Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 27.04.2018 Sportförderung an bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche unterschiedlichen Modelle und Ansätze der Sportförderung werden an den bayerischen Schulen verfolgt und wie unterscheiden sich diese? 2. Welche Schulen in Bayern sind Stützpunktschulen Sport (bitte nach Regierungsbezirken unterscheiden und die jeweilige Sportart bzw. die jeweiligen wählbaren Sportarten nennen)? 3. An welchen Schulen in Bayern gibt es Sport-Profilklassen (bitte nach Regierungsbezirken unterscheiden und die jeweilige Sportart bzw. die jeweiligen wählbaren Sportarten nennen)? 4. An welchen Schulen gibt es schulartübergreifende Sportklassen (bitte nach Regierungsbezirken unterscheiden und die jeweilige Sportart bzw. die jeweiligen wählbaren Sportarten nennen)? 5. Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um die Angebote für sportinteressierte Schüler an den Mittelschulen zu verbessern? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19.06.2018 1. Welche unterschiedlichen Modelle und Ansätze der Sportförderung werden an den bayerischen Schulen verfolgt und wie unterscheiden sich diese ? Die Sportförderung erfolgt an den Schulen Bayerns allem voran im Rahmen des Basissportunterrichts. Sie kann darüber hinaus durch den sog. Differenzierten Sportunterricht ergänzt werden (freiwilliger sportartspezifischer nachmittäglicher Sportunterricht). Weitere, den Sportunterricht ergänzende Möglichkeiten eröffnen sich im Rahmen des umfangreichen und vielfältigen Angebots der Schulsportwettbewerbe , des schulischen Ganztags sowie insbesondere auch im Rückgriff auf das Sport-nach-1-Modell – hierbei entweder durch breitensportlich ausgerichtete Sportarbeitsgemeinschaften oder durch leistungssportlich orientierte sog. Stützpunkte, bei denen die Schülerinnen und Schüler sowohl im Differenzierten Sportunterricht als auch im abendlichen Vereinstraining gefördert werden. Einen wichtigen Eckpfeiler der Sportförderung an bayerischen Schulen bilden schließlich die Schule-Leistungssport-Verbundsysteme , allem voran die Eliteschulen des Sports, an denen die Förderung des leistungssportlichen Nachwuchses die Sportfachverbände allein verantworten. 2. Welche Schulen in Bayern sind Stützpunktschulen Sport (bitte nach Regierungsbezirken unterscheiden und die jeweilige Sportart bzw. die jeweiligen wählbaren Sportarten nennen)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 31.05.2017 zu Frage 67 der Interpellation der Fraktion FREIE WÄHLER „Bewegtes Lernen 2020“ (Drs. Nr. 17/17207) verwiesen. Auf der Internetseite der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport sind die anerkannten Stützpunktschulen einsehbar: https://www.sportnach1.de/index.asp?typ=stuetz punkte. Auf dieser Internetseite ist auch eine Zuordnung nach einzelnen Regierungsbezirken und Sportarten möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/22849 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22849 3. An welchen Schulen in Bayern gibt es Sport-Profilklassen (bitte nach Regierungsbezirken unterscheiden und die jeweilige Sportart bzw. die jeweiligen wählbaren Sportarten nennen)? 4. An welchen Schulen gibt es schulartübergreifende Sportklassen (bitte nach Regierungsbezirken unterscheiden und die jeweilige Sportart bzw. die jeweiligen wählbaren Sportarten nennen. Die Begriffe „Sport-Profilklassen“ sowie „schulartübergreifende Sportklassen“ sind keine geschützten, seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) mit einem vorgegebenen Konzept hinterlegten Begriffe. Sie sind vielmehr Ausdruck schuleigener individueller Profile, die sich die Schulen im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung ggf. im Rückgriff auf die in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Möglichkeiten geben. Eine Dokumentationspflicht der Schulen besteht gegenüber dem StMUK nicht. Insoweit liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. Von der Durchführung einer gesonderten Erhebung hierzu wurde zur Vermeidung von sonst entstehendem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Schulen abgesehen. 5. Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um die Angebote für sportinteressierte Schüler an den Mittelschulen zu verbessern? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten vielfältigen Möglichkeiten der Sportförderung an bayerischen Schulen stehen selbstverständlich auch den Mittelschulen uneingeschränkt offen, um die Angebote für sportinteressierte Schülerinnen und Schüler weiter zu verbessern. Die massiven und ebenso erfolgreichen Anstrengungen der Staatsregierung zum Ausbau des schulischen Ganztags sowie zur Stärkung des Sport-nach-1-Modells bieten hierfür wertvolle Anknüpfungspunkte .