Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.05.2018 Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht (X) − Politikbereich Klimapolitik Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens)? 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 06.06.2018 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens )? Für Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung zuständig. Zur Anzahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren liegen der Staatsregierung gleichwohl Informationen aus einer elektronischen Datenbank der EU-Kommission vor, die unter dem folgenden Link abgerufen werden kann: http://ec.europa.eu/ atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringe ment_decisions/index.cfm Für den Bereich Klimapolitik nennt die Datenbank ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat Deutschland zu einer nicht ordnungsgemäß umgesetzten Richtlinie: Nummer der Vertragsverletzung Datum des Beschlusses Art des Beschlusses Thema 20132240 20.11.2013 Aufforderung (Art. 258 AEUV) ETS Directive 2003/87/EC – production of polypropylene and other polymers 16.04.2014 Mit Gründen versehene Stellungnahme (Art. 258 AEUV) Ergänzende Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren sind in den Jahresberichten der EU-Kommission über die Anwendung des Unionsrechts zusammengestellt, die hier abgerufen werden können: https://ec.europa.eu/trans parency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-370-F1-DE- MAIN-PART-1.PDF (Jahresbericht vom 06.07.2017); https:// ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/national_fact sheet_germany_2016_de_0.pdf (Zusammenfassung für Deutschland zum Jahresbericht vom 06.07.2017). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.09.2018 Drucksache 17/22708 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22708 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? Kein Verfahren; das genannte Verfahren betrifft keinen Verstoß in Bayern. b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? Nach der Datenbank der EU-Kommission ist das Verfahren im Stadium der mit Gründen versehenen Stellungnahme; der Europäische Gerichtshof wurde bisher nicht angerufen. b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? Siehe Antwort zu Frage 3 a. 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? Siehe Antwort zu Frage 3 a. b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Siehe Antwort zu Frage 3 a.