Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.05.2018 Bayerische Grenzpolizei Die Staatsregierung hat eine Bayerische Grenzpolizei und ein „Bayern-BAMF“ beschlossen. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Sind die Pläne, eine eigene Grenzpolizei inklusive Drohnenüberwachung und dem Ziel der eigenständigen Grenzkontrollen ohne Beteiligung der Bundespolizei einzurichten, mit der Bundesregierung abgesprochen ? 1.2 Welche Auffassung hat die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber der Staatsregierung geäußert, hat sie insbesondere zum Ausdruck gebracht, ob sie die Pläne begrüßt oder ihnen kritisch gegenübersteht? 2. Welche Anpassungen wird es im Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesregierung zu den Kompetenzen der Grenzpolizei geben ? 3.1 Ab wann soll der Freistaat Bayern eigene Grenzkontrollen durchführen? 3.2 An welchen Grenzpunkten sollen diese durchgeführt werden? 4.1 Von welchen Polizeiinspektionen sollen die Polizistinnen und Polizisten für die landeseigene Grenzpolizei abgezogen werden (bitte detailliert auflisten)? 4.2 Wie viele und welche zusätzlichen Stellen sollen bei der Bayerischen Polizei für die landeseigene Grenzpolizei geschaffen werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 04.06.2018 1.1 Sind die Pläne, eine eigene Grenzpolizei inklusive Drohnenüberwachung und dem Ziel der eigenständigen Grenzkontrollen ohne Beteiligung der Bundespolizei einzurichten, mit der Bundesregierung abgesprochen? 1.2 Welche Auffassung hat die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber der Staatsregierung geäußert , hat sie insbesondere zum Ausdruck gebracht, ob sie die Pläne begrüßt oder ihnen kritisch gegenübersteht ? 2. Welche Anpassungen wird es im Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesregierung zu den Kompetenzen der Grenzpolizei geben? 3.1 Ab wann soll der Freistaat Bayern eigene Grenzkontrollen durchführen? 3.2 An welchen Grenzpunkten sollen diese durchgeführt werden? Die Bayerische Polizei wird ihre Kompetenzen bei der Bekämpfung der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden bzw. grenzbezogenen Kriminalität weiter ausbauen. Dies ist Zuständigkeit und Aufgabe der Polizei des Freistaates Bayern. Die Staatsregierung hat daher entschieden, organisatorisch ab 01.07.2018 eine Bayerische Grenzpolizei zu errichten. Schwerpunktmäßig soll mit der Grenzpolizei insbesondere die Schleierfahndung weiter intensiviert werden, um insbesondere die vorgenannten Kriminalitätsphänomene noch intensiver zu bekämpfen. Durch eine personelle Stärkung wird das Erfolgsmodell Schleierfahndung weiter ausgebaut. Weiterhin werden auf Grundlage des am 17.05.1992 abgeschlossenen „Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Bayerischen Staatsregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern“ aktuell die grenzpolizeilichen Aufgaben an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen sowie an zahlreichen anderen Verkehrs- und Sonderlandeplätzen durch die Bayerische Polizei durchgeführt . Diese Zuständigkeitsregelung soll einer Prüfung unterzogen werden. Hierzu waren Verhandlungen hinsichtlich Änderungen des Verwaltungsabkommens bereits unabhängig von der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.08.2018 Drucksache 17/22376 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22376 geplanten Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei in die Wege geleitet. Auf Grundlage der dazu getroffenen Vereinbarungen zwischen Staatsminister Joachim Herrmann und dem damaligen Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière sind nun weitergehende Erörterungen zum bestehenden Verwaltungsabkommen zwischen den betroffenen Fachabteilungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Staatsministerium des Innern und für Integration vereinbart. Im Zuge dessen strebt die Staatsregierung auch eine Erweiterung des Verwaltungsabkommens an. Die Bayerische Polizei soll damit neben der Bundespolizei auch wieder eigenständig Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich und Tschechien im Bedarfsfall durchführen können, ohne dass die Bundespolizei ihren eigenen Personalansatz reduziert. Die Entscheidung, ob Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden, wird aber auch weiterhin dem Bund obliegen. Im Hinblick auf klare Zuständigkeiten wird die Übertragung der grenzpolizeilichen Aufgaben an den Flughäfen in Bayern, insbesondere in Nürnberg und Memmingen, an den Bund dadurch jedoch nicht obsolet. Denn das dort dann frei werdende Personal der Bayerischen Polizei kann dann wieder für allgemeinpolizeiliche Aufgaben und Tätigkeiten eingesetzt werden. Die Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben muss jedoch insgesamt weiterhin von kooperativer Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und der Bayerischen Polizei im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geprägt sein. Hierzu soll in koordinierender Funktion auch die neu zu errichtende Direktion der Bayerischen Grenzpolizei einen entscheidenden Anteil beitragen. Die mit der Anfrage aufgeworfenen Fragestellungen zu Planungen und ggf. zu daraus resultierenden Maßnahmen sind vorwiegend vom Ergebnis dieser noch ausstehenden Verhandlungen abhängig. Aus diesem Grund bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen hinsichtlich möglicher künftiger Zuständigkeitsregelungen und darauf beruhender Maßnahmen oder Organisationsstrukturen . 4.1 Von welchen Polizeiinspektionen sollen die Polizistinnen und Polizisten für die landeseigene Grenzpolizei abgezogen werden (bitte detailliert auflisten)? 4.2 Wie viele und welche zusätzlichen Stellen sollen bei der Bayerischen Polizei für die landeseigene Grenzpolizei geschaffen werden? Zur Stärkung der Basisdienststellen der Bayerischen Polizei haben Staatsregierung und Haushaltsgesetzgeber mit dem im Juli 2016 vom Ministerrat bei der Kabinettsklausur in St. Quirin beschlossenen Konzept „Sicherheit durch Stärke “ reagiert. Das Konzept sieht vor, von 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500, also insgesamt 2.000 Stellen, für die Bayerische Polizei zu schaffen. Der im Dezember 2016 verabschiedete Doppelhaushalt 2017/2018 setzt mit jeweils 500 zusätzlichen Stellen den ersten Teil dieses Pakets um. Hinzu kommen noch Stellen aus dem Masterplan „Bayern Digital II“, der einen Personalzuwachs für die Bayerische Polizei von 2018–2022 vorsieht. Im Nachtragshaushalt 2018 sind hierfür bereits 86 Planstellen eingeplant. Die Staatsregierung beabsichtigt, diesen Kurs über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen. So sieht auch die Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18.04.2018 einen weiteren Personalaufwuchs bei der Bayerischen Polizei vor. Neben den bereits beschlossenen 2.000 Stellen im Konzept „Sicherheit durch Stärke“ sollen noch einmal 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden, um die Arbeit der Polizeiinspektionen vor Ort zu stärken. Weitere 500 zusätzliche neue Stellen sind für die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei sowie zur Stärkung der dortigen grenzbezogenen Kompetenzen der Bayerischen Polizei vorgesehen. Die Staatsregierung wird somit die gegenwärtige Personalstärke der Fahndungsdienststellen von ca. 500 schrittweise verdoppeln, sodass die Grenzpolizei dann über insgesamt 1.000 Stellen verfügt. Insgesamt sind somit 3.500 zusätzliche Stellen für die Bayerische Polizei und damit für noch mehr Sicherheit in Bayern vorgesehen. Der Ausbau der Grenzpolizei erfolgt ausschließlich aus diesen neuen Stellen und nicht zulasten vorhandener Dienststellen.