Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.05.2018 Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht (VII) − Politikbereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung , Thema und Stufe des Verfahrens)? 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.06.2018 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung , Thema und Stufe des Verfahrens)? Nach den der Staatsregierung vorliegenden Informationen sind gemäß der offiziellen EU-Datenbank (http://ec.europa. eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/inf ringement_decisions/index.cfm?lang_code=DE&typeOfSea rch=true&active_only=1&noncom=0&r_dossier=&decision_ date_from=&decision_date_to=&EM=DE&DG=SANT&title =&submit=Suche) der Europäischen Kommission vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig, die in die Zuständigkeit der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission fallen. Die hiernach verfügbaren Informationen sind in der als Anlage beigefügten Tabelle zusammengefasst. Weitere Einzelheiten zu diesen vier Verfahren sind der Staatsregierung nicht bekannt. Für Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung und dort das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig. Darüber hinaus veröffentlicht die Kommission zur allgemeinen Information Jahresberichte zur Anwendung von EU-Recht (https://ec.europa.eu/info/publications/annual-re ports-monitoring-application-eu-law_en) einschließlich Faktenblättern zu den einzelnen Mitgliedstaaten. Diese enthalten auch Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren. 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Umsetzungsdefizite in Bayern oder speziell bayerische Verstöße gegen EU-Recht sind der Staatsregierung im Hinblick auf die in der Anlage genannten Verfahren nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22702 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22702 c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? Siehe Antwort zu den Fragen 2 a und 2 b. 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? Nach den aus der EU-Datenbank der Europäischen Kommission vorliegenden Informationen zu den vier Vertragsverletzungsverfahren ist eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (noch) nicht erfolgt. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? Siehe Antwort zu Frage 3 a. 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Siehe Antwort zu Frage 3 a. Anlage zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein (SPD) vom 07.05.2018 Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht VII – Politikbereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Nummer der Vertragsverletzung Datum und Art des Beschlusses Mitgliedstaat Politikbereich/ zuständige Dienststelle Titel 1 20134275 2013/11/20 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Ablehnung der Gewährung gegenseitiger Anerkennung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels 2 20170055 2017/01/24 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die in deren Anhang I aufgeführten Gattungen und Arten von Obstpflanzen, der spezifischen Anforderungen an die Versorger und ausführlicher Bestimmungen für die amtliche Prüfung 3 20170057 2017/01/24 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Durchführungsrichtlinie 2014/96/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 in Bezug auf die Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Verpackung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/90/EG fallen 4 20170058 2017/01/24 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Durchführungsrichtlinie 2014/97/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der Registrierung von Versorgern und der Eintragung von Sorten sowie des gemeinsamen Sortenverzeichnisses Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22702