Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.04.2018 Schienennahverkehrsplan Der Schienennahverkehrsplan nach Art. 17 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Bay ÖPNVG) enthält die Vorgaben für die Planung, Organisa tion und Sicherstellung des Schienennahverkehrs sowie den da für zur Verfügung stehenden Finanzrahmen. Nach Art. 17 BayÖPNVG ist der Schienennahverkehrsplan alle zwei Jah re fortzuschreiben. Der letzte veröffentlichte Schienennah verkehrsplan stammt vom November 2005. Mit Beschluss vom 02.02.2016 hat der Landtag die Staatsregierung aufge fordert, den Schienennahverkehrsplan aus dem Jahr 2005 fortzuschreiben, sobald die künftige Verteilung der Regiona lisierungsmittel auf die Bundesländer geklärt ist. Das dritte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 15.12.2015 regelt die Revision der Regionalisierungsmittel und die künftige Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei der Fortschreibung des Schienennahverkehrsplans? 2. Warum verzögert sich die Fortschreibung des Schie nennahverkehrsplans? 3. Warum hat das damalige Staatsministerium des In nern, für Bau und Verkehr nicht, wie im Zwischenbe richt vom 05.09.2016 angegeben, in Sachen Schie nennahverkehrsplan bis spätestens zum 31.12.2017 dem Landtag erneut berichtet? 4. Wann soll der fortgeschriebene Schienennahverkehrs plan vorliegen? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 23.05.2018 Zu 1.: Der Entwurf des Schienennahverkehrsplans wird derzeit durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erstellt. Zu 2.: Grund für die Verzögerung bei der Erstellung eines Schie nennahverkehrsplans in den letzten Jahren war die Un klarheit über die Höhe der verfügbaren Regionalisierungs mittel zur Bestellung von Schienennahverkehrsleistungen. Nachdem hierüber Ende des Jahres 2016 Klarheit bestand, wurde Anfang 2017 mit der Erstellung eines Entwurfs des Schienennahverkehrsplans begonnen. Da es sich aufgrund der langen Zeitdauer seit der Erstellung des letzten Nahver kehrsplans aus dem Jahr 2003 praktisch um eine Neuerstel lung und keine reine Fortschreibung handelt, gestaltet sich der Abstimmungsaufwand hinsichtlich der Darstellung der verschiedenen Themen aufwendig. Zu 3.: Der Bericht war bereits formuliert, enthielt jedoch aufgrund des Verfahrensstandes keine Änderung des Sachstands. Da sich im Dezember im Verfahrensfortgang bei der Ent wurfserstellung die Aussicht ergab, dass möglicherweise in absehbarer Zeit wesentliche Fortschritte berichtet werden könnten, wurde der Bericht zunächst zurückgestellt. Zu 4.: Aufgrund der in der Regierungserklärung vom 18.04.2018 aufgegriffenen Themenfelder des öffentlichen Nahverkehrs ergeben sich vielfältige Berührungspunkte, die in ihren Aus wirkungen auf die bisherigen Planungen zum SPNV noch berücksichtigt werden müssen. Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit, die Behandlung und die Beschlussfassung zum Schienennahverkehrsplan im Ministerrat nochmals, vo raussichtlich bis Anfang 2019, zurückzustellen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22400 Bayerischer Landtag