Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.05.2018 Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht IX – Politikbereich Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung , Thema und Stufe des Verfahrens)? 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 08.06.2018 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie , Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens)? Der Staatsregierung liegen hierzu im Wesentlichen die aus öffentlich zugänglichen Quellen hervorgehenden Erkenntnisse vor. Für Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung und dort das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig . Informationen über Vertragsverletzungsverfahren stellt die EU-Kommission über eine elektronische Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dort ist insbesondere eine Filterung nach dem betroffenen Mitgliedstaat und nach Themenbereichen (bzw. Generaldirektionen) möglich. Die Datenbank kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringe ments-proceedings/infringement_decisions/index.cfm Darüber hinaus veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig einen Jahresbericht über die Anwendung des Unionsrechts, der einen Überblick über die zahlenmäßige Entwicklung und die thematischen Schwerpunkte der Vertragsverletzungsverfahren gibt. Der bislang letzte veröffentlichte Jahresbericht vom 06.07.2017 über das Jahr 2016 ist über den folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/ transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-370-F1- DE-MAIN-PART-1.PDF Dem Jahresbericht 2016 liegen außerdem sog. Factsheets zu den einzelnen Mitgliedstaaten bei. Das Factsheet zu Deutschland ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/national_ factsheet_germany_2016_de_0.pdf Für die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU weist die o. g. Datenbank für Deutschland zunächst zehn Fälle aus, die gewünschten Angaben ergeben sich aus der dortigen Tabelle (siehe Anlage). Soweit offensichtlich bzw. recherchierbar betreffen hiervon die ersten beiden dort genannten Verfahren mit der Nr. 20084946 bzw. Nr. 20094580 von vornherein keine Verstöße in Bayern. Aber auch in allen anderen Fällen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Soweit die Ver- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22718 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22718 fahren überhaupt bekannt sind, ist kein besonderer Bayern- Bezug festzustellen. 2. a) Wie viele der unter 1. abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 3. a) In wie vielen der unter 1. abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? Nach den Informationen aus der o. g. Datenbank ist noch keine Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union erfolgt. 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Entfällt; es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 a und 3 b Bezug genommen. Anhang zu Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.05.2018 betreffend Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht V — Politikbereich Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Nummer der Vertragsverletzung Datum des Beschlusses Art_des_Beschlusses Pressemitteilung Memo Mitgliedstaat Politikbereich zustandige Dienststelle Titel 1 20084946 2009/06/25 Aufforderung (Art. 258 AEUV) + Pressemitteilung Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU RESTRICTION A L'ETABLISSEMENT DE SURFACES COMMERCIALES 2015/06/18 Ergänzende Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GO Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU RESTRICTION A L'ETABLISSEMENT DE SURFACES COMMERCIALES 2 20094580 2011/06/16 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU INCOMPTABILITY OF LEGAL PROVISIONS OF LOWER SAXONY REGIONAL PLANNING LAW WITH ART. 49 (FREEDOM OF ESTABLISHMENT) AND DIRECTIVE 2006/123/EC (SERVICES DIRECTIVE) 3 20132254 2014/01/23 Aufforderung (Art. 258 AEUV) + Pressemitteilung MEMO-14 36 DE Deutschland GO Binnenmarkt, Industrie, Untemehmenum und KMU Application of Directive 2006/40/EC on Mobile Air-Conditioning (MAC) 2014/09/25 Mit Gründen versehene Stellungnahme (Art. 258 AEUV) MEMO-14 Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU Application of Directive 2006/40/EC on Mobile Air-Conditioning (MAC) 537 DE 2015/12/10 Anrufung des Gerichtshofs (Art. 258 AEUV) IP-15-6290 DE Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU Application of Directive 2006/40/EC on Mobile Air-ConditIonIng (MAC) 4 20134075 2013/11/20 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU APPLICABILITY OF GERMAN PRICE REGULATION ON DRUGS 5 20144018 2014/07/10 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GO Binnenmarkt, Industrie, Untemehmenum und KMU GERMAN MEDICINAL PRODUCTS ACT AS IMPLEMENTED BY NE DE AUTHORITIES DOES NOT ALLOW PERSONAL IMPORTS OF SMALL QUANTITIES OF MEDICINAL PRODUCTS VIA MAIL ORDER 6 20152057 2015/06/18 Aufforderung (Art. 258 AEUV) + Pressemitteilung IP-15-5199 DE MEMO-15 5162 DE Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmerlum und KMU Fixed tariffs for architects and engineers /Verbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure 2016/02/25 Mit Gründen versehene Stellungnahme (Art. 258 AEUV) IP-16-323 DE MEMO-16 Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU Fixed tariffs for architects and engineers /Verbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure 319 DE 2016/11/17 Anrufung des Gerichtshofs (Art. 258 AEUV) IP-16-3646 DE MEMO-16 Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU Fixed tariffs for architects and engineers / Verbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure 3644 DE 7 20152179 2016/05/26 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU The single national accreditation body according to Regulation (EC) Na. 765/2008 8 20162180 2016/12/08 Aufforderung (Art. 258 AEUV) + Pressemitteilung IP-16-4214 DE Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmenum und KMU Application of Articles 46 of Directive 2007/46/EC and 13 of Regulation 715/2007/EG 2017/07/13 Ergänzende Aufforderung (Art. 258 AEUV) MEMO-17. Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie. Untemehmertum und KMU Application of Articles 46 of Directive 2007/46/EC and 13 of Regulation 715/2007/EC 1935 DE 2018/05/17 Zweite ergänzende Aufforderung (Art. 258 AEUV) IP-18-3450 DE Deutschland GD Binnenmand, Industrie, Untemehmenum und KMU Application of Adicles 46 of Directive 2007/46/EC and 13 of Regulation 715/2007/EC 9 20164061 2016/07/22 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU Incompatibility eth Art 15 and 16 Services Directive and Art 49 and 56 TFEU of the reservation of certaln approval services for motor vehicles in favour of technIcal testing centres of TÜV and DEKRA 10 20164141 2016/12/08 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Deutschland GD Binnenmarkt, Industrie, Untemehmertum und KMU CONTRADICTION AVEC LA DIRECTIVE 89/106 - RESTRICTIONS MISE SUR LE MARCHE DES SYSTAMES DE RETENUE DES VEHICULES EN ALLEMAGNE, PROBLEME AVEC LA MISE EN OEUVRE NATIONAL DE LA NORME DIN EN 1317. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22718 SchriftlicheAnfrage-Pfaffmann-UmsetzungEU-Recht-LandesrechtIX-Anlage.._.pdf Page 1