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Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten
Markus Ganserer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 28.03.2018
Bahnsteighöhen
Ich frage die Staatsregierung:
1.
a)
An welchen Halten im Netz der S-Bahn Nürnberg
müssen die Bahnsteige von einer Bahnsteighöhe von
96 cm über Schienenoberkante auf eine Bahnsteig-
höhe von 76 cm über Schienenoberkante zurückge
-
baut werden?
b)
Welche Kosten entstehen dabei?
c)
Wie beteiligt sich der Freistaat an diesen Kosten?
2.
a)
An welchen Halten im Netz der S-Bahn München
müssen die Bahnsteige von einer Bahnsteighöhe von
76 cm über Schienenoberkante auf eine Bahnsteig
-
höhe von 96 cm über Schienenoberkante erhöht wer-
den?
b)
Welche Kosten entstehen dabei?
c)
Wie beteiligt sich der Freistaat an diesen Kosten?
3.
Wie wird die Barrierefreiheit für die geplanten Express-
S-Bahnen sichergestellt, nachdem es derzeit unter-
schiedliche Bahnsteighöhen innerhalb und außerhalb
des heutigen S-Bahn-Netzes München gibt?
4.
Welche Fahrzeuge sollen auf den geplanten Express-
S-Bahn-Strecken fahren?
5.
Inwieweit kollidiert das von der Deutschen Bahn (DB)
Station&Service AG und Bayerischen Eisenbahnge
-
sellschaft mbH (BEG) erarbeitete Konzept für stre-
ckenbezogene Zielbahnsteighöhen in Bayern mit dem
Bahnsteighöhenkonzept des Bundes bzw. der Eisen-
bahn-Bau- und Betriebsordnung, die bei Neubauten
oder umfassenden Umbauten von Personenbahnstei
-
gen Bahnsteighöhen von 76 cm vorsieht?
6.
Inwieweit können barrierefreie Bahnsteige mit einer
Höhe von 55 cm noch errichtet werden?
7.
Inwieweit sieht die Staatsregierung bei dem Thema
Bahnsteighöhen Handlungsbedarf?
Antwort
des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 13.06.2018
1.
a)
An welchen Halten im Netz der S-Bahn Nürnberg
müssen die Bahnsteige von einer Bahnsteighöhe
von 96 cm über Schienenoberkante auf eine Bahn-
steighöhe von 76 cm über Schienenoberkante zu-
rückgebaut werden?
An den folgenden Stationen soll die Bahnsteighöhe von
96 cm auf 76 cm geändert werden:
Station (S2)
Altdorf (b. Nürnberg) (S2)
Altdorf West (S2)
Ludersheim (S2)
Winkelhaid (S2)
Feucht-Moosbach (S2)
Feucht (S2, S3)
Fischbach (b. Nürnberg) (S2)
Nürnberg Frankenstadion (S2)
Nürnberg-Dutzendteich (S2)
Nürnberg-Gleißhammer (S2)
Nürnberg-Dürrenhof (S1, S2)
Nürnberg Hbf (S1, S2, S3, S4)
Nürnberg-Steinbühl (S1, S2)
Nürnberg-Sandreuth (S2)
Nürnberg-Eibach (S2)
Nürnberg-Reichelsdorf (S2)
Reichelsdorfer Keller (S2)
Katzwang (S2)
Schwabach-Limbach (S2)
Schwabach (S2)
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Station (S2)
Rednitzhembach (S2)
Büchenbach (S2)
Roth (S2)
An den folgenden Stationen gibt es derzeit Bahnsteige mit
der Sonderhöhe 85 cm bzw. 86 cm, die ebenfalls auf 76 cm
vereinheitlicht werden soll:
Station (S1)
Röthenbach (Pegnitz) (S1)
Schwaig (S1)
Nürnberg-Mögeldorf (S1)
Nürnberg Ostring (S1)
b)
Welche Kosten entstehen dabei?
Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 beziffert die
vor
aussichtlichen Kosten für die Stationen an der S2 auf
11,6 Mio. Euro. Für die Stationen Röthenbach (Pegnitz),
Schwaig, Nürnberg-Mögelsdorf und Nürnberg Ostring lie-
gen noch keine Kostenschätzungen vor.
c)
Wie beteiligt sich der Freistaat an diesen Kosten?
Der Freistaat hat die DB im Frühjahr 2017 mit den Pla-
nungen bis zur Erlangung des Baurechts (Leistungsphase
1–4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieu-
re – HOAI) beauftragt und übernimmt hierfür die Planungs
-
kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro vollständig. Die Finanzie
-
rung der anschließenden Planungs- und Bauleistungen ist
noch offen.
2.
a)
An welchen Halten im Netz der S-Bahn München
müssen die Bahnsteige von einer Bahnsteighöhe
von 76 cm über Schienenoberkante auf eine Bahn-
steighöhe von 96 cm über Schienenoberkante er-
höht werden?
An folgenden Stationen sollen die Bahnsteighöhe von 76 cm
auf 96 cm angehoben werden:
Stammstrecke
München Leuchtenbergring**
S1
Moosach
Fasanerie
S1
Unterschleißheim*
Lohhof*
Eching
Neufahrn b. Freising
Pulling
S2
Riem*
Feldkirchen*
Heimstetten**
Grub (Oberbayern)
Poing**
Markt Schwaben**
St. Koloman**
Aufhausen**
Altenerding**
S3
München St. Martin-Straße**
München-Giesing
Otterfing
S4
München Leienfelsstraße**
München-Aubing**
Puchheim**
Eichenau**
Buchenau**
Schöngeising
Grafrath
Türkenfeld
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Starnberg
Feldafing
S7
München-Solln
Großhesselohe Isartalbahnhof
Buchenhain
Hohenschäftlarn
Ebenhausen-Schäftlarn
Wolfratshausen**
Hohenbrunn
Wächterhof
S8
München-Daglfing**
München-Englschalking**
München-Johanneskirchen**
Neuaubing
Geisenbrunn
Gilching-Argelsried*
Neugilching
Weßling**
Steinebach**
Seefeld-Hechendorf
Bei den mit (*) gekennzeichneten Stationen laufen derzeit bereits die
entsprechenden Bauarbeiten. Für die mit (**) gekennzeichneten Sta-
tionen haben die Planungen bereits begonnen.
b)
Welche Kosten entstehen dabei?
Der Staatsregierung liegen keine Kostenschätzungen vor.
Zum einen gibt es bei einigen Stationen noch keine Pla-
nungen, zum anderen wird im Falle einer Förderung durch
den Freistaat stets ein Gesamtbetrag vereinbart, der neben
der Bahnsteigaufhöhung auch weitere Elemente der Barrie-
refreiheit, wie z.
B. die Ergänzung mit Liften, umfasst.
c)
Wie beteiligt sich der Freistaat an diesen Kosten?
Der Freistaat fördert die Planung und die Baumaßnahmen
für die Erhöhung der Bahnsteige an folgenden Stationen:
Stammstrecke
München Leuchtenbergring**
S1
Unterschleißheim*
Lohhof*
S2
Riem*
Feldkirchen*
Heimstetten
Poing
Markt Schwaben
St. Koloman
Aufhausen
S3
München St. Martin-Straße
S4
Puchheim
Buchenau
S7
Wolfratshausen
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S8
Gilching-Argelsried*
Weßling
Steinebach
Der finanzielle Beitrag des Freistaates setzt sich in der Re-
gel aus einem Planungs- und Baukostenzuschuss und der
Zahlung eines Wirtschaftlichkeitsausgleichs zusammen, wo-
bei Letzterer jedoch in der Regel primär durch die zusätz-
lichen Betriebskosten für die Aufzüge bedingt ist und weni
-
ger durch die Erhöhung der Bahnsteige.
Zudem fördert der Freistaat die Planungen für die Bahn-
steigerhöhungen an folgenden Stationen:
S2
Altenerding
S4
München Leienfelsstraße
München-Aubing
Eichenau
Bei reinen Planungsvereinbarungen verlangt die DB zu-
nächst eine Komplettfinanzierung, wobei bei einer An-
schlussfinanzierung des Baus diese in der Regel auf den
Fördersatz angerechnet wird.
3.
Wie wird die Barrierefreiheit für die geplanten Ex-
press-S-Bahnen sichergestellt, nachdem es der-
zeit unterschiedliche Bahnsteighöhen innerhalb
und außerhalb des heutigen S-Bahn-Netzes Mün-
chen gibt?
Die S-Bahn-Fahrzeuge einschließlich der Express- und
Regional-S-Bahnen sollen eine Fahrzeugfußbodenhöhe
von 96 cm (über Schienenoberkante) aufweisen, um im
Stammstreckenbereich einen schnellen und stufenlosen
Fahrgastwechsel zu ermöglichen. Die Höhenüberbrückung
zwischen Fahrzeugfußbodenhöhe 96 cm und Stationen mit
Bahnsteighöhe 76 cm wird fahrzeugseitig sichergestellt.
Teilweise werden auch Stationen, die nur durch Regional-
S-Bahn-Linien bedient werden, auf 96 cm Höhe ausgebaut
werden. Grundsätzlich müssen alle Haltepunkte über eine
Mindesthöhe von 76 cm verfügen.
4.
Welche Fahrzeuge sollen auf den geplanten Ex-
press-S-Bahn-Strecken fahren?
Bereits vor Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke werden
die heutigen S-Bahn-Fahrzeuge sukzessive durch Neu-
fahrzeuge ersetzt. Das Leistungsheft für die neue Fahr-
zeuggeneration, die auch die Fahrzeuge für die Express-
und Regional-S-Bahnen umfasst, wird derzeit erstellt. Die
neue S-Bahn-Fahrzeuggeneration wird dem aktuellen tech-
nischen Standard und den Erfordernissen des künftigen
S-Bahn-Netzes entsprechen.
5.
Inwieweit kollidiert das von der Deutschen Bahn
(DB) Station&Service AG und Bayerischen Eisen-
bahngesellschaft mbH (BEG) erarbeitete Konzept
für streckenbezogene Zielbahnsteighöhen in Bay-
ern mit dem Bahnsteighöhenkonzept des Bundes
bzw. der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung,
die bei Neubauten oder umfassenden Umbauten
von Personenbahnsteigen Bahnsteighöhen von
76 cm vorsieht?
Der grundsätzliche Konflikt, dass in der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) bislang keine Regelbahnsteighöhe
von 55 cm berücksichtigt ist, besteht schon länger, hatte
aber bislang für die Förderpraxis von Bund und Ländern kei-
ne Relevanz. Bund und DB haben nun diesen Aspekt über-
raschenderweise auf die Agenda gehievt.
Das DB-Bahnsteighöhenkonzept 2017 benennt u.
a. als
Grundregel, alle Strecken auf eine Zielhöhe von 76 cm um-
zustellen. Ausnahmen sind z.
B. bei Grenzbahnhöfen und
bei Nebenstrecken mit rein lokaler Bedeutung vorgesehen,
sofern diese in den Knotenbahnhöfen an anderen Bahn-
steigen halten wie die Fernverkehrs- oder langlaufenden
Schienenpersonennahverkehr(SPNV)-Linien. Keine Verän-
derung ergibt sich beim Münchner S-Bahn-Netz, wo die Ziel-
höhe von 96 cm auch im DB-Bahnsteighöhenkonzept 2017
vorgesehen ist.
Die Gemeinsame Vereinbarung zwischen DB und Frei-
staat aus dem Jahr 2007, die durchaus auch eine stetige
Fortschreibung erlaubt und bei der Änderungen – wo sinn-
voll – auch vorgenommen werden sollen, sieht bisher we-
sentlich mehr Strecken mit einer Zielbahnsteighöhe von
55 cm vor als das neue DB-Konzept. Insbesondere in Nord-
ostbayern und im südlichen Schwaben sind große flächen
-
deckende Netze mit einer Zielhöhe von 55 cm definiert, die
auch langlaufende SPNV-Linien wie z.
B. Nürnberg – Markt-
redwitz/Bayreuth – Hof oder München – Memmingen/Kemp
-
ten – Lindau umfassen.
Bei bestimmten Strecken, wie z.
B. der Zenngrund- und
der Schnaittachtalbahn oder der Strecke von Nürnberg
nach Neuhaus (Pegnitz), stünde aber wegen der hierfür
vorgesehenen S-Bahn-Planungen ohnehin im Zuge einer
Fortschreibung eine Umstellung auf 76 cm im bayerischen
Konzept an.
Weitere Informationen zum Konzept der Gemeinsamen
Vereinbarung sind auf der Homepage der Bayerischen
Eisenbahngesellschaft (BEG) abrufbar unter https://beg.
bahnland-bayern.de/de/planung/infrastrukturprojekte/
stationen#panel-zielbahnsteighoehen-in-bayern
.
6.
Inwieweit können barrierefreie Bahnsteige mit einer
Höhe von 55 cm noch errichtet werden?
Das DB-Bahnsteighöhenkonzept sieht in seinem aktuellen
Entwurfszustand durchaus Stationen in Bayern vor, bei de-
nen Bahnsteige weiter mit einer Höhe von 55 cm errichtet
und hierfür auch Bundesmittel eingesetzt werden können:
Das beinhaltet zum einen Stationen an Nebenstrecken,
die im jeweiligen Knotenbahnhof separierbar sind. Da-
runter fallen insbesondere viele der Stationen, die ak-
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tuell im Rahmen des Barrierefreiheitsprogramms für
Stationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern
ausgebaut werden.
Zum anderen beinhaltet es Grenzbahnhöfe wie Lindau-
Reutin oder Furth im Wald, da in den Schienennetzen
der bayerischen Nachbarländer eine Bahnsteighöhe von
55 cm Standard ist.
Bei einigen besonders dringenden Stationsumbauten,
insbesondere entlang der Ausbaustrecke (ABS) 48 Gel-
tendorf – Lindau, hat die DB nach massiver Intervention
durch die Staatsregierung erfreulicherweise noch den
Bau von 55 cm hohen Bahnsteigen akzeptiert.
Bei den Projekten der Stationsoffensive Bayern, bei de-
nen für die Realisierung keinerlei Bundesmittel einge-
plant sind, werden die Planungen derzeit zwar auf Basis
der Gemeinsamen Vereinbarung fortgesetzt. Allerdings
kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Bund für
jene Stationen, die nicht in Übereinstimmung mit dem
DB-Bahnsteighöhenkonzept auf 55 cm Höhe gebaut
würden, ein Einsatzverbot von Bundesmitteln für spätere
Ersatzinvestitionen verhängt und der Freistaat dann ein-
springen müsste.
7.
Inwieweit sieht die Staatsregierung bei dem The-
ma Bahnsteighöhen Handlungsbedarf?
Der größte Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Staats-
regierung bei den sehr niedrigen Bahnsteigen. Allein in Bay-
ern existieren noch gut 1.000 Bahnsteige, die eine Höhe von
38 cm oder sogar noch darunter aufweisen. Zum einen sind
derart hohe Einstiegsbarrieren ein grundsätzliches Manko,
zum anderen drohen beim Einsatz neuer Züge mit einer Ein-
stiegshöhe von 76 cm sogar Bedienverbote für Stationen.
Im unterfränkischen Kleinostheim und Stockstadt müssen
derzeit mit alleiniger freiwilliger Finanzierung durch den
Freistaat die Stationen erhöht werden, damit zum Fahrplan
-
wechsel die SPNV-Züge dort nicht durchfahren müssen.
Allein auf Bayern bezogen sähe die Staatsregierung
keine Notwendigkeit, ein neues, bundesweit einheitliches
Bahnsteighöheninstrumentarium zu schaffen, da die Ge-
meinsame Vereinbarung seit über zehn Jahren konsequent
und erfolgreich angewendet wird und – wie bereits in der
Antwort zu Frage 5 erwähnt – beide Seiten auf sich än-
dernde Rahmenbedingungen im Rahmen von Fortschrei-
bungen reagieren. Auch seitens der Behindertenverbände
im Freistaat gab es bislang keine Forderungen, am Konzept
der Gemeinsamen Vereinbarung zu rütteln.
Die Staatsregierung will sich einem bundesweit ein-
heitlichen Konzept aber nicht grundsätzlich verschließen,
wenn es sinnvoll ist, und dann auch die Ausschreibungen
im Schienenpersonennahverkehr danach ausrichten. Al-
lerdings verlangt die Staatsregierung für bestimmte Linien,
bei denen die Bahnsteighöhe perspektivisch von 55 cm auf
76 cm umgestellt werden soll, eine Berücksichtigung der
aktuellen vertraglichen Bindungen bei den Fahrzeugen und
daher ein schlüssiges Migrationskonzept, das bereits wäh-
rend der Migrationsphase einen möglichst hohen Grad an
Barrierefreiheit für die Fahrgäste sicherstellt und nicht erst
am Ende. Im südlichen Schwaben etwa werden ab 2020 für
24 Jahre Neufahrzeuge mit einer Einstiegshöhe von 55 cm
eingesetzt, sodass Investitionen in 76 cm hohe Bahnsteige
lange überhaupt keinen Nutzen erzielen könnten.
Das DB-Bahnsteighöhenkonzept muss daher aus Sicht
der Staatsregierung weiter modifiziert werden. Hierzu finden
derzeit zwischen den Ländern, dem Bund und der DB laufend
Verhandlungen statt, zuletzt in der Woche nach Pfingsten
im Rahmen des von Bayern geleiteten Unterarbeitskreises
des Arbeitskreises Bahnpolitik zu Verbesserungs- und Aus-
baumaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr.
Bayern wie auch die anderen Länder wollen zudem im
Bundesrat erreichen, dass in der Eisenbahn-Bau- und Be-
triebsordnung zusätzlich 55 cm als Regelhöhe für Bahn-
steige definiert werden. Damit wären auch Strecken mit
durchgehender Bahnsteighöhe von 55 cm legitimiert, bei
denen mit einer Aufhöhung auf 76 cm kein Zusatznutzen für
die Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Nicht akzeptabel ist für die Länder auch der bei der DB
wegen des Bahnsteighöhendissenses intern beschlossene
Bau- und Planungsstopp. In Bayern sind bereits einige Aus-
bauprojekte betroffen.
Gerade auch zu den beiden letztgenannten Aspekten hat
die Verkehrsministerkonferenz (VKM) am 19./20.04.2018
in Nürnberg einstimmige Beschlüsse gefasst. Der Original-
Wortlaut der VMK-Beschlüsse kann unter https://www.ver
kehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/termine-node.
html eingesehen werden.