Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander König CSU vom 26.03.2014 Privilegien für Journalisten Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Privilegien werden Journalisten seitens der Bayerischen Staatsregierung eingeräumt? 2. Welche Gründe gibt es hierfür? 3. Wird seitens der die Vergünstigungen gewährenden Stellen Nachschau gehalten, ob die Inanspruchnahme von Vergünstigungen im Einzelfall tatsächlich der journalistischen Arbeit dient? 4. Besteht die Möglichkeit, dass dem Nutznießerkreis nahestehende Personen zusätzlich von den Privilegien profitieren , in welchem Umfang ist dies der Fall und wie wird dies gerechtfertigt? 5. Welche dieser Privilegien wären von Arbeitnehmern als geldwerter Vorteil zu versteuern? 6. Gibt es in den staatlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel bei den Kultureinrichtungen, Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme von Privilegien durch Journalisten und welche waren dies im Jahr 2013? 7. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Inanspruchnahme von Privilegien durch Journalisten regelmäßig zu überprüfen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.05.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und den anderen Staatsministerien wie folgt beantwortet: 1. Welche Privilegien werden Journalisten seitens der Bayerischen Staatsregierung eingeräumt? 2. Welche Gründe gibt es hierfür? Presse und die Medien genießen besondere Rechte aufgrund von Vorschriften des Bundes- und Landesrechts, wie dem Medienprivileg im Datenschutzrecht (§ 41 BDSG, § 47 Abs. 2 und 3 RStV), dem Journalistenprivileg im Wertpapierhandelsrecht (§ 34 b Abs. 4 WpHG) und den Auskunftsan- sprüchen nach Presse- und Medienrecht (Art. 4 BayPrG, §§ 9a, 55 Abs. 3 RStV). Solche Vorrechte kraft Bundes- oder Landesrechts stellen keine Privilegien dar, ihre Gewährung steht nicht im Ermessen der Staatsregierung. Einladungen der Staatskanzlei und der Staatsministerien an Journalisten zu Gesprächen, Pressekonferenzen und Informationsveranstaltungen dienen der Presse- und Informationsarbeit der Staatsregierung. Journalisten werden dabei keine geldwerten Vorteile oder sonstigen Vergünstigungen eingeräumt, die nicht in gleicher Weise auch anderen Personen und Personengruppen bei solchen Gelegenheiten erbracht werden, wie Getränke und sonstige Bewirtung. 3. Wird seitens der die Vergünstigungen gewährenden Stellen Nachschau gehalten, ob die Inanspruchnahme von Vergünstigungen im Einzelfall tatsächlich der journalistischen Arbeit dient? 4. Besteht die Möglichkeit, dass dem Nutznießerkreis nahestehende Personen zusätzlich von den Privilegien profitieren, in welchem Umfang ist dies der Fall und wie wird dies gerechtfertigt? Soweit das Bundes- oder Landesrecht besondere Rechte an die Eigenschaft als Presse- oder Medienvertreter knüpft, wird diese – insbesondere in Zweifelsfällen – auch nachgeprüft, weil die besonderen Rechte nur diesem Personenkreis , nicht aber sonstigen Personen eröffnet sind. In gleicher Weise wird bei Einladungen zu Presseterminen verfahren. 5. Welche dieser Privilegien wären von Arbeitnehmern als geldwerter Vorteil zu versteuern? Werden Arbeitnehmern von Dritten Vorteile eingeräumt, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen, falls dadurch eine Leistung abgegolten wird, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber zu erbringen hat. Die hierfür notwendige Beurteilung erfordert die Betrachtung des gesamten jeweiligen Einzelfalls . Eine allgemeingültige Antwort ist nicht möglich. Sofern Vorteile zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit gewährt werden , liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. 6. Gibt es in den staatlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel bei den Kultureinrichtungen, Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme von Privilegien durch Journalisten und welche waren dies im Jahr 2013? Journalisten mit Presseausweis erhalten freien Eintritt in alle Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung und in die staatlichen Museen und Sammlungen. Der freie Eintritt wird nur Journalisten mit Presseausweis und nicht deren Begleitpersonen gewährt. Eine gesonderte, statistische Erfassung von Pressebesuchen erfolgt nicht. Eine übermäßige Inanspruchnahme ist nicht bekannt. In Fällen von aktueller Berichterstattung wird bei Film- und Fotogenehmigungen entsprechend der Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatskanzlei und aller Staatsministerien vom 25.05.1992 (FMBl 1992, S. 378 - StAnZ 1992 Nr. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2014 17/2223 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2223 23) auf die Erhebung einer Nutzungsgebühr verzichtet. Die Regelung lautet: „3.1.1.1 Eine Nutzungsentschädigung wird nicht erhoben – für aktuelle Berichterstattungen, – für Bildreportagen, – für Berichterstattungen, bei denen insbesondere aus zeitgeschichtlichem Anlass ein öffentliches Interesse besteht , – für Filme der Hochschule für Fernsehen und Film und vergleichbarer staatlicher oder staatlich geförderter Einrichtungen .“ Bei der Antragstellung muss der genaue Verwendungszweck für die Aufnahmen angegeben werden. Die erteilte Foto-/Filmgenehmigung wird dann ausschließlich für diesen Verwendungszweck erteilt und es wird vertraglich eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen. Über die erteilten Drehgenehmigungen wird bei der Schlösserverwaltung auch eine entsprechende Statistik geführt. Die Staatsintendanten der drei Staatstheater (Bayerische Staatsoper, Bayerisches Staatsschauspiel, Staatstheater am Gärtnerplatz) können Vertretern der Presse Rezensionskarten gewähren. Bei der Vergabe von Rezensionskarten gehen die Staatstheater grundsätzlich davon aus, dass die Pressevertreter über die jeweilige Veranstaltung berichten. Die Vergabe von Pressekarten dient der Berufsausübung der Journalisten und der Pressefreiheit. Die Kultureinrichtungen sind auf die Berichterstattung in den Medien angewiesen, um den Einrichtungen den Zugang zum Publikum zu erschließen. Die Presse- und Marketingabteilungen der Staatstheater verfolgen die Berichterstattung der Presse zu allen ihren Veranstaltungen. Im Jahr 2013 haben die Journalisten für die Berichterstattung 1.300 Rezensionskarten für Aufführungen an der Bayerischen Staatsoper, 727 Rezensionskarten für Aufführungen am Bayerischen Staatsschauspiel und 288 Rezensionskarten für Aufführungen am Staatstheater am Gärtnerplatz erhalten . 7. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Inanspruchnahme von Privilegien durch Journalisten regelmäßig zu überprüfen? Im Rahmen der allgemeinen Prüfung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden auch die Journalisten betreffenden Bestimmungen und ihre Anwendung geprüft.