Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.04.2018 Breitbandausbau und -förderung in Westmittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Bei welchen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg- Gunzenhausen, Stadt Ansbach) ist bis Ende 2018 mit einem positiven Bescheid für Breitbandausbauförderung zu rechnen und bis wann sind die aktuellen Antragsverfahren abgearbeitet? b) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten in Westmittelfranken (Landkreise und Stadt Ansbach), denen aktuell ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zur Verfügung steht (Auflistung der einzelnen Kommunen)? c) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten in Westmittelfranken (Landkreise und Stadt Ansbach), denen aktuell ein Breitbandanschluss von 30 Mbit/s oder weniger zur Verfügung steht (Auflistung der einzelnen Kommunen )? 2. a) Welche Konsequenzen hat es für den weiteren Breitbandausbau , dass in bestimmten Kommunen im Landkreis Ansbach laut Anbietern wie dem Funknetzanbieter EFN (eifelnet Internet-Provider GmbH) nach eigener Auskunft ein Anschluss von 30 Mbit/s verfügbar ist und dadurch diesen Kommunen die Möglichkeit einer Teilnahme an derzeitigen Förderprogrammen von Land und Bund (und somit ein leistungsstärkerer Anschluss von mind. 50 Mbit/s) verwehrt wird? b) An welchen Stellen können solche Kommunen, die durch einen Anbieter und dessen falschen Versprechen auf Erreichen einer Anschlussqualität von mind. 30 Mbit/s weitgehend blockiert sind, juristische Hilfe ersuchen? 3. a) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung dem Zielkonflikt zwischen dem von der Bundesnetzagentur verwalteten DSL-Vectoring (DSL = Digital Subscriber Line, engl. für digitaler Teilnehmer anschluss) durch bestimmte Monopolanbieter und den Wettbewerbshütern mit ihrem Regulierungsgedanken der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung begegnen? b) In welchen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreis Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg-Gunzenhausen ) gibt es das DSL-Vectoring und welche Netzanbieter sind dort auf der Vectoring-Liste? c) Welche Kommunen in Westmittelfranken (Landkreis Ansbach, Neustadt-Aisch, Weißenburg-Gunzenhausen ) mit DSL-Vectoring sind in das derzeitige Förderprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen worden ? 4. a) Wurde die Bayerische Breitbandrichtlinie insofern von der Staatsregierung überarbeitet, dass bei einer Kommune im ländlichen Raum ein Bedarf nach Breitbandausbau generell angenommen wird? b) Wie möchte die Staatsregierung die Bürgerinnen und Bürger an ein flächendeckendes digitales Hochgeschwindigkeitsnetz bis Ende 2018 anbinden, in deren Kommunen einzelne Netzanbieter (in den Fällen der Gemeinde Langfurth und der Gemeinde Gebsattel die Firma EFN eifel-net Internet-Provider GmbH) nach eigener Auskunft, eine ausreichende Versorgung durch Netzfunkanschlüsse von 30 Mbit/s sicherstellen und somit aber eine funktionsfähige Infrastruktur blockieren ? c) Gibt es weitere Kommunen in Bayern, die durch den Netzfunkanbieter eifel-net Internet-Provider GmbH derzeit versorgt werden (auch Fälle, bei denen das Unternehmen für einen Kabelverzweiger – KVz – auf der Vectoring-Liste der Bundesnetzagentur – BNetzA – steht) und nicht am Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern teilnehmen (Auflistung der einzelnen Kommunen)? 5. a) Wie begründet die Staatsregierung, vorausgesetzt dies trifft noch zu, das selbst ausgerufene Ziel, dass in Bayern 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend vorhanden ist? b) In welchen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg- Gunzenhausen) ist bis Ende 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend vorhanden? c) Ab welchem Anteil eines Teilerschließungsgebietes am Gesamtgebiet werden Kommunen so gewertet, dass die gesamte Kommune mit einem flächendeckend vorhandenen digitalen Hochgeschwindigkeitsnetz in der Statistik erscheint? 6. a) Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass in allen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg-Gunzenhausen ) mehr als 50 Prozent der Unternehmen ein Zugang zu einer Breitbandversorgung von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung steht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2018 Drucksache 17/22299 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22299 b) Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass in allen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg-Gunzenhausen ) mehr als 50 Prozent der Haushalte ein Zugang zu einer Breitbandversorgung von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung steht? 7. a) Von welcher Breitbandverfügbarkeit (Anschlussrate in Mbit/s) geht die Staatsregierung bei ihrem ausberufenen Ziel, 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend zu etablieren, aus? b) Wie definiert die Staatsregierung selbst das „digitale Hochgeschwindigkeitsnetz“ im Detail? c) Bedeutet das Ziel des flächendeckenden Anschlusses, dass alle Haushalte in Bayern an das „digitale Hochgeschwindigkeitsnetz “ angeschlossen werden? 8. a) Wird der Freistaat Bayern ein Nachfolgeprogramm für die Jahre 2019 und folgende zur Breitbandförderung auflegen? b) Wird der Freistaat Bayern für die Kommunen mit einem derzeitigen Anschluss von bis zu 30 Mbit/s ein Förderprogramm zur Aufstockung der Bandbreite auflegen ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.05.2018 1. a) Bei welchen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg -Gunzenhausen, Stadt Ansbach) ist bis Ende 2018 mit einem positiven Bescheid für Breitbandausbauförderung zu rechnen und bis wann sind die aktuellen Antragsverfahren abgearbeitet? Folgende Kommunen aus den genannten Landkreisen befinden sich mit einem Förderprojekt noch im Auswahlverfahren : Geslau, Lehrberg, Lichtenau, Neuendettelsau, Schillingsfürst , Wörnitz, Emskirchen, Gutenstetten, Markt Nordheim, Neuhof a. d. Zenn, Bergen, Ellingen, Gnotzheim, Gunzenhausen , Treuchtlingen, Weißenburg i. Bay. Über die Bewilligung der einzelnen Förderanträge entscheidet jeweils die Regierung von Mittelfranken nach vollständiger Prüfung der Antragsunterlagen. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30.09.2018 gestellt werden. b) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten in Westmittelfranken (Landkreise und Stadt Ansbach), denen aktuell ein Breitbandanschluss von mehr als 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zur Verfügung steht (Auflistung der einzelnen Kommunen)? Der Technische Überwachungsverein (TÜV) Rheinland erhebt im Auftrag der Bundesregierung die Versorgungslage mit schnellem Internet. Nach diesen Daten kann, Stand Ende 2017, in den Kommunen in Westmittelfranken jeweils folgender Anteil der Gesamthaushalte Bandbreiten mit mind. 50 Mbit/s nutzen: Ansbach 90,4 Prozent, Adelshofen 58,4 Prozent, Arberg 82,4 Prozent, Aurach 43,3 Prozent, Bechhofen 74,1 Prozent , Bruckberg 11,4 Prozent, Buch a. Wald 3,8 Prozent, Burgoberbach 89,3 Prozent, Burk 26,5 Prozent, Colmberg 10,5 Prozent, Dentlein a. Forst 73,3 Prozent, Diebach 76,8 Prozent, Dietenhofen 68,9 Prozent, Dinkelsbühl 91,8 Prozent, Dombühl 5,9 Prozent, Dürrwangen 86,6 Prozent , Ehingen 29,3 Prozent, Feuchtwangen 75,8 Prozent, Flachslanden 11,3 Prozent, Gebsattel 80,8 Prozent, Gerolfingen 77,3 Prozent, Geslau 1,7 Prozent, Heilsbronn 54,9 Prozent, Herrieden 97,2 Prozent, Insingen 60,5 Prozent, Langfurth 55,9 Prozent, Lehrberg 76,8 Prozent, Leutershausen 50,1 Prozent, Lichtenau 44,6 Prozent, Merkendorf 71,1 Prozent, Mitteleschenbach 94,6 Prozent, Mönchsroth 88,2 Prozent, Neuendettelsau 86,3 Prozent, Neusitz 63,1 Prozent, Oberdachstetten 38,1 Prozent, Ohrenbach 49,8 Prozent, Ornbau 88,7 Prozent, Petersaurach 60,8 Prozent , Röckingen 84,3 Prozent, Rothenburg ob der Tauber 94,0 Prozent, Rügland 54,5 Prozent, Sachsen b. Ansbach 76,8 Prozent, Schillingsfürst 50,5 Prozent, Schnelldorf 48,2 Prozent, Schopfloch 89,3 Prozent, Steinsfeld 15,3 Prozent , Unterschwaningen 92,2 Prozent, Wassertrüdingen 84,4 Prozent, Weidenbach 90,6 Prozent, Weihenzell 68,0 Prozent, Weiltingen 40,8 Prozent, Wettringen 2,8 Prozent , Wieseth 18,1 Prozent, Wilburgstetten 82,3 Prozent, Windelsbach 51,3 Prozent, Windsbach 74,5 Prozent, Wittelshofen 35,4 Prozent, Wörnitz 7,0 Prozent, Wolframs- Eschenbach 81,2 Prozent, Bad Windsheim 86,7 Prozent, Baudenbach 7,7 Prozent, Burgbernheim 75,7 Prozent, Burghaslach 42,7Prozent, Dachsbach 3,7 Prozent, Diespeck 75,1 Prozent, Dietersheim 49,9 Prozent, Emskirchen 74,5 Prozent, Ergersheim 5,2 Prozent, Gallmersgarten 53,6 Prozent, Gerhardshofen 62,9 Prozent, Gollhofen 1,1 Prozent, Gutenstetten 27,3 Prozent, Hagenbüchach 64,5 Prozent, Hemmersheim 88,0 Prozent, Illesheim 16,4 Prozent, Ippesheim 60,9 Prozent, Ipsheim 49,5 Prozent , Langenfeld 94,4 Prozent, Marktbergel 8,6 Prozent, Markt Bibart 72,6 Prozent, Markt Erlbach 54,8 Prozent, Markt Nordheim 1,1 Prozent, Markt Taschendorf 89,2 Prozent , Münchsteinach 65,5 Prozent, Neuhof a. d. Zenn 38,9 Prozent, Neustadt a. d. Aisch 96,4 Prozent, Oberickelsheim 21,6 Prozent, Obernzenn 30,5 Prozent, Oberscheinfeld 30,2 Prozent, Scheinfeld 84,5 Prozent, Simmershofen 16,3 Prozent, Sugenheim 53,7 Prozent, Trautskirchen 3,1 Prozent, Uehlfeld 23,5 Prozent, Uffenheim 67,3 Prozent , Weigenheim 92,9 Prozent, Wilhelmsdorf 41,9 Prozent, Absberg 91,8 Prozent, Alesheim 95,5 Prozent, Muhr a. See 91,4 Prozent, Bergen 61,4 Prozent, Burgsalach 70,1 Prozent , Dittenheim 90,3 Prozent, Ellingen 91,7 Prozent, Ettenstatt 51,4 Prozent, Gnotzheim 18,5 Prozent, Gunzenhausen 82,8 Prozent, Haundorf 82,7 Prozent, Heidenheim 51,7 Prozent , Höttingen 85,7 Prozent, Langenaltheim 88,6 Prozent , Markt Berolzheim 33,5 Prozent, Meinheim 74,1 Prozent , Nennslingen 75,1 Prozent, Pappenheim 80,9 Prozent, Pfofeld 94,4 Prozent, Pleinfeld 84,0 Prozent, Polsingen 86,4 Prozent, Raitenbuch 66,5 Prozent, Solnhofen 94,0 Prozent , Theilenhofen 53,0 Prozent, Treuchtlingen 92,0 Prozent, Weißenburg i. Bay. 91,3 Prozent, Westheim 91,3 Prozent. Drucksache 17/22299 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie hoch ist der Anteil an Haushalten in Westmittelfranken (Landkreise und Stadt Ansbach), denen aktuell ein Breitbandanschluss von 30 Mbit/s oder weniger zur Verfügung steht (Auflistung der einzelnen Kommunen)? Nach den Daten des TÜV Rheinland, Stand Ende 2017, kann in den Kommunen in Westmittelfranken jeweils folgender Anteil der Gesamthaushalte ausschließlich Bandbreiten von weniger als 30 Mbit/s nutzen (unversorgt mit mind. 30 Mbit/s): Ansbach 8,7 Prozent, Adelshofen 17,3 Prozent, Arberg 9,9 Prozent, Aurach 19,4 Prozent, Bechhofen 23,7 Prozent , Bruckberg 15,4 Prozent, Buch a. Wald 96,2 Prozent, Burg oberbach 3,3 Prozent, Burk 18,9 Prozent, Colmberg 49,9 Prozent, Dentlein a.Forst 15,3 Prozent, Diebach 19,8 Prozent, Dietenhofen 14,9 Prozent, Dinkelsbühl 7,5 Prozent , Dombühl 62,9 Prozent, Dürrwangen 5,8 Prozent, Ehingen 41,9 Prozent, Feuchtwangen 19,9 Prozent, Flachslanden 76,4 Prozent, Gebsattel 19,0 Prozent, Gerolfingen 18,8 Prozent, Geslau 74,1 Prozent, Heilsbronn 31,9 Prozent , Herrieden 2,4 Prozent, Insingen 18,6 Prozent, Langfurth 7,9 Prozent, Lehrberg 21,3 Prozent, Leutershausen 49,4 Prozent, Lichtenau 34,4 Prozent, Merkendorf 23,5 Prozent, Mittel eschenbach 2,0 Prozent, Mönchsroth 6,3 Prozent, Neuendettelsau 11,6 Prozent, Neusitz 8,1 Prozent, Oberdachstetten 45,0 Prozent, Ohrenbach 11,5 Prozent, Ornbau 11,0 Prozent, Petersaurach 39,2 Prozent , Röckingen 11,7 Prozent, Rothenburg ob der Tauber 5,8 Prozent, Rügland 27,1 Prozent, Sachsen b. Ansbach 9,1 Prozent, Schillingsfürst 48,6 Prozent, Schnelldorf 37,6 Prozent, Schopfloch 10,1 Prozent, Steinsfeld 31,9 Prozent, Unterschwaningen 6,2 Prozent, Wassertrüdingen 9,2 Prozent, Weidenbach 7,5 Prozent, Weihenzell 8,6 Prozent, Weiltingen 43,2 Prozent, Wettringen 63,8 Prozent , Wieseth 73,4 Prozent, Wilburgstetten 13,3 Prozent, Windelsbach 42,9 Prozent, Windsbach 18,4 Prozent, Wittelshofen 37,3 Prozent, Wörnitz 80,2 Prozent, Wolframs- Eschenbach 18,6 Prozent, Bad Windsheim 4,5 Prozent, Baudenbach 60,0 Prozent, Burgbernheim 20,6 Prozent, Burghaslach 34,8 Prozent, Dachsbach 82,7 Prozent, Diespeck 7,2 Prozent, Dietersheim 18,6 Prozent, Emskirchen 25,2 Prozent, Ergersheim 57,9 Prozent, Gallmersgarten 46,4 Prozent, Gerhardshofen 17,2 Prozent, Gollhofen 98,2 Prozent, Gutenstetten 17,4 Prozent, Hagenbüchach 12,3 Prozent, Hemmersheim 3,0 Prozent, Illesheim 57,8 Prozent, Ippesheim 22,5 Prozent, Ipsheim 32,3 Prozent, Langenfeld 3,0 Prozent, Marktbergel 75,4 Prozent, Markt Bibart 27,3 Prozent, Markt Erlbach 30,2 Prozent, Markt Nordheim 98,9 Prozent, Markt Taschendorf 9,9 Prozent, Münchsteinach 30,2 Prozent, Neuhof a. d. Zenn 10,7 Prozent , Neustadt a. d. Aisch 2,6 Prozent, Oberickelsheim 5,3 Prozent, Obernzenn 35,3 Prozent, Oberscheinfeld 12,6 Prozent, Scheinfeld 9,3 Prozent, Simmershofen 28,2 Prozent, Sugenheim 28,4 Prozent, Trautskirchen 75,8 Prozent, Uehlfeld 26,4 Prozent, Uffenheim 21,6 Prozent , Weigenheim 7,1 Prozent, Wilhelmsdorf 15,1 Prozent, Absberg 8,2 Prozent, Alesheim 2,3 Prozent, Muhr a. See 6,8 Prozent, Bergen 14,8 Prozent, Burgsalach 11,6 Prozent , Dittenheim 6,6 Prozent, Ellingen 6,4 Prozent, Ettenstatt 12,6 Prozent, Gnotzheim 5,4 Prozent, Gunzenhausen 11,4 Prozent, Haundorf 14,2 Prozent, Heidenheim 24,2 Prozent, Höttingen 6,1 Prozent, Langenaltheim 7,4 Prozent , Markt Berolzheim 28,9 Prozent, Meinheim 8,8 Prozent , Nennslingen 15,5 Prozent, Pappenheim 6,2 Prozent, Pfofeld 5,6 Prozent, Pleinfeld 15,0 Prozent, Polsingen 6,4 Prozent, Raitenbuch 17,0 Prozent, Solnhofen 5,8 Prozent , Theilenhofen 29,7 Prozent, Treuchtlingen 7,8 Prozent, Weißenburg i.Bay. 4,2 Prozent, Westheim 8,2 Prozent. 2. a) Welche Konsequenzen hat es für den weiteren Breitbandausbau, dass in bestimmten Kommunen im Landkreis Ansbach laut Anbietern wie dem Funknetzanbieter EFN (eifelnet Internet-Provider GmbH) nach eigener Auskunft ein Anschluss von 30 Mbit/s verfügbar ist und dadurch diesen Kommunen die Möglichkeit einer Teilnahme an derzeitigen Förderprogrammen von Land und Bund (und somit ein leistungsstärkerer Anschluss von mind. 50 Mbit/s) verwehrt wird? Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung wird im Rahmen einer Markterkundung abgefragt, ob in einem vorläufig geplanten Erschließungsgebiet eine aktuelle Versorgung mit mind. 30 Mbit/s verfügbar ist oder durch eigenwirtschaftliche Investitionen diese Bandbreite in den kommenden drei Jahren realisiert wird. Für diese eigenwirtschaftlich mit schnellem Internet ausgebauten Bereiche darf eine Förderung im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie (BbR) aufgrund europarechtlicher Vorgaben zum Schutz des marktwirtschaftlich investierenden Unternehmens nicht erfolgen . Sofern ein Netzbetreiber eine Versorgung mit mind. 30 Mbit/s lediglich behauptet, kann die Kommune auf das Vorlegen eines technischen Konzeptes bestehen, aus dem sich die angebliche Versorgung nachvollziehbar ergeben muss. Damit wird gewährleistet, dass Kommunen nicht allein aufgrund bloßer Behauptungen von Netzbetreibern zur Versorgungslage einen geförderten Ausbau zurückstellen müssen. b) An welchen Stellen können solche Kommunen, die durch einen Anbieter und dessen falschen Versprechen auf Erreichen einer Anschlussqualität von mind. 30 Mbit/s weitgehend blockiert sind, juristische Hilfe ersuchen? Zur Beurteilung der Aussagekraft technischer Konzepte von Netzbetreibern holen die Kommunen in der Regel den Rat von Ingenieurbüros ein. Darüber hinaus können sich die Kommunen zu allgemeinen förderrechtlichen Fragen jederzeit an den örtlich zuständigen Breitbandmanager oder das Breitbandzentrum in Amberg sowie die zuständige Regierung wenden. Für eine spezifisch juristische Beratung – sollte diese im Einzelfall erforderlich sein – stehen die rechtsberatenden Berufe zur Verfügung. 3. a) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung dem Zielkonflikt zwischen dem von der Bundesnetzagentur verwalteten DSL-Vectoring (DSL = Digital Subscriber Line, engl. für digitaler Teilnehmer anschluss) durch bestimmte Monopolanbieter und den Wettbewerbshütern mit ihrem Regulierungsgedanken der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung begegnen? Für Fragen der Regulierung im Telekommunikationsbereich ist ausschließlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig . Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz der Telekom höhere Übertragungsraten (bis zu 100 Mbit/s) möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik (VDSL = Very High Speed Digital Subscriber Line) der Fall Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22299 ist. Durch das Vectoring-Verfahren wird die gegenseitige Störung benachbarter Kupferadern reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupferadern am Kabelverzweiger (KVz) erforderlich. Damit keine regionalen Monopole entstehen, muss das Unternehmen, welches Vectoring einsetzt, seinen Wettbewerbern für den Wegfall des direkten Zugriffs auf die Teilnehmeranschlussleitungen ein Ersatzprodukt bieten, über welches Wettbewerber selbst ihre Endkunden versorgen können. Die BNetzA hatte in ihren Regulierungsentscheidungen zum Einsatz der Vectoring -Technik somit auch den Wettbewerbsgedanken im Blick. b) In welchen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreis Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg- Gunzenhausen) gibt es das DSL-Vectoring und welche Netzanbieter sind dort auf der Vectoring-Liste? Der Staatsregierung ist es nicht möglich, Daten aus der sog. Vectoring-Liste zu veröffentlichen. Die Vectoring-Liste wird operativ durch die Telekom Technik GmbH unter Aufsicht der BNetzA geführt. Sie unterliegt einem strengen Datenschutzkonzept . Diesem Konzept zufolge können weder andere Organisationseinheiten der Telekom (z. B. Netzplanung oder Endkundenvertrieb) noch Wettbewerbsunternehmen die Vectoring-Liste einsehen oder darauf zugreifen. Ein eng begrenzter Einblick ist nur im Rahmen einer Kollokationsbestellung oder Eintragungsanmeldung zur Vectoring-Liste möglich – und auch in diesem Fall beschränkt auf die Frage , ob für den konkreten KVz bereits eine Ausbauabsicht eingetragen ist. Diese strenge Vertraulichkeit der Vectoring- Liste rechtfertigt sich nicht zuletzt dadurch, dass die in ihr festgehaltenen Ausbauplanungen immer auch Investitionsentscheidungen der jeweiligen Unternehmen widerspiegeln und damit grundsätzlich als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einzustufen sind. c) Welche Kommunen in Westmittelfranken (Landkreis Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg- Gunzenhausen) mit DSL-Vectoring sind in das derzeitige Förderprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 a verwiesen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Gebiete, die mit Vectoring ausgebaut wurden, in der Regel mit mind. 30 Mbit/s versorgt sind und damit derzeit nicht weiter gefördert ausgebaut werden können. 4. a) Wurde die Bayerische Breitbandrichtlinie insofern von der Staatsregierung überarbeitet, dass bei einer Kommune im ländlichen Raum ein Bedarf nach Breitbandausbau generell angenommen wird? Seit Überarbeitung der Bayerischen Breitbandrichtlinie (BbR) im Jahr 2014 wird der Bedarf an schnellem Internet generell als gegeben angenommen. Eine Bedarfserhebung im Rahmen des Förderprogramms ist seitdem nicht mehr notwendig. b) Wie möchte die Staatsregierung die Bürgerinnen und Bürger an ein flächendeckendes digitales Hochgeschwindigkeitsnetz bis Ende 2018 anbinden , in deren Kommunen einzelne Netzanbieter (in den Fällen der Gemeinde Langfurth und der Gemeinde Gebsattel die Firma EFN eifel-net Internet- Provider GmbH) nach eigener Auskunft, eine ausreichende Versorgung durch Netzfunkanschlüsse von 30 Mbit/s sicherstellen und somit aber eine funktionsfähige Infrastruktur blockieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nach Art. 87 f Abs. 1 Grundgesetz der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten hat. Die Breitbandförderung durch den Freistaat Bayern ist daher eine freiwillige Leistung. Die Staatsregierung erarbeitet im Zuge der Pilotförderung in „grauen NGA-Flecken“ (NGA = Next Generation Access) aktuell mit der Europäischen Kommission einen Weg, wie auch in bereits mit mind. 30 Mbit/s versorgten Bereichen eine weitere Förderung erfolgen kann. c) Gibt es weitere Kommunen in Bayern, die durch den Netzfunkanbieter eifel-net Internet-Provider GmbH derzeit versorgt werden (auch Fälle, bei denen das Unternehmen für einen Kabelverzweiger – KVz – auf der Vectoring-Liste der Bundesnetzagentur – BNetzA – steht) und nicht am Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern teilnehmen (Auflistung der einzelnen Kommunen)? Der Staatsregierung liegt keine vollständige Übersicht der Kommunen vor, in denen die Firma eifel-net als Telekommunikations -Dienstleister tätig ist. Soweit bekannt, ist die Fa. eifel-net in folgenden bayerischen Kommunen aktiv: Burgkunstadt, Lkr. Lichtenfels; Gebsattel, Langfurth und Wittelshofen, Lkr. Ansbach; Rohr, Lkr. Roth; Weißenburg i. Bay., Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen; Oberaurach, Lkr. Haßberge; Bieberehren, Riedenheim, Röttingen und Tauberrettersheim , Lkr. Würzburg. 5. a) Wie begründet die Staatsregierung, vorausgesetzt dies trifft noch zu, das selbst ausgerufene Ziel, dass in Bayern 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend vorhanden ist? Die Breitbandförderung ist ein freiwilliges Angebot des Freistaates Bayern zur Unterstützung seiner Kommunen. Bereits seit 2014 ermöglicht die damals in Kraft getretene, überarbeitete Förderrichtlinie, den Glasfaserausbau bis zum Gebäude (FTTB) zu fördern. Durch die gemeinsame Drucksache 17/22299 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anstrengung von Kommunen, Freistaat und Netzbetreibern ist die Glasfaser bereits heute in allen bayerischen Kommunen angekommen. Alle Kommunen haben inzwischen eine Auffahrt zur Datenautobahn. Die aktuellsten Zahlen des TÜV Rheinland belegen, dass Ende 2017 bereits über 90 Prozent aller Haushalte in Bayern Zugang zu Bandbreiten von mind. 30 Mbit/s hatten. Zahlreiche Projekte – geförderter und eigenwirtschaftlicher Ausbau – befinden sich aktuell in Umsetzung und sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten. b) In welchen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg- Gunzenhausen) ist bis Ende 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend vorhanden ? Ziel der Staatsregierung war es, bis 2018 alle Kommunen an die Datenautobahn anzuschließen sowie flächendeckend schnelles Internet bereitzustellen. Trotz der grundsätzlichen Zuständigkeit des Bundes für den Breitbandausbau stellt der Freistaat Bayern seinen Kommunen im aktuellen Förderprogramm 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau bereit. Nach einer im Frühjahr 2018 durchgeführten Erhebung der Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden nach Abschluss aller bislang geplanten und aktuell laufenden Ausbaumaßnahmen künftig 98 Prozent der Haushalte mit schnellem Internet versorgt sein. Das 2014 gesteckte Ziel wird damit aus Sicht der Staatsregierung erreicht. c) Ab welchem Anteil eines Teilerschließungsgebietes am Gesamtgebiet werden Kommunen so gewertet, dass die gesamte Kommune mit einem flächendeckend vorhandenen digitalen Hochgeschwindigkeitsnetz in der Statistik erscheint? Auf die Antwort zu Frage 5 b wird verwiesen. 6. a) Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass in allen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg- Gunzenhausen) mehr als 50 Prozent der Unternehmen ein Zugang zu einer Breitbandversorgung von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung steht? Nach den veröffentlichten Daten des TÜV Rheinland lag Ende 2017 die Verfügbarkeit von Bandbreiten mit mind. 50 Mbit/s für Privatkunden in Westmittelfranken bereits bei 74 Prozent. Daten zur Versorgungssituation von Unternehmen liegen der Staatsregierung nicht vor. b) Bis wann rechnet die Staatsregierung damit, dass in allen Kommunen in Westmittelfranken (Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch, Weißenburg- Gunzenhausen) mehr als 50 Prozent der Haushalte ein Zugang zu einer Breitbandversorgung von 50 Mbit/s und mehr zur Verfügung steht? Siehe Antwort zu Frage 5 b. 7. a) Von welcher Breitbandverfügbarkeit (Anschlussrate in Mbit/s) geht die Staatsregierung bei ihrem ausberufenen Ziel, 2018 ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz flächendeckend zu etablieren, aus? Zielbandbreite im aktuellen Breitband-Förderprogramm sind Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s im Download. Kommunen können in den Ausschreibungen allerdings auch höhere Bandbreiten fordern, um eine besonders zukunftsfähige Erschließung mit Glasfaserleitungen bis in die Häuser (FTTB) zu erreichen. Über den Ausbaustandard entscheidet jede Kommune selbst. Zumindest aber müssen den möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet nach einem Ausbau Übertragungsraten von 30 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. b) Wie definiert die Staatsregierung selbst das „digitale Hochgeschwindigkeitsnetz“ im Detail? Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.05.2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (Kostensenkungsrichtlinie) definiert das „Hochgeschwindigkeitsnetz für die elektronische Kommunikation“ als „ein elektronisches Kommunikationsnetz, das die Möglichkeit bietet, Breitbandzugangsdienste mit Geschwindigkeiten von mind. 30 Mbit/s bereitzustellen“. Diese Definition lag auch der Genehmigung der Bayerischen Breitbandrichtlinie durch die Europäische Kommission zugrunde. c) Bedeutet das Ziel des flächendeckenden Anschlusses , dass alle Haushalte in Bayern an das „digitale Hochgeschwindigkeitsnetz“ angeschlossen werden? Auf die Antwort zu Frage 5 b wird verwiesen. 8. a) Wird der Freistaat Bayern ein Nachfolgeprogramm für die Jahre 2019 und folgende zur Breitbandförderung auflegen? b) Wird der Freistaat Bayern für die Kommunen mit einem derzeitigen Anschluss von bis zu 30 Mbit/s ein Förderprogramm zur Aufstockung der Bandbreite auflegen? Im Masterplan BAYERN DIGITAL II ist vorgesehen, den Ausbau von Gigabit-Versorgungen in ganz Bayern zu fördern . Hierzu bedarf es einer neuen, von der Europäischen Kommission genehmigten Förderrichtlinie. Mit den Gigabit- Pilotprojekten in sechs bayerischen Kommunen wird mit der Europäischen Kommission aktuell ein Vorgehen erarbeitet, um künftig auch in Gebieten fördern zu können, die aktuell bereits mit mind. 30 Mbit/s versorgt sind. Der Antrag für die Pilotprojekte ist in Brüssel bereits eingereicht. Bayern kämpft hier EU-weit als Vorreiter.