Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.04.2018 Unterbringungs- und Integrationskosten für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen bzw. -bewerber Die Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten findet in den Ländern und Kommunen statt. Gerade deshalb müssen diese finanziell bei der Umsetzung dieser großen und wichtigen Aufgabe unterstützt werden. Die bisherige finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen fußt auf verschiedenen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern (u. a. Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24.09.2015: https://www. bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016- 06-16-bund-laender-treffen.html, 16.06.2016: https://www. bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/ Fluechtlings-und-Asylpolitik/Artikel/2015-09-24-fluechtlingekanzleramt -sonderseite.html und 07.07.2016: https://www. bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/07/2016- 07-07-bund-laender-treffen-integrationskosten.html). Laut dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition im Bund soll den Ländern und Kommunen weiterhin bei der Integration unter die Arme gegriffen werden. Dafür wurden unter der Übersicht prioritärer Ausgaben insgesamt 8 Mrd. Euro vorgesehen. Weiter heißt es: „Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale , Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus.“ Allerdings kamen die bisher vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Bayern nicht bei den Kommunen an. Zu den vom Freistaat getragenen Kosten für die Unterkunft für anerkannte Geflüchtete ist zu sagen, dass diese teilweise auf eigenes unwirtschaftliches Verhalten und restriktive Vorgaben bei der Wohnsitznahme von Geflüchteten, etwa bei Arbeitsaufnahme oder Ausbildung, zurückzuführen ist und obendrein die Geflüchteten Gebühren leisten müssen, die am freien Markt als Mietwucher gelten würden. Unabhängig davon muss die Asylkostenbeteiligung ab 2019 laut dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat neu verhandelt werden. Ob die nicht an die direkten Integrationskosten andockenden zusätzlichen Mittel, beispielsweise im Bereich der Kita und Wohnraumförderung, weiterhin zur Verfügung stehen und in welchem Umfang, ist noch gänzlich im Ungewissen. Es ist zudem unklar, in welchem Umfang diese an die Kommunen in Bayern weitergegeben werden. In diesem Kontext ist es wichtig, die aktuellen Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten transparent zu erfassen. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Von welchen Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten geht die Staatsregierung nach jetzigem Wissensstand insgesamt in den Jahren 2015–2018 im Freistaat aus (bitte an dieser Stelle aufschlüsseln nach Aufenthaltsstatus und Jahren)? 1.2 In welcher Höhe erhielt das Land in den Jahren 2015– 2018 Mittel für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten vom Bund (bitte an dieser Stelle nach Art und Höhe der verschiedenen Unterstützungsleistungen des Bundes und Jahren aufschlüsseln )? 1.3 Welche Kosten sind in den Jahren 2015–2018 insgesamt für den Bereich der Erstaufnahme von Geflüchteten entstanden (bitte zusätzlich nach Art – Personal, Miete, Instandsetzung etc. – aufschlüsseln)? 2.1 In welcher Höhe ist der Bund daran jeweils beteiligt (bitte die Vereinbarungen einzeln benennen)? 2.2 Welche Kosten sind in den Jahren 2015–2018 insgesamt für den Bereich der Folgeunterbringung von Geflüchteten entstanden (bitte zusätzlich nach Art – Personal, Miete,Instandsetzung etc. – an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen aufschlüsseln )? 2.3 In welcher Höhe ist der Bund daran jeweils beteiligt (bitte die Vereinbarungen einzeln benennen)? 3.1 Welche Kosten sind für die Asylbewerberleistungen in den Jahren 2015–2018 entstanden (bitte die genaue Höhe und aufgeschlüsselt nach Jahren benennen)? 3.2 In welcher Höhe sind Mittel für die Folgejahre (2018– 2020) eingeplant? 3.3 In welcher Höhe ist der Bund daran jeweils beteiligt (bitte die genauen Vereinbarungen benennen)? 4.1 Wie werden die den Ländern vom Bund erstatteten 670 Euro pro Person im Asylverfahren und für abgelehnte Asylsuchende pro Monat eingesetzt (bitte an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen zusätzlich nach Art und Höhe der verschiedenen Posten für die Jahre 2016–2018 aufschlüsseln)? 4.2 Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten im Freistaat in den Jahren 2015–2018 (bitte nach den Jahren aufschlüsseln)? 4.3 Welche Kosten sind durch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in diesen Jahren insgesamt entstanden (bitte die genaue Höhe benennen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22328 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22328 5.1 In welcher Höhe sind Mittel für die mittelfristige Finanzplanung eingeplant (bitte die genauen Vereinbarungen und die genaue Höhe der Bundesbeteiligung benennen )? 5.2 In welcher Höhe hat der Freistaat von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Flüchtlingen Unterkunftsgebühren durch die zentrale Gebührenabrechnungsstelle in Mellrichstadt verlangt und erhalten? 5.3 Wie hoch waren die Personal- und Vormundschaftskosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Jahren 2015–2018 (bitte an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen aufschlüsseln)? 6.1 In welcher Höhe ist der Bund daran beteiligt (bitte die genauen Vereinbarungen benennen)? 6.2 Wie viele unbegleitete und minderjährig eingereiste Geflüchtete lebten im Freistaat als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in den Jahren 2015–2018? 6.3 Welche Kosten sind hier in den Jahren 2015–2018 entstanden? 7.1 Welche Kosten wurden hierbei in den Jahren 2015–2018 von den Bezirken getragen? 7.2 In welcher Höhe sind jeweils Bund und Land in den jeweiligen Jahren an diesen Kosten beteiligt (bitte die genauen Vereinbarungen und die Aufteilung Bund und Land benennen)? 7.3 Wie wird die auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 07.07.2016 basierende Integrationspauschale im Freistaat eingesetzt (bitte nach Art und Höhe der verschiedenen Posten aufschlüsseln)? 8.1 Welche Mittel sind bisher direkt an die Kommunen, die Bezirke, an öffentliche sowie private Träger oder andere Einrichtungen weitergeleitet worden (bitte einzeln auflisten)? 8.2 Wie viele ungedeckte Kosten verbleiben bei der kommunalen Ebene und beim Land für die Jahre 2015–2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 8.3 Wie viele Mittel für die Jahre 2015–2018 sollen der kommunalen Ebene noch ausgeglichen werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 29.05.2018 1.1 Von welchen Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten geht die Staatsregierung nach jetzigem Wissensstand insgesamt in den Jahren 2015–2018 im Freistaat aus (bitte an dieser Stelle aufschlüsseln nach Aufenthaltsstatus und Jahren)? Im Nachtragshaushalt 2016 wurden die Ausgaben aller Ressorts für die Bereiche Asyl und Integration erstmals im „Zuwanderungs- und Integrationsfonds“ zusammengefasst . Für das Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben des Fonds auf 2.850,8 Mio. Euro. Für das Jahr 2017 sind 2.439,1 Mio. Euro veranschlagt, für das Jahr 2018 Mittel i. H. v. 2.169,9 Mio. Euro (Stand Nachtragshaushalt 2018). Detaillierte Aufstellungen der Soll-Ansätze inkl. der konkreten Haushaltstitel sind (ab dem Nachtragshaushalt 2016) jeweils aus der Vorbemerkung zu Kap. 10 53 ersichtlich. Für das Jahr 2015 ist eine Zuordnung nicht möglich, weil die Ausgaben in allgemeinen Titeln veranschlagt wurden. Eine Unterscheidung nach Aufenthaltsstatus wird bei der Veranschlagung der Mittel nicht getroffen. 1.2 In welcher Höhe erhielt das Land in den Jahren 2015–2018 Mittel für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten vom Bund (bitte an dieser Stelle nach Art und Höhe der verschiedenen Unterstützungsleistungen des Bundes und Jahren aufschlüsseln)? In 2015 hat sich der Bund pauschal i. H. v. 2 Mrd. Euro an den Asylausgaben der Länder beteiligt. Auf den Freistaat entfiel ein Betrag i. H. v. rd. 312 Mio. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Asyl- und Integrationskosten ab 2016 ist aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich (in Mio. Euro): 2016 2017 2018 Kosten Unterbringung und Versorgung und abgelehnte Asylbewerber (670 Euro pro Ayslbewerber/Monat im laufenden Asylverfahren) 859,6 181,01 2 Kompensationsmittel zur Wohnraumförderung 59,2 136,8 136,8 Kosten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 54,7 54,7 54,7 Integrationspauschale 312 312 312 1 Es handelt sich um eine Abschlagszahlung. Die Spitzabrechnung für den Zeitraum 2017 ist noch nicht erfolgt. 2 Kostenbeteiligung des Bundes für den Zeitraum 2018 steht erst nach der Spitzabrechnung für den Zeitraum 2017 fest. Drucksache 17/22328 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1.3 Welche Kosten sind in den Jahren 2015–2018 insgesamt für den Bereich der Erstaufnahme von Geflüchteten entstanden (bitte zusätzlich nach Art – Personal, Miete, Instandsetzung etc. – aufschlüsseln )? Siehe Antwort zu Frage 1.1. Eine Unterteilung der Kosten in die angefragten Positionen ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2.1 In welcher Höhe ist der Bund daran jeweils beteiligt (bitte die Vereinbarungen einzeln benennen)? Siehe Antwort zu Frage 1.2. Eine Unterteilung der Bundesbeteiligung in die angefragten Bereiche ist nicht möglich. Zur Mittelverwendung s. Antwort zu Frage 4.1. 2.2 Welche Kosten sind in den Jahren 2015–2018 insgesamt für den Bereich der Folgeunterbringung von Geflüchteten entstanden (bitte zusätzlich nach Art – Personal, Miete,Instandsetzung etc. – an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1.1. Eine Unterteilung der Kosten in die angefragten Positionen ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2.3 In welcher Höhe ist der Bund daran jeweils beteiligt (bitte die Vereinbarungen einzeln benennen)? Siehe Antwort zu Frage 1.2. Eine Unterteilung der Bundesbeteiligung in die angefragten Bereiche ist nicht möglich. Zur Mittelverwendung s. Antwort zu Frage 4.1. 3.1 Welche Kosten sind für die Asylbewerberleistungen in den Jahren 2015–2018 entstanden (bitte die genaue Höhe und aufgeschlüsselt nach Jahren benennen )? Die Kosten für die Asylbewerberleistungen ergeben sich ebenfalls aus der Vorbemerkung zu Kap. 10 53 (vgl. Antwort zu Frage 1.1). 3.2 In welcher Höhe sind Mittel für die Folgejahre (2018–2020) eingeplant? Zu den für 2018 eingeplanten Mitteln s. Antwort zu Frage 1.1. Für 2019/2020 gilt Folgendes: Im aktuellen Finanzplan des Freistaates Bayern 2017–2021 wurden die Asylausgaben unter der Annahme fortgeschrieben , dass die in Bayern und vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung und Eindämmung des anhaltenden Asylzustroms und dringend notwendigen Änderungen in der Asylpolitik umgesetzt werden. Aufgrund der großen Unwägbarkeiten (z. B. Asylbewerberzugang , Dauer Asylverfahren) handelt es sich bei den Zahlen des Finanzplanungszeitraums um reine Schätzgrößen . Belastbare Zahlen für die Jahre 2019–2020 können erst bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 unter Zugrundelegung der dann aktuellen Datengrundlagen errechnet werden. 3.3 In welcher Höhe ist der Bund daran jeweils beteiligt (bitte die genauen Vereinbarungen benennen)? Siehe Antwort zu Frage 1.2. Zur Mittelverwendung s. Antwort zu Frage 4.1. 4.1 Wie werden die den Ländern vom Bund erstatteten 670 Euro pro Person im Asylverfahren und für abgelehnte Asylsuchende pro Monat eingesetzt (bitte an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen zusätzlich nach Art und Höhe der verschiedenen Posten für die Jahre 2016–2018 aufschlüsseln )? Die Bundesmittel werden in vollem Umfang zur teilweisen Gegenfinanzierung der Ausgaben für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern verwendet. 4.2 Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten im Freistaat in den Jahren 2015–2018 (bitte nach den Jahren aufschlüsseln)? Mit dem vorgezogenen Start der bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) zum 01.11.2015 wurde auch die kontinuierliche bundesweite Datenerhebung implementiert. Die regelmäßige Dateneingabe der Jugendämter war bundesweit bis Ende April 2016 weitgehend abgeschlossen. Zum Stichtag 29.04.2016 hielten sich 9.091, zum 31.12.2016 6.680, zum 31.12.2017 3.737 und zum Stichtag 30.04.2018 2.758 UMA im Freistaat Bayern (in der Zuständigkeit bayerischer Jugendämter) auf. 4.3 Welche Kosten sind durch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in diesen Jahren insgesamt entstanden (bitte die genaue Höhe benennen)? Seit der Abschaffung des bundesweiten Kostenerstattungsverfahrens zum 01.11.2015 trägt der Freistaat die Jugendhilfekosten für alle UMA, die in Bayern versorgt werden. Im Jahr 2015 (für November und Dezember) wurden vonseiten des Freistaates rd. 18 Mio. Euro Erstattungen an die Kommunen für Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA geleistet. Im Jahr 2016 erfolgten Erstattungen in Höhe von 283,4 Mio. Euro und im Jahr 2017 in Höhe von 178,6 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2018 sind 177,7 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. 5.1 In welcher Höhe sind Mittel für die mittelfristige Finanzplanung eingeplant (bitte die genauen Vereinbarungen und die genaue Höhe der Bundesbeteiligung benennen)? Bei der Erstattung der Jugendhilfekosten für UMA durch den Freistaat handelt es sich um Pflichtleistungen im Rahmen der Jugendhilfe. Es ist vorgesehen, die für das Jahr 2018 eingestellten Mittel in den Folgejahren fortzuschreiben. Eine direkte Bundesbeteiligung an den Jugendhilfekosten für UMA findet nicht statt. Entsprechend der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24.09.2015 leistet der Bund seither einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich. Auf Bayern entfällt hierfür ein Anteil von ca. 15,5 Prozent entsprechend Königsteiner Schlüssel. 5.2 In welcher Höhe hat der Freistaat von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Flüchtlingen Unterkunftsgebühren durch die zentrale Gebührenabrechnungsstelle in Mellrichstadt verlangt und erhalten? Die nachstehend aufgeführten Sollstellungen und Einnahmen beinhalten neben denjenigen von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie Flüchtlingen auch diejenigen für Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22328 Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge, besondere humanitäre Aufnahmen etc. Eine differenziertere Aufschlüsselung war in der Kürze der Zeit nicht leistbar. 2015: Sollstellungen: Oberbayern 1.560.679,15 € Niederbayern 782.218,68 € Oberpfalz 464.323,82 € Oberfranken 390.064,71 € Mittelfranken 807.363,57 € Unterfranken 730.073,86 € Schwaben 917.565,77 € Summe 5.652.289,56 € Einnahmen: Oberbayern 1.599.806,31 € Niederbayern 829.641,86 € Oberpfalz 409.449,77 € Oberfranken 348.141,33 € Mittelfranken 741.244,78 € Unterfranken 734.455,60 € Schwaben 825.385,47 € Summe 5.488.125,12 € 2016: Sollstellungen: Oberbayern 2.639.515,72 € Niederbayern 2.182.388,40 € Oberpfalz 2.400.849,57 € Oberfranken 1.057.939,52 € Mittelfranken 2.515.086,91 € Unterfranken 2.011.277,36 € Schwaben 2.196.473,60 € Summe 15.003.531,08 € Einnahmen: Oberbayern 2.436.757,94 € Niederbayern 1.936.347,94 € Oberpfalz 1.915.654,32 € Oberfranken 883.829,47 € Mittelfranken 2.280.475,06 € Unterfranken 1.850.821,59 € Schwaben 1.869.204,63 € Summe 13.173.090,95 € 2017: Sollstellungen: Oberbayern 21.023.278,71 € Niederbayern 8.244.081,91 € Oberpfalz 7.992.914,44 € Oberfranken 5.072.614,77 € Mittelfranken 8.181.070,95 € Unterfranken 7.037.797,24 € Schwaben 11.537.613,70 € Summe 69.089.371,72 € Einnahmen: Oberbayern 16.748.932,08 € Niederbayern 7.149.325,50 € Oberpfalz 7.075.424,97 € Oberfranken 4.491.330,41 € Mittelfranken 7.782.510,40 € Unterfranken 6.475.169,51 € Schwaben 9.586.143,88 € Summe 59.308.836,75 € 5.3 Wie hoch waren die Personal- und Vormundschaftskosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Jahren 2015–2018 (bitte an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen aufschlüsseln)? Es wird davon ausgegangen, dass hier die Personal- und Vormundschaftskosten der Jugendämter gemeint sind und nicht die Jugendhilfekosten im Rahmen der Unterbringung und Versorgung der UMA. Drucksache 17/22328 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Kinder- und Jugendhilfe wird im eigenen Wirkungskreis der Kommunen umgesetzt. Von daher liegen der Staatsregierung keine Übersichten über die Personal- und Vormundschaftskosten der Jugendämter vor. 6.1 In welcher Höhe ist der Bund daran beteiligt (bitte die genauen Vereinbarungen benennen)? Bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Eine Beteiligung des Bundes ist von daher ausgeschlossen. 6.2 Wie viele unbegleitete und minderjährig eingereiste Geflüchtete lebten im Freistaat als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in den Jahren 2015–2018? Zur Erläuterung der Datenlage siehe Antwort zu Frage 4.2. Zum Stichtag 29.04.2016 hielten sich 3.083 junge Volljährige im Freistaat auf, die unter dem Dach der Jugendhilfe weiter betreut wurden. Zum Stichtag 31.12.2016 wurden 3.471, zum Stichtag 31.12.2017 4.077 und zum Stichtag 30.04.2018 4.308 junge Volljährige im Freistaat durch die Jugendhilfe betreut. 6.3 Welche Kosten sind hier in den Jahren 2015–2018 entstanden? Die Entscheidung über die Gewährung weiterer Jugendhilfeleistungen obliegt den örtlichen Jugendämtern in eigener Verantwortung. Die wesentliche Entscheidungsgrundlage hierfür ist der Hilfeplan. Jugendhilfekosten für junge Volljährige (jV) werden von den Kommunen getragen. Sofern das Jugendamt eine Maßnahme für junge Volljährige aufgrund eines jugendhilfespezifischen Bedarfs für erforderlich hält, zahlt es die hierfür anfallenden Kosten an den Träger der Einrichtung und erhält eine Kostenerstattung vom jeweiligen Bezirk. Da eine Erstattung dieser Kosten an die Bezirke, im Gegensatz zu den Jugendhilfekosten für UMA, nicht vorgesehen ist, sind weder die Regierungen noch die Staatsregierung in dieses Abrechnungsverfahren einbezogen. 7.1 Welche Kosten wurden hierbei in den Jahren 2015–2018 von den Bezirken getragen? Wie zu Frage 6.3 bereits ausgeführt, sind weder die Regierungen noch die Staatsregierung in das Abrechnungsverfahren junge Volljährige (ehemalige UMA) einbezogen und Kosten können daher nicht im Detail nachvollzogen werden. Der Freistaat erstattet allerdings in den Jahren 2017 und 2018 einen Teil der Jugendhilfekosten für junge Volljährige, die als UMA eingereist sind und die noch Jugendhilfebedarf haben, in Form von Pauschalen im Gesamtumfang von bis zu 112 Mio. Euro. Dabei konnten im Jahr 2017 rückwirkend Kosten auch für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2016 abgerechnet werden. Die im Dezember 2016 mit den Bezirken vereinbarte Pauschale beträgt im Jahr 2017 40 Euro und im Jahr 2018 30 Euro pro Tag. Es gilt als Berücksichtigungszeitraum eine Frist von max. 12 Monaten ab Eintritt der Volljährigkeit . 7.2 In welcher Höhe sind jeweils Bund und Land in den jeweiligen Jahren an diesen Kosten beteiligt (bitte die genauen Vereinbarungen und die Aufteilung Bund und Land benennen)? Siehe hierzu Beantwortung der Fragen 6.1 sowie 7.1. 7.3 Wie wird die auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 07.07.2016 basierende Integrationspauschale im Freistaat eingesetzt (bitte nach Art und Höhe der verschiedenen Posten aufschlüsseln )? Die Integrationspauschale wird zweckentsprechend zur teilweisen Gegenfinanzierung des „Zuwanderungs- und Integrationsfonds “ verwendet. 8.1 Welche Mittel sind bisher direkt an die Kommunen, die Bezirke, an öffentliche sowie private Träger oder andere Einrichtungen weitergeleitet worden (bitte einzeln auflisten)? Der kommunalen Ebene sollen die aus den Haushaltsplänen ersichtlichen Mittel erstattet werden. Darüber hinaus besteht keine haushaltsrechtliche Grundlage, der kommunalen Ebene Mittel zukommen zu lassen. 8.2 Wie viele ungedeckte Kosten verbleiben bei der kommunalen Ebene und beim Land für die Jahre 2015–2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Sämtliche Ausgaben des Freistaates sind durch eigene oder vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel gedeckt. Die Finanzierung des „Zuwanderungs- und Integrationsfonds“ ist jeweils aus der Vorbemerkung zu Kap. 10 53 ersichtlich. Die Ausgaben der Kommunen sind durch eigene Einnahmen oder vom Freistaat bzw. Bund zur Verfügung gestellte Mittel gedeckt. 8.3 Wie viele Mittel für die Jahre 2015–2018 sollen der kommunalen Ebene noch ausgeglichen werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Siehe hierzu die Beantwortung der Frage 8.3.