit abgestimmt . Bei Bedarf nutzen die Beauftragten und ihre Geschäftsstellen die Fahrbereitschaft des jeweiligen Staatsministeriums . Beauftragter für Bürgeranliegen: MdL Klaus Holetschek ist angebunden an die Staatskanzlei (StK). Er fungiert als zentraler Ansprechpartner aller Bürgerinnen und Bürger; u. a. soll er für sie ein leicht ansprechbarer Partner, Lotse und Berater im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung sein. Die Ausstattung an Personal- und Sachmitteln wird im 2. Nachtragshaushalt festgelegt. Beauftragter für Bürokratieabbau: MdL Walter Nussel ist angebunden an die StK. Seine Aufgabe ist im Dialog mit Bürgern, Vereinigungen und Unternehmen bürokratische Hemmnisse zu identifizieren. Einschließlich der Geschäftsstelle stehen fünf Büroräume zur Verfügung. Dem Beauftragten für Bürokratieabbau sind 1 Leiter/in mit BesGr. A 15, 2 Referenten/innen mit BesGr. A 14 sowie 1 Bearbeiter/in mit EGr. 8 zugeordnet. Beauftragter für staatliche Beteiligungen: MdL Ernst Weidenbusch ist angebunden am Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Er soll durch seine Tätigkeit im staatlichen Vermögensinteresse und im Interesse der mit den staatlichen Beteiligungen verfolgten Ziele handeln und mit seinen Vorschlägen zu einer positiven wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung der staatlichen Beteiligungen beitragen. Die Ausstattung an Personal- und Sachmitteln wird im 2. Nachtragshaushalt festgelegt. Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene: MdL Sylvia Stierstorfer ist angebunden am Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Sie soll sich vor allem um die Anliegen der Personen kümmern, die unter den Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes fallen , um ihre Belange zu wahren, ihre Aufnahme zu fördern und sie bei der Pflege ihres mitgebrachten Kulturgutes zu unterstützen. Die Ausstattung an Personal- und Sachmitteln wird im 2. Nachtragshaushalt festgelegt. Patienten- und Pflegebeauftragter: MdL Hermann Imhof ist angebunden am Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Er berät und unterstützt die Staatsregierung in Fragen der Patientenbelange und der Pflege. Einschließlich der Geschäftsstelle stehen sieben Büroräume zur Verfügung. Für Aufwendungen stehen in 2018 (unverändert zu 2017) Haushaltsmittel i. H. v. 72.400 Euro zur Verfügung. Dem Patienten- und Pflegebeauftragten sind 1 Leiter/in mit BesGr. A 16, 2 Referent/in mit BesGr. A 15, 1 Referent/in mit BesGr. A 13, 1 Sachbearbeiter/in mit EGr. 9, 1 Bearbeiter/in mit EGr. 9 zugeordnet. Integrationsbeauftragte: MdL Mechthilde Wittmann ist angebunden am Staatsministerium des Innern und für Integration. Sie berät und unterstützt die Staatsregierung in Fragen der Integrations-, Asyl- und Migrationspolitik. Einschließlich der Geschäftsstelle stehen fünf Büroräume zur Verfügung. Der Integrationsbeauftragten sind derzeit 1 Leiter/in mit BesGr. A 15, 1 Referent/in mit BesGr. A 13, 3 Sachbearbeiter/innen mit Bes.Gr. A 12, 1 Bearbeiter/in mit EGr. 9, 1 Studierende/r mit EGr. 3 zugeordnet. Drucksache 17/22206 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Beauftragte für das Ehrenamt: MdL Gudrun Brendel-Fischer ist angebunden am StMAS. Das Ehrenamt ist zentraler Pfeiler der gesellschaftlichen Ordnung. Ohne ehrenamtliches Engagement – von der Feuerwehr bis hin zu den Tafeln – wäre unsere Gesellschaft nicht die, die sie ist. Das Ehrenamt zu fördern und zu unterstützen ist daher die zentrale Aufgabe der Ehrenamtsbeauftragten . Die Ausstattung an Personal- und Sachmitteln wird im 2. Nachtragshaushalt festgelegt. Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung: Irmgard Badura ist angebunden am StMAS. Sie berät die Staatsregierung in Fragen der Behindertenpolitik. Einschließlich der Geschäftsstelle stehen sieben Büroräume zur Verfügung. Für Aufwendungen stehen Sachmittel bis zu 80.000 Euro zur Verfügung. Eine haushalterische Vollkostenberechnung für Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung und Material findet nicht statt. Der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sind derzeit 1 Leiter/ in mit BesGr. A 14, 1 Referent/in mit EGr. 14, 1 Sachbearbeiter /in mit BesGr. A 13, 1 Bearbeiter/in mit BesGr. A 9, 2 Bearbeiter/in mit EGr. 8 zugeordnet. Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe: MdL Dr. Ludwig Spaenle wird am Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst angebunden. Seine Aufgaben sind insbesondere Maßnahmen anzuregen und Unterstützung zu leisten, um das jüdische Leben in Bayern zu fördern und zu würdigen, um jede Form des Antisemitismus zu bekämpfen und präventiv entgegenzuwirken, sowie die Erinnerungsarbeit und die Pflege des historischen Erbes zu stärken. Die Ausstattung an Personal- und Sachmitteln wird im 2. Nachtragshaushalt festgelegt. 7.2 Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Beauftragten der Staatsregierung, die zugleich Landtagsabgeordnete sind, in den Jahren 2014–2017 (bitte für die einzelnen Jahre auflisten)? IST-Ausgaben 2014 2015 2016 2017 GESAMTKOSTEN 180.534,89 € 152.226 € 183.126 € 223.526 € Ergänzende Erläuterungen zu den Gesamtkosten 2014– 2017: In den oben genannten Kosten sind die Kosten für die übliche Büroausstattung beim Beauftragten für Bürokratieabbau sowie für die Integrationsbeauftragte nicht mitinbegriffen . Beim Patienten- und Pflegebeauftragten sind in den oben genannten Kosten anteilige Mietkosten i. H. v. 18.126 Euro pro Jahr sowie einmalige Ausstattungskosten (Möblierung und EDV) im Jahr 2014 i. H. v. 19.690 Euro in Ansatz gebracht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Patienten- und Pflegebeauftragte sowie die Integrationsbeauftragte im gesamten abgefragten Zeitpunkt eingerichtet waren. 7.3 Mit welchen Gesamtkosten für die Beauftragten der Staatsregierung, die zugleich Landtagsabgeordnete sind, rechnet die Staatsregierung für 2018? 8. Mit welchen Gesamtkosten für alle Beauftragten der Staatsregierung rechnet die Staatsregierung für 2018? Die Finanzierung der Ausgaben (Personal- und Sachausgaben ) für die neu hinzukommenden Beauftragten der Staatsregierung soll auf Grundlage des 2. Nachtragshaushalts 2018 erfolgen. Der Regierungsentwurf zum 2. Nachtragshaushalt 2018 wird voraussichtlich am 18.05.2018 dem Landtag zugeleitet. Die Gesamtkosten für 2018 können daher noch nicht beziffert werden. Daneben bestehen als Aufgaben, die jeweils an ein Amt im Kabinett gebunden sind: Frauenbeauftragte: Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL. Das Amt ist an das Amt des Staatsministers für Familie, Arbeit und Soziales gebunden (vgl. Bekanntmachung vom vom 20.10.1998 (AllM- Bl S. 808, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 06.11.2013 (AllMBl S. 435)). Beauftragter für Demographie: Staatsminister Albert Füracker, MdL. Das Amt ist an das Amt des Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gebunden. Vgl. dazu als Rechtsgrundlage § 8 Nr. 2 Buchst. b der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung. „IT-Beauftragter (CIO)“: Für IT-Themen fungiert Staatsminister Albert Füracker, MdL zugleich als informeller „IT-Beauftragter (CIO)“ innerhalb der Staatsregierung. Hinweis: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist nach Art. 33a der Verfassung eingesetzt und kein Beauftragter „der Staatsregierung“.