Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2018 Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg und Transitzentren in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Aus welchen Ländern sind Menschen in der „besonderen Aufnahmeeinrichtung“ in der AEO in Bamberg und in den Bayerischen Transitzentren untergebracht? 1.2 Besitzen die drei Säulen der AEO bestehend aus dem „Ankunftszentrum“, der „Erstaufnahme für Oberfranken “ und der „besonderen Aufnahmeeinrichtung“, festgelegte Kapazitäten, wenn ja, welche? 2.1 Wie viele Menschen sind derzeit länger als 3/6/12/18 Monate in der AEO und den Transitzentren in Bayerischen Trasitzentren untergebracht? 2.2 Wie viele Personen, die sich nach Einstufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem „beschleunigten Verfahren“ befinden, halten sich in den genannten Einrichtungen auf und seit wann befinden sie sich dort jeweils? 2.3 Wie wird an der AEO Bamberg und in den Bayerischen Transitzentren eine unabhängige Rechtsberatung gewährleistet und welche Träger bzw. (Nicht- Regierungs-)Organisationen führen eine unabhängige Rechtsberatung für die Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Einrichtungen durch? 3.1 Gibt es regelmäßige Durchsuchungen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt, wenn ja, wer durchsucht die Zimmer? 3.2 Welche Gründe rechtfertigen die Durchsuchungen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt? 3.3 Wie oft werden die Zimmer in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt durchsucht? 4.1 Zu welchen Tageszeiten werden Durchsuchungen durchgeführt? 4.2 Finden auch nächtliche Durchsuchungen statt? 4.3 Wie viele Menschen sind aus der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt bisher „freiwillig“ ausgereist? 5.1 Wie sieht die Ausstattung der Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt aus? 5.2 Wie viele Klassen gibt es jeweils in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? 5.3 Welche Altersgruppen werden in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt in einer Klasse zusammengefasst ? 6.1 Nach welcher Qualifizierung werden die Lehrerinnen und Lehrer der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt eingestellt? 6.2 Gilt die Schulpflicht für alle schulpflichtigen Kinder nach drei Monaten in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching /Ingolstadt? 6.3 Wer kontrolliert die Durchsetzung der Schulpflicht in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf , Regensburg und Manching/Ingolstadt? 7.1 Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt jeweils angestellt? 7.2 Gibt es einen Lehrplan für die Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? 7.3 Wird den Schülerinnen und Schülern der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt (bitte ggf. benennen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22335 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22335 Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unter richt und Kultus vom 30.05.2018 1.1 Aus welchen Ländern sind Menschen in der „be sonderen Aufnahmeeinrichtung“ in der AEO in Bamberg und in den Bayerischen Transitzentren untergebracht? In den genannten Einrichtungen werden gegenwärtig (Stand: April 2018) Personen aus folgenden Herkunftsstaaten untergebracht : Einrichtung Herkunftsstaaten Aufnahmeeinrichtung Oberfranken – besondere Aufnahmeeinrichtung – Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Russische Föderation, Senegal, Serbien Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt Afghanistan, Albanien, Bosnien- Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Serbien, Ukraine Bayerisches Transitzentrum Deggendorf Aserbaidschan, Sierra Leone Bayerisches Transitzentrum Regensburg Äthiopien, Moldawien Die vorgenannten Herkunftsstaaten ergeben sich aus der EASY-Bearbeitungszuständigkeit (EASY = Erstverteilung der Asylbegehrenden). Im Einzelfall können auch Personen aus anderen Ländern untergebracht sein. 1.2 Besitzen die drei Säulen der AEO bestehend aus dem „Ankunftszentrum“, der „Erstaufnahme für Oberfranken“ und der „besonderen Aufnahmeein richtung“, festgelegte Kapazitäten, wenn ja, wel che? Für die verschiedenen Funktionalitäten der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) sind keine festen Kapazitäten vorgesehen. Dies ermöglicht eine bedarfsorientierte Unterbringung . 2.1 Wie viele Menschen sind derzeit länger als 3/6/12/18 Monate in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken und den Transitzentren in Bayerischen Trasitzen tren untergebracht? In den genannten Einrichtungen waren zum Stand 01.04.2018 folgende Personen länger als drei Monate untergebracht : Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO): Verweildauer Personenzahl ≥ 3 Monate 242 ≥ 6 Monate 113 ≥ 12 Monate 23 ≥ 18 Monate 5 Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (BayTMI): Verweildauer Personenzahl ≥ 3 Monate 791 ≥ 6 Monate 477 ≥ 12 Monate 146 ≥ 18 Monate 93 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Deggendorf: Verweildauer Personenzahl ≥ 3 Monate 285 ≥ 6 Monate 165 ≥ 12 Monate 0 ≥ 18 Monate 0 Bayerisches Transitzentrum (BTZ) Regensburg: Verweildauer Personenzahl ≥ 3 Monate 150 ≥ 6 Monate 52 ≥ 12 Monate 0 ≥ 18 Monate 0 Drucksache 17/22335 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.2 Wie viele Personen, die sich nach Einstufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem „beschleunigten Verfahren“ befinden, halten sich in den genannten Einrichtungen auf und seit wann befinden sie sich dort jeweils? Wie viele Personen sich nach Einstufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im beschleunigten Verfahren nach § 30a Asylgesetz (AsylG) befinden, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung. 2.3 Wie wird an der AEO Bamberg und in den Baye rischen Transitzentren eine unabhängige Rechts beratung gewährleistet und welche Träger bzw. (NichtRegierungs)Organisationen führen eine unabhängige Rechtsberatung für die Bewohnerin nen und Bewohner der genannten Einrichtungen durch? Staatlicherseits findet keine Rechtsberatung i. S. d. Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) statt. Eine unabhängige und neutrale Rechtsberatung durch externe Organisationen, wie sie derzeit ausschließlich im BTZ Regensburg angeboten werden kann, wird durch die Staatsregierung unterstützt. Im BTZ Regensburg organisiert eine Gruppe von Studenten verschiedener freiwilliger Organisationen (Refugee Law Clinic , CampusAsyl, Amnesty International) einmal wöchentlich ein Treffen, bei dem Asylbewerber ihre Fragen zur Asylantragstellung stellen können. 3.1 Gibt es regelmäßige Durchsuchungen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt, wenn ja, wer durchsucht die Zimmer? Mit Inkrafttreten des Bayerischen Integrationsgesetzes zum 01.01.2017 wurden die Präsidien der Bayerischen Polizei gebeten, zur weiteren Optimierung der Sicherheit in den Unterkünften bestehende Möglichkeiten für Kontrollmaßnahmen in den Asylunterkünften lageangepasst auszuschöpfen . Die Polizeipräsidien entscheiden aufgrund eigener Lageauswertung selbstständig über die Durchführung anlassloser Begehungen, welche durch die Beamten der örtlich zuständigen Dienststellen durchgeführt werden. 3.2 Welche Gründe rechtfertigen die Durchsuchungen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingol stadt? Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 29.12.2017 zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Fragen 4.3 und 6.1 verwiesen (Drs. 17/19781). 3.3 Wie oft werden die Zimmer in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regens burg und Manching/Ingolstadt durchsucht? Eine Erfassungs- und Meldepflicht für die Polizeipräsidien gegenüber dem Staatsministerium des Innern und für Integration (StMI) besteht lediglich für größere Kontrollaktionen , die einen erhöhten Personalansatz bzw. logistischen Aufwand erfordern. Eine abschließende Aufstellung aller durchgeführten anlasslosen Kontrollen in den Transitzentren und der AEO Bamberg ist daher nicht möglich. Regelmäßige Begehungen oder Kontrollaktionen ohne erhöhten Personalansatz fallen nicht unter die Meldepflicht. Deren Erhebung durch die Verbände der Bayerischen Polizei ist nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu leisten , welcher einmalig für die in der Antwort zu Frage 3.2 erwähnte Anfrage (Drs. 17/19781) geleistet wurde. In den Bayerischen Transitzentren wurden 2017/2018 (Stand: 09.04.2018) 16 anlasslose Begehungen, welche unter die o. a. Meldepflicht fallen, an das StMI gemeldet. 4.1 Zu welchen Tageszeiten werden Durchsuchungen durchgeführt? 4.2 Finden auch nächtliche Durchsuchungen statt? 15 der unter Frage 3.3 genannten Begehungen fanden zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr statt. 4.3 Wie viele Menschen sind aus der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regens burg und Manching/Ingolstadt bisher „freiwillig“ ausgereist? Seit Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung stellt sich die Zahl der freiwillig ausgereisten Personen (Stand: 31.03.2018) wie folgt dar: AEO Bamberg BayTMI BTZ Deggendorf BTZ Regensburg Anzahl freiwillig ausgereister Personen 2.128 3.376 126 100 5.1 Wie sieht die Ausstattung der Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt aus? Die Räume, die zur Beschulung genutzt werden, bestehen in der Regel aus der typischen Ausstattung eines Klassenzimmers (Tische und Stühle, Tafel, Beamer oder sonstiges Projektionsgerät usw.). 5.2 Wie viele Klassen gibt es jeweils in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? Die Klassenzahlen können der folgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 01.04.2018): AEO Bamberg BayTMI BTZ Deggendorf BTZ Regensburg Übergangsklassen 3 4 3 2 Sprachintensivklassen 1 2 4 2 5.3 Welche Altersgruppen werden in der AEO in Bam berg und den Transitzentren in Deggendorf, Re gensburg und Manching/Ingolstadt in einer Klasse zusammengefasst? Die zusammengefassten Altersgruppen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Zahlen geben die jeweils zusammengefassten Altersgruppen in Lebensjahren Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22335 an. Je nach Leistungsstand wird innerhalb dieser Gruppen im Unterricht weiter differenziert: AEO Bamberg BayTMI BTZ Deggendorf BTZ Regensburg Übergangsklassen 6–7 J. 8–10 J. 11–15 J. 6–10 J. 11–15 J. 6–10 J. 11–15 J. 6–10 J. 11–15 J. Sprachintensivklassen 16–21 J. 16–21J. 16–21 J. 16–21 J. 6.1 Nach welcher Qualifizierung werden die Lehre rinnen und Lehrer der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt eingestellt? Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler, die in den genannten Einrichtungen untergebracht sind, wird durch die zuständige Sprengelschule (Grundschule, Mittelschule und berufliche Schule) organisiert. Der Unterricht wird bei den Grund- und Mittelschulklassen durch die Lehrkräfte der jeweiligen Regelschule erteilt. Diese Lehrkräfte müssen die allgemein geltenden Voraussetzungen für den Einsatz an staatlichen Grund- und Mittelschulen nachweisen. Nach Möglichkeit werden – wie in Übergangsklassen üblich, die direkt an Schulen eingerichtet sind – Lehrkräfte mit Deutsch als Zweitsprache im Fächerkanon eingesetzt. Bei der Sprachintensivklasse für die Berufsschulpflichtigen findet eine Kooperation mit einem externen Partner statt. Die Qualifikation des vom Kooperationspartner eingesetzten Personals richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung und umfasst in der Regel unter anderem Personen mit einer Ausbildung „Deutsch als Fremdsprache“ und Sozialpädagogen . Beim Personal der beruflichen Schulen handelt es sich um staatliche Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für das berufliche Lehramt. 6.2 Gilt die Schulpflicht für alle schulpflichtigen Kin der nach drei Monaten in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? Die für die Schulpflicht maßgeblichen Art. 35 und 36 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen finden auch auf den in der Fragestellung umrissenen Personenkreis Anwendung. 6.3 Wer kontrolliert die Durchsetzung der Schulpflicht in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingol stadt? Die Kontrolle obliegt wie auch bei Schülerinnen und Schülern , die nicht in den genannten Einrichtungen wohnen, zunächst der jeweiligen Schule, die besucht wird. Hierzu erhalten die Schulen von den die Einrichtungen tragenden Regierungen in der Regel in regelmäßigen Abständen Belegungslisten mit allen in der jeweiligen Einrichtung untergebrachten Schulpflichtigen. Deren Anwesenheit wird wie an allen Schulen üblich jeden Tag von den anwesenden Lehrkräften kontrolliert. Erziehungsberechtigte von Kindern, die neu in der Einrichtung untergebracht worden sind, werden über die Schulpflicht informiert. Fehlen Schüler im Unterricht, findet ein Austausch mit dem Betreiber der Einrichtung statt und die Erziehungsberechtigten werden erneut in einem Gespräch, bei Wiederholung auch schriftlich, zum Unterrichtsbesuch angehalten. Daneben wird regelmäßig über Aushänge beispielsweise im Bereich der Kantinen auf die Schulpflicht hingewiesen . 7.1 Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt jeweils an gestellt? Da es sich um ausgelagerte Klassen einer umliegenden Schule handelt, sind die Lehrkräfte weiterhin Personal dieser jeweiligen Schule. Es kann daher lediglich eine Aussage zum in den Übergangs- und Sprachintensivklassen eingesetzten Personal getroffen werden. Zum Stand 01.04.2018 waren in den jeweiligen Einrichtungen folgende Lehrkräfte und Personal externer Kooperationspartner bei den Sprachintensivklassen wie folgt eingesetzt: AEO Bamberg BayTMI BTZ Deggendorf BTZ Regensburg Staatliche Lehrkräfte 4 9 5 4 Externe Kooperationspartner 4 2 5 2 In Ingolstadt/Manching ist zudem für die Übergangsklassen eine sog. Drittkraft zur weiteren Unterstützung angestellt. 7.2 Gibt es einen Lehrplan für die Schulen in der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt? Grundlage für die Übergangsklassen im Bereich der Grundund Mittelschulen ist die Stundentafel für die Übergangsklassen gemäß Schulordnung für die Grund- bzw. Mittelschule sowie der Lehrplan „Deutsch als Zweitsprache“. Die weiteren Inhalte orientieren sich am Lehrplan der jeweiligen Jahrgangs- bzw. Altersstufen. Grundlage für die Sprachintensivklassen ist der Lehrplan für die Berufsintegrations- und Sprachintensivklassen. 7.3 Wird den Schülerinnen und Schülern der AEO in Bamberg und den Transitzentren in Deggendorf, Regensburg und Manching/Ingolstadt Unterrichts material zur Verfügung gestellt (bitte ggf. benen nen)? Der Einsatz des Unterrichtsmaterials liegt in der pädagogischen Verantwortung der den Unterricht haltenden Lehrkraft in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausstattung der zuständigen Schule sowie nach den allgemeinen Regeln des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes. In den genannten Einrichtungen werden daher neben Schulbüchern auch Arbeitshefte sowie von den Lehrkräften selbst erstellte Unterrichtsmaterialien verwendet.