Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 06.06.2018 ORH-Prüfung beim Landesamt für Denkmalpflege Der Oberste Rechnungshof (ORH) hat für das Jahr 2017 eine Überprüfung der Personaleingruppierungen beim Landesamt für Denkmalpflege vorgenommen. Hierfür liegt auch ein nichtöffentlicher Prüfbericht vor. Dem Prüfbericht zufolge habe es bei ca. 350 Personalfällen über 700 Einzelbeanstandungen gegeben. Dabei sind wohl auch deutlich höhere Löhne und Gehälter bezahlt worden , die den jeweiligen Eingruppierungen nicht entsprechen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Trifft dieser Sachverhalt zu? 2. a) Wenn ja, um welche Gesamtsumme handelt es sich dabei? b) Wie viel wurde jährlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege ausgezahlt ? 3. a) Wer trägt die Verantwortung für diese fehlerhaften Auszahlungen? b) Welche Konsequenzen zieht das nach sich? 4. Müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu viel ausgezahlte Löhne und Gehälter eventuell zurückbezahlen ? 5. Wenn nein, hat dies dann auch Konsequenzen auf frühere Rückgruppierungen von Personal? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 19.06.2018 Zu 1. bis 5.: Es ist zutreffend, dass der Oberste Rechnungshof (ORH) im Jahr 2017 die Personalwirtschaft des Landesamtes für Denkmalpflege geprüft hat. Die Prüfungsmitteilung des ORH vom 20.02.2018 wurde dem Landesamt mit Schreiben des ORH vom 20.02.2018 zur Stellungnahme übermittelt. Im Hinblick auf die Grundsätzlichkeit sowie den Umfang der aufgeworfenen Fragen (mehrere Hundert Prüffälle) wurde dem Landesamt vom ORH eine Frist zur Stellungnahme bis zum 31.01.2019 eingeräumt. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bittet daher um Verständnis, dass eine Beantwortung der in der Schriftlichen Anfrage vom 06.06.2018 gestellten Fragen in dieser Legislaturperiode nicht möglich ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.09.2018 Drucksache 17/22845 Bayerischer Landtag