Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 07.05.2018 Verwaltungskostenpauschale für alle staatlich anerkannten Umweltstationen Die Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Bayern e. V. (ANU) fordert für alle staatlich anerkannten Umweltstationen eine Verwaltungskostenpauschale pro Station und Jahr. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass die meisten der 55 staatlich anerkannten Umweltstationen in Bayern ihre Arbeit zu einem erheblichen Teil über jährlich befristete Projekte, die hauptsächlich öffentlich, z. B. durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Stiftungen etc. gefördert werden, finanzieren? b) Trifft es zu, dass die Anerkennung als Umweltstation und die damit verbundene Stelle der Umweltbildungsreferentin bzw. des Umweltbildungsreferenten finanziell eine Schlechterstellung für entsprechende Bildungsstätten bedeutet? c) Trifft es zu, dass Umweltbildungsstationen für Hochschulen und Universitäten Ausbildungsarbeit (z. B. „Natürliche Kreislaufwirtschaft“) übernehmen? 2. a) Trifft es zu, dass erfolgreiche, etablierte und dadurch besonders nachgefragte Aktivitäten, insbesondere für Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche und in Kooperation mit Schulen, vielfach nach Auslaufen der Modellphase wegen fehlender Förderung nicht weitergeführt werden können? b) Wie will die Staatsregierung unter diesem Aspekt eine kompetente Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen dauerhaft gewährleisten? 3. a) Trifft es zu, dass jede staatlich anerkannte Umweltstation aus der Förderung „Umweltstationen“ des StMUV ein Basisprojekt und/oder ein bis zwei Modellprojekte pro Jahr – bei einem Projektzeitraum von einem, maximal zwei Jahren (Doppelhaushalt) – beantragen kann, wobei die Förderquote 70 Prozent beträgt? b) Wenn ja, wie ist diese Förderpraxis mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit vereinbar? 4. a) Trifft es zu, dass die bayerischen Naturparke eine Verwaltungskostenpauschale erhalten, die je nach Größe der Naturparke zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro pro Jahr beträgt und als Festbetrag, d. h. ohne Eigenanteilsnachweis etc., in den Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien festgelegt ist? b) Trifft es zu, dass die bayerischen Landschaftspflegeverbände (LPV) ebenfalls eine Verwaltungskostenpauschale bekommen? c) Wie ist die durchschnittliche personelle Besetzung von Naturparken und Landschaftspflegeverbänden im Vergleich zu den Umweltstationen? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung einer zusätzlichen Verwaltungskostenpauschale von 40.000 Euro pro Jahr und Umweltstation, um das außerschulische Bildungsangebot einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bayern aufrechtzuerhalten? 6. Inwieweit berücksichtigt die aktuelle Bezuschussung die allgemeine Kostensteigerung (Lohn- und Lebenshaltungskosten ) von ca. 4–5 Prozent jährlich? 7. Wie weit sind die Gespräche der Umweltstationen mit dem StMUV zu diesem Thema fortgeschritten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.06.2018 1. a) Trifft es zu, dass die meisten der 55 staatlich anerkannten Umweltstationen in Bayern ihre Arbeit zu einem erheblichen Teil über jährlich befristete Projekte , die hauptsächlich öffentlich, z. B. durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Stiftungen etc. gefördert werden, finanzieren? Bayern geht mit vielen Partnern bei der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung voran. Auch in diesem Jahr stehen 3,8 Mio. Euro für die Umweltbildung in Bayern bereit. Eine tragende Säule sind dabei auch Umweltstationen . Deshalb soll das Netz an Umweltstationen weiter ausgebaut werden. Die insgesamt 141 Träger des Qualitätssiegels „Umweltbildung.Bayern“ führen jedes Jahr rund 33. 000 Veranstaltungen durch und erreichen mehr als 830.000 Personen. Damit weist Bayern flächendeckend ein einzigartiges Umweltbildungsnetzwerk auf. Die durchgeführten Projekte werden regelmäßig öffentlich gefördert. b) Trifft es zu, dass die Anerkennung als Umweltstation und die damit verbundene Stelle der Umweltbildungsreferentin bzw. des Umweltbildungsreferenten finanziell eine Schlechterstellung für entsprechende Bildungsstätten bedeutet? Da Ausgaben für das eingesetzte Personal bei staatlich geförderten Umweltbildungsprojekten grundsätzlich förder- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22713 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22713 fähig sind, können Umweltstationen die Ausgaben für ihr eigenes , in Förderprojekten mitarbeitendes Personal teilweise aus den staatlichen Fördermitteln finanzieren. c) Trifft es zu, dass Umweltbildungsstationen für Hochschulen und Universitäten Ausbildungsarbeit (z. B. „Natürliche Kreislaufwirtschaft“) übernehmen ? Dies trifft nicht zu. 2. a) Trifft es zu, dass erfolgreiche, etablierte und dadurch besonders nachgefragte Aktivitäten, insbesondere für Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche und in Kooperation mit Schulen, vielfach nach Auslaufen der Modellphase wegen fehlender Förderung nicht weitergeführt werden können? b) Wie will die Staatsregierung unter diesem Aspekt eine kompetente Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen dauerhaft gewährleisten ? Erfolgreiche Modellprojekte, z. B. für Kinder und Jugendliche , können in der Folge als Basisprojekte der Umweltstationen beantragt und gefördert werden. An staatlich anerkannten Umweltstationen findet außerschulische Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung an Schulen statt. 3. a) Trifft es zu, dass jede staatlich anerkannte Umweltstation aus der Förderung „Umweltstationen“ des StMUV ein Basisprojekt und/oder ein bis zwei Modellprojekte pro Jahr – bei einem Projektzeitraum von einem, maximal zwei Jahren (Doppelhaushalt) – beantragen kann, wobei die Förderquote 70 Prozent beträgt? Diese Aussagen treffen grundsätzlich zu. b) Wenn ja, wie ist diese Förderpraxis mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit vereinbar? Seit Beginn der Förderung staatlich anerkannter Umweltstationen im Jahr 1996 hat sich deren Anzahl stetig auf aktuell 55 Umweltstationen in Bayern erhöht. Die Fördermittel für Umweltstationen wurden vom Landtag kontinuierlich erhöht. Die Umweltstationen haben sich mit dauerhaft hochwertigen Bildungsangeboten etabliert und es ist ein bayernweites Netzwerk entstanden. 4. a) Trifft es zu, dass die bayerischen Naturparke eine Verwaltungskostenpauschale erhalten, die je nach Größe der Naturparke zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro pro Jahr beträgt und als Festbetrag, d. h. ohne Eigenanteilsnachweis etc., in den Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien festgelegt ist? b) Trifft es zu, dass die bayerischen Landschaftspflegeverbände (LPV) ebenfalls eine Verwaltungskostenpauschale bekommen? Dazu wird auf Kapitel l. Nr. 5.1, Abs. 4 und 5 der Landschaftspflege - und Naturpark-Richtlinien verwiesen. c) Wie ist die durchschnittliche personelle Besetzung von Naturparken und Landschaftspflegeverbänden im Vergleich zu den Umweltstationen? Die durchschnittliche personelle Besetzung der 19 Naturparke liegt bei ca. zwei Arbeitskräften (Vollzeit) pro Naturparkverein ; bei den 61 Landschaftspflegeverbänden liegt die durchschnittliche personelle Besetzung bei ca. zweieinhalb Arbeitskräften pro Verband. Träger von staatlich anerkannten Umweltstationen müssen zumindest für die Leitung der Einrichtung eine Vollzeitkraft oder zwei entsprechende Teitzeitkräfte selbst finanzieren können. Das ist ein wesentliches Anerkennungskriterium. 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung einer zusätzlichen Verwaltungskostenpauschale von 40.000 Euro pro Jahr und Umweltstation, um das außerschulische Bildungsangebot einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bayern aufrechtzuerhalten ? Die Einführung einer zusätzlichen Verwaltungskostenpauschale neben der Projektförderung würde u. a. eine Änderung der einschlägigen Förderrichtlinie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und nach Anhörung des Obersten Rechnungshofs voraussetzen; zudem müssten entsprechende Haushaltsmittel durch den Landtag bereitgestellt werden. 6. Inwieweit berücksichtigt die aktuelle Bezuschussung die allgemeine Kostensteigerung (Lohn- und Lebenshaltungskosten) von ca. 4–5 Prozent jährlich ? Die Förderung stellt auf die im Förderantrag geltend gemachten Kosten ab und erfasst z. B. bei den geltend gemachten Sachmittelkosten das jeweils aktuelle Kostenniveau. 7. Wie weit sind die Gespräche der Umweltstationen mit dem StMUV zu diesem Thema fortgeschritten? Dem StMUV liegt ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung in Bayern e. V. (ANU) vor. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 5.