Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 26.04.2018 Schweinepest Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung aktuell , um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf bayerische Betriebe zu verhindern? 2.1 Gibt es vonseiten der Staatsregierung ein Konzept bzw. Ausgleichsmittel/Fördermittel für Landwirte, die aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und möglicher Sperrbezirke finanzielle Verluste hinnehmen müssen? 2.2 Wenn ja, in welcher Höhe und wo können Landwirte Hilfe beantragen? 2.3 Wenn nein, warum nicht? 3. Wer zahlt den finanziellen Ausfall, wenn in einem bayerischen Betrieb ein Fall von Afrikanischer Schweinepest nachgewiesen wird und dann alle Tiere in einem bestimmten Umkreis getötet werden müssen? 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Lage ein, dass aufgrund finanzieller Einbußen wegen der Schweinepest Landwirte ihren Betrieb komplett aufgeben müssen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.06.2018 1. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung aktuell, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf bayerische Betriebe zu verhindern ? Die Staatsregierung hat bereits frühzeitig ein umfassendes Maßnahmenpaket besonders zum Schutz der heimischen Nutztierbestände beschlossen. Ziel ist ein eng abgestimmtes Zusammenwirken aller Beteiligten. Folgende präventive Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden in Bayern ergriffen, um einen Eintrag der Tierseuche zu verhindern: – Reduzierung der Schwarzwilddichte Die Reduzierung der Wildschweinbestände ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Derzeit geht die größte Gefahr eines Eintrags der ASP vom internationalen Verkehr aus (z. B. durch achtlos weggeworfene Essensreste, in denen das ASP-Virus steckt). Je höher die Schwarzwilddichte ist, umso wahrscheinlicher ist eine mögliche Infektion eines Wildschweins. Aber auch im Zuge einer Seuchenausbreitung in der Wildschweinpopulation reduziert eine geringe Schwarzwilddichte das Risiko der Weitergabe des Erregers von Tier zu Tier und bewirkt dadurch eine verlangsamte Ausbreitung bzw. eine Eindämmung der Seuche. Daher wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tier für das Erlegen von Frischlingen , Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, gewährt. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) stellt dafür einen Betrag von bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Auf Basis der eingegangenen Erstattungsanträge der Jagdausübungsberechtigten (bis 15.05.2018) wird das Verfahren evaluiert. Bereits 2015 hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) das „Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild “ veröffentlicht und alle Beteiligten zu einer konsequenten Umsetzung aufgefordert. Das StMELF betreibt dazu eine umfassende Informationskampagne für Jägerschaft , Waldbesitzer und Landwirte als wichtige Akteure vor Ort. Die unteren Jagdbehörden und Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden mit zielgruppenorientierten Infoflyern versorgt, die bei Informationsveranstaltungen oder Beratungsgesprächen verteilt werden. Das StMELF betreibt zudem die laufend aktualisierte Informationsplattform „Wildtierportal Bayern“, auf der insbesondere im „Expertenwissen Schwarzwild“ umfassende Informationen zum Management von Schwarzwild sowie zur ASP vermittelt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22354 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22354 – Informieren und Aufklären Die bestehenden Aufklärungs-, Sensibilisierung- und Vorbereitungsmaßnahmen unter Berücksichtigung sämtlicher Einschleppungswege und betroffener Gruppen (Landwirte, Tierärzte, Viehhändler, Viehtransporteure, Jägerschaft, Lkw-Fahrer und Reisende sowie Hilfs- und Saisonarbeiter) mit Veranstaltungen, Vorträgen, FAQs und Bereitstellung von weiterführenden Informationen zur ASP werden fortgeführt. Ab Ende Februar bis Anfang März 2018 hat das StMELF im Zusammenhang mit der Mehrfachantragstellung ein abgestimmtes Merkblatt mit Maßnahmen zum Schutz vor der ASP an rund 110.000 Betriebe versandt. Die zielgruppenorientierte Kommunikation mit den relevanten Dachverbänden wird fortgesetzt . Seit Ende 2017 läuft zusätzlich eine Plakataktion des Staatsministeriums des Innern und für Integration (StMI) und der Obersten Baubehörde (OBB) auf Rastanlagen im grenznahen Gebiet zur Tschechischen Republik sowie die Aufstellung verschlossener und standsicherer Abfallbehälter an den Rastplätzen. – ASP-Koordinierungskreis Im ASP-Koordinierungskreis tauschen sich Behörden, Verbände und Wirtschaftsbeteiligte regelmäßig aus und stimmen Maßnahmen ab. – Untersuchung aller verendet aufgefundenen Wildschweine Das Monitoring ist entscheidend für die frühzeitige Entdeckung eines Eintrags der ASP in die Wildschweinpopulation . Hierzu wurde ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 20 Euro pro Tier für die Beprobung durch Jäger bereitgestellt; seitdem sind die Untersuchungszahlen bereits deutlich angestiegen (2017: 112; 2018: bislang 129). ASP wurde bisher in keinem Fall nachgewiesen. – Etablierung eines flächendeckenden Entsorgungsnetzes für ASP-verdächtiges Material in ganz Bayern Im Seuchenfall sind Aufbrüche und tot aufgefundene Wildschweine in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu entsorgen , um die Infektionsquelle für andere Wildschweine zu beseitigen. Für diesen Fall treffen die Landkreise die notwendigen Vorbereitungen. – Kontrolle der Freiland- und Auslaufhaltungen von Schweinen Betroffene Tierhalter und Amtstierärzte haben gemeinsam Überlegungen angestellt, um die im Seuchenfall geforderte Aufstallung bzw. Absonderung der Schweine zu ermöglichen. – Durchführung von Tierseuchenübungen Seit 2014 werden in der bayerischen Veterinärverwaltung flächendeckend Tierseuchenübungen zur ASP durchgeführt. Diese Übungen werden auch 2018 fortgeführt . 2.1 Gibt es vonseiten der Staatsregierung ein Konzept bzw. Ausgleichsmittel/Fördermittel für Landwirte, die aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und möglicher Sperrbezirke finanzielle Verluste hinnehmen müssen? 2.2 Wenn ja, in welcher Höhe und wo können Landwirte Hilfe beantragen? 2.3 Wenn nein, warum nicht? 3. Wer zahlt den finanziellen Ausfall, wenn in einem bayerischen Betrieb ein Fall von Afrikanischer Schweinepest nachgewiesen wird und dann alle Tiere in einem bestimmten Umkreis getötet werden müssen? Nach Maßgabe des Tiergesundheitsgesetzes wird eine finanzielle Entschädigung für Tierverluste durch bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen und Tierverluste, die im Rahmen von behördlich angeordneten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung entstehen, geleistet. Der aktuelle Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes sieht zusätzlich Regelungen zur Entschädigung bzw. zu Möglichkeiten der Zahlung eines Ausgleichs bei unzumutbaren Belastungen sowie bei Beschränkung oder wesentlicher Erschwerung der Nutzung von Grundstücken vor. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz vom 25.– 27.04.2018 in Münster wurde der Bund damit beauftragt, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für von der ASP betroffene Betriebe zu prüfen und sich bei der EU für Unterstützungsmaßnahmen (z. B. private Lagerhaltung, Marktstützungsmaßnahmen auf Grundlage Art. 220 VO (EG) Nr. 1308/2013, Beihilfen) und erforderliche Rahmenbedingungen einzusetzen. Weiter gehende Risiken können ggf. über private Schadensausfallversicherungen abgesichert werden. 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Lage ein, dass aufgrund finanzieller Einbußen wegen der Schweinepest Landwirte ihren Betrieb komplett aufgeben müssen? Ein möglicher Ausbruch der ASP in Deutschland hätte gravierende Folgen für die Schweinehaltung und die vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweige. Vor allem das Wegbrechen wichtiger Exportmärkte für Schweinefleisch in Drittländern würde zu einem sehr starken Rückgang der Erzeugerpreise führen. Im Rahmen der letzten Agrarministerkonferenz vom 25.–27.04.2018 in Münster wurde der Bund gebeten, über die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines Ausbruchs der ASP zu berichten.