Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.04.2014 Individuelle Auskunftsrechte kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger Das Informationsrecht und die Kontrolle der Verwaltung gehören zu den Kernelementen des unmittelbar demokratisch legitimierten Mandats. Während auf Landkreisebene ein individueller Auskunftsanspruch der Kreisrätinnen und Kreisräte gegenüber der Kreisverwaltung besteht, gibt es auf Gemeinde- und Bezirksebene kein uneingeschränktes subjektives Recht auf Information. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren in den baye- rischen Landkreisen die Rechtsaufsicht aufgrund von Beschwerden von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern eingeschaltet (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? a) In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Beschwerden über mangelnde Auskunft gegenüber einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern? b) In wie vielen Fällen hat die zuständige Aufsichtsbehörde das Verhalten der Gemeindeverwaltung beanstandet bzw. korrigiert? 2. Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren in den bay- erischen Bezirksregierungen die Rechtsaufsicht aufgrund von Beschwerden von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken ) eingeschaltet? a) In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Beschwerden über mangelnde Auskunft gegenüber einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern? b) In wie vielen Fällen hat die zuständige Aufsichtsbehörde das Verhalten der kreisfreien Gemeindeverwaltung oder der Landkreisverwaltung beanstandet bzw. korrigiert ? 3. Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren im Staatsmi- nisterium des Innern die Rechtsaufsicht aufgrund von Beschwerden von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken) eingeschaltet? a) In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Beschwerden über mangelnde Auskunft gegenüber einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern? b) In wie vielen Fällen hat die zuständige Aufsichtsbehörde das Verhalten der Bezirksverwaltung beanstandet bzw. korrigiert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.05.2014 Vorbemerkungen: Die Fragestellung wurde unter Berücksichtigung der Themenstellung im Betreff der Schriftlichen Anfrage dahingehend ausgelegt, dass die konkreten Antworten sich nur auf die jeweiligen Buchstaben a) und b) beziehen sollen, nicht auf den allgemein gehaltenen Einführungssatz hinter den Ziffern 1 bis 3. Die Ermittlung der gewünschten Daten ist dadurch erschwert , dass bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden die eingegangenen Beschwerden häufig nicht bezogen auf den Rechtsstatus der Beschwerdeführer und den individualisierten Gegenstand der Beschwerde registriert wurden. Eine Differenzierung der einzelnen Beschwerden danach, ob sie von einer Mandatsträgerin bzw. einem Mandatsträger erhoben wurden und ob sie eine mangelnde Auskunft gegenüber einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zum Gegenstand hatten, wäre in diesen Fällen nur anhand der Durchsicht der einzelnen Beschwerdeakten der letzten zehn Jahre möglich. Da dies in angemessener Frist nicht möglich war, wurden insoweit die mitgeteilten Schätzungen übernommen. Auch telefonische Beschwerden wurden bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage – mangels aktenmäßiger Erfassung – zum Teil geschätzt, zum Teil – mangels Kenntnis – nicht gemeldet. Insoweit dürfte es sich allerdings lediglich um Beratungsgespräche gehandelt haben. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Fälle, die nicht auf einer Behördenstufe erledigt wurden, sowohl beim Landratsamt als auch bei der Regierung und dem Ministerium registriert worden sein dürften und somit mehrfach gezählt wurden. 1. Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren in den bayerischen Landkreisen die Rechtsaufsicht aufgrund von Beschwerden von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern eingeschaltet (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? a) In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Beschwerden über mangelnde Auskunft gegenüber einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ? b) In wie vielen Fällen hat die zuständige Aufsichtsbehörde das Verhalten der Gemeindeverwaltung beanstandet bzw. korrigiert? Regierungsbezirk Oberbayern: Aus folgenden Landkreisen sind Beschwerden bekannt: Landkreis Dachau: Es sind zwei Beschwerden in gleichem Sachzusammenhang bekannt. In beiden Fällen wurde die begehrte Auskunft nach einem rechtlichen Hinweis erteilt. Telefonische Anfra- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2014 17/2224 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2224 gen von Gemeinderatsmitgliedern konnten entsprechend geklärt werden. Landkreis Eichstätt: Es sind ca. 30 Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung erfolgte nicht. Landkreis Erding: Nach einer Schätzung wurden 20 Beschwerden erhoben. Eine Beanstandung erfolgte nicht. Landkreis Freising: Es sind 21 Beschwerden bekannt. In sieben Fällen erfolgte eine Beanstandung bzw. Korrektur. Landkreis Fürstenfeldbruck: Es sind acht schriftliche Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Nach einer Schätzung wurden 20 Beschwerden erhoben. Es erfolgte eine Korrektur. In einem weiteren begründeten Fall war eine Korrektur aufgrund der bereits erteilten Auskunft nicht mehr nötig. Landkreis Mühldorf a. Inn: Nach einer Schätzung wurden zehn Beschwerden erhoben. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis München: Eine Auswertung war nicht möglich, da Beschwerdevorgänge nicht nach dem Betreff Auskunftsverlangen abgelegt sind. Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Es ist eine Beschwerde bekannt. Eine Beanstandung erfolgte nicht. Landkreis Rosenheim: Nach einer Schätzung wurden zehn Beschwerden erhoben. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in drei Fällen. Landkreis Starnberg: Es sind sechs Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Traunstein: Nach einer Schätzung wurden fünf bis zehn Beschwerden telefonisch erhoben und behandelt. Landkreis Weilheim-Schongau Nach einer Schätzung wurden ca. drei bis fünf Beschwerden erhoben. Diese wurden durch Beratung des jeweiligen Bürgermeisters erledigt. Regierungsbezirk Niederbayern: Es wurden zwei schriftliche Beschwerden aus den Landkreisen benannt, denen ohne rechtsaufsichtliches Tätigwerden abgeholfen wurde. Regierungsbezirk Oberpfalz: Aus folgenden Landkreisen sind Beschwerden bekannt: Landkreis Cham: Nach einer Schätzung wurden ca. zehn Beschwerden erhoben . Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in ca. neun Fällen. Landkreis Neumarkt i. d. OPf.: Es sind acht Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in einem Fall. Landkreis Regensburg: Es sind fünf Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Schwandorf: Es sind zwölf Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Regierungsbezirk Oberfranken: Aus folgenden Landkreisen sind Beschwerden bekannt: Landkreis Bamberg: Nach einer Schätzung wurden 20 Beschwerden erhoben. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Coburg: Nach einer Schätzung wurden sechs Beschwerden erhoben . Drei Beschwerden wurde formlos abgeholfen. Landkreis Forchheim: Nach einer Schätzung wurden 60 Beschwerden erhoben. Fünf Beschwerden wurde formlos abgeholfen. Landkreis Kronach: Es ist eine Beschwerde bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Lichtenfels: Es sind zwei Beschwerden bekannt. Einer Beschwerde wurde formlos abgeholfen. Landkreis Wunsiedel i. F.: Es sind neun Beschwerden bekannt. Vier Beschwerden wurde formlos abgehol-fen. Regierungsbezirk Mittelfranken: Es sind keine schriftlichen Beschwerden bekannt. Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wenden sich jedoch bezüglich einer Auskunftserteilung immer wieder mündlich an ihre Rechtsaufsichtsbehörden. Die Angabe der Anzahl ist jedoch nicht möglich. Dabei konnte in aller Regel nach Rücksprache mit den jeweiligen Kommunen eine befriedigende Lösung erreicht werden. Regierungsbezirk Unterfranken: In folgenden Landkreisen sind Beschwerden bekannt: Landkreis Kitzingen: Es ist eine Beschwerde bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Main-Spessart: Es sind neun Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Drucksache 17/2224 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landkreis Miltenberg: Für die Zeit ab dem 01.01.2012 sind zwei Beschwerden bekannt . Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Rhön-Grabfeld: Es sind neun Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in einem Fall. Regierungsbezirk Schwaben: Aus folgenden Landkreisen sind Beschwerden bekannt: Landkreis Augsburg: Es sind sieben Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Dillingen a. d. Donau: Nach einer Schätzung wurden ca. zehn Beschwerden erhoben . Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Landkreis Donau-Ries: Es sind 17 Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in sieben Fällen. Landkreis Neu-Ulm: Es sind 13 Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in drei Fällen. Landkreis Unterallgäu: Es sind drei Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in einem Fall. 2. Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren in den bayerischen Bezirksregierungen die Rechtsaufsicht aufgrund von Beschwerden von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken) eingeschaltet? a) In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Beschwerden über mangelnde Auskunft gegenüber einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ? b) In wie vielen Fällen hat die zuständige Aufsichtsbehörde das Verhalten der kreisfreien Gemeindeverwaltungen oder der Landkreisverwaltungen beanstandet bzw. korrigiert? Regierungsbezirk Oberbayern: Es sind neun Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte in einem Fall. Regierungsbezirk Niederbayern: Es sind zwei Beschwerden bekannt. Es erfolgte jeweils keine Beanstandung. Regierungsbezirk Oberpfalz: Es sind vier Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Regierungsbezirk Oberfranken: Nach einer Schätzung wurden 15 Beschwerden erhoben. Fünf Beschwerden wurde formlos abgeholfen. Regierungsbezirk Mittelfranken: Es sind keine schriftlichen Beschwerden bekannt. Regierungsbezirk Unterfranken: Es sind fünf Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. Regierungsbezirk Schwaben: Es sind zwei Beschwerden bekannt. Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht. 3. Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren im Staats- ministerium des Innern die Rechtsaufsicht aufgrund von Beschwerden von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken ) eingeschaltet? a) In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Beschwerden über mangelnde Auskunft gegenüber einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ? b) In wie vielen Fällen hat die zuständige Aufsichtsbehörde das Verhalten der Bezirksverwaltung beanstandet bzw. korrigiert? Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sind vier Beschwerden bekannt (zwei aus dem Regierungsbezirk Oberbayern, eine aus dem Regierungsbezirk Schwaben und eine anonym). Eine Beanstandung bzw. Korrektur erfolgte nicht, da hierfür keine rechtliche Veranlassung bestand .