Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.04.2018 Gesamtverkehrsplan Erstmals hat die Staatsregierung 1970 einen Gesamtverkehrsplan aufgestellt, nachdem der Landtag dies 1967 beschlossen hat. In den Jahren 1975, 1980, 1985 und 1994 wurde der Gesamtverkehrsplan aktualisiert. Der aktuelle Gesamtverkehrsplan Bayern stammt aus dem Jahr 2002. Eine Überarbeitung des Gesamtverkehrsplans ist überfällig. Der Gesamtverkehrsplan dient als Orientierung für Politiker, Planer und Bürger und zeigt die mittel- und langfristigen Ziele und Strategien für sämtliche Verkehrsträger auf. 2011 befand sich die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans in der Konzeptionsphase. Der fortgeschriebene Gesamtverkehrsplan sollte in der zweiten Jahreshälfte 2012 vorliegen (siehe Drs. 16/10148). 2013 hieß es dann, dass mit dem Gesamtverkehrsplan nicht vor Mitte der Legislaturperiode zu rechnen sei (siehe Drs. 17/236). Gegen Ende der Legislaturperiode liegt immer noch kein neuer Gesamtverkehrsplan vor. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans ? 2. Welche Vorgutachten wurden erstellt? 3. Welche Verkehrsprognose liegt dem fortzuschreibenden Gesamtverkehrsplan zugrunde, nachdem die Prognose zur Verkehrsentwicklung im Personen- und Güterverkehr für das Jahr 2025 der INTRAPLAN Consult GmbH von 2011 inzwischen überholt sein dürfte? 4. Warum verzögert sich die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans ? 5. Wann soll der fortgeschriebene Gesamtverkehrsplan vorliegen? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 06.06.2018 Zu 1.: Die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Bayern hat sich in den letzten Jahren immer wieder verzögert. Dies liegt vor allem daran, dass der Verkehrsbereich einem immer schnelleren Wandel unterworfen ist. Neue Themen wie Digitalisierung , automatisiertes Fahren, Elektromobilität oder Luftreinhaltung müssen berücksichtigt werden. Ein Gesamtverkehrsplan , der vor zwei bis drei Jahren erschienen wäre, wäre inzwischen in Teilen überholt und um neue Themen zu ergänzen. Die Vorgehensweise für eine Fortschreibung wurde inzwischen festgelegt. Zu 2.: Für die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplan Bayerns wurde die „Verkehrsprognose Bayern 2030“ mit dem Basisjahr 2010 und dem Prognosejahr 2030 erstellt. Diese baut auf der „Verkehrsverflechtungsprognose 2030“ des Bundes auf, die in Vorbereitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 angefertigt wurde, und vertieft diese für die bayerische Betrachtung. Zu 3.: Siehe Antwort auf Frage 2. Zu 4.: Siehe Antwort auf Frage 1. Zu 5.: Der fortgeschriebene Gesamtverkehrsplan Bayern soll im ersten Quartal 2019 vorliegen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22553 Bayerischer Landtag