Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 12.03.2018 Barrierefreier Ein- und Ausstieg an unterfränkischen Bahnhöfen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche personellen und technischen Hilfestellungen werden aktuell an den verschiedenen unterfränkischen Bahnhöfen angewendet, damit Menschen mit Behinderung sicher in Züge ein- bzw. aus Zügen aussteigen können? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, neben baulichen Veränderungen, wie beispielsweise am Hauptbahnhof Würzburg, um Barrierefreiheit für Bahnreisende mit Handicap in Unterfranken zu verbessern bzw. sicherzustellen? 3. Welche Vorgaben gibt es seitens der Bayerischen Eisenbahngesellschaft gegenüber den Bahnunternehmen , die eine technische Aufrüstung des Zugmaterials für die Verbesserung der Barrierefreiheit zum Inhalt haben, und wann werden diese umgesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 23.05.2018 1. Welche personellen und technischen Hilfestellungen werden aktuell an den verschiedenen unterfränkischen Bahnhöfen angewendet, damit Menschen mit Behinderung sicher in Züge ein- bzw. aus Zügen aussteigen können? Je nach örtlicher Situation und Fahrzeugeinsatz werden unterschiedliche Hilfestellungen angewendet: – Fahrgastinformation am Bahnsteig nach dem Zwei- Sinne-Prinzip, an größeren Bahnhöfen mit optischen Anzeigern und Lautsprecherdurchsagen, an kleineren Stationen mit dynamischen Schriftanzeigern zur optischen und akustischen Anzeige von Fahrplanabweichungen; – taktile Leitsysteme am Bahnsteig an allen modernisierten /neuen Bahnsteigen; – barrierefreie Bahnsteigzugänge (Aufzüge, Rampen, ebenerdige Zugänge) sowie Bahnsteighöhe 55 cm oder 76 cm an allen barrierefrei ausgebauten Stationen; – stufenfreie Bahnsteigzugänge an vielen älteren Bahnsteigen ; – wenn Einstiegshöhe und Bahnsteighöhe übereinstimmen , ist ein stufenfreier Ein-/Ausstieg ins Fahrzeug möglich ; – einige Fahrzeuge (z. B. Twindexx des Main-Spessart-Express , VT 642 der Westfrankenbahn) verfügen über eine automatische Spaltüberbrückung, die den verbleibenden Spalt schließt. Wenn Einstiegshöhe und Bahnsteighöhe übereinstimmen, dann ist ein barrierefreier Ein-/Ausstieg möglich; – fast alle Fahrzeuge (Ausnahmen: VT 628 der Westfrankenbahn und Neigetechnikfahrzeuge VT 612 der RE- Linie Würzburg – Erfurt/Bad Kissingen) verfügen über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe. Damit können z. B. Rollstuhlfahrer mit Unterstützung des Zugpersonals an Bahnsteigen mit einer Höhe von 38 cm bis 76 cm einund aussteigen; – an großen Bahnhöfen gibt es Mobilitätsservicepersonal und Hublifte an den Bahnsteigen. Das Servicepersonal bringt mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zum Bahnsteig , hilft beim Einsteigen und bedient, falls notwendig, den Hublift. In der Regel ist eine Voranmeldung bei der Mobilitätsservicezentrale der DB bis 22.00 Uhr des Vortags erforderlich; – die Mobilitätsservicezentrale der DB steht mobilitätseingeschränkten Fahrgästen für die Reiseberatung und die Voranmeldung von Fahrten zur Verfügung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22307 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22307 2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, neben baulichen Veränderungen, wie beispielsweise am Hauptbahnhof Würzburg, um Barrierefreiheit für Bahnreisende mit Handicap in Unterfranken zu verbessern bzw. sicherzustellen? Durch den zunehmenden Einsatz barrierefreier Niederflurfahrzeuge wird die barrierefreie Nutzbarkeit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verbessert. Diese Fahrzeuge erleichtern durch niederflurige Einstiegstüren (d. h. Einstiege, die auf die Standardbahnsteighöhe 55 cm oder 76 cm optimiert sind) den Einstieg für mobilitätseingeschränkte Reisende. Außerdem verfügen sie über fahrzeuggebundene Einstiegshilfen. Damit können z. B. Rollstuhlfahrer mit Unterstützung des Zugpersonals an Bahnsteigen mit einer Höhe von 38 cm bis 76 cm ein- und aussteigen. Weiterhin sind sie u. a. mit Rollstuhlstellplätzen, Vorrangsitzen , Rollstuhl-WC, Tastern in rollstuhlgerechter Höhe sowie Tastlippen und akustischen Signalen für Sehbehinderte ausgestattet . 3. Welche Vorgaben gibt es seitens der Bayerischen Eisenbahngesellschaft gegenüber den Bahnunternehmen , die eine technische Aufrüstung des Zugmaterials für die Verbesserung der Barrierefreiheit zum Inhalt haben, und wann werden diese umgesetzt ? Im Rahmen der Ausschreibungen für SPNV-Leistungen gibt die Bayerische Eisenbahngesellschaft Fahrzeuganforderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit vor. Neufahrzeuge müssen die Anforderungen der TSI-PRM (Technische Spezifikationen zur Interoperabilität im Eisenbahnverkehr für Personen mit reduzierter Mobilität, VO 1300/2014) erfüllen. Diese definieren weitreichende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Eisenbahnfahrzeugen. Aktuell sind Verbesserungen in folgenden Netzen geplant: – Main-Spessart-Express (RE Frankfurt – Würzburg – Bamberg): Umstellung auf barrierefreie Neufahrzeuge vom Typ Twindexx (bis etwa Mitte 2018); – Westfrankenbahn (Aschaffenburg – Miltenberg – Crailsheim /Seckach): Nachrüstung der Triebwagen vom Typ VT 642 mit automatischer Spaltüberbrückung (seit Anfang 2018 vollständig umgesetzt); ab 12/2019 kompletter Ersatz der nicht barrierefreien Altfahrzeuge VT 628 durch Niederflurfahrzeuge vom Typ VT 642; – Südhessen-Untermain (Regionalzüge Darmstadt/ Frankfurt – Aschaffenburg – Laufach – Gemünden): ab 12/2018 Umstellung auf barrierefreie Neufahrzeuge vom Typ Coradia Continental; – Franken – Enz (Expresszüge Würzburg – Stuttgart): ab 12/2018 Umstellung auf barrierefreie Neufahrzeuge vom Typ Flirt 3.