Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2018 Aufnahmeeinrichtung Oberfranken in Bamberg und Transitzentren in Bayern II Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es derzeit in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? 1.2 Wie viele 80-Cent-Jobs gibt es jeweils der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? 1.3 Worin bestehen die Tätigkeiten der 80-Cent-Jobs in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt? 2.1 Sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber an die Ärztinnen und Ärzte in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/ Ingolstadt gebunden, wenn nein, warum nicht? 2.2 Welche und wie viele Fachärztinnen und Fachärzte gibt es in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? 3.1 Wie viele schwangere Frauen gibt es jeweils in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt und wie sieht die Schwangerschaftsberatung, aber auch die medizinische Betreuung und Versorgung genau aus (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Beraterinnen und Berater, Stundenzahl und verfügbaren Geräten)? 3.2 Wurde bisher vor der Abschiebung aller nachweislich erkrankten Personen ein Amtsarzt konsultiert, um sich zu versichern, dass deren „Reisefähigkeit“ aus medizinischer Sicht gewährleistet ist (falls nein, bitte Grund angeben)? 4.1 Gibt es Kinderbetreuung in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt (falls nein, bitte Grund angeben, und falls ja, welche entsprechende Qualifikation besitzen die mit der Kinderbetreuung beauftragten Personen )? 4.2 Gibt es Frauenhäuser in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching /Ingolstadt (falls nein, bitte Grund angeben)? 5. Lassen sich alle Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Sanitäranlagen in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt absperren (falls nein, bitte Grund angeben)? 6.1 Wie viele Asylsozialberatungsstellen sind in der AEO in Bamberg und in den Trasitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt vorgesehen und besetzt? 6.2 Welche persönliche Wohnfläche steht jedem Erwachsenen , Kind, Kleinkind zu? 6.3 Wie viele Personen sind in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt der Residenzpflicht unterworfen? 7.1 Können die Schülerinnen und Schüler in den Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt Zertifikate bekommen (falls ja, bitte benennen)? 7.2 Ist es möglich, dass Menschen, die in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt untergebracht sind, an eine Hochschule gehen (falls nein, bitte Grund angeben )? 7.3 Wer betreibt die Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? 8. Gibt es eine qualitative und quantitaive Evaluation der Schulangebote in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching /Ingolstadt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22334 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22334 Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 30.05.2018 1.1 Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es derzeit in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? Bei bereits schulpflichtigen Asylsuchenden beginnt die Schulpflicht drei Monate nach Einreise (Art. 35 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG). Sie betrifft alle Angehörigen der betreffenden Altersgruppen. In den vorgenannten Einrichtungen waren zum Stand 01.04.2018 folgende Kinder im schulpflichtigen Alter untergebracht: Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO): Alter Anzahl Kinder davon schulpflichtig 6–15 169 102 16–21 208 99 Gesamt 377 202 Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (BayTMI): Alter Anzahl Kinder davon schulpflichtig 6–15 86 73 16–21 168 129 Gesamt 254 202 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Deggendorf: Alter Anzahl Kinder davon schulpflichtig 6–15 71 59 16–21 148 111 Gesamt 219 170 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Regensburg: Alter Anzahl Kinder davon schulpflichtig 6–15 78 16 Alter Anzahl Kinder davon schulpflichtig 16–21 69 45 Gesamt 147 61 1.2 Wie viele 80-Cent-Jobs gibt es jeweils der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? In den vorgenannten Einrichtungen gab es zum Stand 01.04.2018 folgende 80-Cent-Jobs: Einrichtung Anzahl Aufnahmeeinrichtung Oberfranken 62 Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt 40–50 Bayerisches Transitzentrum Deggendorf 26 Bayerisches Transitzentrum Regensburg 35–40 1.3 Worin bestehen die Tätigkeiten der 80-Cent-Jobs in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt? Die Tätigkeiten der 80-Cent-Jobs im Rahmen von Maßnahmen nach §§ 5, 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen sich überwiegend auf folgende Tätigkeiten: – beaufsichtigte Geländepflege, – Essensausgabe in der Kantine, – Übersetzungshilfe (im medizinischen Bereich und bei der Registrierung), – Wäschereiarbeiten, – Parkplatzbewachung, – Zuarbeiten im Facilitybereich. 2.1 Sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber an die Ärztinnen und Ärzte in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt gebunden, wenn nein, warum nicht? Asylbewerberinnen und Asylbewerber nehmen sowohl in der AEO Bamberg als auch in den Bayerischen Transitzentren grundsätzlich am allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot teil und haben ein Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten hierfür vom zuständigen örtlichen Leistungsträger pro Quartal einen Behandlungsschein und können damit niedergelassene Ärzte vor Ort aufsuchen. Bei Bedarf überweist der erstbehandelnde (Haus-)Arzt sodann an den zuständigen Facharzt, ohne dass hierfür ein erneuter Behandlungsschein beim Träger beantragt werden muss. Soweit neben dem allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot nötig, hat der Freistaat Bayern in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Dependancen (mithin auch in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen und den Transitzentren) sog. Ärztezentren eingerichtet, um Asylbewerber vor Ort auf niederschwelliger Basis kurativ versorgen zu können. Die Ärztezentren umfassen neben der allgemeinmedizinischen Drucksache 17/22334 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Versorgung in der Regel auch die Bereiche Gynäkologie, Pädiatrie und teilweise auch Psychiatrie bzw. Psychotherapie . Neben diesem niederschwelligen Versorgungsangebot bleibt es auch hier den Menschen unbenommen, sich mit einem Krankenschein an die niedergelassenen Ärzte vor Ort zu wenden. Zudem kann ein in der Erstaufnahmeeinrichtung tätiger Arzt – sollte im Ärztezentrum für ein bestimmtes Fachgebiet kein Facharzt tätig sein – den Patienten direkt an einen niedergelassenen Facharzt vor Ort überweisen. Durch die Ärztezentren soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Asylbewerber das Gesundheitssystem in Deutschland noch nicht kennen und teilweise Schwierigkeiten haben, die richtigen Ärzte zu finden. Damit wird die freie Arztwahl nicht eingeschränkt, sondern eine zusätzliche Möglichkeit der Gesundheitsversorgung eingeräumt. 2.2 Welche und wie viele Fachärztinnen und Fachärzte gibt es in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/ Ingolstadt? Die medizinischen Fachrichtungen sind in den jeweiligen Unterkünften wie folgt vertreten (Stand: 01.04.2018): Aufnahmeeinrichtung Oberfranken: – 5 Allgemeinmediziner, – 2 Chirurgen, – 1 Gynäkologin sowie 1 Hebamme, – 1 Internist, – 1 Dermatologe, – 1 Psychiater, – 1 Psychologe, – 1 Kinderarzt. Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt: – 7 Allgemeinmediziner, – 1 Chirurg, – 2 Internisten, – 1 Urologe, – 3 Kinderärzte. Bayerisches Transitzentrum Deggendorf: – 1 Allgemeinmediziner. Bayerisches Transitzentrum Regensburg: – 4 Allgemeinmediziner, – 1 Gynäkologin, – 1 Psychiater. 3.1 Wie viele schwangere Frauen gibt es jeweils in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt und wie sieht die Schwangerschaftsberatung, aber auch die medizinische Betreuung und Versorgung genau aus (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Beraterinnen und Berater, Stundenzahl und verfügbaren Geräten)? Zum Stand 01.04.2018 waren in den vorgenannten Einrichtungen insgesamt 116 schwangere Frauen untergebracht. Diese verteilen sich auf die Einrichtungen wie folgt: Einrichtung Anzahl Aufnahmeeinrichtung Oberfranken 51 Einrichtung Anzahl Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt 20 Bayerisches Transitzentrum Deggendorf 31 Bayerisches Transitzentrum Regensburg 14 Die Schwangerschaftsberatung, medizinische Betreuung und Versorgung stellt sich in den jeweiligen Unterkünften wie folgt dar: Aufnahmeeinrichtung Oberfranken: Neben wöchentlichen Hebammensprechstunden (4 h pro Woche) gibt es auch Sprechstunden einer Frauenärztin (4 h alle zwei Wochen). Darüber hinaus steht die allgemeinmedizinische Hausarztpraxis jeden Werktag zur Verfügung. Als Ausrüstung stehen folgende Instrumente zur Verfügung: Ultraschall (inkl. vag. Ultraschallkopf), Herzton-Doppler, Gynäkologenstuhl , Waage, Mikroskop. Die Ausstattung des medizinischen Bereichs ermöglicht auch Abstriche, Blutentnahmen zur Beprobung und Beprobungen von Urin. Seitens Donum Vitae und Solwodi finden Gesprächsangebote in der AEO statt. Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt: Schwangere Bewohnerinnen des BayTMI werden über die Fachberatungsstellen des Sozialdienstes für katholische Frauen und pro familia betreut. Sowohl Betreuungsschlüssel als auch Inhalte variieren je nach Arbeitspensum und Kapazität der Fachberatungsstellen. Jede schwangere Bewohnerin des BayTMI wird bei Einzug einem Facharzt oder einer Fachärztin für Gynäkologie zugeführt. Zukünftig werden die Schwangeren zusätzlich über Hebammensprechstunden betreut. Die Bewohnerinnen des BayTMI haben die Möglichkeit, sich über die in der Unterkunft tätigen Ärztinnen und Ärzte medizinisch behandeln zu lassen. Die Anzahl der Sprechstunden orientiert sich an folgendem Schlüssel und wird bei Bedarf angepasst: Wöchentliche Arztstunden pro 100 Bewohnerinnen Allgemein Gynäkologie Pädiatrie Psychiatrie 3 3 2 1 Aktuell werden die Fachbereiche Allgemeinmedizin und Pädiatrie angeboten; die Angebote im Bereich der Gynäkologie und Psychiatrie sind konkret in Planung. Es besteht jedoch freie Arztwahl, sodass die medizinische Versorgung in den Unterkünften ein Zusatzangebot zum Regelwerk darstellt. Bayerisches Transitzentrum Deggendorf: Eine Schwangerschaftsberatung gibt es nicht. Bei Bedarf werden die Frauen vom Sozialamt an niedergelassene Frauenärzte verwiesen. Bayerisches Transitzentrum Regensburg: Die Schwangerschaftsberatung erfolgt durch insgesamt 7 Hebammen, von denen 2 bis 3 Hebammen pro Woche Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22334 zwei Stunden mit Übersetzungshilfe im Dienst sind (auch Haus- bzw. Zimmerbesuche). Diese gewährleisten Beratung und Betreuung sowohl vor wie auch nach der Entbindung. Die medizinische Betreuung und Versorgung erfolgt durch die medizinische Abteilung der fußläufig zu erreichenden Erstaufnahmeeinrichtung Regensburg. Ein Untersuchungsstuhl , Ultraschall- und CTG-Gerät sind hier verfügbar. 3.2 Wurde bisher vor der Abschiebung aller nachweislich erkrankten Personen ein Amtsarzt konsultiert, um sich zu versichern, dass deren „Reisefähigkeit“ aus medizinischer Sicht gewährleistet ist (falls nein, bitte Grund angeben)? Nein, ein Erfordernis der Überprüfung der Reisefähigkeit aller erkrankten Personen durch einen Amtsarzt ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Vorfeld der Ingewahrsamnahme und der Abschiebung werden bei amtsbekannten Erkrankungen oder sonstigen Besonderheiten je nach Notwendigkeit des Einzelfalles durch die Ausländerbehörden geeignete Maßnahmen getroffen , um einer Gefährdung der abzuschiebenden Person bei der Abschiebungsmaßnahme wirksam zu begegnen. Die Ausländerbehörde prüft im Übrigen in jedem Stadium des ausländerbehördlichen Vollzugs von Amts wegen unter Zugrundelegung der bekannten ausländerrechtlichen Unterlagen sowie der fristgerecht vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen , ob die Abschiebung der Person durchgeführt werden kann und ob sie tatsächlich auch reisefähig ist. 4.1 Gibt es Kinderbetreuung in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt (falls nein, bitte Grund angeben, und falls ja, welche entsprechende Qualifikation besitzen die mit der Kinderbetreuung beauftragten Personen)? Die Kinderbetreuung in den vorgenannten Einrichtungen stellt sich aktuell (Stand: April 2018) wie folgt dar: Aufnahmeeinrichtung Oberfranken: Gegenwärtig erfolgt eine Kinderbetreuung im Rahmen der Beschulung. Überdies betreiben ehrenamtliche Helfer auf dem Gelände ein „Spielzimmer“ für Kinder. Weiterhin finden auch ehrenamtliche offene Angebote auf dem Gelände statt (z. B. war in den abgelaufenen Osterferien das Spielmobil der Stadt Bamberg am Gelände). Daneben soll auch nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie auf den besonderen Betreuungsbedarf minderjähriger Kinder in Aufnahmeeinrichtungen – sofern keine Schulpflicht besteht – durch ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot eingegangen werden. Hierfür können potenzielle Zuwendungsempfänger eine staatliche Förderung beantragen. Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt: An allen vier Standorten des BayTMI steht jeweils ein Spielzimmer für Kinder von 1–5 Jahren bereit. Während der Öffnungszeiten (Mo.–Fr., 10.00–12.00 Uhr) wird das Zimmer von Mitarbeitern/Betreuern des externen Dienstleisters beaufsichtigt . Bayerisches Transitzentrum Deggendorf: Momentan sind neben einer Kinderpflegerin zwei Helferinnen mit der Kinderbetreuung betraut. Bayerisches Transitzentrum Regensburg: Derzeit gibt es noch keine Kinderbetreuung im BTZ Regensburg . Jedoch soll auch hier nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie auf den besonderen Betreuungsbedarf minderjähriger Kinder in Aufnahmeeinrichtungen – sofern keine Schulpflicht besteht – durch ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot eingegangen werden. Hierfür können potenzielle Zuwendungsempfänger eine staatliche Förderung beantragen. 4.2 Gibt es Frauenhäuser in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt (falls nein, bitte Grund angeben)? In allen genannten Einrichtungen steht im Bedarfsfall bereits jetzt eine separate Unterbringungsmöglichkeit für Frauen zur Verfügung. Im Einzelnen erfolgt die Unterbringung wie folgt: Einrichtung Unterbringungsart AEO separate Unterbringung erfolgt in separatem Wohnblock, der gesondert durch Sicherheitsdienst bewacht wird BayTMI separate Unterbringung erfolgt in einem separaten Gebäude, hier wird der Zugang mittels eines elektronischen Zugangssystems in Kombination mit einer Bestreifung durch den Sicherheitsdienst geregelt, und in einem weiteren Gebäudeteil, bei dem eine ständige Kontrolle durch den Sicherheitsdienst gewährleistet ist BTZ Deggendorf Dependance Hengersberg ist als Unterkunft für alleinreisende Frauen mit/ohne Kinder und andere vulnerable Personen geplant BTZ Regensburg Unterbringung erfolgt in Containertrakt in Sichtweite des Sicherheitsdienstes 5. Lassen sich alle Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Sanitäranlagen in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt absperren (falls nein, bitte Grund angeben)? Grundsätzlich sind die Zimmer in den genannten Einrichtungen aus Sicherheitsgründen nicht abschließbar, um bei Bränden oder möglichen Straftaten einen schnellen Zugriff gewährleisten zu können. Dies gilt auch für Sanitäranlagen, sofern es sich nicht um die einzelnen Dusch- und Toilettenkabinen bzw. um innerhalb einer Wohnung befindliche Badezimmer handelt. Eine Ausnahme bildet allerdings das BTZ Deggendorf. Dort sind die Sanitäranlagen grundsätzlich abschließbar (von innen zu verriegeln, von außen zu öffnen mit Generalschlüssel ). Gleiches gilt für die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner. Lediglich in der Dependance Stephans- Drucksache 17/22334 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 posching sind die individuellen Räumlichkeiten nicht verschließbar . Soweit es sich um besondere Unterkunftsplätze für besonders schutzbedürftige und vulnerable Personen (alleinerziehende /alleinreisende Frauen, psychisch Erkrankte etc.) handelt, wird in allen Einrichtungen der Zutritt entweder durch ein elektronisches Zugangssystem oder über eine Bewachung durch den jeweiligen Sicherheitsdienst sichergestellt . In der AEO Bamberg ist insbesondere die Tür zum Frauenhaus abschließbar. 6.1 Wie viele Asylsozialberatungsstellen sind in der AEO in Bamberg und in den Trasitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt vorgesehen und besetzt? Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (sog. Beratungs- und Integrations richtlinie – BIR) zum 01.01.2018 wurden die bisherigen Förderbereiche der Asylsozialberatung und der landesgeförderten Migrationsberatung zur sog. Flüchtlings- und Integrationsberatung zusammengelegt. Hierbei sieht die BIR verlässliche Strukturen vor, um auch dem erhöhten Beratungsbedarf in Aufnahmeeinrichtungen/ Transitzentren Rechnung zu tragen. So hat die Existenz einer Aufnahmeeinrichtung (AE) in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt nach der BIR gleich in zweifacher Hinsicht Einfluss auf die Höhe der auf den Landkreis/die kreisfreie Stadt als Gebietskulisse entfallenden Mittel: Zum einen wird die Anzahl der in einer AE lebenden Ausländer in dem für die Mittelverteilung maßgeblichen Ausländerzentralregister abgebildet und führt zu einer dieser Anzahl entsprechenden Mittelauskehr. Zum anderen löst die Existenz einer AE – abhängig von ihrer maximalen Kapazität – einen zusätzlichen sog. AE-Bonus an Mitteln für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt aus, in dem/der sie sich befindet. Wie viele der insgesamt in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt auf der jeweiligen Mittelgrundlage möglichen Stellen in einer konkreten AE eingesetzt werden, liegt dann jedoch im Ermessen der geförderten Träger. 6.2 Welche persönliche Wohnfläche steht jedem Erwachsenen , Kind, Kleinkind zu? Die persönliche Wohnfläche hängt von den örtlichen und räumlichen Gegebenheiten ab. Allgemeine Vorgaben existieren insoweit nicht. Die Regierungen tragen jedoch stets Sorge dafür, dass alle in Bayern lebenden Asylbewerber angemessen untergebracht werden. 6.3 Wie viele Personen sind in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt der Residenzpflicht unterworfen? Die Zahl der residenzpflichtigen Personen (Stand: 01.04.2018) stellt sich wie folgt dar: Einrichtung Anzahl Aufnahmeeinrichtung Oberfranken 717 Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt 907 Einrichtung Anzahl Bayerisches Transitzentrum Deggendorf 623 Bayerisches Transitzentrum Regensburg 355 7.1 Können die Schülerinnen und Schüler in den Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt Zertifikate bekommen (falls ja, bitte benennen )? Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht regelmäßig besuchen, erhalten Lernstandsberichte und Zeugnisse. Bei einem unregelmäßigen Besuch des Unterrichts kann auf Anforderung eine Bescheinigung über den Schulbesuch ausgestellt werden. 7.2 Ist es möglich, dass Menschen, die in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt untergebracht sind, an eine Hochschule gehen (falls nein, bitte Grund angeben)? Das Bayerische Hochschulgesetz sieht nach Art. 46 kein Immatrikulationshindernis bei der genannten Fallkonstellation vor. 7.3 Wer betreibt die Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? Die in den genannten Einrichtungen eingerichteten Klassen sind Außenklassen von nahe gelegenen staatlichen Grund-, Mittel- oder beruflichen Schulen. Somit trägt der Freistaat Bayern den Personalaufwand für die Beschulung, die jeweils zuständige Kommune den Sachaufwand, welche eine Ausgleichszahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sowie Gastschulbeiträge bekommt. 8. Gibt es eine qualitative und quantitaive Evalua tion der Schulangebote in der AEO in Bamberg und in den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? Auch für den Unterricht in den genannten Einrichtungen finden die üblichen Instrumente der Qualitätssicherung Anwendung. Das umfasst insbesondere Unterrichts- und Schulbesuche durch die jeweiligen Schulleitungen und die Schulaufsichten sowie Mitarbeiter- und Dienstbesprechungen . Im Bereich der Grund- und Mittelschulen erhalten die Lehrkräfte zudem Unterstützung durch staatliche Grundschullehrkräfte , die im Bereich Integration als Ansprechpartner fungieren (Berater Migration). Perspektivisch ist auch von einzelnen Regierungen ein spezifisches Fortbildungsangebot für dieses Unterrichtsangebot in Planung.