Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 10.04.2018 Personalplanung bei der Landespolizei Auf meine Schriftliche Anfrage vom 13.12.2017 zu den Planstellen bei der Bayerischen Landespolizei antwortete das damalige Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) mit Schreiben vom 15.02.2018. Die darin enthaltene Gegenüberstellung von Sollstellen und Verfügbarer Personalstärke (VPS) ergab je nach Standort unterschiedlich starke Abweichungen. Diese seien, so die Ausführungen, auf bereits vorab kalkulierte Abwesenheiten (Krankheiten, Fortbildungen, Urlaub, Abordnungen etc.) zurückzuführen und bedeuteten daher keinen Personalmangel. Die Bemühungen der Staatsregierung, verstärkt neues Personal auszubilden, legen allerdings die Vermutung nahe, dass es durchaus weiterhin hohen Personalbedarf gibt. In einer Pressemitteilung vom 01.03.2018 spricht der Staatsminister des Inneren und für Integration Joachim Herrmann von einer „Entlastung für unsere Polizeidienststellen“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Zur Bewertung der Personaldecke a) Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitige Personaldecke in den Polizeiinspektionen und bei der Verkehrspolizei in den einzelnen Präsidien? b) In welchem Umfang (einschließlich Inhalt) liegen der Staatsregierung Rückmeldungen von Personal der Bayerischen Landespolizei vor, in denen über fehlendes Personal in den Polizeiinspektionen und bei der Verkehrspolizei berichtet wird (Betrachtung von Rückmeldungen ab Januar 2017 genügt)? c) Welchen Bedarf für zusätzliches Personal (also mehr Zugänge als Abgänge) sieht die Staatsregierung in den einzelnen Präsidien für die Polizeiinspektionen und die Verkehrspolizei bis 2023? 2. Zur kalkulatorischen Berücksichtigung von Abwesenheiten bei der Sollzahlerstellung a) Wie genau werden die voraussichtlichen Abwesenheiten der Beamten bei der Sollzahlerstellung berücksichtigt (Höhe des Aufschlags, ggf. Erläuterung verschiedener Festlegungsmethoden und Verfahren)? b) Bis zu welcher prozentualen Abweichungshöhe zwischen verfügbarem Personal und Sollstärke geht die Staatsregierung von einer Normalbesetzung ohne Personalmangel aus? c) Inwiefern erhält die Staatsregierung ihre Aussage aufrecht , ein Abweichen der VPS von den Sollzahlen bedeute keinen Personalmangel, wenn die VPS-Werte zwischen 41 Prozent und 65 Prozent des Solls erreichen , wie ganz konkret in der Polizeiinspektion (PI) Nürnberg-West (63 Prozent), der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Landshut (53 Prozent), PI Ruhpolding (41 Prozent), VPI Weilheim (65 Prozent), VPI Coburg (59 Prozent), VPI Hof (62 Prozent) und PI Amberg (60 Prozent)? 3. Zur angekündigten Schaffung neuer Stellen (Pressemitteilung StMI vom 01.03.2018) a) Wie schätzt die Staatsregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Personallage und entsprechender Prognosen die Möglichkeit ein, die 2.000 zusätzlichen Stellen aus dem Konzept „Sicherheit durch Stärke“, die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigten zusätzlichen 1.000 Stellen ab 2020, weitere 500 Stellen bei der Grenzpolizei sowie die nicht näher bezifferten Stellen zur Cyber-Crime-Bekämpfung auch tatsächlich mit entsprechend ausgebildetem verfügbarem Personal besetzen zu können? b) Kann die Staatsregierung verbindlich zusichern, dass die Besetzung der neuen Stellen sich nicht negativ auf die bestehende Personaldecke bei den bayerischen Dienststellen auswirken wird (bitte Antwort allgemein sowie speziell für die geplante Grenzpolizei)? c) Wie viele der unter 3 a genannten Stellen sollen nach Plänen der Staatsregierung auch tatsächlich bei den Polizeiinspektionen vor Ort als Schutzpolizei eingesetzt werden, um die erwähnte „spürbare Entlastung der Polizeidienststellen“ zu erreichen? 4. Zu den Verfügbaren Personalstärken a) Welche Zahlen ergeben sich für die durchschnittliche Verfügbare Personalstärke in den Jahren 2016 und 2017 jeweils für das erste Halbjahr? b) Wie sind mögliche Unterschiede zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr jeweils zu erklären? 5. Zum Verhältnis der Zu- und Abgänge a) Wie wird sich nach Prognosen der Staatsregierung das Verhältnis Neuzugänge/Abgänge bei der Bayerischen Landespolizei in den einzelnen Jahren 2017 bis 2023 entwickeln? b) Wie hoch wird die maximale Ausbildungskapazität in diesen Jahren sein (bitte nach Standorten aufgegliedert auch geplante neue Ausbildungskapazitäten mit einberechnen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22705 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22705 6. Zur Arbeitsbelastung bei der Bayerischen Polizei a) Wie bewertet die Staatsregierung allgemein das Arbeitspensum und die Aufgabenfülle der Bayerischen Landespolizei? b) Wie viele Überstunden bestehen derzeit bei der Bayerischen Polizei, aufgegliedert in die einzelnen Präsidien ? c) Wie beabsichtigt die Staatsregierung den Bestand an Überstunden zu reduzieren? 7. Zum Einsatz in den jeweiligen Arbeitsbereichen a) Auf welche Weise verschafft sich die Staatsregierung ein Bild darüber, welche Arbeitsbereichsverschiebungen es bei der Polizei möglicherweise gibt (z. B. Stärkung von Verwaltungseinheiten zulasten der Schutzpolizei ), wenn sie laut Antwort vom 15.02.2018 auf meine Schriftliche Anfrage (Drs. 17/20741) ausführt, dass das StMI keine Aufschlüsselung der Personalstärken in Arbeitsbereiche führt? b) Auf welche Weise wird festgelegt, in welchen Arbeitsbereichen die Beamten in den jeweiligen Inspektionen eingesetzt werden (bitte unter Nennung der entscheidenden Instanzen)? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 06.06.2018 1. Zur Bewertung der Personaldecke a) Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitige Personaldecke in den Polizeiinspektionen und bei der Verkehrspolizei in den einzelnen Präsidien? Die derzeitige Personalausstattung der Bayerischen Polizei ist so bemessen, dass sie zur Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben ausreicht. b) In welchem Umfang (einschließlich Inhalt) liegen der Staatsregierung Rückmeldungen von Perso nal der Bayerischen Landespolizei vor, in denen über fehlendes Personal in den Polizeiinspek tionen und bei der Verkehrspolizei berichtet wird (Betrachtung von Rückmeldungen ab Januar 2017 genügt)? Selbstverständlich wenden sich Beschäftigte im Zusammenhang mit der Personalsituation bzw. einer aus ihrer Sicht zu geringen Personalausstattung einzelner Dienststellen direkt oder z. B. über örtliche Mandatsträger oder Berufsvertretungen an das Staatsministerium des Innern und für Integration (StMI). Diese Anliegen werden in jedem Fall innerhalb des StMI unter Einbindung der Polizeipräsidien, in deren Führungsverantwortung die Personalverteilung innerhalb ihres Bereichs liegt, geprüft und beantwortet. Eine statistische Erfassung dieser Anliegen erfolgt beim StMI nicht. c) Welchen Bedarf für zusätzliches Personal (also mehr Zugänge als Abgänge) sieht die Staatsregie rung in den einzelnen Präsidien für die Polizeiins pektionen und die Verkehrspolizei bis 2023? Auf die wachsenden Aufgaben der Bayerischen Polizei haben Staatsregierung und Haushaltsgesetzgeber bereits reagiert . Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 beschlossen , das Konzept „Sicherheit durch Stärke“ über den Doppelhaushalt 2019/2020 hinaus fortzusetzen. So sieht auch die Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18.04.2018 einen weiteren Personalaufwuchs bei der Bayerischen Polizei vor. Neben den bereits beschlossenen 2.000 Stellen im o. g. Konzept „Sicherheit durch Stärke“ sollen noch einmal 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden, um primär die Arbeit der Polizeiinspektionen vor Ort zu stärken. Weitere 500 neue Stellen sind für die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei sowie zur Stärkung der grenzbezogenen Kompetenzen der Bayerischen Polizei vorgesehen. Insgesamt sind dies somit 3.500 zusätzliche Stellen für die Bayerische Polizei und damit für mehr Sicherheit. 2. Zur kalkulatorischen Berücksichtigung von Abwe senheiten bei der Sollzahlerstellung a) Wie genau werden die voraussichtlichen Abwe senheiten der Beamten bei der Sollzahlerstellung berücksichtigt (Höhe des Aufschlags, ggf. Erläu terung verschiedener Festlegungsmethoden und Verfahren)? In den Sollstellen der gesamten Bayerischen Polizei sind Abwesenheiten, die bezogen auf das gesamte Personal regelmäßig auftreten (z. B. der Erholungsurlaub, durchschnittliche Krankheitszeiten etc.), bereits entsprechend berücksichtigt . Die Sollstärke einer einzelnen Polizeidienststelle ist eine „planerische Organisationsvorgabe“ für die personelle Besetzung . Es gibt keinen einheitlich festgelegten, pauschalen Aufschlag für regelmäßige Abwesenheiten, der in dieser Planungsgröße „Sollstärke“ zu berücksichtigen ist. b) Bis zu welcher prozentualen Abweichungshöhe zwischen verfügbarem Personal und Sollstärke geht die Staatsregierung von einer Normalbeset zung ohne Personalmangel aus? c) Inwiefern erhält die Staatsregierung ihre Aussage aufrecht, ein Abweichen der VPS von den Soll zahlen bedeute keinen Personalmangel, wenn die VPSWerte zwischen 41 Prozent und 65 Prozent des Solls erreichen, wie ganz konkret in der Po lizeiinspektion (PI) NürnbergWest (63 Prozent), der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Landshut (53 Prozent), PI Ruhpolding (41 Prozent), VPI Weil heim (65 Prozent), VPI Coburg (59 Prozent), VPI Hof (62 Prozent) und PI Amberg (60 Prozent)? Die Polizeipräsidien gewährleisten im Rahmen ihrer Führungsverantwortung , dass alle nachgeordneten Dienststellen ihrer Belastung entsprechend mit Personal ausgestattet sind. Drucksache 17/22705 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren kann anhand der reinen Betrachtung der Personalkennzahlen keine „Normalbesetzung “ festgemacht werden bzw. ebenfalls kein Personalmangel angenommen werden. So können Differenzen aufgrund im Einzelfall vorliegender dienststellenspezifischer oder dienstbetrieblicher Faktoren auftreten. Die bloße Betrachtung der Personalkennzahlen einzelner Dienststellen ist daher nicht geeignet, generelle Aussagen zur Personalausstattung der Bayerischen Polizei zu generieren. Beispielhaft darf in diesem Zusammenhang die PI Ruhpolding genannt werden. Hier läuft seit März 2017 ein Probebetrieb zur Herabstufung der Polizeiinspektion zur Polizeistation , für die ein geringerer Personalansatz erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der Sollstärke der PI Amberg ist beispielweise zu berücksichtigen, dass in dieser 29 Sollstellen des Einsatzzuges der Operativen Ergänzungsdienste (OED) Amberg enthalten sind. In der Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 13.12.2017 betreffend Planstellen bei der Bayerischen Polizei (Drs. 17/20741) erfolgte bei der PI Amberg ein expliziter Hinweis auf diesen Umstand. Diese Beispiele zeigen, dass aus der isolierten Betrachtung der Personalkennzahlen einzelner Dienststellen keine pauschalen Aussagen zur allgemeinen Belastungs- oder Personalsituation gefolgert werden können. Grundsätzlich spiegelt die Sollstärke einer Dienststelle langfristige Entwicklungen wider. Auf aktuelle Lageentwicklungen und Personalbedarfe reagieren die Verbände der Bayerischen Polizei im Rahmen der halbjährlichen Personalzuteilung, die in der Führungsverantwortung der Polizeipräsidien liegt und belastungsorientiert sowie unter Berücksichtigung aller nachgeordneten Dienststellen erfolgt. Aufgabenverlagerungen, die eine entsprechende Personalverlagerung erfordern und bedingen, ziehen aus unterschiedlichen Gründen nicht zwangsläufig eine entsprechende Sollstellenverlagerung nach sich. Wenn z. B. ein Präsidium es für sachlich geboten hält, einer Kriminalpolizeiinspektion (KPI) – zulasten anderer Dienststellen – zusätzliches Personal zuzuweisen, muss dies deshalb nicht sofort in einer Veränderung der Sollstellen nachvollzogen werden. Im Zusammenhang mit den Sollstärken der PI und VPI ist zu berücksichtigen, dass in diesen die Stellen der Beamtinnen und Beamten enthalten sind, die bei den OED Dienst verrichten. Die OED verfügen grundsätzlich bislang über keine eigenen Sollstellen. Zur Erläuterung: Im Zuge der von 2006 bis 2009 durchgeführten Reform der Polizeiorganisation in Bayern wurden bei grundsätzlich allen Flächenpräsidien sog. Operative Ergänzungsdienste eingerichtet . In diesen wurden die zur damaligen Zeit bei den ehemaligen Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen angegliederten Einsatzzüge (E-Züge), die Zivilen Einsatzgruppen (ZEG), die Diensthundeführer (DHF) sowie die Trainer für Polizeiliches Einsatzverhalten (PE-Trainer) zusammengefasst . Durch die Zentralisierung dieser Einheiten wurden die Polizeidienststellen von diesen Aufgabenbereichen entlastet . Es erfolgte jedoch keine Verlagerung von Sollstellen von den Inspektionen zu den OED. In der Verfügbaren Personalstärke (VPS) werden Abwesenheiten , wie z. B. verfügte Abordnungen zu anderen Dienststellen/Organisationseinheiten, Studien für die nächsthöhere Qualifikationsebene, Mutterschutz mit Elternzeit , Sonderurlaub, langfristige Erkrankungen oder Freistellungen berücksichtigt. Als langfristige Erkrankungen in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Wochen. Aufgrund der vielschichtigen Faktoren, die bei der VPS in Abzug gebracht werden, sind die Dienststellen der Bayerischen Polizei in unterschiedlichen Ausmaßen von diesen Abwesenheiten betroffen. Im Zusammenhang mit den Abwesenheiten ist darauf hinzuweisen , dass die Bayerische Polizei großen Wert auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf legt und entsprechend eine flexible (häufig auch an Teilzeitmodellen orientierte ) Dienstgestaltung ermöglicht. Darüber hinaus fördert die Bayerische Polizei „als ausgeprägter Erfahrungsberuf“ die persönliche berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Bereich der Polizei erfolgt der Aufstieg durch umfangreiche polizeiinterne Aus- und Fortbildungsmaßnahmen , was entsprechende Abwesenheiten der Polizeibeamtinnen und -beamten bedingt. 3. Zur angekündigten Schaffung neuer Stellen (Pres semitteilung StMI vom 01.03.2018) a) Wie schätzt die Staatsregierung vor dem Hinter grund der bestehenden Personallage und entspre chender Prognosen die Möglichkeit ein, die 2.000 zusätzlichen Stellen aus dem Konzept „Sicherheit durch Stärke“, die von Ministerpräsident Dr. Mar kus Söder angekündigten zusätzlichen 1.000 Stel len ab 2020, weitere 500 Stellen bei der Grenzpo lizei sowie die nicht näher bezifferten Stellen zur CyberCrimeBekämpfung auch tatsächlich mit entsprechend ausgebildetem verfügbarem Perso nal besetzen zu können? b) Kann die Staatsregierung verbindlich zusichern, dass die Besetzung der neuen Stellen sich nicht negativ auf die bestehende Personaldecke bei den bayerischen Dienststellen auswirken wird (bitte Antwort allgemein sowie speziell für die geplante Grenzpolizei)? Zu den Einstellungsterminen für den Polizeivollzugsdienst im März und September jedes Jahres werden alle freien und besetzbaren Stellen mit Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst besetzt. Bei den im Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossenen Stellen für die Bayerische Polizei waren 189 Stellen für Spezialfunktionen (Beamte für den technischen Computerund Internetkriminaldienst, hauptamtliche IT-Sicherheitsbeauftragte etc.) enthalten. Zu diesen Stellen werden noch Stellen aus dem Masterplan BAYERN DIGITAL II, der einen Personalzuwachs für die Bayerische Polizei von 2018–2022 vorsieht, hinzukommen. Im Nachtragshaushalt 2018 sind bereits 86 Planstellen eingeplant. Stellen für Spezialfunktionen werden grundsätzlich nicht mit bereits ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten, sondern mit Spezialisten von außerhalb der Polizei (z. B. aus dem IT- Bereich) besetzt. Die Besetzung von neuen Stellen geht damit grundsätzlich nicht zulasten von Dienststellen der Bayerischen Polizei. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es für die Ausbildung der auf den zusätzlichen Stellen eingestellten Beamtinnen und Beamten der Aufstellung zusätzlicher Ausbildungsseminare in den Bereitschaftspolizeiabteilungen bedarf. Das für den regulären Ausbildungsbetrieb erfor- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22705 derliche Ausbildungspersonal (Klassenleiter und Ausbildungsbeamte ) wird u. a. von den Polizeipräsidien gestellt. Die zeitnahe Ausbildung der zusätzlichen Beamtinnen und Beamten hat dann aber zur Folge, dass in wenigen Jahren eine Vielzahl hochprofessionell ausgebildeter Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter den Basisdienststellen zur Verfügung stehen werden. c) Wie viele der unter 3 a genannten Stellen sollen nach Plänen der Staatsregierung auch tatsächlich bei den Polizeiinspektionen vor Ort als Schutzpoli zei eingesetzt werden, um die erwähnte „spürbare Entlastung der Polizeidienststellen“ zu erreichen? Wie in der Antwort zur Frage 1 b ausgeführt, soll mit dem künftigen Personalaufwuchs aufgrund der zusätzlichen Stellen primär die Arbeit der Polizeiinspektionen vor Ort gestärkt werden. 4. Zu den Verfügbaren Personalstärken a) Welche Zahlen ergeben sich für die durchschnittli che Verfügbare Personalstärke in den Jahren 2016 und 2017 jeweils für das erste Halbjahr? Hinsichtlich der durchschnittlichen VPS aller Dienststellen der Bayerischen Landespolizei für das erste Halbjahr 2016 wird auf die Beantwortung vom 25.10.2016 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD) vom 28.07.2016 verwiesen (Drs. 17/13927). Der als Anlage beigefügten Aufstellung ist die durchschnittliche VPS des ersten Halbjahres des Kalenderjahres 2017 aller Dienststellen der Bayerischen Landespolizei zu entnehmen. b) Wie sind mögliche Unterschiede zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr jeweils zu erklären? Erläuterungen zur Errechnung der VPS sind der Beantwortung der Fragen 2 b und 2 c zu entnehmen. Aufgrund der punktuellen Erhebung der verfügbaren Beamten zu einem bestimmten Stichtag unterliegt die VPS nicht unerheblichen Schwankungen. Daher wird grundsätzlich der durchschnittliche Wert für die Halbjahre eines Kalenderjahres angegeben. Das ständige und variierende Eintreten und Zurückkehren von Beamtinnen und Beamten in/aus o. g. Abwesenheiten bedingt ein systemimmanentes Schwanken der VPS. Darüber hinaus kann es zu Personalabgängen kommen, bei denen der Zeitpunkt des Eintretens nicht immer vorhersehbar ist oder die erst zu einem kommenden Personalzuteilungstermin ausgeglichen werden können, wie z. B. – Ruhestandsabgänge, – Ableben von Beamtinnen und Beamten, – Kündigungen von Beamtinnen und Beamten, – Dienstenthebungen von Beamtinnen und Beamten. Diese o. g. Faktoren bedingen in ihrer Gesamtheit eine ständige Veränderung der VPS. 5. Zum Verhältnis der Zu und Abgänge a) Wie wird sich nach Prognosen der Staatsregie rung das Verhältnis Neuzugänge/Abgänge bei der Bayerischen Landespolizei in den einzelnen Jah ren 2017 bis 2023 entwickeln? Die Einstellungsmöglichkeiten in den Polizeivollzugsdienst ergeben sich aus den zu den jeweiligen Einstellungsterminen freien und besetzbaren Stellen, z. B. aufgrund von Ruhestandsabgängen oder des Erhalts neuer Stellen. Die Einstellungen erfolgen zentral durch das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei; Einstellungen für einzelne Polizeiverbände finden nicht statt. Die Beamten der 2. Qualifikationsebene stehen nach zweieinhalbjähriger Ausbildung (ggf. zuzüglich einer Verweildauer in den Einsatzzügen der Bayerischen Bereitschaftspolizei ) und die Beamten der 3. Qualifikationsebene nach dreijährigem Studium zur Abgabe an die Dienststellen der Bayerischen Polizei heran. Eine Prognose, wie viele Beamte hiervon konkret an die Bayerische Landespolizei abgegeben werden können, ist nicht möglich. Bei den nachfolgend genannten Zahlen handelt es sich ab dem Jahr 2018 (hier mit Ausnahme der Einstellungsmöglichkeiten ) um Prognosen. Die Zahlen beziehen sich auf die gesamte Bayerische Polizei. Die der Bayerischen Polizei avisierten zusätzlichen Stellen aus dem Sicherheitspaket „Sicherheit durch Stärke“ für die Jahre 2019/2020 sowie aus dem „10-Punkte-Plan“ für die Jahre 2021 bis 2023 sind bereits beinhaltet. Tabelle zu Frage 5 a 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Personalabgabe an die Dienststellen der Bayerischen Polizei 1.129 1.150 1.300 1.500 1.250 1.350 1.250 Einstellungsmöglichkeiten 1.479 1.798 1.700 1.500 1.550 1.600 1.600 Ruhestände 1.100 1.100 1.000 900 950 1.050 1.000 Drucksache 17/22705 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 b) Wie hoch wird die maximale Ausbildungskapazität in diesen Jahren sein (bitte nach Standorten auf gegliedert auch geplante neue Ausbildungskapa zitäten mit einberechnen)? Aufgrund der noch laufenden Planungen ist eine Aufgliederung nach Standorten nicht möglich. Die nach derzeitigem Stand maximale Ausbildungskapazität ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: März 2017 Sept. 2017 März 2018 Sept. 2018 März 2019 ab Sept. 2019 Ausbildungskapazität 2.900 3.200 3.570 3.890 3.910 4.120 6. Zur Arbeitsbelastung bei der Bayerischen Polizei a) Wie bewertet die Staatsregierung allgemein das Arbeitspensum und die Aufgabenfülle der Bayeri schen Landespolizei? Insbesondere in jüngster Vergangenheit ist festzustellen, dass die gesamte Bayerische Polizei erhöhte Herausforderungen zu bewältigen hat. Gerade mit Blick auf die anhaltend hohen Terrorgefahren, die verstärkte Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität und Cyberkriminalität sowie die großen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom sind die Aufgabenstellungen für die Bayerische Polizei anhaltend hoch. Beeinflusst von aktuellen Lageentwicklungen ist das Arbeitspensum zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch regelmäßigen Schwankungen unterworfen. b) Wie viele Überstunden bestehen derzeit bei der Bayerischen Polizei, aufgegliedert in die einzelnen Präsidien? Das StMI erhebt jährlich zum 30.11. die Mehrarbeitsstunden bei der Bayerischen Polizei. Nachfolgend sind deshalb die Stundenstände zum Stichtag 30.11.2017 nach Polizeipräsidien (PP) aufgelistet (BPP = Bayerische Bereitschaftspolizei ; BLKA = Landeskriminalamt): Polizeiverband 30.11.2017 gesamt PP Oberbayern Nord 137.024 PP Oberbayern Süd 196.612 PP München 562.014 PP Niederbayern 116.584 PP Oberpfalz 112.062 PP Mittelfranken 248.121 PP Oberfranken 163.787 PP Unterfranken 108.505 PP Schwaben Nord 112.086 PP Schwaben Süd/West 72.356 Polizeiverband 30.11.2017 gesamt BPP 205.254 BLKA 176.245 insgesamt 2.210.650 Von der Gesamtzahl der Mehrarbeitsstunden in Höhe von 2.210.650 stammten 1.991.486 Stunden aus den Vorjahren, die bis dato nicht durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgebaut werden konnten. Somit haben sich zum Stichtag 30.11.2017 insgesamt 219.164 Stunden neu ergeben, die nicht abgegolten werden konnten. c) Wie beabsichtigt die Staatsregierung den Bestand an Überstunden zu reduzieren? Der o. g. kräftige Stellenaufbau bei der Bayerischen Polizei ist einmalig in Deutschland und wird auch zur Entlastung der Polizeibeamtinnen und -beamten der Bayerischen Polizei beitragen. 1.000 zusätzliche Beamte leisten durchschnittlich rund zwei Millionen Arbeitsstunden pro Jahr. Die Beträge der Mehrarbeitsvergütung (Stundensätze ) wurden zum 01.01.2017 um 2,0 Prozent und zum 01.01.2018 um weitere 2,35 Prozent angehoben. Um die Möglichkeiten der Vergütung auch ausschöpfen zu können, wurden im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 5,24 Mio. Euro für Mehrarbeitsvergütung für Beamte zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet eine mehr als Vervierfachung des Budgets zu 2017. Aber auch die Verlagerung von Aufgaben soll zu einer spürbaren Entlastung der Dienststellen und damit einhergehenden Reduzierung des Mehrarbeitsstundenbestandes beitragen. So wird zum Beispiel der personal- und zeitintensiven Begleitung von Schwertransporten mit der neues ten vierten Generation von privaten Schwertransport-Begleitfahrzeugen (BF4-Fahrzeuge) begegnet, bei denen oftmals nur noch ein Polizeifahrzeug als Begleitung notwendig ist. Des Weiteren arbeitet das StMI zusammen mit dem Bund und den anderen Ländern am künftigen Einsatz von privaten beliehenen Transportbegleitern. Bei dem Beleihungs- Modell wird die hoheitliche Verkehrsregelung anstelle der Polizei vor Ort durch einen staatlich beliehenen Transportbegleiter vorgenommen. 7. Zum Einsatz in den jeweiligen Arbeitsbereichen a) Auf welche Weise verschafft sich die Staatsregie rung ein Bild darüber, welche Arbeitsbereichsver schiebungen es bei der Polizei möglicherweise gibt (z. B. Stärkung von Verwaltungseinheiten zu lasten der Schutzpolizei), wenn sie laut Antwort vom 15.02.2018 auf meine Schriftliche Anfrage (Drs. 17/20741) ausführt, dass das StMI keine Auf schlüsselung der Personalstärken in Arbeitsberei che führt? b) Auf welche Weise wird festgelegt, in welchen Ar beitsbereichen die Beamten in den jeweiligen In spektionen eingesetzt werden (bitte unter Nen nung der entscheidenden Instanzen)? Wie bereits in der Beantwortung der Fragen 2 b und 2 c erläutert, liegt die Personalverteilung innerhalb eines Verbandes in der Führungsverantwortung der Polizeipräsidien. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22705 Ein aktives Eingreifen in die Personalverteilungshoheit der Verbände durch das StMI ohne konkreten Anlass ist nicht geboten. Innerhalb der Dienststellen der Bayerischen Polizei liegt die Personaldispositionshoheit grundsätzlich beim jeweiligen Dienststellenleiter unter Berücksichtigung aufgaben - bzw. bereichsspezifischer Vorgaben. Die schrittweise Verteilung der zusätzlichen 3.500 Stellen wird in den nächsten Jahren eine Veränderung der Sollstellen der allermeisten Dienststellen in Bayern zur Folge haben. Deswegen sind kurzfristige Veränderungen der Sollstellen in der Regel nicht mehr sinnvoll. Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Mittelfranken (Dienststelle) 416,47 davon AG Sollstärken 2,00 davon Einsatzzentrale 77,90 davon Sachgebiet V3 (IuK-Technik) 97,33 PI Altdorf 49,65 PI Ansbach 123,85 PI Bad Windsheim 35,33 PI Dinkelsbühl 30,79 PI Ergänzungsdienste MFr. 121,85 PI Erlangen-Land 34,25 PI Erlangen-Stadt 165,00 PI Feuchtwangen 33,87 PI Fürth 141,51 PI Gunzenhausen 32,16 PI Heilsbronn 30,83 PI Hersbruck 31,87 PI Herzogenaurach 34,17 PI Hilpoltstein 32,23 PI Höchstadt a.d. Aisch 32,57 PI Lauf a.d. Pegnitz 56,82 PI Neustadt a.d. Aisch 46,58 PI Nürnberg-Flughafen 70,11 PI Nürnberg-Mitte 225,66 PI Nürnberg-Ost mit ZDHS 174,30 PI Nürnberg-Süd 146,50 PI Nürnberg-West 131,00 PI Roth 43,44 PI Rothenburg o.d.T 42,13 PI Schwabach 104,80 PI Stein 32,50 PI Treuchtlingen 30,21 PI Weißenburg 35,03 PI Zirndorf mit 66,49 AG Schub/ZAE 0,00 VPI Ansbach 52,67 VPI Erlangen 69,82 VPI Feucht 104,51 VPI Fürth 38,38 VPI Nürnberg 169,17 KPI Ansbach 61,82 KPI Erlangen 55,98 KPI Fürth 65,45 KPI Schwabach 59,67 Kriminalfachdezernat 1 Nürnberg 87,33 Kriminalfachdezernat 2 Nürnberg 106,42 Kriminalfachdezernat 3 Nürnberg 125,83 Kriminalfachdezernat 4 Nürnberg 119,45 PI Spezialeinheiten Nordbayern 190,00 PP Mittelfranken gesamt 3.858,44 PP Mittelfranken Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP München (Dienststelle) 719,49 davon Einsatzzentrale 146,42 davon Sachgebiet V3 (IuK-Technik) 110,43 davon Zentraler Psychologischer Dienst 15,71 Polizeiinspektion 11 (Altstadt) 163,30 Polizeiinspektion 12 (Maxvorstadt) 104,08 Polizeiinspektion 13 (Schwabing) 134,28 Polizeiinspektion 14 (Westend) 141,45 Polizeiinspektion 15 (Sendling) 89,58 Polizeiinspektion 16 (Hauptbahnhof) 45,83 Polizeiinspektion 21 (Au) 101,94 Polizeiinspektion 22 (Bogenhausen) 90,60 Polizeiinspektion 23 (Giesing) 90,03 Polizeiinspektion 24 (Perlach) 110,20 Polizeiinspektion 25 (Trudering-Riem) 74,87 Polizeiinspektion 26 Ismaning 37,78 Polizeiinspektion 27 Haar 45,55 Polizeiinspektion 28 Ottobrunn 43,69 Polizeiinspektion 29 (Forstenried) 76,63 Polizeiinspektion 31 Unterhaching 52,75 Polizeiinspektion 32 Grünwald 43,25 Polizeiinspektion 41 (Laim) 86,63 Polizeiinspektion 42 (Neuhausen) 161,85 Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) 107,24 Polizeiinspektion 44 (Moosach) 89,79 Polizeiinspektion 45 (Pasing) 87,92 Polizeiinspektion 46 Planegg 47,84 Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) 119,15 Polizeiinspektion 48 Oberschleißheim 57,77 Kriminalfachdezernat 01 115,93 Kriminalfachdezernat 02 117,67 Kriminalfachdezernat 03 83,18 Kriminalfachdezernat 04 109,23 Kriminalfachdezernat 05 76,61 Kriminalfachdezernat 06 84,86 Kriminalfachdezernat 07 127,41 Kriminalfachdezernat 08 68,25 Kriminalfachdezernat 09 150,47 Kriminalfachdezernat 10 77,90 Kriminalfachdezernat 11 5,78 Kriminalfachdezernat 12 37,40 VPI Verkehrsanzeigen 83,55 VPI Verkehrsunfallaufnahme 88,41 VPI Verkehrsüberwachung 113,85 VPI Verkehrserziehung/-aufklärung 39,33 PI Ergänzungsdienste 1 148,00 PI Ergänzungsdienste 2 142,57 PI Ergänzungsdienste 3 107,33 PI Ergänzungsdienste 4 31,63 PI Ergänzungsdienste 5 50,39 PI Ergänzungsdienste 6 83,23 PI Ergänzungsdienste 7 66,02 PI Ergänzungsdienste 8 64,85 PI Spezialeinheiten Südbayern 176,90 PP München gesamt 5.174,20 PP München Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Niederbayern (Dienststelle) 151,88 davon Einsatzzentrale 55,33 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 18,22 PI Bad Griesbach i. Rottal 32,93 PSt Pocking 16,10 PI Bogen 31,92 PI Deggendorf 77,22 PI Dingolfing 35,82 PI Eggenfelden 38,60 PI Freyung 43,52 PSt Waldkirchen 19,70 PI Grafenau 30,16 PI Hauzenberg 29,86 PI Kelheim 60,88 PI Landau a.d. Isar 32,16 PI Landshut 123,12 PI Mainburg 35,96 PI Passau 98,22 PSt Tittling 7,00 PI Pfarrkirchen 31,78 PI Plattling 37,20 PI Regen 31,68 PI Rottenburg/L. 29,01 PI Simbach a. Inn 35,13 PI Straubing 99,30 PSt Mallersd./Pfaffenberg 6,75 PI Viechtach 28,87 PI Vilsbiburg 28,38 PI Vilshofen 37,10 PI Zwiesel 39,77 PI Fahndung Passau 54,28 KPI Landshut 76,40 KPI Passau 80,26 KPI Straubing 53,53 KPS Deggendorf 29,63 KPI (Z) Niederbayern 55,27 VPI Landshut 17,28 APS Wörth a.d. Isar 25,08 VPI Passau 51,42 VPI Deggendorf 59,00 APS SR/Kirchroth 13,92 Landshut - OED 41,00 Landshut - TED 7,33 Passau - OED 42,17 Passau - TED 9,10 Straubing - OED 42,86 Straubing - TED 7,78 PP Niederbayern gesamt 1.936,31 PP Niederbayern Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Oberbayern Nord (DSt.) 164,65 davon Einsatzzentrale 56,28 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 23,06 PI Beilngries 32,47 PI Dachau 101,66 PI Dießen 28,17 PI Dorfen 35,19 PI Ebersberg 40,09 PI Eichstätt 30,32 PI Erding 64,10 PI Freising 60,27 PI Fürstenfeldbruck 58,88 PI Gauting 26,20 PI Geisenfeld 33,29 PI Germering 43,81 PI Gröbenzell 33,63 PI Herrsching 31,79 PI Ingolstadt 162,38 PI Landsberg 66,07 PI Moosburg 33,90 PI Neuburg 48,47 PI Neufahrn 35,83 PI Olching 36,96 PI Pfaffenhofen 47,31 PI Poing 50,52 PI Schrobenhausen 31,23 PI Starnberg 47,36 PI Schubwesen 21,82 PI Flughafen München 174,38 KPI Erding 85,22 KPI Fürstenfeldbruck 83,82 KPI Ingolstadt 103,98 KPIZ Oberbayern Nord 54,64 VPI Freising 61,35 APS Hohenbrunn 34,33 VPI Fürstenfeldbruck 65,79 VPI Ingolstadt 68,56 nicht zugeteilt 0,00 OED Erding 40,13 TED Erding 9,67 OED Fürstenfeldbruck 34,83 TED Fürstenfeldbruck 10,00 OED Ingolstadt 56,31 TED Ingolstadt 6,33 PP Oberbayern N gesamt 2.255,71 PP Oberbayern Nord Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Oberbayern Süd (DSt.) 193,69 davon Einsatzzentrale 60,07 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 36,75 davon Sachgebiet LIT (Landesweite IuK-Technik) 0,00 PI Altötting 50,13 PI Bad Aibling 52,09 PI Bad Reichenhall 39,51 PI Bad Tölz 36,86 PSt Kochel am See (WSP) 7,33 PI Bad Wiessee (WSP) 34,53 PI Berchtesgaden (WSP) 29,19 PI Brannenburg 30,37 PI Burghausen 38,26 PI Freilassing 36,58 PI Garmisch-Partenkirchen 47,13 PSt Oberammergau 5,55 PI Geretsried 30,09 PI Grassau 26,35 PI Holzkirchen 28,99 PI Kiefersfelden mit Kontaktstelle Grenze (Soll: 5) 27,01 PI Laufen (WSP) 29,10 PI Miesbach (WSP) 32,78 PI Mittenwald mit Kontaktstelle Grenze (Soll: 5) 24,65 PI Mühldorf 48,68 PI Murnau (WSP) 29,43 PI Penzberg 28,72 PI Prien (WSP) 39,56 PI Rosenheim 85,73 PI Ruhpolding 14,65 PSt Reit im Winkl 4,33 PI Schongau 36,37 PI Traunstein 55,47 PI Trostberg 35,00 PSt Traunreut 18,09 PI Waldkraiburg 38,95 PSt Haag 8,97 PI Wasserburg 33,89 PI Weilheim 47,36 PI Wolfratshausen 32,07 PI Fahndung Rosenheim 55,85 PSt Fahndung Kreuth 10,13 PI Fahndung Traunstein mitKontaktstelle Grenze (Soll: 5)81,41 PSt Fahndung Burghausen 11,00 PI Fahndung Weilheim 20,38 KPI Rosenheim 93,13 KPS Miesbach 14,53 KPI Traunstein 68,08 KPS Mühldorf 23,71 KPI Weilheim 61,18 KPS Garmisch-Partenkirchen 14,67 KPI(Z) Oberbayern Süd 51,76 VPI Rosenheim 47,89 APS Holzkirchen 31,41 VPI Traunstein 55,52 VPI Weilheim 29,79 Rosenheim - OED 58,85 Rosenheim - TED 11,08 Traunstein - OED 58,42 Traunstein - TED 15,49 Weilheim - OED 46,58 Weilheim - TED 13,72 PP Oberbayern Süd gesamt 2.232,00 PP Oberbayern Süd Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Oberfranken (Dienststelle) 159,16 davon Einsatzzentrale 58,86 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 26,28 PI Bamberg-Land 85,28 PI Bamberg-Stadt 113,05 PI Bayreuth-Land 47,86 PI Bayreuth-Stadt 93,47 PI Coburg 90,45 PI Ebermannstadt 32,14 PI Forchheim 61,88 PI Hof 88,74 PSt Rehau 23,83 PI Kronach 53,73 PI Kulmbach 46,83 PI Lichtenfels 55,17 PSt Bad Staffelstein 11,37 PI Ludwigsstadt 21,17 PI Marktredwitz 60,78 PI Münchberg 31,14 PI Naila 32,61 PI Neustadt/Cbg. 35,83 PI Pegnitz 32,23 PI Stadtsteinach 28,54 PI Wunsiedel 32,23 PI Fahndung Selb 26,68 KPI Bamberg 74,84 KPI Bayreuth 92,66 KPI Coburg 74,70 KPI Hof 75,68 KPI (Z) Oberfranken 75,71 VPI Bamberg 55,97 VPI Bayreuth 62,27 VPI Coburg 33,28 VPI Hof 62,99 OED Bamberg 35,75 TED Bamberg 6,00 OED Bayreuth 37,35 TED Bayreuth 1,00 OED Coburg 30,42 TED Coburg 7,50 OED Hof 36,31 TED Hof 7,00 PP Oberfranken gesamt 2.033,60 PP Oberfranken Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Oberpfalz (Dienststelle) 175,26 davon Einsatzzentrale 55,25 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 25,70 davon Gemeinsames Zentrum Schwandorf 15,07 PI Amberg 86,74 PI Auerbach/Opf 24,74 PSt Vilseck 5,00 PI Burglengenfeld 31,33 PSt Nittenau 7,80 PI Cham 43,23 PI Eschenbach 29,23 PI Furth im Wald 47,70 PSt Waldmünchen 18,67 PI Kemnath 25,81 PI Bad Kötzting 29,02 PI Nabburg 29,70 PI Neumarkt 76,30 PI Neunburg v.W. 21,66 PI Neustadt a.d.WN 31,39 PI Neutraubling 39,64 PI Nittendorf 31,33 PI Oberviechtach 22,11 PI Parsberg 31,16 PI Regensburg Süd 151,81 PI Regensburg Nord 51,62 PI Regenstauf 32,30 PI Roding 28,96 PI Schwandorf 39,01 PI Sulzbach-Rosenberg 30,10 PI Tirschenreuth 29,69 PI Vohenstrauß 25,50 PI Waldsassen 39,07 PI Weiden/Opf. 78,89 PI Wörth a.d. Donau 25,28 PI Fahndung Waidhaus 36,71 KPI Amberg 64,98 KPI Regensburg 123,06 KPI Weiden 57,28 KPI (Z) Oberpfalz 50,99 VPI Amberg 47,00 APS Schwandorf 16,83 VPI Regensburg 73,17 APS Parsberg 17,47 VPI Weiden 42,73 Amberg - OED 41,85 Amberg - TED 7,00 Regensburg - OED 55,05 Regensburg - TED 8,49 Weiden - OED 34,07 Weiden - TED 7,46 PP Oberpfalz gesamt 2.024,14 PP Oberpfalz Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Schwaben Nord (Dienststelle) 139,58 davon Einsatzzentrale 42,75 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 24,98 PI Aichach 40,49 PI Augsburg 5 42,56 PI Augsburg 6 59,03 PI Augsburg Mitte 114,83 PI Augsburg Ost 57,66 PI Augsburg Süd 104,77 PI Bobingen 42,63 PI Dillingen 68,71 PSt Wertingen 8,92 PI Donauwörth 54,19 PI Friedberg 40,96 PI Gersthofen 65,18 PI Nördlingen 44,02 PI Rain 26,83 PI Schwabmünchen 34,48 PI Zusmarshausen 33,96 PI Ergänzungsdienste Augsburg 94,53 KPI Augsburg 183,89 KPI Dillingen 28,74 KPI(Z) Schwaben Nord 75,83 VPI Augsburg 68,36 APS Gersthofen 38,27 VPI Donauwörth 16,17 Dillingen - E-Gruppe 0,00 Dillingen - TED 3,60 PI Ergänzungsdienste - E-Zug 28,92 PI Ergänzungsdienste - TED 0,00 PP Schw. Nord gesamt 1.517,07 PP Schwaben Nord Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Schwaben Süd/West (Dienststelle) 125,71 davon Einsatzzentrale 45,90 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 12,58 PI Bad Wörishofen 32,05 PI Buchloe 27,22 PI Burgau 31,23 PI Füssen 40,38 PSt Pfronten 10,45 PI Günzburg 48,38 PI Illertissen 35,43 PI Immenstadt 32,97 PSt Oberstaufen 8,33 PI Kaufbeuren 63,09 PI Kempten 93,27 PI Krumbach 48,99 PI Lindau 54,15 PI Lindenberg 32,86 PI Marktoberdorf 32,28 PI Memmingen 110,58 PI Mindelheim 38,31 PI Neu-Ulm 73,77 PI Oberstdorf 28,73 PI Sonthofen 38,72 PI Weißenhorn 31,53 PSt Senden 18,40 PI Fahndung Lindau 43,42 PSt Fahndung Pfronten 23,71 KPI Kempten 58,12 KPS Kaufbeuren 16,15 KPS Lindau 14,70 KPI Memmingen 52,38 KPI Neu-Ulm 44,88 KPI(Z) Schwaben Süd/West 48,58 VPI Kempten 57,78 VPI Neu-Ulm 25,07 APS Günzburg 33,94 APS Memmingen 34,22 OED Kempten 46,50 Kempten - TED 12,00 OED Neu-Ulm 47,08 Krumbach - TED 6,00 PP Schwaben Süd/West gesamt 1.621,35 PP Schwaben Süd/West Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705 Anlage zur Schriftlichen Anfrage des MdL Muthmann betr. Personalplanung bei der Landespolizei vom 10.04.2018 Aufstellung zur Frage 4. a) Dienststelle VPS Durchschnitt 1. Halbjahr 2017 PP Unterfranken (Dienststelle) 187,04 davon Einsatzzentrale 66,70 davon Sachgebiet ET (IuK-Technik) 20,72 PI Alzenau 54,59 PI Aschaffenburg 170,81 PI Bad Brückenau 30,75 PI Bad Kissingen 61,20 PI Bad Neustadt 53,17 PSt Bad Königshofen 13,50 PI Ebern 29,63 PI Gerolzhofen 28,59 PI Hammelburg 30,58 PI Haßfurt 54,81 PI Karlstadt 36,35 PI Kitzingen 82,96 PI Lohr 37,92 PSt Gemünden 15,95 PI Marktheidenfeld 34,69 PI Mellrichstadt 30,90 PI Miltenberg 43,85 PI Obernburg 64,00 PI Ochsenfurt 36,74 PI Schweinfurt 171,25 PI Würzburg-Land 87,70 PI Würzburg-Stadt 221,91 KPI Aschaffenburg 85,68 KPI Schweinfurt 90,08 KPI Würzburg 135,02 KPI (Z) Unterfranken 79,58 VPI AB-Hösbach 69,91 VPI Schweinfurt-Werneck 81,87 VPI Würzburg-Biebelried 105,40 Aschaffenburg - OED 50,57 Aschaffenburg - TED 11,00 Schweinfurt - OED 54,17 Schweinfurt - TED 11,46 Würzburg - OED 55,02 Würzburg - TED 2,00 PP Unterfranken gesamt 2.410,65 PP Unterfranken Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22705