Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 08.05.2018 Außergerichtliche Schlichtung durch Familienberatungsstellen Ich frage die Staatsregierung: 1. In wie vielen Fällen hat das Familiengericht in den vergangenen Jahren in Bayern Familienberatungsstellen zur außergerichtlichen Schlichtung bei Scheidungen eingeschaltet? 2. Wie haben sich die Zahlen verändert seit der Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hinsichtlich außergerichtlicher Mediation und dem Hinzuziehen von Familienberatungsstellen ? 3. a) Wie wird die Beratung, die die Familienberatungsstellen zur außergerichtlichen Schlichtung durchführen, finanziert? b) Wie hoch ist der finanzielle Ausgleich, den die Familienberatungsstellen für eine Beratungsstunde zur außergerichtlichen Streitschlichtung erhalten? c) Wie hoch sind die Kosten, die einer Familienberatungsstelle durch eine Beratungsstunde zur außergerichtlichen Streitschlichtung tatsächlich entstehen? 4. Wie hoch ist die Erfolgsquote der außergerichtlichen Schlichtung durch die Familienberatungsstellen – also in wie vielen Fällen kommt es – prozentual gesehen – dadurch zur Einigung? Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 30.05.2018 Zu 1.: Die Einschaltung von Familienberatungsstellen kommt bei Scheidungsfolgesachen gemäß § 135 Familienverfahrensgesetz (FamFG) in Betracht, bei Kindschaftssachen gemäß § 156 Abs. 1 FamFG. Zahlen zur Einschaltung der Familienberatungsstellen durch das Gericht werden allerdings in der Justizgeschäftsstatistik für Familiensachen nicht erfasst und liegen der Staatsregierung daher nicht vor. Zu 2.: Nachdem der Staatsregierung keine Zahlen zur Einschaltung von Familienberatungsstellen vorliegen, kann auch keine Aussage zu etwaigen Veränderungen getroffen werden. Zu 3 a bis 3 c: Zur Beantwortung der Fragen 3 a, 3 b und 3 c liegen laut Auskunft des zuständigen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) der Staatsregierung keine Informationen vor. Die staatliche Förderung der Ehe- und Familienberatungsstellen ist so ausgestaltet, dass daraus keine einschlägigen Daten im Hinblick auf die gestellten Fragen abgeleitet werden können. Zu 4.: Auch die Erfolgsquote außergerichtlicher Schlichtungen durch die Familienberatungsstellen wird statistisch nicht erfasst , sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22344 Bayerischer Landtag