Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein SPD vom 25.04.2018 Welche Rolle spielt der Fleischkonzern OSI Food Solutions mit Europa-Sitz in Gersthofen bei Augsburg im Zusammenhang mit aufgedeckten Missständen an firmeneigenen Schlachthöfen? Der international tätige Fleischlieferant OSI Food Solutions mit Europa-Sitz in Gersthofen bei Augsburg ist seit 2017 im Besitz des Schlachthofs Tauberbischofsheim. In diesem Schlachthof wurden durch heimliche Filmaufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutzschlachtverordnung aufgedeckt. Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle verfügte das zuständige Veterinäramt im Main-Tauber-Kreis die sofortige Schließung des Schlachthofs. Bislang wurden hier täglich rund 200 Rinder geschlachtet. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen und Mitarbeiter der Firma, die den Schlachthof betreibt, und gegen das zuständige Veterinäramt eingeleitet. Anlass dazu waren neben den Medienberichten auch Anzeigen von „Soko Tierschutz“ und der Fast-Food-Kette McDonald’s wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die OSI Group ist ein Lieferant der Fast-Food-Kette McDonald’s. Die deutschen Filialen von McDonald’s beziehen ihr Rindfleisch ausschließlich von diesem Fleischkonzern. Schon im vergangenen Dezember hatte die „Soko Tierschutz “ Missstände in einem Schlachthof in Düren (Nordrhein -Westfalen) aufgedeckt. Auch dieser Schlachthof beliefert die Fast-Food-Kette McDonald’s über den Zulieferer OSI Food Solutions. Damit war die OSI Food Solutions offensichtlich schon mehrfach in Schlachthofskandale involviert . Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) In welcher Verantwortung steht der Fleischkonzern OSI Food Solutions (Besitzer des betroffenen Schlachthofs) bezüglich der skandalösen Vorfälle im Schlachthof Tauberbischofsheim? b) Welche Maßnahmen muss der Fleischkonzern OSI Food Solutions ergreifen, um das Unterlaufen gesetzlicher Tierschutzstandards in betriebseigenen Schlachthöfen wie dem Schlachthof in Tauberbischofsheim zu verhindern? c) Wie wird sichergestellt, dass der Fleischkonzern OSI Food Solutions seine Kontrollfunktion bezüglich der Einhaltung der Schlachtverordnung und des Tierschutzgesetzes in betriebseigenen Schlachthöfen gerecht wird? 2. a) Welche Rolle spielte bezüglich der Einhaltung der Schlachtverordnung und des Tierschutzgesetzes die Qualifikation der Mitarbeiter am betroffenen Schlachthof in Tauberbischofsheim? b) Durch welche Maßnahmen stellt der Fleischkonzern OSI Food Solutions sicher, dass nur entsprechend qualifizierte Mitarbeiter insbesondere im Bereich der Betäubung und des Tötungsvorgangs an den betriebseigenen Schlachthöfen beschäftigt werden? c) Wer wiederum kontrolliert, dass diese Maßnahmen auch umgesetzt werden? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, ob es in Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) einen betriebsinternen Tierschutzbeauftragten gibt, so wie es in Bayern vorgeschrieben ist? 4. a) Welche Schlachthöfe in Bayern befinden sich im Besitz des Fleischkonzerns OSI Food Solutions? b) Wann wurden diese Schlachthöfe das letzte Mal einer Kontrolle unterzogen? c) Welche Verstöße gegen gesetzliche Auflagen an diesen Schlachthöfen sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? 5. a) Wie wurden die ggf. in der Antwort zu Frage 4 c genannten Verstöße sanktioniert (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? b) Welche Maßnahmen wurden vonseiten des Fleischkonzerns OSI Food Solutions als Betreiber dieser Schlachthöfe ergriffen, um die ggf. in der Antwort zu Frage 4 c genannten Verstöße an den betroffenen Schlachthöfen zu beseitigen (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? c) Welche Maßnahmen wurden vonseiten der zuständigen Behörden ergriffen, um die ggf. in der Antwort zu Frage 4 c genannten Verstöße an den betroffenen Schlachthöfen zu beseitigen (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w . bayern . landtag . de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern . landtag . de–Aktuelles/ Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22286 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22286 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.05.2018 Vorbemerkung: Die Staatsregierung hatte nach Beantwortung einer Reihe von Schriftlichen Anfragen zum Tierschutz bei der Schlachtung in dieser Legislaturperiode zuletzt ausführlich gemäß Beschluss auf Drs. 17/15215 zur Überprüfung des Tierschutzes an Schlachthöfen schriftlich und mündlich (am 01.06.2017) im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu den Themenbereichen Verpflichtungen der Schlachtunternehmer, Tierschutz bei der Schlachtung und Durchführung von Kontrollen berichtet. Insofern verweisen die entsprechenden Antworten ggf. auf bereits vorliegende Landtagsdokumente. 1. a) In welcher Verantwortung steht der Fleischkonzern OSI Food Solutions (Besitzer des betroffenen Schlachthofs) bezüglich der skandalösen Vorfälle im Schlachthof Tauberbischofsheim? Auf die Antwort zu Frage 2 a wird verwiesen. Allgemein ist für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen im Schlachtbetrieb nach der geltenden Rechtslage der Unternehmer verantwortlich. Hierzu ein Zitat aus dem Bericht zu Drs. 17/15215 zur Überprüfung des Tierschutzes an Schlachthöfen: „Schlachthofbetreiber müssen geltendes Recht konsequent einhalten. Es ist die Pflicht der Betriebe, den Tierschutz nach den gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Die Betriebe haben hier eine besondere Verantwortung.“ b) Welche Maßnahmen muss der Fleischkonzern OSI Food Solutions ergreifen, um das Unterlaufen gesetzlicher Tierschutzstandards in betriebseigenen Schlachthöfen wie dem Schlachthof in Tauberbischofsheim zu verhindern? Auf die Antworten zu den Fragen 2 a und 4 a wird verwiesen . Allgemein muss der Schlachtunternehmer in eigener Verantwortung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen bei der Schlachtung zu vermeiden bzw. zu unterbinden. Vgl. Antwort zu Frage 1 a. c) Wie wird sichergestellt, dass der Fleischkonzern OSI Food Solutions seine Kontrollfunktion bezüglich der Einhaltung der Schlachtverordnung und des Tierschutzgesetzes in betriebseigenen Schlachthöfen gerecht wird? Auf die Antworten zu den Fragen 2 a und 4 a wird verwiesen. Zur allgemeinen Regelung wird auf ein Zitat aus dem Bericht zu Drs. 17/15215 verwiesen: „Es ist zwischen betrieblichen Eigenkontrollen und amtlicher Überwachung zu unterscheiden. Der Schlachtunternehmer ist verpflichtet, die Tötung von Tieren vorab zu planen und alle Arbeitsschritte in schriftlichen Standardarbeitsanweisungen zu regeln. Zur Überwachung der Betäubung muss der Unternehmer zusätzlich zur Kontrolle jedes einzelnen Tieres durch das Schlachtpersonal planmäßige übergeordnete Stichprobenkontrollen durchführen. Größere Schlachtbetriebe (jährliche Schlachtung ab 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen) müssen einen Tierschutzbeauftragten für die betrieblichen Eigenkontrollen benennen.“ 2. a) Welche Rolle spielte bezüglich der Einhaltung der Schlachtverordnung und des Tierschutzgesetzes die Qualifikation der Mitarbeiter am betroffenen Schlachthof in Tauberbischofsheim? Der Schlachthof Tauberbischofsheim liegt im Bundesland Baden-Württemberg und damit im Zuständigkeitsbereich der dortigen Kontrollbehörden. Die Staatsregierung kann zu Frage 2 a folglich keine Auskunft erteilen. b) Durch welche Maßnahmen stellt der Fleischkonzern OSI Food Solutions sicher, dass nur entsprechend qualifizierte Mitarbeiter insbesondere im Bereich der Betäubung und des Tötungsvorgangs an den betriebseigenen Schlachthöfen beschäftigt werden? Auf die Antworten zu den Fragen 2 a und 4 a wird verwiesen. Allgemein liegt die Verantwortung für das Vorliegen der notwendigen Sachkunde bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die in der Schlachtung tätig sind, beim Unternehmer. Geeignetes Mittel, um die erforderliche Sachkunde festzustellen, ist die Vorlage entsprechender Sachkundenachweise. Hierzu ein Zitat aus der Antwort der Staatsregierung zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein (SPD) betreffend „Einhaltung rechtlicher Vorgaben in den Bayerischen Schlachthöfen“ vom 31.08.2016 (Drs. 17/12871): „Der Schlachtunternehmer hat sicherzustellen, dass nur Personen mit diesen Tätigkeiten beauftragt werden, die einen behördlichen Sachkundenachweis vorweisen können.“ Vgl. auch die Antworten zu den Fragen 1 a bis einschließlich 1 c. c) Wer wiederum kontrolliert, dass diese Maßnahmen auch umgesetzt werden? Zunächst ist der Schlachtunternehmer dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Die Zuständigkeit für die amtliche Überwachung der Betriebe liegt in Bayern bei den Kreisverwaltungsbehörden sowie, soweit die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, seit 01.01.2018 bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Vgl. auch die Antworten zu den Fragen 1 a bis einschließlich 1 c. 3. Ist der Staatsregierung bekannt, ob es in Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) einen betriebsinternen Tierschutzbeauftragten gibt, so wie es in Bayern vorgeschrieben ist? Die europäische Rechtsvorschrift dazu gilt seit dem 01.01.2013. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob es im Schlachthof Tauberbischofsheim einen betriebsinternen Tierschutzbeauftragten gibt. Vgl. Antwort zu Frage 2 a. 4. a) Welche Schlachthöfe in Bayern befinden sich im Besitz des Fleischkonzerns OSI Food Solutions? Die OSI Food Solutions GmbH besitzt in Bayern keine Schlachthöfe. Drucksache 17/22286 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ergänzend wird mitgeteilt, dass bei der Kontrolle eines bayerischen Schlachtbetriebs im Februar 2018, der von einer Tochtergesellschaft eines Unternehmens der OSI- Gruppe betrieben wird, keine Tierschutzmängel festgestellt wurden. b) Wann wurden diese Schlachthöfe das letzte Mal einer Kontrolle unterzogen? c) Welche Verstöße gegen gesetzliche Auflagen an diesen Schlachthöfen sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? 5. a) Wie wurden die ggf. in der Antwort zu Frage 4 c genannten Verstöße sanktioniert (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? b) Welche Maßnahmen wurden vonseiten des Fleischkonzerns OSI Food Solutions als Betreiber dieser Schlachthöfe ergriffen, um die ggf. in der Antwort zu Frage 4 c genannten Verstöße an den betroffenen Schlachthöfen zu beseitigen (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? c) Welche Maßnahmen wurden vonseiten der zuständigen Behörden ergriffen, um die ggf. in der Antwort zu Frage 4 c genannten Verstöße an den betroffenen Schlachthöfen zu beseitigen (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Schlachthof)? Zu den Fragen 4 b bis einschließlich 5 c siehe Antwort zu Frage 4 a.