Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.04.2018 Kompakte und einheitliche Zusammenfassung der Förderrichtlinien der Förderprogramme im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie In der Schriftlichen Anfrage „Förderprogramme des Freistaates zu Forschung und Entwicklung“ (Drs. 17/19753) vom 05.03.2018 war Folgendes unter der Beantwortung der Frage 1 a zu lesen: „Die Programme im Geschäftsbereich des StMWi sollen mit einer Förderrichtlinie und einzelnen Förderlinien kompakt und einheitlich zusammengefasst und damit auch vereinfacht werden. Die notwendigen Abstimmungsprozesse mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) laufen derzeit.“ Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann ist – mit Datum genau – mit einem Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses zu rechnen? 2. a) Bleiben durch die Überarbeitung alle einzelnen Förderprogramme erhalten oder werden auch mehrere Programme zu einem einzigen zusammengefasst? b) Wenn ja, um welche handelt es sich? c) Wenn nein, warum nicht? 3. Ist mit einer Vereinfachung durch einheitliches und kompaktes Zusammenfassen von Förderrichtlinien auch in Geschäftsbereichen anderer Staatsministerien zu rechnen? 4. Warum hat man sich im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) entschlossen, Förderrichtlinien kompakt und einheitlich zusammenzufassen und damit auch zu vereinfachen, nachdem z. B. in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Förderprogramme im Freistaat“ (Drs. 17/14468) vom 21.01.2017 unter Frage 4.3 zu lesen war, dass nach Ansicht der Staatsregierung „bürokratische Hürden als Grund für den fehlenden Mittelabruf (Anmerkung: gemeint sind hier die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen von Förderprogrammen) keine maßgebliche Rolle“ spielen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 28.05.2018 1. Wann ist – mit Datum genau – mit einem Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses zu rechnen? Der Richtlinienentwurf befindet sich gemäß Verwaltungsvorschrift (VV) 16.3 zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Die Abstimmungen laufen noch. 2. a) Bleiben durch die Überarbeitung alle einzelnen Förderprogramme erhalten oder werden auch mehrere Programme zu einem einzigen zusammengefasst ? b) Wenn ja, um welche handelt es sich? c) Wenn nein, warum nicht? Da das Ergebnis des Abstimmungsprozesses (siehe Frage 1) nicht vorweggenommen werden kann, sind die Fragen 2 a, 2 b und 2 c derzeit noch nicht zu beantworten. 3. Ist mit einer Vereinfachung durch einheitliches und kompaktes Zusammenfassen von Förderrichtlinien auch in Geschäftsbereichen anderer Staatsministerien zu rechnen? Die Frage nach einer Zusammenfassung von Förderrichtlinien anderer Staatsministerien wird wie folgt beantwortet: Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Zum Geschäftsbereich des StMAS gehören zahlreiche Förderprogramme , die den unterschiedlichsten Bereichen der Familien-, Arbeits- und Sozialpolitik zuzuordnen sind. Eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien erscheint aufgrund der Vielseitigkeit der Förderprogramme nicht als sinnvoll und wird folglich nicht als zielführend erachtet. Daher ist mit einer einheitlichen Zusammenfassung der Richtlinien im Geschäftsbereich des StMAS nicht zu rechnen. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) Im Geschäftsbereich des StMWK existiert eine Vielzahl von Förderprogrammen und Förderrichtlinien. Für den Bereich Kunst und Kultur wird hierüber auf der Homepage des StMWK informiert: https://www.km.bayern.de/kunstund -kultur/foerderung.html. Die Fördermaßnahmen reichen von der Künstlerförderung über die Förderung nichtstaatlicher Orchester, Museen und Theater bis zur Literatur- und Fes tivalförderung. Eine Zusammenfassung der diversen Förderrichtlinien ist nicht angedacht, da die Förderziele und -bereiche sehr heterogen sind und eine einheitliche Behandlung daher ausscheidet . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22312 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22312 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Das StMGP fasst schon jetzt in geeigneten Fällen, wie z. B. im Bereich der Pflege, Förderungen in kompakten Richtlinien zusammen (vgl. Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF). Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) Im Zuständigkeitsbereich des StMUK bestehen vergleichsweise relativ wenige Förderrichtlinien. Wegen der äußerst unterschiedlichen Förderziele und materiellen Inhalte dieser Förderrichtlinien ist eine Zusammenfassung weder angedacht , noch wird sie für sinnvoll oder zielführend im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung erachtet. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Die Förderung der Forschung und Entwicklung ist im StMELF bereits zusammengefasst. Eine weitere Zusammenfassung ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der Förderprogramme nicht zweckmäßig. Zum einen haben die Förderprogramme einen unterschiedlichen Empfängerkreis und werden auch von unterschiedlichen Behörden abgewickelt, zum anderen beruhen die Förderprogramme auf unterschiedlichen gesetzlichen Ermächtigungen, sodass im Hinblick darauf eine Vereinheitlichung nicht möglich ist. EU-voll- und EU-kofinanzierte Programme folgen anderen Regeln als nationale Programme. Bei Ersteren gilt es, die einschlägigen Vorgaben des EU-Förderrechts umzusetzen, bei Letzteren die Anforderungen des EU-Beihilferechts. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) Im Geschäftsbereich des StMFLH finden insgesamt zehn Förderprogramme Anwendung; davon beruht die Richtlinie zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Staatsregierung für Steuerfachwirte ohnehin bereits auf einer gemeinsamen Richtlinie mit dem StMWi, dem Staatsministerium des Innern und für Integration (StMl), dem Staatsministerium der Justiz (StMJ), dem StMELF, dem StMAS und dem StMGP. Daneben existieren diverse Richtlinien, die die Übernahme von Staatsbürgschaften in verschiedenen Bereichen regeln (gewerbliche Unternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Wohnungswesen, bei Notständen durch Elementarereignisse). Die bestehenden Zuwendungsbereiche unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Grundsätzen des Verfahrens in einem Maße, dass eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien vor dem Hintergrund der Rechtsklarheit nicht sachgerecht ist. Es bestehen daher keine Pläne zur Zusammenfassung von Förderrichtlinien. Andere Staatsministerien melden i. W. mangels vorhandener Förderrichtlinien Fehlanzeige. 4. Warum hat man sich im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) entschlossen, Förderrichtlinien kompakt und einheitlich zusammenzufassen und damit auch zu vereinfachen, nachdem z. B. in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Förderprogramme im Freistaat“ (Drs. 17/14468) vom 21.01.2017 unter Frage 4.3 zu lesen war, dass nach Ansicht der Staatsregierung „bürokratische Hürden als Grund für den fehlenden Mittelabruf (Anmerkung : gemeint sind hier die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen von Förderprogrammen) keine maßgebliche Rolle“ spielen? Die Motivation für das Zusammenfassen von Förderrichtlinien ist nicht primär der Abbau bürokratischer Hürden. Bereits im bestehenden System werden im Antrags- und Zuwendungsverfahren grundsätzlich nur die gesetzlichen Mindestanforderungen umgesetzt und die Vereinfachungspotenziale soweit vertretbar ausgereizt. Vielmehr soll eine Zusammenlegung und Harmonisierung von ähnlich strukturierten Förderrichtlinien und entsprechende Reduzierung der Anzahl der Richtlinien aus Sicht des StMWi zu mehr Transparenz gegenüber potenziellen Antragstellern, einer einfacher (be)greifbaren Struktur der Technologieförderung und größerer Flexibilität in der Programmsteuerung führen.