Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.04.2018 Außer Spesen nichts gewesen – Bisherige Kosten für einen dritten Nationalpark in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Arbeitsstunden wurden für die Planung eines dritten Nationalparks aufgewendet (Angaben getrennt nach Behörden)? 2. Welche Personalkosten sind hierfür angefallen (Anga ben getrennt nach Behörden)? 3. Welche Sachkosten sind hierfür angefallen (Angaben getrennt nach Behörden)? 4. Wie viele Veranstaltungen wurden zur Eruierung eines geeigneten Standorts durchgeführt, und wie viele Be hördenvertreter waren jeweils beteiligt? 5. Wie hoch war der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltun gen? 6. Welche Veranstaltungen wurden mit welchem zeit lichen und finanziellen Aufwand geplant, aber nicht mehr durchgeführt? 7. a) In welchem Umfang wurde externe Hilfe (z. B. Gutach ten) in Anspruch genommen? b) Welche Leistungen wurden zu welchen Kosten er bracht? 8. a) Für welchen Zeitraum wurde mit der Medienagentur Tatwort ein Vertrag geschlossen? b) Kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden und, wenn ja, zu welchen Bedingungen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nach Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Fragen 3 und 7 vom 16.05.2018 1. Wie viele Arbeitsstunden wurden für die Planung eines dritten Nationalparks aufgewendet (Angaben getrennt nach Behörden)? Eine isolierte Erfassung der Arbeitsstunden für die Planung eines dritten Nationalparks findet nicht statt; die Ausweisung von Schutzgebieten ist Teil der Aufgaben der Naturschutz behörden. Eine nachträgliche Ermittlung des zeitlichen Auf wandes, insbesondere auch bei anderen Behörden, ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Welche Personalkosten sind hierfür angefallen (Angaben getrennt nach Behörden)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Sachkosten sind hierfür angefallen (Angaben getrennt nach Behörden)? Beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sind folgende Sachkosten etwa für den Bereich Öffentlich keitsarbeit (z. B. Broschüre, Veranstaltungen) angefallen: 182.771,66 Euro. Dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher schutz liegen keine Kenntnisse über bei anderen Behörden angefallene Sachkosten vor. Die nachträgliche Ermittlung der Sachkosten bei anderen Behörden kann nicht in ange messener Frist erfolgen. 4. Wie viele Veranstaltungen wurden zur Eruierung eines geeigneten Standorts durchgeführt, und wie viele Behördenvertreter waren jeweils beteiligt? Insgesamt wurden vonseiten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ca. 75 Termine wie Ge spräche, Informationsveranstaltungen, Bürgerversammlun gen oder Gemeinderatssitzungen in Sachen dritter National park durchgeführt bzw. begleitet. Die Anzahl der jeweils beteiligten Behördenvertreter kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht nach erhoben werden. 5. Wie hoch war der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen ? Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22258 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22258 6. Welche Veranstaltungen wurden mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand geplant, aber nicht mehr durchgeführt? Zum Aufwand siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3. Vonseiten des Staatsministeriums für Umwelt und Ver braucherschutz wurde eine geplante Informationsveranstal tung in Ingolstadt nicht mehr durchgeführt. 7. a) In welchem Umfang wurde externe Hilfe (z. B. Gutachten ) in Anspruch genommen? Insgesamt wurden von den oben genannten Sachkosten in Höhe von 182.771,66 Euro 165.417,51 Euro für externe Dienstleistungen ausgegeben. Der Großteil der erbrachten Leistungen ist für die Weiterentwicklung des Naturschutzes in den Regionen weiterhin von hohem Wert. b) Welche Leistungen wurden zu welchen Kosten erbracht ? Folgende Leistungen wurden zu den angegebenen Kosten erbracht: – Dialogveranstaltungen, VorOrtTermine, Kommunikation: 79.480,92 Euro – Kartenmaterial: 46.154,97 Euro – Sozioökonomisches Gutachten: 39.781,62 Euro 8. a) Für welchen Zeitraum wurde mit der Medienagentur Tatwort ein Vertrag geschlossen? Das Vertragsverhältnis für einen Rahmenvertrag wurde mit Zuschlagsschreiben vom 22.11.2017 begründet und läuft bis zum 31.12.2019. b) Kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden und, wenn ja, zu welchen Bedingungen? Mit dem Vertragsschluss ist nicht gleichzeitig eine Beauftra gung von Leistungen verbunden. Der Abruf von Leistungen erfolgt gemäß den Rahmenvertragsbedingungen durch Ein zelauftrag des Staatsministeriums für Umwelt und Verbrau cherschutz und kann daher jederzeit eingestellt werden.