Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.05.2018 Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht III – Politikbereich Justiz und Verbraucher Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens)? 2. a) Wie viele der in Frage 1 abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? 3. a) In wie vielen der in Frage 1 abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.06.2018 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens )? Insoweit liegen hier keine über aus öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehende Erkenntnisse vor. Für Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung und dort das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig. Informationen über Vertragsverletzungsverfahren stellt die EU-Kommission über eine elektronische Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung . Dort ist insbesondere eine Filterung nach dem betroffenen Mitgliedstaat und nach Themenbereichen möglich. Die Datenbank kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/ infringements-proceedings/infringe-ment_decisions/in dex.c fm?lang_code=DE&typeOfSearch=t rue&active _only=1&noncom=0&r_dossier=&decision_date_ from=&deci-sion_date_to=&EM=DE&title=&submit=Suche Darüber hinaus veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig einen Jahresbericht über die Anwendung des Unionsrechts, der einen Überblick über die zahlenmäßige Entwicklung und die thematischen Schwerpunkte der Vertragsverletzungsverfahren gibt. Der bislang letzte veröffentlichte Jahresbericht vom 06.07.2017 über das Jahr 2016 ist über den folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/ transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-370-F1- DE-MAIN-PART-1.PDF Dem Jahresbericht 2016 liegen außerdem sog. Factsheets zu den einzelnen Mitgliedstaaten bei. Das Factsheet zu Deutschland ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/national_ factsheet_ger-many_2016_de_0.pdf. 2. a) Wie viele der in Frage 1 abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? Im Bereich der Justiz und des Verbraucherschutzes sind hier keine anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland bekannt, die eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern einschließen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter w w w. bayern. landtag. de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter w w w . bayern .landtag . de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22733 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22733 b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 a Bezug genommen. 3. a) In wie vielen der in Frage 1 abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen.