Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.03.2018 Aufgaben des Landesamtes für Asyl Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche genauen Aufgaben soll das Landesamt für Asyl, welches bei der Sitzung des Ministerrats am 23.03.2018 angekündigt wurde, übernehmen? 1.2 Welche personelle Planung ist für das Landesamt vorgesehen (bitte die genauen Aufgaben der möglichen Abteilungen beschreiben)? 1.3 Wie hoch sind die für das neue Landesamt im Haushalt des Freistaates vorgesehenen Mittel (bitte die genauen Zuordnungen zu den möglichen unterschiedlichen Stellen- und Einzelplänen auflisten)? 2.1 Wie soll sich die Zusammenarbeit des Landesamtes mit den weiteren zuständigen Behörden und unabhängigen Stellen (Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden , Zentrale Ausländerbehörden, Sozialämter der Städte und Kommunen, Jobcenter der Städte und Kommunen, Schulen und Schulämter , freie Wohlfahrtsträger, soziale Einrichtungen, aber auch unabhängige Beratungsstellen und ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer etc.) gestalten? 2.2 Welche Aufgaben sollen nach dem Zustandekommen des Landesamtes die Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden und die Zentralen Ausländerbehörden übernehmen? 2.3 Sollen die Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden und die Zentralen Ausländerbehörden dem Landesamt unterstellt werden? 3.1 Werden sich die Aufgaben des Landesamtes an bestimmten Herkunftsländern orientieren? 3.2 Für welche Gruppen von Asylbewerbern soll das Landesamt zuständig sein? 3.3 Für welche Fragestellungen bezüglich der konkreten Punkte: Aufenthalt, Erteilung von Arbeits- und Ausbildungsgenehmigungen , Wohnsitzzuweisung, Rückkehrberatung und Abschiebung wird das Landesamt zuständig sein? 4.1 Wird das Landesamt nach der Zentralisierung der Behörden die Frage beantworten können, wie viele Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse erteilt und abgelehnt wurden? 4.2 Führt das Landesamt nach Ansicht der Staatsregierung nicht zu einer weiteren Bürokratieebene zwischen den Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden, den Zentralen Ausländerbehörden und dem Staatsministerium des Innern und für Integration? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 15.05.2018 1.1 Welche genauen Aufgaben soll das Landesamt für Asyl, welches bei der Sitzung des Ministerrats am 23.03.2018 angekündigt wurde, übernehmen? Das Landesamt für Asyl und Rückführungen soll die landesweiten operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführung wahrnehmen. Das betrifft unter anderem die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen , die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden und die operative Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) und weiterer länderübergreifender Gremien. Außerdem soll das Landesamt auch die Aufgabe haben, Rückkehrprogramme zu koordinieren und zu verstärken. 1.2 Welche personelle Planung ist für das Landesamt vorgesehen (bitte die genauen Aufgaben der möglichen Abteilungen beschreiben)? Die Organisationsstruktur des Landesamtes für Asyl und Rückführung wird derzeit durch einen Aufbaustab erarbeitet. 1.3 Wie hoch sind die für das neue Landesamt im Haushalt des Freistaates vorgesehenen Mittel (bitte die genauen Zuordnungen zu den möglichen unterschiedlichen Stellen- und Einzelplänen auflisten )? Die für die Errichtung des Landesamtes für Asyl und Rückführungen erforderlichen Mittel, die grundsätzlich in einem neuen Kapitel im Einzelplan (Epl.) 03 A veranschlagt werden sollen, werden gegenwärtig ermittelt und in dem zu erstellenden Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2018 veranschlagt . Die (Plan-)Stellen, Mittelstellen, Personal- und Sachausgaben für die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und die Zentrale Passbeschaffung Bayern sollen wie bisher (ohne spezielle Ausweisung in 03 08) veranschlagt bleiben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.07.2018 Drucksache 17/22209 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22209 2.1 Wie soll sich die Zusammenarbeit des Landesamtes mit den weiteren zuständigen Behörden und unabhängigen Stellen (Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden, Zentrale Ausländerbehörden , Sozialämter der Städte und Kommunen, Jobcenter der Städte und Kommunen, Schulen und Schulämter, freie Wohlfahrtsträger, soziale Einrichtungen, aber auch unabhängige Beratungsstellen und ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer etc.) gestalten? Das Landesamt für Asyl und Rückführungen bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben auch der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) in den sieben Regierungsbezirken. Die Aufgaben der ZAB werden sich nicht wesentlich ändern, so dass weiterhin die ZAB mit den in der Fragestellung beispielhaft genannten zuständigen Behörden, Organisationen und Einrichtungen zusammenarbeiten werden. 2.2 Welche Aufgaben sollen nach dem Zustandekommen des Landesamtes die Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden und die Zentralen Ausländerbehörden übernehmen? Bezüglich der Fragestellung zu den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen . Durch die Errichtung des Landesamtes für Asyl und Rückführungen wird sich an der Aufgabenzuweisung an die Ausländerbehörden der Kreisverwaltungsbehörden nichts ändern. 2.3 Sollen die Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden und die Zentralen Ausländerbehörden dem Landesamt unterstellt werden? Bezüglich der Fragestellung zu den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen. Die Ausländerbehörden der Kreisverwaltungsbehörden werden auch nach der Errichtung des Landesamtes für Asyl und Rückführungen Teil der Landratsämter und der kreisfreien Städte sein. 3.1 Werden sich die Aufgaben des Landesamtes an bestimmten Herkunftsländern orientieren? Nein. 3.2 Für welche Gruppen von Asylbewerbern soll das Landesamt zuständig sein? Das Landesamt für Asyl und Rückführungen wird überwiegend mit ausländerrechtlichen Fällen von Personen befasst sein, deren Asylantrag vom BAMF abgelehnt und bei denen zudem festgestellt wurde, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen. 3.3 Für welche Fragestellungen bezüglich der konkreten Punkte: Aufenthalt, Erteilung von Arbeits- und Ausbildungsgenehmigungen, Wohnsitzzuweisung, Rückkehrberatung und Abschiebung wird das Landesamt zuständig sein? Auf die Antwort zu Frage 2.1 wird verwiesen. 4.1 Wird das Landesamt nach der Zentralisierung der Behörden die Frage beantworten können, wie viele Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse erteilt und abgelehnt wurden? Statistische Daten zu Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen stehen unabhängig von der Gründung eines Landesamtes erst dann zur Verfügung, wenn der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für die Erfassung dieser Daten im Ausländerzentralregister geschaffen hat. 4.2 Führt das Landesamt nach Ansicht der Staatsregierung nicht zu einer weiteren Bürokratieebene zwischen den Ausländerbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden , den Zentralen Ausländerbehörden und dem Staatsministerium des Innern und für Integration? Nein. Mit der Errichtung des Landesamtes für Asyl und Rückführungen als eine dem Staatsministerium des Innern und für Integration unmittelbar nachgeordnete rechtlich selbstständige Landesoberbehörde und der damit verbundenen Bündelung von zentral für ganz Bayern zu erledigenden Vollzugsaufgaben werden Synergieeffekte erzielt und eine weiteren Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit erreicht.