Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 28.05.2018 Justizvollzugsanstalt Landsberg: Außenstelle Garmisch Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Garmisch wird als Außenstelle der JVA Landsberg geführt und bedeutet einen großen organisatorischen und zeitlichen Mehraufwand für die Leitung und das Personal. Derzeit wird das denkmalgeschützte Gebäude saniert. Diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss . Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Können die in Garmisch untergebrachten Gefangenen nach Beendigung der Sanierung der JVA Landsberg nicht dauerhaft in die JVA Landsberg verlegt werden? b) Wenn nein, warum nicht? 2. a) Kann das Gebäude der JVA Garmisch aus Sicht der Staatsregierung einer anderen Nutzung zugeführt bzw. gewinnbringend verkauft werden? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 22.06.2018 Zu 1 a und 1 b: In der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech läuft zurzeit eine große Baumaßnahme. Die erste, vorbereitende Teilbaumaßnahme (1. TBM) wurde in den Jahren 2005 bis 2009 durchgeführt. Im Wesentlichen wurden dabei die Haftraumkommunikationsanlage erneuert, das DV-Netz erweitert und ein übergeordnetes Alarm-Managementsystem eingebaut. Mit der 2. Teilbaumaßnahme (2. TBM), die voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen sein wird, werden die Umbauund Sanierungsmaßnahmen weitergeführt (Erneuerung der Stromversorgung, Brandschutzmaßnahmen, Errichtung eines inneren Sicherheitszauns u. a.). Zur Frage, ob nach Abschluss der Bauarbeiten in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen geschlossen werden kann und die dann dort auf Dauer entfallenden Haftplatzkapazitäten von der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech aufgefangen werden können, sind zum jetzigen Zeitpunkt verbindliche Festlegungen nicht möglich. In die Abwägung, ob die Schließung einer Justizvollzugsanstalt in Betracht kommt, muss eine Vielzahl von Gesichtspunkten eingestellt werden, insbesondere die Belegungssituation, die voraussichtliche Belegungsentwicklung, die Haftplatzstruktur , Bau- und Sicherheitszustand sowie ein gegebenenfalls erforderlicher Sanierungsaufwand der betroffenen Anstalt und mögliche Auswirkungen auf organisatorische Abläufe bei Polizei und Gerichten. Nachdem seit 2015 die Gefangenenzahlen in Bayern stetig steigen, eine Trendwende nicht absehbar ist und die Zahl der Haftplätze in der Justizvollzuganstalt Landsberg am Lech nach Abschluss der Baumaßnahmen im Vergleich zur Situation vor Baubeginn voraussichtlich nahezu unverändert sein wird, drängt sich jedenfalls derzeit eine Schließung der Justizvollzuganstalt Garmisch-Partenkirchen nicht auf. Zu 2 a und 2 b: Die Frage, ob das Gebäude der Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen einer anderen Nutzung zugeführt oder gewinnbringend veräußert werden kann, stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da es bis auf Weiteres zum Zwecke des Justizvollzugs benötigt wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/22851 Bayerischer Landtag