Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 07.05.2018 Situation der Tagespflege in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Einrichtungen im Bereich der Tagespflege existieren in Unterfranken für pflegebedürftige Erwachsene ? 1.2 Wie sind diese Einrichtungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt? 1.3 Ist bekannt, über wie viele Tagespflegeplätze diese Einrichtungen jeweils verfügen? 2. Wie hat sich die Zahl der Einrichtungen im Bereich der Tagepflege für Erwachsene seit 2013 in Unterfranken entwickelt? 3. Liegen Erkenntnisse über das gegenwärtige Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Plätzen im Bereich der Tagespflege für Unterfranken vor? 4. Existiert ein Konzept, um das Angebot an Tagespflegeplätzen in Bayern zu stärken und angesichts des demografischen Wandels zukunftsfest zu machen? 5. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Tagespflege konnten aus dem Bürgerdialog „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ gewonnen werden und wie werden diese Erkenntnisse umgesetzt? 6.1 Hält die Staatsregierung es für sinnvoll, mittel- und langfristig in jeder Kommune ein Angebot einer Tagespflege zu haben? 6.2 Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 06.06.2018 Nachstehende statistische Daten entstammen einer Auswertung der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern zum Stichtag 14.05.2018. 1.1 Wie viele Einrichtungen im Bereich der Tagespflege existieren in Unterfranken für pflegebedürftige Erwachsene? Im Regierungsbezirk Unterfranken bestehen gegenwärtig 61 Tagespflegeeinrichtungen, die teilstationäre Pflege mit insgesamt 1.139 Plätzen anbieten. 1.2 Wie sind diese Einrichtungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt? Die Tagespflegeeinrichtungen verteilen sich wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte: Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Plätze Anzahl der Tagespflegeeinrichtungen Lkr. Aschaffenburg 205 11 Lkr. Bad Kissingen 55 3 Lkr. Haßberge 112 5 Lkr. Kitzingen 29 2 Lkr. Main-Spessart 16 1 Lkr. Miltenberg 140 7 Lkr. Rhön-Grabfeld 62 5 Lkr. Schweinfurt 112 7 Lkr. Würzburg 255 12 St. Aschaffenburg 55 2 St. Schweinfurt 20 1 St. Würzburg 78 5 1.3 Ist bekannt, über wie viele Tagespflegeplätze diese Einrichtungen jeweils verfügen? Im rechnerischen Durchschnitt verfügt jede Tagespflegeeinrichtung über 18,67 Plätze. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22821 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22821 2. Wie hat sich die Zahl der Einrichtungen im Bereich der Tagepflege für Erwachsene seit 2013 in Unterfranken entwickelt? Die Entwicklung der Anzahl der Einrichtungen, die Tagespflegeplätze anbieten, ist bezogen auf die zwölf Kommunen im Regierungsbezirk Unterfranken, nicht bekannt. Bezogen auf Bayern gab es am 14.05.2013 insgesamt 274 Tagespflegeeinrichtungen. Am 14.05.2018 waren es 412 Tagespflegeeinrichtungen. Dies bedeutet einen Zuwachs um 138 Tagespflegeeinrichtungen. Dies entspricht einer Steigerung um 50,36 Prozentpunkte innerhalb von fünf Jahren. 3. Liegen Erkenntnisse über das gegenwärtige Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Plätzen im Bereich der Tagespflege für Unterfranken vor? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Existiert ein Konzept, um das Angebot an Tagespflegeplätzen in Bayern zu stärken und angesichts des demografischen Wandels zukunftsfest zu machen ? Die Staatsregierung hat eine neue staatliche Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeplätze beschlossen. Das Konzept sieht vor, ab dem Jahr 2019 bis zu 1.000 Pflegeplätze jährlich zu fördern. Neben der Fortentwicklung bestehender Pflegeplätze werden auch bedarfsgerechte neue Pflegeplätze gefördert. Beides ist erforderlich, um für die anstehende demografische Entwicklung gewappnet zu sein. Die bisherigen Überlegungen sehen einen Schwerpunkt für eine konzeptabhängige Förderung vor. Diese soll die Öffnung der vollstationären Pflegeeinrichtungen ins Wohnquartier (z. B. Pflegeübungszentrum, Tagesstätte für Senioren, Mittagstisch, Altenservicezentrum) sowie eine Diversifikation der Angebote (z. B. Schaffung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen) anregen. Bei konzeptabhängigen Projekten ist eine Förderung von bis zu 60.000 Euro pro Pflegeplatz geplant, ansonsten in Höhe von bis zu 40.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass der Landtag die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 zur Verfügung stellt. Im Anschluss daran können die Arbeiten zur genauen Ausgestaltung und der möglichen Höhe einer staatlichen Förderung abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, auch die Förderung von Tagespflegeplätzen in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Der Staatsregierung ist es ein bedeutendes Anliegen, dass in Ergänzung und zur Stärkung der häuslichen Pflege teilstationäre Angebote in genügender Anzahl vorhanden sind. Nach Erkenntnissen der Staatsregierung werden in Tagespflegeeinrichtungen zu einem überwiegenden Anteil demenzerkrankte Pflegebedürftige temporär betreut und pflegerisch versorgt. Aus diesem Grund hat die Staatsregierung ein finanzielles Unterstützungskonzept entwickelt, das es erlaubt, eine demenzgerechte Innen- und Außenraumgestaltung von teilstationären Einrichtungen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 75.000 Euro je Projekt zu bezuschussen (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF). Die Förderrichtlinie wurde im Januar des Jahres 2016 in Kraft gesetzt. 5. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Tagespflege konnten aus dem Bürgerdialog „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ gewonnen werden und wie werden diese Erkenntnisse umgesetzt ? Das für Seniorenpolitik zuständige Staatsministerium für Familie , Arbeit und Soziales ist gegenwärtig dabei, Leitlinien „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ zu entwickeln , die sich mit Themen im Vorfeld der Pflege befassen. Die Leitlinien formulieren zehn plakative Kernbotschaften als Grundlage bayerischer Seniorenpolitik, basierend auf den drei zentralen Handlungsfeldern kommunale Seniorenpolitik , alternative Wohn- und Unterstützungsformen sowie Teilhabe älterer Menschen. Als erster Schritt wurde ein Bürgerdialog durchgeführt. Ältere Bürgerinnen und Bürger hatten im Rahmen moderierter „seniorenpolitischer Werkstattgespräche “ in Regensburg, Nürnberg und München Gelegenheit, ihre Vorstellungen und Wünsche zu diesen drei Handlungsfeldern einzubringen. Die Ergebnisse bilden zusammen mit den Erfahrungen aus zahlreichen Modellprojekten die Grundlage für die Leitlinien, die 2018 veröffentlicht werden sollen. Teilstationäre Versorgungsformen waren weder Gegenstand des Bürgerdialogs noch der daraus entwickelten Leitlinien. 6.1 Hält die Staatsregierung es für sinnvoll, mittel- und langfristig in jeder Kommune ein Angebot einer Tagespflege zu haben? 6.2 Wenn nein, warum nicht? Tagespflegeeinrichtungen sind für Pflegebedürftige gedacht, deren Lebensmittelpunkt die eigene Häuslichkeit ist. Durch die tageweise Betreuung in der Einrichtung kann ein Umzug in ein Heim herausgezögert oder sogar vermieden werden. Tagespflegeeinrichtungen sind daher ein sinnvoller Baustein der pflegerischen Infrastruktur. Der bedarfsgerechte Ausbau dieser pflegerischen Angebote ist folglich sehr zu begrüßen. Für die Bedarfserhebung im Bereich der Altenpflege sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich.