Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 04.05.2018 Datenschutzbeauftragte an Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie wurden bzw. werden die Datenschutzbeauftragten an Schulen auf die Änderungen durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung und des Bayerischen Datenschutzgesetzes vorbereitet? 1.2 Sind hierzu entsprechende Fortbildungen durchgeführt worden? 1.3 Falls nein, welche Maßnahmen wurden bzw. werden getroffen, um eine entsprechende Schulung der Datenschutzbeauftragten an Schulen rasch umzusetzen? 2. Welche Kosten sind für entsprechende Fortbildungen angefallen bzw. welche Mittel werden hierfür im Haushalt zur Verfügung gestellt? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 06.06.2018 Zu 1.1 bis 1.3: Den Datenschutzbeauftragten der staatlichen Schulen steht ein Fortbildungsangebot zur Verfügung, das von der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen und einem dezentralen Multiplikatorensystem umgesetzt wird. Auf diesem Weg wurde bereits 2016 und 2017 auf der Basis der seinerzeit verfügbaren Informationen auf die zum 25.05.2018 erfolgten Rechtsänderungen durch die Datenschutz -Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen. Über das Multiplikatorensystem werden die schulischen Datenschutzbeauftragten im System der Regionalen Lehrerfortbildung nach Bedarf über aktuelle Entwicklungen informiert und beraten. Aus Anlass des Geltungsbeginns der DSGVO erfolgen zusätzliche Schulungen der Datenschutzbeauftragten durch die Multiplikatoren. Nach Abschluss der zur Umsetzung der DSGVO erforderlichen Rechtsänderungen sowie Anpassung der Vollzugshinweise und Arbeitshilfen für die Schulen wird den Datenschutzbeauftragten darüber hinaus ein aktualisierter Onlineselbstlernkurs zur Verfügung gestellt. Zu 2.: Die Fortbildungen der Datenschutzbeauftragten werden aus den Fortbildungsmitteln für Lehrer aller Schularten finanziert . Hierfür sind im Doppelhaushalt 2017/2018 bzw. im Nachtragshaushalt 2018 bei Kapitel 0504 bei Titelgruppe 95 für das Jahr 2017 insgesamt 6,75 Mio. Euro und für das Jahr 2018 insgesamt 7,39 Mio. Euro vorgesehen, die u.a. für die Fortbildungen von Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stehen. Eine Zweckbindung der Mittel für einzelne Fortbildungsinhalte ist nicht festgelegt; entsprechend ist auch keine Aufgliederung der getätigten Ausgaben nach Fortbildungsinhalten möglich. Auch bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 wird im Rahmen des Gesamtansatzes der Fortbildungsmittel für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten der Fortbildungsbedarf der Datenschutzbeauftragten aus Anlass der Einführung der DSGVO berücksichtigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22703 Bayerischer Landtag