Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.05.2018 Altlasten und Hochwasser Altlasten, die in Überschwemmungsgebieten liegen, können durch Hochwasser mobilisiert werden und dadurch zu erheblichen Umweltkontaminationen führen. Um hier die Prioritäten der Altlastensanierung richtig zu ermitteln, wäre ein Verschneiden der Altlastenverdachtsstandorte mit den hochwassersensiblen Gebieten hilfreich. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Werden Altlasten und/oder Altlastenverdachtsflächen in Bayern in ein geografisches Informationssystem (z. B. Umweltatlas Bayern) eingepflegt? b) Wenn nein, ist dies künftig geplant? c) Sind im Altlastenkataster ausreichend Daten für eine Übernahme in ein geografisches Informationssystem vorhanden oder müssten die Erhebungsgrundlagen geändert werden? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele a) Altlasten in Überschwemmungsgebieten liegen? b) Altlastenverdachtsflächen in Überschwemmungsgebieten liegen? 3. Welche Gefahren können von überschwemmten Altlasten ausgehen? 4. Sieht die Staatsregierung bei Altlasten in Überschwemmungsgebieten eine höhere Priorität bei der Sanierung? 5. Welche Altlasten liegen typischerweise in Überschwemmungsgebieten ? 6. Welche Schadstoffbelastungen sind in Überschwemmungsgebieten besonders problematisch? 7. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen durch Hochwasser Altlasten mobilisiert wurden und Schäden verursacht haben? b) Wenn ja, wo, wann und mit welchen Schäden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.05.2018 1. a) Werden Altlasten und/oder Altlastenverdachtsflächen in Bayern in ein geografisches Informationssystem (z. B. Umweltatlas Bayern) eingepflegt? Die Daten zu Altlasten und Altlastenverdachtsflächen werden in einer eigenständigen, verwaltungsinternen Datenbank (ABuDIS) mit integriertem GIS-Modul gepflegt. Diese Anwendung interagiert aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mit anderen Anwendungen, wie z. B. dem Umweltatlas. b) Wenn nein, ist dies künftig geplant? Eine Einbindung der Daten in ein öffentlich zugängliches geo grafisches Informationssystem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. c) Sind im Altlastenkataster ausreichend Daten für eine Übernahme in ein geografisches Informationssystem vorhanden oder müssten die Erhebungsgrundlagen geändert werden? Im Altlastenkataster werden vorrangig Verwaltungsdaten zu Altlasten und -verdachtsflächen geführt. Daten zur Georeferenz der Flächen werden vorgehalten. Eine Änderung der Erhebungsgrundlagen ist nicht erforderlich. 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele a) Altlasten in Überschwemmungsgebieten liegen? b) Altlastenverdachtsflächen in Überschwemmungsgebieten liegen? Die Verschneidung der Koordinaten der in ABuDIS eingetragenen Altlasten und Altlastenverdachtsflächen mit den ermittelten Hochwassergefahrenflächen (bis HQ100) er gab eine Betroffenheit von 10 Altlasten sowie 94 Altlastenverdachtsflächen . Zusätzlich liegen 27 Altlasten und 375 Verdachtsflächen in vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten. 3. Welche Gefahren können von überschwemmten Altlasten ausgehen? Eine grundsätzliche Aussage ist wegen der unterschiedlichen individuellen Gegebenheiten vor Ort nicht möglich. Grundsätzlich könnten bei der Überschwemmung von Altlastenflächen bei ungünstigen Rahmenbedingungen insbesondere Schadstoffe verstärkt ins Grundwasser, mit dem Hochwasser auf Flächen außerhalb der Altlast oder in Oberflächengewässer verlagert werden. In diesen Fällen werden i. d. R. zeitnah Abhilfemaßnahmen veranlasst. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22352 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22352 4. Sieht die Staatsregierung bei Altlasten in Überschwemmungsgebieten eine höhere Priorität bei der Sanierung? Die Lage von Altlasten in Überschwemmungsgebieten wird von den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern im Rahmen der Gefährdungsabschätzung gemäß Anhang 2 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV) standardmäßig berücksichtigt; das Gefährdungspotenzial (und damit i. d. R. die Bearbeitungspriorität) erhöht sich in diesen Fällen um eine Stufe. 5. Welche Altlasten liegen typischerweise in Überschwemmungsgebieten ? Altablagerungen stellen ca. 70 Prozent, Altstandorte ca. 30 Prozent der Altlastenverdachtsflächen in Überschwemmungsgebieten (Hochwassergefahrenflächen HQ 100 sowie amtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete ). Dies spiegelt in etwa auch deren jeweiligen Anteil an allen Flächen in Bayern wider. Nach einer überschlägigen Prüfung ergeben sich in Überschwemmungsgebieten keine signifikanten Häufungen branchentypischer Altstandorte. 6. Welche Schadstoffbelastungen sind in Überschwemmungsgebieten besonders problematisch ? Die Schadstoffproblematik von Altlasten und -verdachtsflächen in Überschwemmungsgebieten unterscheidet sich nicht von den Flächen außerhalb vorgenannter Bereiche. 7. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen durch Hochwasser Altlasten mobilisiert wurden und Schäden verursacht haben? b) Wenn ja, wo, wann und mit welchen Schäden? Durch Hochwässer verursachte größere Schäden aus Altlas ten sind dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz derzeit nicht bekannt.