Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 19.04.2018 Lkw-Verkehr und Maut auf mittelfränkischen Bundesstraßen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wird mit der Einführung der Lkw-Maut für Bundesstraßen mit einer Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf kommunale Straßen und Staatsstraßen in Mittelfranken gerechnet oder gibt es Prognosen, dass es zu Mehrbelastungen auf Bundesautobahnen kommen wird (bitte aufgeschlüsselt nach den mittelfränkischen Landkreisen)? 2. Wie will die Staatsregierung der dadurch entstehenden möglichen Überlastung einzelner Straßen entgegenwirken ? 3.1 Werden die Streckenabschnitte auf Bundesstraßen in Mittelfranken, welche zur Eindämmung der Lkw-Mautbedingten Ausweichverkehre gesperrt wurden, wieder freigegeben? 3.2 Wenn ja, welche? 4.1 Wie viele der sogenannten Mautsäulen wurden auf den Bundesstraßen Mittelfrankens aufgestellt? 4.2 Wo befinden sich diese? 5.1 Wie viele dieser Mautsäulen in Mittelfranken befinden sich in Planung? 5.2 Wo sind diese vorgesehen? 6.1 Welche Daten werden von den Mautsäulen auf Bundesstraßen gesammelt? 6.2 Wie lange werden diese gespeichert? 7. Erfolgen anhand der ermittelten Daten auch Auswertungen über das Verkehrsaufkommen und dessen Entwicklung? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27.05.2018 1. Wird mit der Einführung der Lkw-Maut für Bundesstraßen mit einer Verlagerung des Lkw-Verkehrs auf kommunale Straßen und Staatsstraßen in Mittelfranken gerechnet oder gibt es Prognosen, dass es zu Mehrbelastungen auf Bundesautobahnen kommen wird (bitte aufgeschlüsselt nach den mittelfränkischen Landkreisen)? Im Vorfeld der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Untersuchung durchführen lassen, die sich mit dem Mautausweichverkehr beschäftigt. Darin wird die St 2237 zwischen der B 2 bei Roth und der Anschlussstelle Allersberg an die BAB 9 in Mittelfranken als einzige Straße in Bayern ermittelt, bei der eine relevante Verkehrszunahme durch Verkehrsverlagerungen infolge der Mautausweitung zu erwarten ist. In Ergänzung dazu hat der Freistaat eine feinmaschigere Untersuchung durchführen lassen. In dieser Studie werden über den Freistaat verteilt weitere 19 Straßenabschnitte ermittelt, bei denen mit einer Verkehrszunahme gerechnet werden muss. Keine dieser Straßen liegt in Mittelfranken. Um die Verkehrsverlagerungen quantifizieren zu können, werden derzeit von den Staatlichen Bauämtern auf diversen Bundesstraßen sowie den potenziellen Ausweichstrecken zusätzliche Zählungen durchgeführt (sogenannte Vorher- Zählungen). Im Herbst 2018 sollen die Nachher-Zählungen erfolgen, um so den Effekt der Lkw-Maut ermitteln zu können . Grundsätzlich geht das BMVI davon aus, dass mit Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen allenfalls eine Rückverlagerung von Lkw-Verkehr zurück auf die Autobahnen erfolgt. Spürbare Mehrbelastungen der Autobahnen sind dadurch nicht zu erwarten. Eine Verlagerung auf das untergeordnete Straßennetz erscheint aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als nicht wahrscheinlich. 2. Wie will die Staatsregierung der dadurch entstehenden möglichen Überlastung einzelner Straßen entgegenwirken? Nach den bisherigen Abschätzungen zur Größenordnung der möglichen Verkehrsverlagerungen kann der zusätzliche Verkehr auf einzelnen Streckenabschnitten bis zu 150 Lkw/24 h erreichen. Bei einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von ca. 3.800 Kfz/24 h auf Staatsstraßen im Jahr 2015 können Überlastungen infolge von möglichem Mautausweichverkehr ausgeschlossen werden. Erst durch die zuvor genannten Vergleichszählungen können auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Aussagen getroffen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.08.2018 Drucksache 17/22324 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22324 3.1 Werden die Streckenabschnitte auf Bundesstraßen in Mittelfranken, welche zur Eindämmung der Lkw-Maut-bedingten Ausweichverkehre gesperrt wurden, wieder freigegeben? Die Ausweitung der Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesautobahnen auf alle Bundesstraßen zum 01.07.2018 führt zu einer neuen Sachlage. Künftig kann es auf Bundesstraßen Mautausweichverkehr grundsätzlich nicht mehr geben. Dies bedeutet, dass die angeordneten Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs auf Bundesstraßen zur Beseitigung oder Abmilderung von erheblichen Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz hervorgerufen worden sind (§ 45 Abs. 9 Satz 5 Straßenverkehrsordnung – StVO), zu überprüfen sind. Die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden in Mittelfranken, das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, das Landratsamt Ansbach und die Große Kreisstadt Dinkelsbühl, sind derzeit mit dieser Überprüfung befasst . 3.2 Wenn ja, welche? In Mittelfranken sind folgende Strecken von den Verboten für den Durchgangsverkehr betroffen und werden daher überprüft: – B 8 vom Kreisverkehr Diespeck (B 8 / B 470) bis Enzlar (B 8/286), – B 25 in südlicher Fahrtrichtung ab der Einmündung der St 1066 in Feuchtwangen, – B 25 in nördlicher Fahrtrichtung ab Einmündung der St 1076 in Rühlingstetten und – B 25 Ortsdurchfahrt Dinkelsbühl. 4.1 Wie viele der sogenannten Mautsäulen wurden auf den Bundesstraßen Mittelfrankens aufgestellt? Ab dem 01.07.2018 dienen Kontrollsäulen dazu, die Einhaltung der Mautpflicht auf den Bundesstraßen zu prüfen. Einige Säulen, die an bereits mautpflichtigen Bundesstraßen stehen, sind schon jetzt in Betrieb. Die Kontrollsäulen ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr . An den Bundesstraßen in der Region Mittelfranken wurden bislang 12 Kontrollsäulen errichtet. 4.2 Wo befinden sich diese? In der Region Mittelfranken befinden sich Kontrollsäulen an der – B 2 in Schwabach vor der Lindenbachstraße, – B 2 im Kraftshofer Forst vor der Autobahnauffahrt Nürnberg Nord, – B 4 in Nürnberg an der Erlanger Straße zwischen Würzburger Straße und Alfred-Rohrmüller-Straße, – B 4 in Nürnberg in Fischbach zwischen Beuthener Straße und Altenfurt, – B 8 in Burgthann beim Gewerbegebiet Oberferrieden Espenpark , – B 14 in Lauf an der Pegnitz zwischen Christof-Treu-Straße und Waldluststraße, – B 14 in Happurg hinter dem Happurger Baggersee, – B 14 in Roßtal zwischen Gutzberger Grenze und Ansbacher Straße, – B 14 in Petersaurach zwischen Sachsener Berg und Katterbacher Straße, – B 14 in Reichenschwand zwischen Schloß-Allee und Riedgraben, – B 25 in Feuchtwangen zwischen Schopflocher Straße und Mögersbronner Straße und – B 466 in Abenberg zwischen Dürrenmungenauer Weg und St 2220. 5.1 Wie viele dieser Mautsäulen in Mittelfranken befinden sich in Planung? Eine weitere Kontrollsäule ist in Planung. 5.2 Wo sind diese vorgesehen? Diese wird an der B 466 in Gunzenhausen im Bereich Heidweiher errichtet werden. 6.1 Welche Daten werden von den Mautsäulen auf Bundesstraßen gesammelt? 6.2 Wie lange werden diese gespeichert? Für die Erfassung von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken. Das BFStrMG nennt in § 7 Abs. 2 die Daten, die im Rahmen der Kontrolle erhoben werden dürfen. Beim Vorbeifahren eines Fahrzeuges kontrollieren die Säulen zunächst, ob dieses mautpflichtig ist. Daten von nicht mautpflichtigen Fahrzeugen werden unverzüglich und endgültig gelöscht. Passiert ein mautpflichtiges Fahrzeug eine Kontrollsäule, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichts - und ein Kennzeichenbild erstellt. Hat der Nutzer die Maut korrekt entrichtet, werden die Bilddaten sofort und unwiderruflich in der Kontrollsäule gelöscht. Es werden ausschließlich Daten von mautpflichtigen Kraftfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, bei denen der Verdacht auf einen Mautverstoß besteht, an ein Kontrollzentrum weitergeleitet und dort nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft. Bestätigt sich der Verdacht, werden die Daten nach Abschluss des Nacherhebungsverfahrens gelöscht (siehe § 9 BFStrMG). 7. Erfolgen anhand der ermittelten Daten auch Auswertungen über das Verkehrsaufkommen und dessen Entwicklung? Die Daten aus der Mautkontrolle unterliegen einer strengen Zweckbindung gemäß § 7 BFStrMG und stehen daher für mautfremde Auswertungen wie beispielsweise für Zählung des Verkehrsaufkommens nicht zur Verfügung.