Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 09.05.2018 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Zahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) in den einzelnen Jahren von 2008 bis 2018 jährlich entwickelt hat (aufgeschlüsselt nach – den jeweiligen Wirtschaftsbereichen – entsprechend dem Industriebericht –, – nach Landkreisen und kreisfreien Städten, – nach Familienstand, – nach Herkunft – Deutschland, EU, Nicht-EU-Bürger –, – prozentual und absolut nach Personen mit Geschlechtsangabe und Bedarfsgemeinschaften)? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der durchschnittliche Betrag, der „aufgestockt“ wird, ist (aufgeschlüsselt – nach Geschlecht, – nach Alter, – nach dem Bildungsabschluss)? 3.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob es Zahlen über die durchschnittliche Leistungsdauer gibt? 3.2 Wenn ja, wie lang ist diese (aufgeschlüsselt nach Bayern , Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 24.05.2018 Eigene Datenquellen zu Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) stehen dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) nicht zur Verfügung. Die nachfolgenden Daten beruhen auf veröffentlichten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA), die auf www.statistik.arbeitsagentur.de unter den Menüpunkten „Statistik nach Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sowie „Statistik nach Regionen und Statistische Analysen: Bayern“ abgerufen werden können. Als erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne der Statistik werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) definiert, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen. Dabei kann das Erwerbseinkommen sowohl aus abhängiger als auch aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stammen. Die Fragen werden im Folgenden nur auf gesamtbayerischer Ebene beantwortet, soweit dies unter Auswertung der veröffentlichten BA-Statistik möglich ist. Im Übrigen wird unter Angabe der einschlägigen Links auf die Internetseiten der BA verwiesen. 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Zahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) in den einzelnen Jahren von 2008 bis 2018 jährlich entwickelt hat (aufgeschlüsselt nach – den jeweiligen Wirtschaftsbereichen – entsprechend dem Industriebericht –, – nach Landkreisen und kreisfreien Städten, – nach Familienstand, – nach Herkunft – Deutschland, EU, Nicht-EU-Bürger –, – prozentual und absolut nach Personen mit Geschlechtsangabe und Bedarfsgemeinschaften)? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen ELB in Bayern in den Jahren 2008 bis 2016: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22306 Bayerischer Landtag Tabelle zu Frage 1 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 94.403 93.301 98.624 94.008 89.218 88.201 87.906 86.459 83.743 Quelle: BA-Statistik, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Tabelle 4 „Strukturmerkmale von Bedarfsgemeinschaften und Personen im SGB II – Jahreswerte“, Januar 2018 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22306 Von der BA wird monatlich für Bayern eine Analyse des Arbeitsmarktes bezüglich der Grundsicherung für Arbeitsuchende veröffentlicht. Nachfolgend ein Auszug aus dieser Analyse für August 2017, Tabelle 2.5 „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Art der Erwerbstätigkeit: Strukturmerkmale“. Die Analyse kann für jeden Monat seit November 2010 auf der BA-Statistik-Seite (https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statis tische-Analysen/Analytikreports/Analytikreports-regionalnav .html) abgerufen werden. erwerbstätige ELB in Bayern darunter 83.413 nach Geschlecht Männer 37.713 45,2 % Frauen 45.699 54,8 % nach Staatsangehörigkeit Deutsche 49.221 59,0 % Ausländer 34.026 40,8 % nach BG-Typ Single-BG 30.994 37,2 % Alleinerziehenden-BG 18.681 22,4 % mit 1 Kind 11.297 mit 2 Kindern 5.678 mit 3 und mehr Kindern 1.706 Partner-BG ohne Kinder 10.166 12,2 % Partner-BG mit Kindern 21.441 25,7 % mit 1 Kind 7.775 mit 2 Kindern 7.826 mit 3 und mehr Kindern 5.840 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes – Grundsicherung für Arbeitsuchende, Land Bayern, Tabelle: 2.5 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Art der Erwerbstätigkeit: Strukturmerkmale , August 2017 und eigene Berechnungen Erläuterungen: BG = Bedarfsgemeinschaft. In einer Partner-BG leben stets zwei Personen in einer partnerschaftlichen Beziehung zusammen in einer BG. Darüber hinaus werden Partner-BG danach unterschieden, ob auch minderjährige (unverheiratete) Kinder in derselben BG leben. Lebt in einer Partner- BG min destens ein minderjähriges (unverheiratetes) Kind, so spricht man von Partner-BG mit Kindern, andernfalls von Partner-BG ohne Kinder. In einer Single -BG lebt stets eine Person allein in einer BG. In einer Alleinerziehenden-BG lebt stets ein Elternteil allein mit mindestens einem minderjährigen (unverheirateten ) Kind zusammen, betreut und erzieht es. Dabei ist es nicht ausschlaggebend , ob es sich um ein leibliches Kind oder ein Pflegekind handelt. Soweit sich Daten nicht auf 100 Prozent ergänzen, liegt dies an fehlenden oder unvollständigen Informationen der einzelnen Jobcenter. Die monatlichen Zahlen der beschäftigten und erwerbstätigen ELB aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen werden von der BA nur für Deutschland, nicht jedoch für Bayern veröffentlicht. Die Zahlen der erwerbstätigen ELB werden wiederum monatlich aufgeschlüsselt nach Ländern, Landkreisen und kreisfreien Städten veröffentlicht. Beide Tabellen können für jeden Monat seit Dezember 2015 in der Statistik „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen)“, Tabelle 2 „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Erwerbstätigkeit“ sowie Tabelle 8 „Beschäftigte und erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Wirtschaftszweigen WZ 2008“, auf der BA-Statistik-Seite (htt ps://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistiknach -Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/ Personengruppen-Bedarfsgemeinschaften/Personengrup pen-Bedarfsgemeinschaften-Nav.html) abgerufen werden. 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der durchschnittliche Betrag, der „aufgestockt“ wird, ist (aufgeschlüsselt – nach Geschlecht, – nach Alter, – nach dem Bildungsabschluss)? Die BA veröffentlicht keine Statistiken zu den Zahlungsansprüchen von erwerbstätigen ELB in Bayern. Es werden jedoch u. a. die nachfolgenden Daten veröffentlicht: – Durchschnittliche Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaften (BG) in Bayern für die Jahre 2005–2017 (Jahreswerte), Auswertungsbeispiel: „Eine bayerische BG erhielt im Jahr 2017 durchschnittlich Leistungen nach SGB II in Höhe von 926,44 Euro pro Monat“; Quelle : Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), April 2018, Tabelle 6 „Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften – Jahreswerte“. – Zahl der erwerbstätigen ELB in Bayern nach Höhe des Einkommens aus abhängiger Erwerbstätigkeit für die Jahre 2007–2017 (Jahreswerte), Auswertungsbeispiel: „13.403 erwerbstätige ELB in Bayern erhielten 2016 ein Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit von über 1.200 Euro im Monat“; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), April 2018, Tabelle 4 „Strukturmerkmale von Bedarfsgemeinschaften und Personen im SGB II – Jahreswerte“. 3.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob es Zahlen über die durchschnittliche Leistungsdauer gibt? 3.2 Wenn ja, wie lang ist diese (aufgeschlüsselt nach Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die BA veröffentlicht monatlich Zahlen zur Verweildauer im Leistungsbezug nach SGB II für ELB mit einem Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit. Vergleichbare Zahlen für ELB mit einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit werden nicht veröffentlicht. Nachfolgend die Zahlen zur Verweildauer von ELB mit einem Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit in Bayern im Dezember 2017. Drucksache 17/22306 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Tabelle zu den Fragen 3.1 und 3.2 BY: ELB mit Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit bisherige Verweildauer im SGB II unter 3 Monate 3 bis unter 6 Monate 6 bis unter 12 Monate 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger 82.392 7.452 5.124 8.386 14.655 8.600 6.536 31.639 Quelle: BA-Statistik, Verweildauern im SGB II (Monatszahlen), Dezember 2017 Die Zahlen können zudem für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern in der Statistik „Verweildauern im SGB II (Monatszahlen)“ auf der BA-Statistik-Seite (https:// statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistiknach -Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/ Dauern-Langzeitleistungsbezug-Verbleib-Integrationen/ Dauern-Langzeitleistungsbezug-Verbleib-Integrationen- Nav.html) abgerufen werden. Die passenden Werte erhält man nach Auswahl der in der Tabelle angebotenen Merkmale : „Bayern“, „erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Brutto-Erwerbseinkommen“, „Bestand“ und „Absolutwerte“.