Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.05.2018 Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht VI − Politikbereich Beschäftigung, Soziales und Integration Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbe reich der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission ge gen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht frist gerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richt linien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Num mer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens)? 2. a) Wie viele der in Frage 1 abgefragten anhängigen Ver tragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Um setzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EURecht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? 3. a) In wie vielen der in Frage 1 abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Euro päischen Gerichtshofes nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstö ßen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 60 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbe trag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 11.06.2018 1. Wie viele Vertragsverletzungsverfahren sind nach Kenntnis der Staatsregierung im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig (bitte jeweils eine tabellarische Aufstellung für nicht fristgerecht und nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinien, diese jeweils wiederum gegliedert nach Nummer der Vertragsverletzung, Thema und Stufe des Verfahrens)? 2. a) Wie viele der in Frage 1 abgefragten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland schließen eine nicht vollumfängliche Umsetzung im Bundesland Bayern ein? b) Welche spezifisch bayerischen Umsetzungsdefizite oder Verstöße gegen EU-Recht liegen jeweils vor? c) Welche Maßnahmen wurden seitens des Freistaates Bayern diesbezüglich jeweils eingeleitet? Die Staatsregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über Vertragsverletzungsverfahren, die im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integra tion der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepu blik Deutschland anhängig sind. Der Staatsregierung liegen hierzu im Wesentlichen nur die aus öffentlich zugänglichen Quellen hervorgehenden Erkenntnisse vor. Für Vertragsver letzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung und dort das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig. Informationen über Vertragsverletzungsverfahren stellt die EUKommission über eine elektronische Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dort ist insbesondere eine Filterung nach dem betroffenen Mitgliedstaat und nach Themenbereichen (bzw. Generaldirektionen) möglich. Die Datenbank kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/atwork/applyingeulaw/infringe mentsproceedings/infringement_decisions/index.cfm Darüber hinaus veröffentlicht die EUKommission re gelmäßig einen Jahresbericht über die Anwendung des Unionsrechts, der einen Überblick über die zahlenmäßige Entwicklung und die thematischen Schwerpunkte der Ver tragsverletzungsverfahren gibt. Der bislang letzte veröffent lichte Jahresbericht vom 06.07.2017 über das Jahr 2016 ist über den folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/ transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM2017370F1 DEMAINPART1.PDF Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22826 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22826 Dem Jahresbericht 2016 liegen außerdem sog. Fact sheets zu den einzelnen Mitgliedstaaten bei. Das Factsheet zu Deutschland ist unter dem folgenden Link abrufbar: https:// ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/national_fact sheet_germany_2016_de_0.pdf Für die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit weist die o. g. Datenbank für Deutsch land aktuell zwei Fälle aus, die gewünschten Angaben erge ben sich aus der dortigen Tabelle (siehe Anlage). 3. a) In wie vielen der in Frage 1 abgefragten Fälle ist nach Kenntnis der Staatsregierung eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes nach Art. 258 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgt? b) In wie vielen dieser Fälle hat der Gerichtshof einen Verstoß festgestellt? Nach den Informationen aus der o. g. Datenbank ist noch keine Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Union erfolgt. 4. a) Bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen wurde nach Kenntnis der Staatsregierung nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängt? b) In welcher Höhe wurde der zu zahlende Pauschalbetrag oder das Zwangsgeld jeweils erhoben? Die Staatsregierung hat keine Kenntnis darüber, bei welchen vom Gerichtshof festgestellten Verstößen nach Art. 260 AEUV gegen Deutschland die Zahlung eines Pauschalbe trags oder eines Zwangsgelds verhängt wurde. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/22826 Nr. Vertragsverletzung Beschlussdatum Beschlussart EU-Rechtsakt 20134324 2014/07/10 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Reference period for calculating average weekly working time (Anhängig: Ja, Berichtspflichtig: Nein) 20134324 2015/02/26 Mit Gründen versehene Stellungnahme (Art. 258 AEUV) Reference period for calculating average weekly working time (Anhängig: Ja, Berichtspflichtig: Nein) 20170059 2017/01/24 Aufforderung (Art. 258 AEUV) Council Directive 2014/112/EU of 19 December 2014 implementing the European Agreement concerning certain aspects of the organisation of working time in inland waterway transport, concluded by the European Barge Union (EBU), the European Skippers Organisation (ESO) and the European Transport Workers' Federation (ETF) Text with EEA relevance (Anhängig: Ja, Berichtspflichtig: Ja) Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Mitgliedstaat Deutschland: