Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Waldmann SPD vom 14.05.2018 Landesamt für Pflege Nachdem das Kabinett beschlossen hat, ein Landesamt für Pflege zu schaffen, wurde nun bekannt, dass für dieses vorübergehend eine Immobilie in Amberg angemietet werden soll, wo bis Ende 2018 etwa 50 Mitarbeiter einziehen sollen. Die Mitarbeiterzahl soll in den kommenden Jahren sukzessive auf 350 erhöht werden – langfristig soll das Landesamt für Pflege auch in einem anderen Gebäude unterkommen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Woher werden die 50 und später die 350 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutiert? b) Werden die Stellen neu geschaffen oder aus anderen Behörden wie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege c) oder dem Landesamt für Finanzen abgezogen? 2. Wenn die Stellen aus anderen Behörden abgezogen werden – woher und in welchem Umfang? 3. a) Wie hoch sind die prognostizierten jährlichen Personalkosten für den Fall, dass die Stellen neu geschaffen werden? b) Wie hoch sind die prognostizierten jährlichen Personalkosten für den Fall, dass die Stellen umgelagert werden? c) Wie hoch sind die prognostizierten jährlichen Sachkosten , inkl. Miete? 4. a) Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten durch die Schaffung des Landesamts für Pflege? b) Wie werden diese Mehrkosten refinanziert? c) Wo wird stattdessen eingespart? 5. a) Warum werden diese Mehraufwendungen nicht in Verbesserungen in der praktischen Pflege investiert, sondern für die Verwaltung? b) Was macht die Schaffung des neuen Landesamts für Pflege notwendig? 6. a) Welche Aufgaben wird das Landesamt für Pflege konkret haben? b) Wer hat diese jeweiligen Aufgaben bisher übernommen ? 7. a) Welche „neuen“ Aufgaben wird das Landesamt für Pflege übernehmen? b) Warum können diese „neuen“ Aufgaben nicht von anderen Behörden und Ämtern übernommen werden? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.06.2018 1. a) Woher werden die 50 und später die 350 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutiert? b) Werden die Stellen neu geschaffen oder aus anderen Behörden wie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege c) oder dem Landesamt für Finanzen abgezogen? 2. Wenn die Stellen aus anderen Behörden abgezogen werden – woher und in welchem Umfang? Mit dem Landesamt für Pflege sollen die pflegebedürftigen Menschen sowie die Pflegenden in ganz Bayern unterstützt werden. Gleiches gilt für die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Familien. Beim personellen Aufbau liegt der Fokus zunächst auf der Zentralabteilung und der Abteilung Landespflegegeld, damit der Vollzug des Landespflegegeldgesetzes entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten so rasch wie möglich übernommen werden kann. Um dies zu gewährleisten, ist im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2018 (2. NHH 2018) im neuen Kapitel 14 20 (Bayerisches Landesamt für Pflege) die Neuausbringung von 50 Stellen vorgesehen. Die sukzessive Schaffung weiterer Stellen ist in den nächsten Jahren geplant. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls entschieden, ob und in welchem Umfang Stellen von anderen Behörden verlagert werden. 3. a) Wie hoch sind die prognostizierten jährlichen Personalkosten für den Fall, dass die Stellen neu geschaffen werden? b) Wie hoch sind die prognostizierten jährlichen Personalkosten für den Fall, dass die Stellen umgelagert werden? Aufgrund der gegenseitigen Ausschließlichkeit der Fragen 3 a und 3 b werden diese gemeinsam beantwortet. Die im Einzelplan 14 des Entwurfs des 2. NHH 2018 vorgesehenen Personalausgaben für das Landesamt für Pflege betragen 1.610.600 Euro. Eine Prognose für künftige Haushaltspläne kann derzeit noch nicht erfolgen. c) Wie hoch sind die prognostizierten jährlichen Sachkosten, inkl. Miete? Der Entwurf des 2. NHH 2018 sieht im Einzelplan 14 für das Landesamt für Pflege Sachausgaben (inkl. Miete) in Höhe von 2.980.000 Euro vor. Darüber hinaus sind im Regierungsentwurf Verpflichtungsermächtigungen insbesondere für die Anmietung eines Dienstgebäudes in Höhe von 6.000.000 Euro veranschlagt. Eine Prognose für künftige Haushaltspläne kann derzeit noch nicht erfolgen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/22886 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22886 4. a) Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten durch die Schaffung des Landesamts für Pflege? b) Wie werden diese Mehrkosten refinanziert? c) Wo wird stattdessen eingespart? Beim Landesamt für Pflege werden 2018 zunächst die Zentralabteilung und die Abteilung Landespflegegeld aufgebaut. Die Kosten hierfür wurden bei der Antwort zu den Fragen 3 a bis 3 c dargelegt. Zur Frage der Refinanzierung bzw. Einsparung wird auf das für den Staatshaushalt geltende Gesamtdeckungsprinzip hingewiesen, wonach alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben dienen (Art. 8 Bayerische Haushaltsordnung – BayHO). Daher erfolgt keine konkrete Zuordnung von konkreten Ausgaben zu konkreten Einnahmen oder Einsparungen. 5. a) Warum werden diese Mehraufwendungen nicht in Verbesserungen in der praktischen Pflege investiert , sondern für die Verwaltung? Die Staatsregierung setzt einen besonderen Schwerpunkt auf Investitionen, die die Pflege konkret verbessern und die Entwicklung einer zukunftsfähigen Pflegeinfrastruktur vorantreiben. Beispiele dafür sind die von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung angekündigte neue staatliche Investitionskostenförderung i. H. v. 65 Mio. Euro jährlich für die Förderung von rd. 1.000 Pflegeplätzen pro Jahr sowie die Schaffung 500 neuer Plätze in der Kurzzeitpflege. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss durch die staatliche Verwaltung erfolgen. Für eine funktionsfähige Verwaltung sind Personal- und Sachmittel erforderlich, deren Einsatz letztlich aber über einen zielgerichteten Vollzug wieder den Pflegebedürftigen zugutekommt. b) Was macht die Schaffung des neuen Landesamts für Pflege notwendig? Das neue Landesamt für Pflege wird Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt sind, effektiv bündeln. Auch neue und wachsende Aufgaben, wie z. B. das neue Bayerische Landespflegegegeld und der Ausbau der Pflegeinfrastruktur , können am effektivsten zentral in einem Landesamt wahrgenommen werden. Langzeitpflege entwickelt sich sowohl hinsichtlich der Versorgungskonzepte und -strukturen als auch hinsichtlich wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgesprochen dynamisch weiter. Dies gilt es auch auf staatlicher Seite abzubilden und zu begleiten. So kommt die Hilfe bei den Menschen künftig besser an. 6. a) Welche Aufgaben wird das Landesamt für Pflege konkret haben? Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, das bisher existierende und neue Aufgaben des Landesamts enthalten wird. Als künftige neue Aufgabenschwerpunkte des Landesamts für Pflege kommen u. a. in Betracht: 1. Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG); 2. Vollzug der Richtlinie über die Gewährung eines Bonus zur Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenbonus ); 3. Abwicklung von Förderverfahren, z. B. in den Bereichen Hospiz- und Palliativversorgung oder der Investitionskostenförderung ; 4. pflegewissenschaftliche Aufgaben, z. B. pflegefachliche Unterstützung der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen , Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA); 5. Beratungsaufgaben, z. B. Beratung von Initiatoren und Kommunen. b) Wer hat diese jeweiligen Aufgaben bisher übernommen ? Die o. g. Aufgaben sind überwiegend neu. Die Abwicklung von Förderverfahren in den Bereichen Hospiz- und Palliativversorgung ist bislang im Staatsministerium für Gesundheit und Pflege selbst erfolgt. 7. a) Welche „neuen“ Aufgaben wird das Landesamt für Pflege übernehmen? In Betracht kommen insbesondere die bei Frage 6 a genannten neuen Aufgaben. b) Warum können diese „neuen“ Aufgaben nicht von anderen Behörden und Ämtern übernommen werden ? Die neuen Aufgaben des Landesamts für Pflege können aus Kapazitätsgründen nicht von anderen Behörden übernommen werden. Zudem ist es sinnvoll, diese Aufgaben im Landesamt zu bündeln, da hierdurch Synergieeffekte genutzt und Mehrfacharbeit vermieden werden. Eine Zentralisierung erbringt des Weiteren eine Steigerung der Fachkompetenz in den entsprechenden Bereichen sowie eine gezielte Schwerpunktbildung, von der ganz Bayern profitieren wird.