Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.05.2018 Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht VIII – Politikbereich Steuern und Zollunion Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens)? 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 04.06.2018 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens )? Der Staatsregierung liegen hierzu im Wesentlichen die aus öffentlich zugänglichen Quellen hervorgehenden Erkenntnisse vor. Für Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung und dort das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig . Informationen über Vertragsverletzungsverfahren stellt die EU-Kommission über eine elektronische Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dort ist insbesondere eine Filterung nach dem betroffenen Mitgliedstaat und nach Themenbereichen (bzw. Generaldirektionen) möglich. Die Datenbank kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringe ments-proceedings/infringement_decisions/index.cfm Aktuell sind lt. o. g. Datenbank im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Steuern und Zollunion elf Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Die einzelnen Teilaspekte der Fragestellung sind in der beigefügten Anlage tabellarisch beantwortet. 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? Bei den beanstandeten Regelungen handelt es sich um Bundesrecht. Die Frage der Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht stellt sich damit nicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22355 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22355 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? Wie aus der Anlage ersichtlich, erfolgte von den unter 1. abgefragten Fällen zweimal die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 AEUV. In beiden Fällen wurde ein Verstoß festgestellt. 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Bislang wurde nach Kenntnis der Staatsregierung in keinem der in der Anlage aufgelisteten Fälle ein Zwangsgeld oder die Zahlung eines Pauschalbetrags gegen Deutschland verhängt . Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22355 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22355 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22355