Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.04.2018 Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete in Bayern I Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Personen lebten – aufgeschlüsselt nach Jahren – von 2015 bis 2018 in Bayern mit Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG), Flüchtlingsanerkennung gem. §§ 25 Abs. 1, 2 Satz 1 Alt. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), subsidiärem Schutzstatus gem. § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG, als national Schutzberechtigte gem. § 25 Abs. 3 AufenthG, mit Aufenthalt aus humanitären Gründen gem. §§ 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 AufenthG, Aufnahme durch Landes- oder Bundesbehörde gem. §§ 23 Abs. 1, 2 AufenthG, Duldung gem. §§ 60a Abs. 1, 2 AufenthG (bitte die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Jahren 2015 bis 2018 in Bayern jeweils nach den folgenden Merkmalen aufschlüsseln: Alter; Herkunftsland; Religionszugehörigkeit; Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen; Asylbewerber, die im Familienverbund einreisten − d. h. Eheleute plus mind. ein minderjähriges Kind −; vorhandene schulische Abschlüsse; vorhandene berufliche Abschlüsse; Niveau vorhandener Deutschkenntnisse)? 1.2 Wie viele Personen mit Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutzstatus und Duldung lebten 2018 seit 1 Jahr, 3 Jahren, 5 Jahren, 7 Jahren, länger als 10 Jahren in Bayern (bitte Aufschlüsselung nach Herkunftsland )? 2.1 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils vollzeitschulpflichtig /berufsschulpflichtig? 2.2 Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2015 bis 2018 in Übergangsklassen für Geflüchtete in den folgenden Schularten: Berufsschule, Gymnasium, Mittelschule , Realschule, Grundschule (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2.3 Wie viele Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils ein Studium? 3.1 Nach durchschnittlich wie vielen Monaten können Asylbewerber in den Übergangsklassen in die Regelklassen wechseln (bitte Aufschlüsselung nach Schulart )? 3.2 Wie viele Kinder mit Fluchthintergrund zwischen 0 und 3 Jahren und zwischen 3 und 6 Jahren besuchten in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung? 3.3 Wie viele Plätze standen in den Integrationskursen und den berufsbezogenen Sprachkursen des ESF-BAMF (ESF = Europäischer Sozialfonds, BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie anerkannte Flüchtlinge in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils zur Verfügung (bitte für das Jahr 2018 nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4.1 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber besuchten in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils einen der o. g. Kurse (bitte nach Jahren und folgenden Kriterien aufschlüsseln: Aufenthaltsstatus – Asylbewerber/ anerkannte Personen –, Herkunftsland, erfolgreicher Abschluss, vorzeitiger Abbruch)? 4.2 Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils durchschnittlich in einem Kurs? 4.3 Welche Kosten entstanden für die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer? 5.1 Welches Sprachniveau ist für die Erteilung einer Arbeits -/Ausbildungsgenehmigung in Bayern jeweils erforderlich ? 5.2 Welche beruflichen Qualifikationen hatten Asylbewerber in den Jahren 2015 bis 2018 in Bayern (bitte nach Herkunftsland und Geschlecht auflisten)? 5.3 Wie viele Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine betriebliche Ausbildung in Bayern (bitte nach Jahr, Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln)? 6.1 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 eine schulische Ausbildung in Bayern (bitte nach Jahr, Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22554 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22554 6.2 In welchen Ausbildungsberufen wurde in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine Ausbildung aufgenommen? 6.3 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber brachen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils ihre Ausbildung vorzeitig ab? 7.1 Wie viele Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine unselbstständige Arbeit (bitte prozentuale Aufschlüsselung nach geringfügig Beschäftigten und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie nach Herkunftsland)? 7.2 In welchen Branchen waren Asylbewerber in den Jahren 2015 bis 2018 unselbstständig beschäftigt (bitte prozentuale Aufschlüsselung nach Branchen sowie Herkunftsland)? 7.3 Wie viele Genehmigungen zur Aufnahme einer unselbstständigen Arbeit wurden zwischen 2015 und 2018 von Asylbewerbern und geduldeten Personen in Bayern beantragt (bitte nach Jahr, Zahl der Ablehnungen , Gründen der Ablehnungen und Herkunftsländern aufschlüsseln)? 8.1 Wie viele Genehmigungen zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung wurden in den Jahren 2015 bis 2018 von Asylbewerbern und geduldeten Personen beantragt (bitte nach Jahr, Zahl der Ablehnungen und Gründen sowie Herkunftsländern aufschlüsseln)? 8.2 Wie viele Personen erhielten auf Grundlage von § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG (sog. 3+2-Regelung) in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine Duldung (bitte Aufschlüsselung nach Herkunft der Person)? 8.3 Wie viele ausländische Berufs- und Schulabschlüsse von Asylbewerbern und anerkannten Geflüchteten wurden in den Jahren 2015 bis 2018 in Bayern anerkannt (bitte nach Jahr, Anerkennungsquote und Gegenstand der Anerkennung aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unter richt und Kultus, dem Staatsministerium für Wissen schaft und Kunst und dem Staatsministerium für Fami lie, Arbeit und Soziales vom 05.06.2018 1.1 Wie viele Personen lebten – aufgeschlüsselt nach Jahren – von 2015 bis 2018 in Bayern mit Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 Asylge setz (AsylG), Flüchtlingsanerkennung gem. §§ 25 Abs. 1, 2 Satz 1 Alt. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), subsidiärem Schutzstatus gem. § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG, als national Schutzberechtigte gem. § 25 Abs. 3 AufenthG, mit Aufenthalt aus hu manitären Gründen gem. §§ 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 AufenthG, Aufnahme durch Landes oder Bun desbehörde gem. §§ 23 Abs. 1, 2 AufenthG, Dul dung gem. §§ 60a Abs. 1, 2 AufenthG (bitte die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Jahren 2015 bis 2018 in Bayern jeweils nach den folgenden Merkmalen aufschlüsseln: Alter; Herkunftsland; Religionszugehörigkeit; Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen; Asyl bewerber, die im Familienverbund einreisten − d. h. Eheleute plus mind. ein minderjähriges Kind −; vorhandene schulische Abschlüsse; vorhande ne berufliche Abschlüsse; Niveau vorhandener Deutschkenntnisse)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Daten beruhen auf einer Auswertung des Ausländerzentralregisters und beziehen sich auf die Anzahl der Personen mit dem jeweils bezeichneten Aufenthaltsstatus zu den jeweils genannten Stichtagen. Tabelle zu Frage 1.1 31.12.2018 31.12.2016 31.12.2017 30.04.2018 Aufenthaltsgestattung 59.044 74.336 47.941 45.258 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigter) 265 332 585 774 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 12.087 43.695 61.047 63.583 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) 1.336 6.984 15.822 17.238 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 4.659 5.075 11.260 12.946 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) 3.360 3.477 3.036 2.770 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wg. außergewöhnlicher Härte) 355 341 310 407 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) 2.631 2.537 2.610 2.620 Drucksache 17/22554 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 31.12.2018 31.12.2016 31.12.2017 30.04.2018 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) 1.247 1.075 878 887 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 3.151 2.947 2.990 3.137 Duldung 10.104 9.991 14.672 16.250 Daten zur weiteren Aufschlüsselung nach den im Klammerzusatz der Frage aufgeführten Kriterien werden mangels entsprechenden Speichersachverhalts im Ausländerzentralregister entweder statistisch nicht erfasst oder wären nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand zu erheben. 1.2 Wie viele Personen mit Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutzstatus und Duldung lebten 2018 seit 1 Jahr, 3 Jahren, 5 Jahren, 7 Jahren, län ger als 10 Jahren in Bayern (bitte Aufschlüsselung nach Herkunftsland)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Ihre Erhebung wäre nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich. 2.1 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils vollzeit schulpflichtig/berufsschulpflichtig? Die Feststellung einer Vollzeitschulpflicht bzw. Berufsschulpflicht bedarf einer individuellen Einzelfallprüfung. Sie erfolgt , sobald der zuständigen Schule eine entsprechende Meldung vorliegt. Da in den Amtlichen Schuldaten keine Informationen zum Aufenthaltsstatus von Schülerinnen und Schülern erhoben werden, liegen der Staatsregierung hierzu keine Zahlen vor. 2.2 Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2015 bis 2018 in Übergangsklassen für Geflüchtete in den folgenden Schularten: Berufsschule, Gym nasium, Mittelschule, Realschule, Grundschule (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Schülerzahlen im Schuljahr 2015/2016 Schülerzahlen im Schuljahr 2016/2017 Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 Übergangsklassen (Grundschule) 2.600 3.341 liegt noch nicht vor* Übergangsklassen (Mittelschule) 5.172 7.285 liegt noch nicht vor* SPRINT (Realschule) 59 292 liegt noch nicht vor* Schülerzahlen im Schuljahr 2015/2016 Schülerzahlen im Schuljahr 2016/2017 Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 InGym (Gymnasium) 55 (1. Halbjahr ) 141 (2. Halbjahr )** 205 liegt noch nicht vor* Berufsintegrationsklassen (Berufliche Schulen) 8.171 18.246 liegt noch nicht vor* * Die amtlichen Schuldaten für das aktuelle Schuljahr 2017/2018 liegen noch nicht vor. Demzufolge können noch keine Aussagen zu den Schülerzahlen getroffen werden. ** Das Pilotprojekt InGym wurde zum Schulhalbjahr 2015/2016 von zwei auf fünf Standorte ausgeweitet. 2.3 Wie viele Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils ein Studium? Den Hochschulen ist es datenschutzrechtlich nicht gestattet, den aufenthaltsrechtlichen Status eines Studierenden abzufragen und zu erfassen. Dementsprechend gibt es seitens der Hochschulstatistik keine Erfassung, wie viele der Studien anfänger „Asylbewerber“ sind, sodass keine zahlenmäßigen Angaben gemacht werden können. 3.1 Nach durchschnittlich wie vielen Monaten können Asylbewerber in den Übergangsklassen in die Re gelklassen wechseln (bitte Aufschlüsselung nach Schulart)? Da in den Amtlichen Schuldaten keine Informationen zum Aufenthaltsstatus von Schülerinnen und Schülern erhoben werden, können hierzu keine genauen Durchschnittswerte angegeben werden. In der Regel handelt es sich bei den Übergangsklassen an den Grund- und Mittelschulen um eine ein- bis zweijährige Maßnahme. SPRINT an den Realschulen , InGym an den Gymnasien und die Integrationsvorklassen an den Beruflichen Oberschulen sind jeweils auf ein Jahr angelegt und die Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen stellen ein zweijähriges Angebot dar. 3.2 Wie viele Kinder mit Fluchthintergrund zwischen 0 und 3 Jahren und zwischen 3 und 6 Jahren be suchten in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung? Die Staatsregierung hat hierzu keine Informationen. Die Förderung der Plätze in Kindertageseinrichtungen, die von Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22554 Kindern mit Fluchthintergrund in Anspruch genommen werden , erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Auswertungen sind im Online-Verwaltungssystem KiBiG. web u. a. nach den Gewichtungsfaktoren des Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG möglich. Hierdurch kann etwa ermittelt werden, wie viele Kinder generell mit Migrationshintergrund in Bay- KiBiG-geförderten Einrichtungen gefördert werden. Eine gesonderte Kategorie „Fluchthintergrund“ ist dagegen nicht hinterlegt. Dies gilt auch für die Bundesstatistik. Damit ist die gewünschte Auswertung nicht möglich. 3.3 Wie viele Plätze standen in den Integrationskursen und den berufsbezogenen Sprachkursen des ESF BAMF (ESF = Europäischer Sozialfonds, BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie an erkannte Flüchtlinge in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils zur Verfügung (bitte für das Jahr 2018 nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4.1 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber besuchten in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils einen der o. g. Kurse (bitte nach Jahren und fol genden Kriterien aufschlüsseln: Aufenthaltssta tus – Asylbewerber/anerkannte Personen –, Her kunftsland, erfolgreicher Abschluss, vorzeitiger Abbruch)? 4.2 Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils durchschnittlich in einem Kurs? 4.3 Welche Kosten entstanden für die Kursteilneh merinnen und teilnehmer? Die Integrationskurse und berufsbezogenen Sprachkurse des ESF-BAMF sind Teil des „Gesamtprogramms Sprache“ der Bundesregierung; die entsprechende Koordination und Durchführung obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die gewünschten Daten sind zuständigkeitshalber daher dort zu erfragen. 5.1 Welches Sprachniveau ist für die Erteilung einer Arbeits/Ausbildungsgenehmigung in Bayern je weils erforderlich? Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an Asylbewerber oder Geduldete setzt ausländerrechtlich keinen Nachweis eines bestimmten Sprachniveaus voraus. Bei der von der Ausländerbehörde zu treffenden Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis kann das erreichte Niveau der Deutschsprachkenntnisse jedoch einen Ermessensgesichtspunkt im Rahmen der Beurteilung der bisher erbrachten Integrationsleistungen darstellen. Daher kommt es insoweit weniger auf das Vorliegen eines bestimmten zertifizierten Sprachniveaus an, sondern auf die Sprachkenntnisse des Antragstellers im Verhältnis zu seiner bisherigen Aufenthaltsdauer in Deutschland. Ob die Deutschkenntnisse für die angestrebte Tätigkeit bzw. Berufsausbildung ausreichend sind, muss – sofern nicht berufserlaubnisrechtlich für die Ausübung bestimmter Berufe ein bestimmtes Sprachniveau vorausgesetzt ist – der Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb beurteilen. 5.2 Welche beruflichen Qualifikationen hatten Asylbe werber in den Jahren 2015 bis 2018 in Bayern (bitte nach Herkunftsland und Geschlecht auflisten)? 5.3 Wie viele Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine betriebliche Ausbildung in Bayern (bitte nach Jahr, Herkunftsland und Ge schlecht aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Angaben vor. Ob die gewünschten Daten gegebenenfalls bei Behörden anderer Rechtsträger als des Freistaates Bayern – wie etwa der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit oder dem BAMF – vorliegen, ist zuständigkeitshalber bei diesen zu erfragen. 6.1 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 eine schu lische Ausbildung in Bayern (bitte nach Jahr, Her kunftsland und Geschlecht aufschlüsseln)? In den Amtlichen Schuldaten werden keine Informationen zum Aufenthaltsstatus von Schülerinnen und Schülern erhoben . Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. 6.2 In welchen Ausbildungsberufen wurde in den Jah ren 2015 bis 2018 jeweils eine Ausbildung aufge nommen? 6.3 Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber brachen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils ihre Ausbildung vorzeitig ab? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.2 und 5.3 verwiesen. 7.1 Wie viele Asylbewerber begannen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine unselbstständige Arbeit (bitte prozentuale Aufschlüsselung nach geringfü gig Beschäftigten und sozialversicherungspflich tig Beschäftigten sowie nach Herkunftsland)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Ihre Erhebung wäre nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich. 7.2 In welchen Branchen waren Asylbewerber in den Jahren 2015 bis 2018 unselbstständig beschäftigt (bitte prozentuale Aufschlüsselung nach Bran chen sowie Herkunftsland)? Zu der Frage 7.2. liegen der Staatsregierung keine statistischen Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.2 und 5.3 verwiesen. Drucksache 17/22554 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 7.3 Wie viele Genehmigungen zur Aufnahme einer unselbstständigen Arbeit wurden zwischen 2015 und 2018 von Asylbewerbern und geduldeten Per sonen in Bayern beantragt (bitte nach Jahr, Zahl der Ablehnungen, Gründen der Ablehnungen und Herkunftsländern aufschlüsseln)? 8.1 Wie viele Genehmigungen zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung wurden in den Jahren 2015 bis 2018 von Asylbewerbern und geduldeten Personen beantragt (bitte nach Jahr, Zahl der Ab lehnungen und Gründen sowie Herkunftsländern aufschlüsseln)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Ihre Erhebung wäre nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich. 8.2 Wie viele Personen erhielten auf Grundlage von § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG (sog. 3+2Regelung) in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils eine Duldung (bitte Aufschlüsselung nach Herkunft der Person)? Der Bundesgesetzgeber hat im Ausländerzentralregister bisher keinen Speichersachverhalt zur Erteilung von Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG geschaffen. Der Staatsregierung liegen daher keine statistischen Angaben vor. Ihre Erhebung wäre nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich. 8.3 Wie viele ausländische Berufs und Schulab schlüsse von Asylbewerbern und anerkannten Geflüchteten wurden in den Jahren 2015 bis 2018 in Bayern anerkannt (bitte nach Jahr, Anerken nungsquote und Gegenstand der Anerkennung aufschlüsseln)? In der Datenbank der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern sowie bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen nach dem Bayerischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BayBQFG) werden keine Informationen über den Aufenthaltsstatus der Antragsteller erhoben, weswegen diese Frage nicht beantwortet werden kann.