Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 10.04.2018 Förderoffensive Nordostbayern – tatsächliche Förderung Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Projekte und Maßnahmen wurden seitens der Kommunen bisher für die Förderoffensive Nordostbayern angemeldet (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kommunen)? 1.2 Welche Projekte und Maßnahmen betreffen dabei keine kommunalen, sondern private (Bau-)Vorhaben (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kommunen)? 2.1 Welche Maßnahmen wurden bisher bewilligt (bitte aufgegliedert nach Landkreisen, Kommunen und anvisiertem Maßnahmenbeginn)? 2.2 Wie hoch belaufen sich bei den bereits bewilligten Anträgen gemessen an den veranschlagten Gesamtkosten die tatsächlich förderfähigen Kosten (Angabe in Prozent der jeweils bewilligten Maßnahmen)? 2.3 Mit welcher tatsächlichen Quote wurden diese Vorhaben schlussendlich gefördert? 3. Inwieweit unterscheidet sich die Förderoffensive Nordostbayern mit Hinblick auf Förderhöhe, Förderkriterien und Förderziele von anderen Städtebauförderprogrammen ? 4.1 Wie viele Mittel wurden ursprünglich zu Beginn der Förderperiode für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt (mit Angabe der Höhe und des entsprechenden Haushaltstitels)? 4.2 Wie viele Mittel stehen aktuell für die Förderperiode zur Verfügung (mit Angabe der Höhe und des entsprechenden Haushaltstitels)? 4.3 Wie hoch beläuft sich die Gesamtsumme der seitens der Antragsteller veranschlagten Mittel aller eingereichten Förderanträge? 5.1 Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages auf Mittel aus der Förderoffensive bei den jeweils zuständigen Stellen (bitte aufgegliedert nach Ämtern für Ländliche Entwicklung und Regierungen )? 5.2 Was geschieht, wenn mit dem Auslaufen des zeitlich befristeten Förderprogramms noch nicht alle Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet wurden, z. B. aufgrund der gegenwärtigen Auftragslage im Baugewerbe ? 5.3 Wie viele Mehrarbeitsstunden fallen im Bereich 3 – Planung und Bau – der Regierung von Oberfranken an (bitte aufgeschlüsselt nach Mehrarbeitsstunden pro Mitarbeiter)? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23.05.2018 1.1 Welche Projekte und Maßnahmen wurden seitens der Kommunen bisher für die Förderoffensive Nordostbayern angemeldet (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kommunen)? Bei der Regierung von Oberfranken und der Regierung der Oberpfalz wurden bisher 492 Projekte von 78 Gemeinden angemeldet. Bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung Oberfranken und Oberpfalz wurden bisher 150 Projekte von 67 Kommunen angemeldet. Die Aufgliederung nach Landkreisen und Gemeinden kann den anliegenden Tabellen zur Städtebauförderung (Anlage 1) und zur Dorferneuerung (Anlage 2) entnommen werden. 1.2 Welche Projekte und Maßnahmen betreffen dabei keine kommunalen, sondern private (Bau-)Vorhaben (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kommunen)? Die der Förderoffensive Nordostbayern zugrunde liegenden Ministerratsbeschlüsse vom 19.09.2016 und vom 25.10.2016 zielen auf die finanzielle Entlastung der Gemeinden . Diese profitieren von der erhöhten Förderung, weil der im Vergleich zur Regelförderung erhöhte staatliche Zuschuss den kommunalen Eigenanteil reduziert. In der Städtebauförderung können Gemeinden im Einzelfall die Fördermittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterbewilligen . Aus Gründen des Datenschutzes ist die Nennung konkreter Maßnahmen privater Bauherren aber nicht möglich. Im Rahmen regulärer Dorferneuerungsvorhaben können private Antragsteller auf der Grundlage der Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) gefördert werden. 2.1 Welche Maßnahmen wurden bisher bewilligt (bitte aufgegliedert nach Landkreisen, Kommunen und anvisiertem Maßnahmenbeginn)? Bislang wurde 91 Maßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung bewilligt. Im Rahmen der Dorferneuerung wurden 31 Projekte bewilligt. Die Aufgliederung nach Landkreisen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22308 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22308 und Gemeinden kann den anliegenden Tabellen zur Städtebauförderung (Anlage 1) und zur Dorferneuerung (Anlage 2) entnommen werden. 2.2 Wie hoch belaufen sich bei den bereits bewilligten Anträgen gemessen an den veranschlagten Gesamtkosten die tatsächlich förderfähigen Kosten (Angabe in Prozent der jeweils bewilligten Maßnahmen )? Die Gesamtkosten enthalten oftmals auch nicht zuwendungsfähige Kosten; diese sind von den Gesamtkosten abzuziehen, um die förderfähigen Kosten zu erhalten. Der prozentuale Anteil der förderfähigen Kosten an den beantragten Gesamtkosten kann den anliegenden Tabellen zur Städtebauförderung (Anlage 1) und zur Dorferneuerung (Anlage 2) entnommen werden. 2.3 Mit welcher tatsächlichen Quote wurden diese Vorhaben schlussendlich gefördert? Der Fördersatz für alle Vorhaben beträgt gemäß Ministerratsbeschluss vom 19.09.2016 einheitlich 90 Prozent der förderfähigen Kosten. 3. Inwieweit unterscheidet sich die Förderoffensive Nordostbayern mit Hinblick auf Förderhöhe, Förderkriterien und Förderziele von anderen Städtebauförderprogrammen ? Es ist Ziel aller Programme der Städtebauförderung und Ziel der Dorferneuerung, Innenstädte und Ortsmitten zu stärken und bei erheblichen Funktionsverlusten − insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen − nachhaltige städtebauliche und ortsräumliche Strukturen herzustellen. Mit der Förderoffensive Nordostbayern wird dieses Ziel aufgegriffen . Als Sonderförderung, die auf die Jahre 2017 bis 2020 befristet ist, wird die Förderoffensive Nordostbayern aufbauend auf den vorhandenen Programmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung umgesetzt. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinien , die für alle Programme der Städtebauförderung verbindlich sind, sowie der Dorferneuerungsrichtlinien. Folgende Besonderheiten zeichnen die Förderoffensive aus: Es können Maßnahmen zur Beseitigung innerörtlicher Leerstände nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb von Erneuerungsgebieten zugelassen werden. Auf den Regelfördersatz der Städtebauförderung (60 Prozent) wird ein Zuschlag von 30 Prozentpunkten gewährt. In der Dorferneuerung wird der Zuschlag auf die Förderhöhe gewährt, die in regulären Dorferneuerungsvorhaben unter Beachtung der Finanzkraft der Gemeinde möglich ist. Damit können Maßnahmen im Rahmen der Förderoffensive Nordostbayern mit einheitlich 90 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Der erhöhte Fördersatz wird ausschließlich für Maßnahmen gewährt, die geeignet sind, Stadt- und Ortskerne in dem Gebiet mit den höchsten zu erwartenden Bevölkerungsverlusten bis 2034 zu revitalisieren (Landkreise Hof, Kronach, Kulmbach, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Tirschenreuth und kreisfreie Stadt Hof). 4.1 Wie viele Mittel wurden ursprünglich zu Beginn der Förderperiode für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt (mit Angabe der Höhe und des entsprechenden Haushaltstitels)? Städtebauförderung Die Mittel für die Förderoffensive Nordostbayern 2017–2020 werden aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm (Kapitel 0365 Titel 883 82) jährlich zur Verfügung gestellt. Im Programmjahr 2017 wurde mit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20 Mio. Euro kalkuliert. Davon wurden zusätzliche 10 Mio. Euro zur raschen Umsetzung der Förderoffensive Nordostbayern im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 bereitgestellt. Dorferneuerung Zur Umsetzung der Förderoffensive Nordostbayern wurden die Verpflichtungsermächtigungen für die Dorferneuerung im Jahr 2017 zusätzlich um 10 Mio. Euro erhöht (Kapitel 0803 Titel 887 67). 4.2 Wie viele Mittel stehen aktuell für die Förderperiode zur Verfügung (mit Angabe der Höhe und des entsprechenden Haushaltstitels)? Städtebauförderung Nach Aufstellung des Nachtragshaushalts 2018 stehen im Programmjahr 2018 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 74 Mio. Euro für die Förderoffensive Nordostbayern zur Verfügung (Kapitel 0365 Titel 883 82). Damit stehen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 94 Mio. Euro zur Verfügung . Die Bereitstellung weiterer Mittel ist der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 vorbehalten. Dorferneuerung Im Nachtragshaushalt 2018 wurden die Verpflichtungsermächtigungen für die Dorferneuerung im Jahr 2018 zusätzlich um 11 Mio. Euro erhöht. Außerdem wurde die Mittelausstattung in der Dorferneuerung um 14 Mio. Euro erhöht, insbesondere zur Finanzierung der Förderoffensive Nordostbayern (Kapitel 0803 Titel 887 67). 4.3 Wie hoch beläuft sich die Gesamtsumme der seitens der Antragsteller veranschlagten Mittel aller eingereichten Förderanträge? Zum 02.05.2018 ergibt sich aus den von den Gemeinden angemeldeten Maßnahmen für den Bereich der Städtebauförderung insgesamt ein Bedarf an staatlichen Fördermitteln in Höhe von rund 252 Mio. Euro. Für den Bereich der Dorferneuerung ergibt sich zum 02.05.2018 ein Bedarf von rund 46 Mio. Euro. Damit ergibt sich ein Gesamtbedarf von rund 298 Mio. Euro. Dieser Bedarf steht unter dem Vorbehalt der Prüfung aller Anträge durch die jeweilige Bewilligungsstelle. Drucksache 17/22308 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.1 Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages auf Mittel aus der Förderoffensive bei den jeweils zuständigen Stellen (bitte aufgegliedert nach Ämtern für Ländliche Entwicklung und Regierungen)? Weder die Regierungen noch die Ämter für Ländliche Entwicklung erfassen die Bearbeitungszeit von Projektanträgen der Förderoffensive Nordostbayern maßnahmenscharf. Eine genaue Erfassung wäre mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und wäre darüber hinaus wenig aussagekräftig . Die Anträge werden durch die jeweils zuständige Stelle schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich davon ab, ob der Zuwendungsantrag alle Unterlagen umfasst, die für die Antragsprüfung und die Bewilligung erforderlich sind. Müssen Unterlagen nachgefordert werden oder andere Stellen eingebunden werden, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. 5.2 Was geschieht, wenn mit dem Auslaufen des zeitlich befristeten Förderprogramms noch nicht alle Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet wurden , z. B. aufgrund der gegenwärtigen Auftragslage im Baugewerbe? Alle Maßnahmen, die im Rahmen der zeitlich befristeten Sonderförderung in den Jahren 2017 bis 2020 bewilligt werden , können aus Mitteln der Förderoffensive Nordostbayern bezuschusst werden. Es ist nicht erforderlich, dass die Maßnahmen bis Ende 2020 abgeschlossen und abgerechnet sind. Gleichwohl wird von einem begrenzten Zeitraum für die Ausführung der Maßnahmen, die Vorlage der Verwendungsnachweise und die Auszahlung der Zuwendungen ausgegangen. 5.3 Wie viele Mehrarbeitsstunden fallen im Bereich 3 – Planung und Bau – der Regierung von Oberfranken an (bitte aufgeschlüsselt nach Mehrarbeitsstunden pro Mitarbeiter)? Aufgrund der Gleitzeitregelung ist die genaue Erfassung von Mehrarbeitsstunden im Bereich 3 der Regierung von Oberfranken nicht möglich. Erfasst werden lediglich die über 50 Stunden hinausgehenden Mehrarbeitsstunden, die zu einem jährlichen Stichtag je Mitarbeiter aufgelaufen sind. Zum 28.02.2018 wurden im Bereich 3 der Regierung von Oberfranken auf diese Weise insgesamt 219 Stunden erfasst. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum wurden 148 Stunden erfasst. Aus Datenschutzgründen können diese Stunden nicht auf Mitarbeiter aufgeschlüsselt werden. Diese Mehrarbeitsstunden stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Förderoffensive Nordostbayern. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22308 Anlage 1 Drucksache 17/22308 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22308 Anlage 2 Drucksache 17/22308 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 2