Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Horst Arnold SPD vom 04.05.2018 Holzimportkontrollen in Bayern Ich frage die Staatsregierung; 1. Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Gefahr der Ausbreitung nichtheimischer, invasiver und forstwirt schaftlich schädlicher Arten ein (z. B. Asiatischer und Chinesischer Laubholzbockkäfer, Citrusbock, Asia tischer Moschusbock, Kiefernholznematode usw.)? 2. a) Wie sind die Kontrollen an den beiden offiziellen Pflan zeneinlassstellen in München und Nürnberg organi siert? b) Werden für diese hoheitliche Daueraufgabe auch sachgrundlos befristete Arbeitskräfte beschäftigt? 3. Wie viele Holzimportsendungen, wie viele Kontrollen und wie viele Beanstandungen gab es in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und zuständigen Behörden)? 4. Welche Behörden mit wie vielen Arbeitskräften führten in den Jahren 2013 bis 2017 in Bayern die Holzimport kontrollen durch (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Behörden, Regierungsbezirken und Landkreisen)? 5. Wurden diese hoheitlichen Daueraufgaben in den Jah ren 2013 bis 2017 auch durch sachgrundlos befristete Arbeitskräfte erledigt (bitte aufgeschlüsselt analog der Frage 4)? 6. Beabsichtigt die Staatsregierung weiterhin sachgrund los befristete Arbeitskräfte zur Durchführung hoheitli cher Holzimportkontrollen einzusetzen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.06.2018 1. Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Gefahr der Ausbreitung nichtheimischer, invasiver und forstwirtschaftlich schädlicher Arten ein (z. B. Asiatischer und Chinesischer Laubholzbockkäfer, Citrusbock, Asiatischer Moschusbock, Kiefernholznematode usw.)? Insgesamt kann eine Gefahr einer Ausbreitung nichteinhei mischer, invasiver und forstwirtschaftlich schädlicher Arten nicht ausgeschlossen werden. Eine Einschätzung des Ri sikos ist allerdings angesichts der Vielzahl an potenziellen Arten objektiv nicht möglich. Auch auf Artebene ist die Ab schätzung des Risikos, bedingt durch die Vielzahl mög licher Wirkmechanismen, zu denen auch der Zeitpunkt der Entdeckung eines Schadorganismus und die konsequente Durchführung von Quarantänemaßnahmen zählen, nicht realistisch darstellbar. Allerdings hat sich die Zahl der einge führten Arten in der Vergangenheit kontinuierlich erhöht und infolge der Temperaturerhöhung durch den Klimawandel ist mit einem zunehmenden Etablierungs und Invasionserfolg zu rechnen. Daher ist objektiv begründbar pauschal von einer ansteigenden Gefahr auszugehen. Mit der Verord nung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, ABl. L317 vom 23.11.2016 und der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parla ments und des Rates vom 15.03.2017 über amtliche Kon trollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflan zengesundheit und Pflanzenschutzmittel, ABl. L95 vom 07.04.2017, reagiert die EU auf diese Herausforderung für die Pflanzengesundheit, die sich aus dem globalen Handel und dem fortschreitenden Klimawandel als Haupttreiber er gibt. Die Einfuhr nichteinheimischer Arten hat sich mit dem Wachstum des globalen Handels sukzessive erhöht. In den vergangenen Jahrzehnten hat insbesondere der Aufstieg Chinas zu einer bedeutsamen Wirtschaftsnation zu einem weiteren Anstieg beigetragen. Der Klimawandel erhöht zu dem die Etablierungs und Ausbreitungschancen nichtein heimischer Arten erheblich und verschärft das Problem. 2. a) Wie sind die Kontrollen an den beiden offiziellen Pflanzeneinlassstellen in München und Nürnberg organisiert? Für die Durchführung von phytosanitären Kontrollen sind nach Regelzuständigkeit des Art. 8 Abs. 1 Gesetz über die Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land und Forstwirtschaft (ZuVLFG) die Lan Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22820 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22820 desanstalt für Landwirtschaft (LfL) und im Bereich des Forst wesens die unteren Forstbehörden zuständig. Die Überwachung der geltenden Vorschriften und Anfor derungen im Bereich Pflanzengesundheit obliegt dem Insti tut für Pflanzenschutz der LfL. Nach Nr. 2.3 der Bekanntma chung des damaligen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 08.11.2004 zu den Zuständigkeiten im Pflanzenschutzrecht führen die Ämter für Ernährung, Land wirtschaft und Forsten (ÄELF) Kontrollen und Maßnahmen im Auftrag der LfL durch. Für die phytosanitäre Kontrolle von spezifiziertem Holz (Schnitt, Rund, Verpackungsholz) stehen qualifizierte Mit arbeiter des Bereichs Forsten zur Verfügung. Importe von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen an der Einlassstelle am Flughafen Nürnberg werden durch Mitarbeiter des AELF Fürth abgefertigt und kontrolliert. Die Importkontrolle an der Einlassstelle am Flughafen München erfolgt durch Mitarbei ter der LfL. Jede Sendung, die phytosanitären Anforderungen un terliegt, ist dem Pflanzenschutzdienst rechtzeitig über ein deutschlandweit eingesetztes Abfertigungsportal namens PGZOnline (PGZ = Pflanzengesundheitszeugnis) anzu melden bzw. einer Kontrolle vorzuhalten. lm Rahmen der Importkontrolle ist die phytosanitäre Unbedenklichkeit der Sendung zu prüfen sowie die Einhaltung der Anforderun gen sicherzustellen. Importierte Holzsendungen können in die EU bzw. nach Deutschland nur eingeführt und verzollt werden, wenn durch den Pflanzengesundheitsdienst eine phytosanitäre Freigabe erteilt wurde. b) Werden für diese hoheitliche Daueraufgabe auch sachgrundlos befristete Arbeitskräfte beschäftigt? Die phytosanitäre Importkontrolle von Verpackungsholz an der Einlassstelle am Flughafen Nürnberg erfolgt u. a. im Rahmen von einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhält nis. 3. Wie viele Holzimportsendungen, wie viele Kontrollen und wie viele Beanstandungen gab es in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und zuständigen Behörden)? Für die Importkontrolle von Holz ist zwischen importiertem Verpackungsholz, das zum Transport und zur Ladungssi cherung von Waren verwendet wird, und dem Warenimport von Schnitt und Rundholz zu unterscheiden. Bei der besonderen Warengruppe „Holzverpackungen aus Drittländern“ regelt der Internationale Standard für Phy tosanitäre Maßnahmen (ISPM) Nr. 15 die phytosanitären Anforderungen. Dieser international gültige Standard legt fest, welchen Behandlungen Holz unterworfen sein muss, bevor es als Verpackungsholz im internationalen Handel eingesetzt werden darf. Aus Drittländern importierte Holz verpackungen sind gemäß der im Bundesanzeiger veröf fentlichten Risikowarenliste für die dort aufgeführten Zollta rifnummern dem Pflanzenschutzdienst anzumelden. Feste Kontrollquoten sind hier nicht definiert, sodass die Einfuhr kontrolle risikoorientiert erfolgt. Infolge des erhöhten Risikos einer Verschleppung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) wurde die phytosani täre Überwachung von Verpackungsholzimporten aus China gesondert durch den Durchführungsbeschluss 2013/92/EU geregelt. Hierzu sind die in dessen Anhang I aufgeführten Risikowaren einer Kontrolle von mindestens 15 Prozent zu unterziehen. Derzeit werden in Bayern ca. 54 Prozent der aus China importierten Risikowaren mit Verpackungsholz einer phytosanitären Kontrolle unterzogen. Für die phytosanitäre Importabfertigung von aus Drittlän dern importierten Schnitt und Rundholzsendungen sind die spezifischen Einfuhrbedingungen zu beachten. Sendungen von Schnitt und Rundholz, die den Anforderungen des An hangs V der Richtlinie 2000/29/EG unterworfen sind, un terliegen der Zeugnis und Untersuchungspflicht und sind verpflichtend einer phytosanitären Kontrolle zu unterziehen. Für Waren von Holz (darunter auch Schnittholz) gemäß Teil 2 der seit April 2017 erweiterten Risikowarenliste be steht für die zutreffenden Zolltarifnummern Meldepflicht. Die phytosanitäre Einfuhrkontrolle erfolgt hier in Abhängigkeit vom phytosanitären Risiko. In den nachfolgenden drei Tabellen ist die Anzahl der in Bayern in den Jahren 2014 bis 2017 importierten Ver packungsholzsendungen bzw. Holzsendungen (Schnitt‚ Rundholz) dargestellt. Die dargestellten Zahlen beziehen sich auf die im Onlineportal PGZOnline für den Freistaat Bayern erfassten Importanträge. Eine Auswertung ist infol ge der eingeschränkten Auswertbarkeit erst ab dem Jahr 2014 möglich. Tabellen zu Frage 3 Verantwortliche Stelle (AELF) Verpackungsholzimporte Drittländer (außer China) angemeldete Sendungen kontrollierte Sendungen 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 Abensberg, Bereich Forsten 141 72 50 107 12 4 0 5 Augsburg, Außenstelle DiedorfBiburg 241 224 198 294 11 78 38 116 Bad Neustadt a. d. Saale 0 1 1 0 0 1 1 0 Bamberg, Außenstelle Scheßlitz 88 39 11 69 7 1 6 12 Fürth, Außenstelle Forsten Erlangen 437 540 593 718 6 72 86 83 Ingolstadt, Außenstelle Eichstätt 236 227 205 243 112 100 85 76 Drucksache 17/22820 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Verantwortliche Stelle (AELF) Verpackungsholzimporte Drittländer (außer China) angemeldete Sendungen kontrollierte Sendungen 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg 33 897 2.216 1.802 32 71 115 58 Karlstadt, Bereich Forsten Karlstadt 1 2 1 0 1 2 0 0 Kaufbeuren, Bereich Forsten 122 59 47 15 0 1 5 4 Kulmbach, Außenstelle Stadtsteinach 305 299 259 319 10 21 39 32 Holzkirchen, Bereich Forsten 152 124 136 142 0 4 30 21 Mindelheim, Bereich Forsten 53 27 23 58 0 0 2 26 PassauRotthalmünster, Bereich Forsten 456 413 300 348 7 62 59 74 Regensburg, Außenstelle Pielenhofen 527 549 382 473 1 72 93 86 Rosenheim, Bereich Forsten 656 269 128 114 0 3 0 0 Schweinfurt, Forstdienststelle Loeffelsterz 123 177 114 278 9 1 6 5 Weißenburg, Außenstelle Forst Gunzenhausen 437 534 838 848 0 9 60 77 Würzburg, Bereich Forsten 0 116 229 253 0 22 47 27 LfL 2.311 2.329 4.529 5.073 17 21 52 60 Summe Bayern 6.319 6.898 10.260 11.154 225 545 724 762 davon beanstandete Sendungen 6 17 65 54 Verantwortliche Stelle (AELF) Verpackungsholzimporte China angemeldete Sendungen kontrollierte Sendungen 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 Abensberg, Bereich Forsten 209 34 17 39 42 12 6 8 Augsburg, Außenstelle DiedorfBiburg 182 307 316 314 64 274 256 281 Bad Neustadt a. d. Saale 0 3 0 0 0 2 0 0 Bamberg, Außenstelle Scheßlitz 137 120 57 57 22 23 28 34 Fürth, Außenstelle Forsten Erlangen 264 270 76 127 90 173 55 85 Ingolstadt, Außenstelle Eichstätt 105 99 66 60 34 24 25 24 Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg 42 19 9 16 38 17 6 15 Karlstadt, Bereich Forsten Karlstadt 1 3 7 1 1 3 7 1 Kaufbeuren, Bereich Forsten 64 29 22 11 38 24 16 9 Kulmbach, Außenstelle Stadtsteinach 98 106 95 92 46 28 24 20 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22820 Verantwortliche Stelle (AELF) Verpackungsholzimporte China angemeldete Sendungen kontrollierte Sendungen 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 Holzkirchen, Bereich Forsten 340 335 390 403 88 142 208 126 Mindelheim, Bereich Forsten 182 146 97 99 61 62 27 15 PassauRotthalmünster, Bereich Forsten 81 69 84 108 22 26 41 48 Regensburg, Außenstelle Pielenhofen 230 354 269 266 50 249 181 207 Rosenheim, Bereich Forsten 60 24 32 27 38 12 20 14 Schweinfurt, Forstdienststelle Loeffelsterz 36 7 1 17 36 6 1 17 Weißenburg, Außenstelle Forst Gunzenhausen 248 176 149 151 80 72 66 85 Würzburg, Bereich Forsten 0 21 16 1 0 21 16 1 LfL 120 91 73 116 42 23 34 35 Summe Bayern 2.399 2.173 1.776 1.907 792 1.193 1.017 1.025 davon beanstandete Sendungen 12 13 26 23 Verantwortliche Stelle (AELF) Import von Schnitt- und Rundholz* angemeldete Sendungen kontrollierte Sendungen 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 Abensberg, Bereich Forsten Augsburg, Außenstelle DiedorfBiburg 2 2 Bad Neustadt a. d. Saale Bamberg, Außenstelle Scheßlitz 2 2 Fürth, Außenstelle Forsten Erlangen 1 1 Ingolstadt, Außenstelle Eichstätt Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg 2 Karlstadt, Bereich Forsten Karlstadt 5 1 8 16 5 1 8 9 Kaufbeuren, Bereich Forsten Kulmbach, Außenstelle Stadtsteinach Holzkirchen, Bereich Forsten Mindelheim, Bereich Forsten PassauRotthalmünster, Bereich Forsten Regensburg, Außenstelle Pielenhofen 8 6 Drucksache 17/22820 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Verantwortliche Stelle (AELF) Import von Schnitt- und Rundholz* angemeldete Sendungen kontrollierte Sendungen 2014 2015 2016 2017 2014 2015 2016 2017 Rosenheim, Bereich Forsten 2 2 Schweinfurt, Forstdienststelle Loeffelsterz Weißenburg, Außenstelle Forst Gunzenhausen 1 4 1 Würzburg, Bereich Forsten 2 2 LfL 3 2 Summe Bayern 8 6 8 35 8 6 8 19 davon beanstandete Sendungen 0 0 0 0 * Für in der Risikowarenliste, Teil 2, aufgeführte Waren von Schnitt und Rundholz unterliegen keiner festen Kontrollquote 4. Welche Behörden mit wie vielen Arbeitskräften führten in den Jahren 2013 bis 2017 in Bayern die Holzimportkontrollen durch (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Behörden, Regierungsbezirken und Landkreisen)? Neben der LfL sind laut Ämterverordnung 17 ÄELF, Bereich Forsten, mit der Durchführung von phytosanitären Kontrol len an Verpackungsholz bzw. Schnitt und Rundholz be traut. Für die Umsetzung dieser Aufgabe stehen bayernweit 22 Forstbeamte mit unterschiedlichen Stellenanteilen plus 5 phytosanitäre Inspektoren zur Verfügung. Die Zuständigkeit der ÄELF erstreckt sich auf folgende Landkreise und Städte: AELF Holzkirchen: Bad TölzWolfratshausen, Ebersberg, Erding, Freising, GarmischPartenkirchen, Miesbach, Mün chen, München (Stadt), Starnberg, WeilheimSchongau AELF Ingolstadt: Eichstätt, Ingolstadt (Stadt), Neuburg Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm AELF Rosenheim: Altötting, Berchtesgadener Land, Mühl dorf a. Inn, Rosenheim, Rosenheim (Stadt), Traunstein AELF Abensberg: Amberg (Stadt), AmbergSulzbach, Kel heim, Neumarkt i. d. OPf., Neustadt a. d. Waldnaab, Weiden i. d. OPf. AELF PassauRotthalmünster: Deggendorf, Passau, Pas sau (Stadt), DingolfingLandau, RottalInn, Straubing Bogen, Straubing (Stadt) AELF Augsburg: AichachFriedberg, Augsburg, Augsburg (Stadt), Dachau, Dillingen a. d. Donau, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, DonauRies AELF Kaufbeuren: Kaufbeuren (Stadt), Kempten (Stadt), Lindau/Bodensee, Oberallgäu, Ostallgäu AELF Mindelheim: Günzburg, Memmingen (Stadt), Neu Ulm, Unterallgäu AELF Regensburg: Cham, Landshut, Landshut (Stadt), Re gensburg, Regensburg (Stadt), Schwandorf AELF Bamberg: Bamberg, Bamberg (Stadt), Coburg, Co burg (Stadt), Forchheim, Lichtenfels AELF Kulmbach: Bayreuth, Bayreuth (Stadt), Hof, Hof (Stadt), Kronach, Kulmbach, Wunsiedel, Tirschenreuth AELF Fürth: Erlangen, ErlangenHöchstadt, Fürth, Fürth (Stadt), Neustadt a. d. Aisch, Bad Winsheim, Nürnberg (Stadt) AELF Weißenburg: Ansbach, Ansbach (Stadt), Nürnberg Land, Roth, Schwabach (Stadt), WeißenburgGunzenhau sen AELF Bad Neustadt a. d. Saale: Bad Kissingen, RhönGrab feld AELF Karlstadt: Aschaffenburg, Aschaffenburg (Stadt), MainSpessart, Miltenberg AELF Schweinfurt: Haßberge, Schweinfurt, Schweinfurt (Stadt) AELF Würzburg: Kitzingen, Würzburg, Würzburg (Stadt) Die strukturelle Zuordnung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22820 Tabelle zu Frage 4 Reg.- Bez. AELF Zuständige Mitarbeiter 2013 2014 2015 2016 2017 unbefristet sachgrundlos befristet OB Holzkirchen 1 X X X X X OB Holzkirchen 1 X X X OB Ingolstadt 1 X X X X X OB Rosenheim 1 X X X X X NB Abensberg 1 X X X X X NB PassauRotthalmünster 2 X X X X X Schw. Augsburg 2 X X X X X Schw. Augsburg 1 X X X Schw. Kaufbeuren 1 X X X X X Schw. Mindelheim 1 X X X X X OPf. Regensburg 1 X X X X X OPf. Regensburg 1 X X X OFr. Bamberg 1 X X X X X OFr. Kulmbach 1 X X X X X MFr. Fürth 1 X X X X X MFr. Fürth 1 X X X MFr. Weißenburg 1 X X X X X UFr. Bad Neustadt a. d. Saale 1 X X X X X UFr. Karlstadt 3 X X X X X UFr. Schweinfurt 1 X X X X X UFr. Würzburg 2 X X X X X UFr. Würzburg 1 X X X Summe 22 5 5. Wurden diese hoheitlichen Daueraufgaben in den Jahren 2013 bis 2017 auch durch sachgrundlos befristete Arbeitskräfte erledigt (bitte aufgeschlüsselt analog der Frage 4)? Mit dem Ziel, einer Verbringung forstschädigender Schad erreger effektiver vorzubeugen, wurden von der Forstver waltung zum Jahreswechsel 2014/2015 zusätzlich fünf forstliche Fachkräfte in befristeten Arbeitsverhältnissen ein gestellt. Die Zuordnung der Mitarbeiter zu den Ämtern ist der Tabelle in Antwort zu Frage 4 zu entnehmen. 6. Beabsichtigt die Staatsregierung weiterhin sachgrundlos befristete Arbeitskräfte zur Durchführung hoheitlicher Holzimportkontrollen einzusetzen ? Die Holzimportkontrollen sollen als Daueraufgabe grundsätz lich von unbefristet beschäftigtem Stammpersonal (Beamte, Arbeitnehmer) wahrgenommen werden. Das ist bereits in erheblichem Umfang gewährleistet. Im Übrigen wird an gestrebt, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge zu vermei den, soweit dies arbeits und haushaltsrechtlich möglich ist.