Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 17.05.2018 Mobile Reserve bei der Polizei Die Mobile Reserve bei der Bayerischen Polizei ist ein wichtiges Instrumentarium, um fehlendes bzw. ausgefallenes Personal zeitnah und adäquat nachzubesetzen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden im Freistaat Bayern jährlich als Mobile Reserve zur Verfügung gestellt? b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten aus der Mobilen Reserve kommen jährlich zum Einsatz? 2. Nach welchen Auswahlkriterien wurde diese Mobile Reserve im Freistaat Bayern eingesetzt? 3. Wo genau wurde die Mobile Reserve im Freistaat Bayern eingesetzt bzw. verteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. a) Plant die Staatsregierung eine Aufstockung der Mobilen Reserve im Freistaat Bayern? b) Wenn ja, um wie viele Stellen im Jahr? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 19.06.2018 1. a) Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden im Freistaat Bayern jährlich als Mobile Reserve zur Verfügung gestellt? b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten aus der Mobilen Reserve kommen jährlich zum Einsatz? Zurückgehend auf einen Beschluss des Landtags vom 26.01.1993 und dem darauf beruhenden Bericht des damaligen Staatsministeriums des Innern vom 10.05.1993 (Drs. 12/9761) werden seit 1995/1996 für Ausfallzeiten von Polizeibeamtinnen aufgrund Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeiten zwischenzeitlich 240 zusätzliche Stellen bereitgestellt (vgl. Beschlussempfehlung zum Haushaltsplan 1995/1996 auf der Drs. 13/717 vom 08.03.1995 bzgl. Änderungsantrag auf der Drs. 13/686 vom 02.02.1995. Mit Annahme des damaligen Einzelplans 03 A im Plenum am 28.03.1995 hatte der Änderungsantrag auf der Drs. 13/686 seine Erledigung gefunden). Die Stellen werden zentral beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei in einem Stellenpool verwaltet. Im Rahmen der halbjährlichen Personalzuteilungen werden unter Berücksichtigung der für den Zeitpunkt der Zuteilung gemeldeten Schwangerschafts-, Mutterschutz- und Elternzeiten für jedes Präsidium der Landespolizei die Zuteilungsansprüche ermittelt und verteilt. Die 240 Zuteilungsanteile der Mobilen Reserve werden vollumfänglich ausgeschöpft. 2. Nach welchen Auswahlkriterien wurde diese Mobile Reserve im Freistaat Bayern eingesetzt? Im Gegensatz zu anderen Verwaltungsbereichen greifen für Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst während der Schwangerschaft zusätzliche gesetzliche Beschäftigungsverbote und eingeschränkte Verwendungsmöglichkeiten (kein Schichtdienst, kein gefahrgeneigter Außendienst etc.). Aufgrund dieser Besonderheit stehen die Beamtinnen bereits während ihrer Schwangerschaft nicht mehr für die Schichtdienstleistung zur Verfügung. Die Kriterien für eine Verteilung sind deshalb eng gefasst. Berücksichtigt werden Ausfälle von – Polizeibeamtinnen, – der 2. und 3. Qualifikationsebene, – bei den Präsidien der Landespolizei, – im Wechselschichtdienst. Beamtinnen der Kriminalpolizei im Wechselschichtdienst unterfallen diesen Kriterien und werden im Rahmen der Mobilen Reserve ersetzt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22844 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22844 3. Wo genau wurde die Mobile Reserve im Freistaat Bayern eingesetzt bzw. verteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Wie bereits der Antwort zu Frage 1 a und 1 b dargestellt, werden im Rahmen der halbjährlichen Personalzuteilungen unter Berücksichtigung der für den Zeitpunkt der Zuteilung gemeldeten Schwangerschafts-, Mutterschutz- und Elternzeiten für jedes Präsidium der Landespolizei die Zuteilungsansprüche ermittelt und verteilt. Die Zuteilungen werden denjenigen Dienststellen zugewiesen , bei denen berücksichtigungsfähige Ausfälle zu verzeichnen sind. 4. a) Plant die Staatsregierung eine Aufstockung der Mobilen Reserve im Freistaat Bayern? b) Wenn ja, um wie viele Stellen im Jahr? c) Wenn nein, warum nicht? Mit den 240 zur Verfügung stehenden Stellen können aktuell alle schwangerschaftsbedingten Ausfälle sowie die Anfangsphase der Elternzeit ausgeglichen werden. Während einer längeren Abwesenheit (Elternzeit bzw. familienpolitische Beurlaubung) kann die Planstelle wieder besetzt werden , weil die Beamtinnen während der Zeit der Beurlaubung auf einer Leerstelle geführt werden können. Die so frei werdenden Stellen fließen in die Einstellungsplanung für den Polizeivollzugsdienst mit ein. Obgleich wohl aus den in den nächsten Jahren schrittweise insgesamt 3.000 zusätzlich zur Verfügung stehenden Stellen auch eine Verstärkung der mobilen Reserve (z. B. auch für nicht im Wechselschichtdienst befindliche Kolleginnen ) gebildet werden sollte, wird im Rahmen des Gesamtkonzepts für die neuen Stellen geprüft.